Ausgaben für Überwachung sind expoldiert
Ich wollte von der Justizministerin in einer Anfrage wissen, wie viel die SteuerzahlerInnen in den letzten Jahren an Kosten für Telekommunikationsüberwachung bezahlen mussten. Die Palette der Überwachung reicht von “Abhören, Abfangen, Aufzeichnen” über die “Festellung des Standortes” bis zur “Ermittlung von Verkehrsdaten, also der Festellung des Ursprungs oder Ziels eines Kommunikationvorganges”. Die Telekommunikationsbetreiber haben Anspruch auf Ersatz, wenn die Justiz durch ihre Überwachungsanordnungen Kosten verursacht.
Die Antwort hat mich überrascht. Die Gesamtkosten für die „Ersätze für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs“ betrugen im Jahr
2008: 6,780.256,16 Euro
2009: 7,963.862,99 Euro
2010: 9,295.554,85 Euro
2011: 12,141.300,15 Euro
Das bedeutet eine Steigerung von fast 80% (!) in den letzten 3 Jahren. Nachdem sich die Tarife für den Kostenersatz in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert haben und auch keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen vorgenommen wurden (Die Vorratsdatenspeicherung ist erst 2012 in Kraft getreten), stellt sich die Frage, warum es zu dieser Kostenexplosion gekommmen ist. Da wäre die beunruhigende Erklärungsmöglichkeit, dass schlicht mehr überwacht wurde, was mehr Kosten verursacht hat.
Laut Justizministerium sollen die prominenten Wirtschaftscausen an der vermehrten Überwachung Schuld sein. Das kann so sein, muss aber nicht so sein. Da eine genauere Aufgliederung der Kosten laut Justizministerium nicht möglich war, kann auch nicht festgestellt werden, wo und warum die Kosten gestiegen sind. In einem Rechsstaat mus man sich für die Ursache der verstärkten Anwendung von Überwachungsinstrumenten interessieren. Ich werde mich auf Spurensuche begeben.
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