Neues Namensrecht kommt!

Ich habe vor fünf Jahren, unmittelbar nachdem ich Abgeordneter geworden bin, einen umfassenden Vorschlag der Grünen zur Reform des Namensrechts vorgelegt. Dann hat mich ein Jagdwaffengeschäftsbesitzer angerufen, der im Internet auf meine Initiative gestoßen ist. Er hat mich gebeten, weiter für die Möglichkeit eines gemeinsamen Doppelnamens  aller Familienmitglieder zu kämpfen. Warum? Er hat eine Trachtenmodegeschäftsbesitzerin geheiratet und möchte einen gemeinsamen Doppelnamen, damit auch für die Kinder die Firmennamen der „Traditionsgeschäfte“ erhalten bleiben. Damit war klar, das Thema ist jetzt in der ÖVP-Klientel angekommen. Das habe ich versucht den ÖVP-Justizministerinnen zu vermitteln. Irgendwann hat es geheißen, dass man eine Reform jetzt ernsthaft in Angriff nimmt. Es hat dann länger gedauert – jetzt ist es aber da. Fast unbemerkt durch die Debatte um die Obsorge kommt es zu beachtlichen Änderungen:

  • Das neue Namensrecht sieht vor, dass Kinder und auch ganze Familien einen gemeinsam gebildeten Doppelnamen erhalten können.
  • Legen Ehepaare bei der Hochzeit nichts anderes fest, behalten beide ihre aktuellen Namen. Bisher hätte die Frau dann automatisch den Familiennamen des Mannes bekommen.
  • Führen die Eltern einen gemeinsamen Namen, wird das auch der Namen des Kindes. Es ist aber auch vorgesehen, dass der im Zuge der Eheschließung von nur einem Elternteilgewählte Doppelname zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden kann. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen soll der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden können. Auch soll das Kind durch entsprechende Bestimmung einen aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erhalten können.
  • Auch bei unehelichen Kindern gibt es künftig die Möglichkeit die Kinder nach Mutter oder Vater zu benennen oder daraus einen Doppelnamen zu bilden.
  • Kommt es zu keiner Festlegung des Namens, erhält das Kind den Namen der Mutter (Bisher: ehelich – Namen des Vaters, unehelich – Namen der Mutter)

Im Gesetz finden sich viele Forderungen der Grünen wieder. Es ist anzuerkennen, dass ÖVP-Ministerin Karl ein modernes Namensrecht umsetzt.

Zur Debatte um die Obsorge

34 Kommentare bis jetzt.

  1. Silvia sagt:

    ich würde aus persönlichem gegebenen anlaß gerne mehr über das namensrecht wissen, was ich nirgends nachlesen konnte:

    was genau sieht denn das neue gesetz vor für paare, die vor 2013 geheiratet haben und gerne beide einen doppelnamen geführt hätten, und jetzt nur die frau einen solchen trägt? dürfen die dann ab april den namen umändern? und auch den des kindes – auch wenn man bei der eheschließung dazu gezwungen wurde, einen namen für das kind auszusuchen?

    ich habe jetzt den namen des partners hinter meinem, bei einer änderung auf einen doppelnamen für alle 3 familienmitglieder würden wahrscheinlich wir alle seinen vorne und meinen hinten haben wollen… sind solche änderungen vorgesehen, oder schaut man durch die finger, wenn man 4 monate zu früh geheiratet hat…!?
    vielleicht können sie da licht ins dunkel bringen, danke!!

  2. albert steinhauser sagt:

    Sg. Silvia!
    Auch da habe ich gute Nachricht. Im Gesetz gibt es eine Bestimmung (§ 1503 Abs 1 Z4 ABGB), wonnach Ehegatten, die die Ehe vor dem 1. April 2013 geschlossen haben, sowie Kinder, deren Geburt vor diesem Termin liegt ihre Namen ab dem 1. Juni 2013 nach den neuen Regeln bestimmen können.

  3. Judith Halász sagt:

    Sg Herr Steinhauser, mein Freund und ich sind zwar verlobt und werden irgendwann heiraten, aber unser Baby kommt im Januar 2013. Wir würden gerne haben, daß unser Kind einen Doppelnamen bekommt. (Ich würde das wahrscheinlich auch so machen wenn wir heiraten). Wie ich es verstanden habe ist es aber erst ab Juni 2013 möglich, oder? Und man kann dem Kind dann noch den Doppelnamen geben, wenn es schon ein paar Monate alt ist? Wie heißt das Kind dann vorher?
    LG und danke für Ihre Antwort,
    Judith

  4. albert steinhauser sagt:

    Sg Frau Halasz!
    Wenn sie nichts anderes bestimmen wird ihr Baby bei der Geburt ihren Namen bekommen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sie dann den Namen in einen Doppelnamen ändern.

