Heute hat die letzte Verhandlungsrunde im Parlament zum Korruptionsstrafrecht stattgefunden. Es hat eine Einigung gegeben. SPÖ, ÖVP,Grüne und BZÖ werden einen gemeinsamen Antrag zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts einbringen. Die FPÖ überlegt noch. Kurios ist, dass sich die blauen Saubermänner daran stoßen, dass künftig Abgeordnete vom Korruptionsstrafrecht mitumfasst sind.
Wir haben langjährige Grüne Forderungen durchgesetzt, wie ein Blogbeitrag aus dem März
- Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Künftig machen sich auch Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld für parlamentarische Aktivitäten nehmen. ? Chronologie der Auseinnadersetzung um Abgeordnetenkorruption
- Auch Regierungsmitglieder, die auf Grund der Änderungen von 2009 aus den Strafbestimmungen für Amtsträger rausgefallen sind, sind wieder mitumfasst.
- Auch für staatsnahe Unternehmen wie ÖBB, ORF oder ASFINAG gelten wieder die strengeren Korruptionsstrafbestimmungen.
- Das Anfütterungsverbot wurde verschärft. Entscheidend ist künftig, dass Einladungen den Amtsträger beeinflussen sollen, egal ob dann etwas Pflichtwidriges passiert oder nicht.
- Geringe Geschenke (sofern dafür nichts Verbotenes getan wird) sind nicht strafbar. Da die 100 Euro-Grenze aber nicht explizit im Gesetz genannt ist, kann das Gericht im Einzelfall auch strengere Maßstäbe anlegen. Wichtig ist aber, dass jemand der sich immer wieder mit kleinen Beträgen annimmt beschenken lässt, sich strafbar macht, weil jetzt sichergestellt ist, dass zusammengerechnet wird.
- Auch im Bereich der Privatwirtschaft werden die Strafbestimmungen verschärft.
Auch sollen die neuen Antikorruptionsstrafbestimmungen evaluiert werden. So soll sichergestellt werden, dass allfällige Lücken oder Nachbesserungsbedarf erkannt wird.
siehe auch: GRECO-Bericht: internationale Ohrfeige bei Korruption für Österreich