Die Vorratsdatenspeicherung
Mit der Vorlage sind zwei wichtige Hürden genommen. Der Verfassungsgerichtshof hat unsere Klage zugelassen, was nicht garantiert war und hält die rechtlichen Bedenken offensichtlich für relevant. In seiner Stellungnahme des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger wird die Vorlage an den EuGH wie folgt begründet: „Die Vorratsdatenspeicherung betrifft fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben. (…) Der Verfassungsgerichtshof ist verpflichtet, den EuGH einzuschalten, wenn er Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung von Unionsrecht hat. Wir haben Zweifel daran, dass die EU?Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Rechten, die durch die EU?Grundrechtecharta garantiert werden, wirklich vereinbar ist“.
Der Ball liegt jetzt beim EuGH. Es wird sich zeigen, ob die EU-Grundrechtscharta jetzt den Härtetest besteht und sich als Schutz für die BürgerInnen und Bürger erweist. Der Verfassungsgerichtshof hat jedenfalls auch ein klares Zeichen in Richtung der Politik gesetzt. Sämtliche Ausweitungsphantasien – beispielsweise in Richtung Urheberrechte – sollten damit beendet sein. Das Parlament sollte durch Beschluss die Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung jedenfalls bis zur rechtlichen Klärung aussetzen.
Persönlich freue ich mich besonders: Ich war mir nie sicher, ob wir überhaupt so weit kommen, da viele rechtliche Hürden und Fallstricke zu überwinden waren. Es ist aber schön, dass der zivilgesellschaftliche Einsatz so vieler KlägerInnen zu einem ersten Erfolg geführt hat und sich zeigt, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen.
Schoen dass sich da mal was tut.
Da war meine Stimme mal gut angelegt.
Die verlinkte Entscheidung hat nichts mit der VDS zu tun. Hier der richtige Link:
http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratdatenspeicherung_vorlage_eugh_g47-12.pdf