  5. Lydia sagt:

    Guten Tag!

    Unsere Kinder tragen den Namen meines Lebensgefährten, ich hätte gerne einen Doppelnamen, also zusätzlich den Namen meines Lebensgefährten und meiner Kinder, darf das aber nur, wenn wir heiraten. Wird sich das auch ändern?

    MfG
    Lydia

  6. asteinhauser sagt:

    Sg. Lydia!
    Nein das ändert sich nicht.

  7. Margaretha Kohlmann-Hois sagt:

    Sehr geehrter Herr Steinhauser! Ich kann ihnen gar nicht sagen wie sehr mich die Änderung des neuen Namensrechtes freut, hoffe darauf seit 20 jahren, wieder ein Grund mehr für mich Grün zu wählen!! Eine Frage dazu: kann ich also ab April 2013 die Namen aller meiner Kinder auf den Doppelnamen den ich führe ändern, obwohl diese meine Kinder zwischen 22 und 10 Jahren alt sind und ich 1995 geheiratet habe????
    MfG
    Margaretha Kohlmann-Hois

  8. asteinhauser sagt:

    Sg. Frau Kolmann-Hois!
    Keine einfache Frage. Ich würde das schnell eingeschätzt so beantworten: Hinsichtlich der nicht volljährigen Kindern ist das möglich, nicht aber bei den Volljährigen. Ob diese über andere verawltungsgesetzliche Regelungen selbst optieren können, kann ich nicht sagen.

  9. Kirstin Stanzel sagt:

    Einen schönen guten Abend!
    Folgende Frage: Ich bin geschieden und meine Kinder tragen den Namen meines Mannes. Ich möchte wieder meinen Mädchennamen annehmen. Nun wird der Wunsch meiner Kinder laut meinen Namen zu tragen. Dies möchte mein Ex-Mann jedoch nicht (in gewisser Weise auch verständlich). Geht es nun nach dem neuen Recht, dass die Kinder einen Doppelnamen aus dem Familiennamen meines Ex-Mannes und meinem Familiennamen erhalten?
    MfG, Kirstin Stanzel

  10. albert steinhauer sagt:

    Schwierige Frage. Ich habe meinen justizpolitischen Mitarbeiter um eine Einschätzung gebete. Er sieht das so:
    Gute Frage. Der Gesetzestext würde das seiner Einschätzung nach zulassen. § 157 Abs 1 ABGB lautet: „ Ändert sich der Familienname der Eltern oder eines Elternteils oder heiraten die Eltern einander, so kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Das Gleiche gilt bei Änderungen in der Person eines Elternteils.“

    In den Erläuterungen heißt es aber bloß: „Ändert sich der Familienname eines Elternteils insofern, als die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen, so kann daher bei einer erneuten Bestimmung des Familiennamens des Kindes dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Führen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen und ein Elternteil einen nach § 93 Abs. 3 des Entwurfs gewählten Zusatz, so kann auch dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.“

    Die Auslegung nach der Wortinterpretation würde also den Schluss zulassen, dass eine nachträgliche Anpassung auch aufgrund einer Namensänderung durch Scheidung möglich ist.

    Ob das aber tatsächlich intentiert ist und so ausgelegt wird, kann ich nicht garantieren. Ich werde bei Gelegenheit im Ministerium nachfragen.
    MfG
    Albert Steinhauser

  11. Jaqueline sagt:

    Lieber hr. Steinhauser!
    Vielleicht koennen Sie mir weiterhelfen. Mein Mann und ich sind seit 2009 verheiratet. Wir tragen keinen gemeinsamen Doppelnamen und unsere Tochter trägt meinen Nachnamen. Jetzt hatten wir gerne einen Doppelnamen für unsere Tochter. Müssen alle Familienmitglied diesen Doppelnamen tragen? Oder kann mein Mann seinen einzelnachnamen behalten und nur meine Tochter und ich den Doppelnamen annehmen? Danke für Ihre Antwort!

  12. Adele sagt:

    Ein großes DANKE für diese überfällige Namensrechtsänderung – nun können mein Verlobter und ich unseren jeweiligen Namen behalten und unsere Kinder können einen Doppelnamen tragen!! Endlich wird das möglich – ich habe lange darauf gewartet!

  13. albert steinhauser sagt:

    Sg. Jaqeline!

    Ja es ist möglich, dass ihr Mann seinen Namen behält und sie und ihre Tochter einen gemeinsamen Doppelnamen tragen.

