Am 15. Juni 2012 haben wir unsere Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam mit der BürgerInneninitiative AK Vorrat war es Ziel möglichst viele MitklägerInnen zu gewinnen.

Das ist gelungen! 11 139 haben eine Vollmacht zur Klage unterschrieben.

Damit ist die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung die größte Verfassungsklage der Republik. Noch nie haben sich so viele Menschen zusammengetan, um den Schutz ihrer Grundrechte einzufordern. Damit ist es gelungen eine ganze Bewegung zu mobilisieren, um zu zeigen, dass nicht bloß einige wenige Bedenken haben. Wie immer der Verfassungsgerichtshof entscheidet, alleine das ist schon ein Erfolg und hat zu einer Debatte über Grundrechtseingriffe geführt.

Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. In mehreren europäischen Ländern haben deren Verfassungsgerichtshöfe die Vorratsdatenspeicherung zumindest teilweise aufgehoben. Wir rechnen damit, dass der Verfassungsgerichtshof in etwa ein Jahr für seine Entscheidung brauchen wird.

Ich möchte mich natürlich bei all jenen bedanken, die mitgemacht haben. Wir wollten über tausend KlägerInnen gewinnen, jetzt sind es mehr als zehntausend geworden. Das ist beeindruckend und ein deutliches Signal: Wir lassen uns den Ausbau des Überwachungsstaats nicht mehr gefallen!

Unsere Argumente der Verfassungsklage zusammengefasst:

  • Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre. Schon die Speicherung der Verbindungsdaten ist ein Grundrechtseingriff, nicht erst eine allfällige Auskunft an die Behörden.
  • Die VDS ist gar nicht geeignet, die vorgegebenen Zwecke zu erreichen. Die vorgegebene Bekämpfung schwerer Kriminalität wird durch die Vorratsdatenspeicherung nicht merkbar erreicht, wie Studien in Deutschland belegen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verhältnismäßig. Die Abwägung zeigt – wenn überhaupt – nur einen geringen positiven Effekt in wenigen Einzelfällen, der einem schweren Eingriff in die Privatsphäre praktisch der gesamten Bevölkerung gegenüber steht.

In folgende Grund- und Menschenrechte wird durch die Vorratsdatenspeicherung eingegriffen:

  • Recht auf Privatleben und Schutz der Korrespondenz – Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Meinungs- und Informationsfreiheit, sowie Redaktionsgeheimnis – Art. 10 EMRK
  • Grundrecht auf Datenschutz – § 1 Datenschutzgesetz
  • Fernmeldegeheimnis – Art. 10 Staatsgrundgesetz

update 18.12.2012: Erster Etappensieg –  Der Verfassungsgerichsthof hat Zweifel, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist und legt sie zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vor. ? mehr dazu

Die Klage im Wortlaut findet sich hier

2 Kommentare bis jetzt.

  1. Martin sagt:

    Ich klage auch! Ich habe auch eine Vollmacht zur Klage unterschrieben!

    Mir reicht es nämlich!

  2. […] Kapitel 3: Wir bringen die Klage ein. 11 139 BürgerInnen haben die Klage beim Verfassungsgerichtshof unterstützt. http://albertsteinhauser.at/2012/06/15/11-139-burgerinnen-klagen-gegen-die-vorratsdatenspeicherung/ […]

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