  14. Silvia sagt:

    sg herr steinhauser,
    etwas verspätet, aber vielen vielen dank für die erfreuliche nachricht!
    wir waren beide unglücklich mit der unverständlichen gesetzgebung bisher und freuen uns außerordentlich, daß diese „bevormundung“ nun ein ende hat und wir bald alle einen doppelnamen führen dürfen!! ich hoffe, es wird alles klappen und nicht monatelange amtswege nach sich ziehen!

  15. Jaqueline sagt:

    Vielen dank für Ihre erfreuliche Antwort, lg jaqueline

  16. Katrin sagt:

    sg herr steinhauser,
    nach einer eheschließung im ausland wurde mein ehelicher nachname auf den doppelnamigen hispanischen namen meines mannes geändert (also nachname seines vaters und seiner mutter). da ich nicht diesen namen aber nicht beibehalten will, wollte ich wissen ob es nach neuem namensrecht möglich ist einen doppelnamen aus dem väterlichen spanischen nachnamen und meines ōsterreichischen mädchennamens zu bilden? Des weiteren wollte ich wissen ob gemeinsame kinder den vollen hispanischen doppelnamen des vaters tragen müssen oder ob es eine option gibt die es erlaubt nur den ersten teil des hispanischen nachnamens anzunehmen?
    Danke für Ihre Antwort!

  17. By Katharina sagt:

    sg herr steinhauser,

    auch ich habe nach der Heirat den doppelnamigen hispanischen namen meines Mannes erhalten und würde jetze gerne einen doppelnamen aus dem väterlichen spanischen namen und meinem österreichischen mädchennamen bilden. Wäre das ab 2013 auch möglich? Danke für die Antwort!

  18. eva sagt:

    hallo hr. steinhauser,

    ich habe nach meiner Hochzeit im Ausland den doppelnamigen namen meines mannes bekommen – Gleich danach durch eine Namensänderung 2012 in Österreich meinen Mädchennamen wieder erworben. Da ich selbständig tätig bin – wollte ich meinen namen unbedingt behalten und ein Doppelname würde in meinem Fall aus 3 Teilen bestehen. Das war mich dann doch zu viel. Dürfte ich ab 2013 jetzt einen Doppelnamen (väterlichen
    vom Mann und meinen Mädchennamen) tragen? Bei einer zuständigen Stelle bekamm ich die Auskunft, dass man für die nächsten 10 Jahre nach einer Namensänderung seinen Namen nicht ändern darf. Stimmt das? Trifft das auch mich zu? Gibt es eine Übergangsregelung? Vielen Dank für die Auskunft!

  19. albert steinhauser sagt:

    Weil ich immer wieder Fragen bekomme, habe ich jetzt als Service eine Übersicht zusammengestellt, was beim neuen Namensrecht möglich ist. Bitte schaut euch das an, vielleicht beantwortet das eure Fragen. Sonst bitte dort nochmals in der Kommentar-Funktion fragen:
    http://albertsteinhauser.at/2012/12/07/erlauterungen-zum-neuen-namensrecht/

  20. Sabine sagt:

    Ich bin geschieden u trage den Namen meines Ex-Mannes, mein Sohn auch. Wenn ich jetzt wieder heirate, ist es dann möglich meinen Mädchennamen wieder anzunehmen und mit dem Namen meines Ex-Mannes als Doppelnamen zu kombinieren? Kann mein Verlobter auch meinen Mädchennamen annehmen? Und kann mein Sohn dann auch den Doppelnamen tragen?

  21. albert steinhauser sagt:

    Sg. Sabine!
    § 93a Abs 2 ABGB neu lautet:
    „Wird die Ehe aufgelöst, so können die Ehegatten jeden früheren rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen.“

    Nach den Übergangsregeln ist das ab 1. September 2013 möglich.

    Ein gemeinsamer Doppelname (inkl Mädchenname der Mutter) für Ehegatten und dem Sohn wäre dann meiner Einschätzung möglich. Im Falle einer gemeinsamen Obsorge mit dem leiblichen Vater wird dieser wohl zustimmen müssen.

  22. Ute sagt:

    Ich habe im vergangenen Jahr den Vater meines Sohnes geheiratet und seinen Namen genommen. Mein Sohn (14) wollte seinen Namen, also meinen Mädchennamen behalten, nachdem kein Doppelname für ihn möglich war. Wird es mit der neuen Regelung in 2013 möglich sein, dass er für sich einen Doppelnamen beantragt? Habe ich selbst auch die Möglichkeit meinen Namen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern?

  23. Rein sagt:

    Ich habe auch den Wunsch nach meiner Scheidung wieder meinen Mädchenname anzunehmen ( wie weiter oben von jemand anderem beschrieben) und wäre sehr froh wenn meine Kinder einen Doppelnamen führen könnten! Ich würde mich über eine Nachricht freuen wenn sie genaueres (vom Ministerium) wissen!

    Vielen dank

  24. Birgit sagt:

    Ich habe das selbe Anliegen wie Rein und Kirstin S. Und wäre um eine Antwort wirklich froh…..vielen Dank

  25. Elke sagt:

    Hallo,ich habe neu geheiratet und eine Tochter aus erster Ehe.Nun meine frage:Sie ist 10 jahre alt und trägt den nachnamen ihres Vaters .Nun möchte sie auch meinen neuen Nachnamen haben,als doppelnamen.Ist das möglich ?Sie wünscht sich das so sehr,nur ihr Leiblicher Papa ist damit nicht einverstanden.Kann ich irgendwas machen um ihr den wunsch zu erfüllen?Da sie seit ihrem 3. Lebensjahr mit meinem jetzigen Mann gross geworden ist.Danke im vorraus.

  26. René sagt:

    Und schon wieder wurden die Rechte der Männer beschnitten:

    „Kommt es zu keiner Festlegung des Namens, erhält das Kind den Namen der Mutter (Bisher: ehelich – Namen des Vaters, unehelich – Namen der Mutter)“

  27. albert steinhauser sagt:

    Sg. Elke!

    Grundsätzlich kann ihre Tochter ihren Familiennamen tragen. Wenn der Vater der Tochter aber noch an der Obsorge beteiligt ist, müssen beide Elternteile einer Änderung des Familiennamens der Tochter zustimmen. Wenn sie die alleinige Obsorge haben, ist das nicht notwendig.

  28. Margaretha Kohlmann-Hois sagt:

    Sehr geehrter Herr Steinhauser!
    Da das neue Namensgesetzt jetzt ja in Kraft getreten ist, ich seit 1995 verheiratet bin, und den Doppelnamen führe, den ich gerne auch für meine Kinder hätte, sie führen zur Zeit nur den Namen des Vaters, wollte ich Sie fragen welche Schritte ich diesbezüglich setzen muss und ob das eben auch für Kinder gilt die, so wie meine 11, 15, 18 und 23 Jahre alt sind. Die Grossjährigen müssten dies sicherlich selber tun. Bitte um Antwort, mit herzlichem Dank in Vorhinein
    Margaretha Kohlmann-Hois

  29. jolan viragh sagt:

    Sg. Herr Steinhauser! Frage: kann meine tochter, die meinen familiennamen hat, da ich ihren vater nicht geheiratet habe, einen doppelnamen beantragen – sie möchte auch den namen ihres vaters haben. Er wäre damit einverstanden. Ist das möglich? Vielen dank im voraus.

  30. Sandra Kindermann sagt:

    Sehr geehrter Herr Steinhauser,
    ich würde mich gerne bei Ihnen
    über (m)ein (eventuelles) Recht
    zur Namensänderung erkundigen.
    Ich habe nicht vor, meinen Namen,
    genauer gesagt Vornamen, zu ändern.
    Ich wünsche mir jedoch nichts sehnlicher,
    als den Vornamen meiner geliebten, schwer kranken Großmutter als Zweitnamen eintragen zu lassen. Wäre dies möglich? Wir stehen uns sehr nahe und es wäre mir eine Ehre, ihren Vornamen als Zweitnamen zu tragen! Wie stehen meine Chancen? Muss ich unbedingt auf’s Gericht? Welche Wege stehen mir bevor? Ist die Chance auf einen Erfolg von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Und wer bestimmt eigentlich darüber? Ich bedanke mich schon im Vorfeld für Ihre Antwort.
    Herzliche Grüße.

  31. Rebecca Leitner sagt:

    Hallo,
    Ich hab da mal ne Frage. Mein Lebensgefährter und ich bekommen dieses Jahr ein Kind. Er ist bosnischer Staatsbürger und ich habe die österreichische Staatsbürgerschaft. Kann lt. Gesetz das Kind dann den Nachnamen meines Partners erhalten ohne zu heiraten?
    Live Grüße aus Oberösterreich

  32. Jasmine Grassl sagt:

    Hallo!

    Ich wurde 1984 als uneheliches Kind geboren und erhielt den Namen meiner Mutter (Alber)
    1989 heiratete sie meinen Vater und mir wurde sein Nachname „aufgezwungen“(Grassl).

    1992 ließ sich meine Mutter scheiden. Kurz darauf beging mein Vater Suizid.
    2000 heiratete meine Mutter meinen Stiefvater und nahm einen Doppelnamen an.

    Ich habe zu meinem Nachnamen keinerlei Bezug und verabscheue ihn sogar.

    Ist es lt Gesetz möglich, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort!

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