Als mich ein Raiffeisen-Boss anrufen wollte …

Es war im Frühsommer 2009. Die Lobbies sind gerade Sturm gegen das kürzlich in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht gelaufen. Besonderes Ziel der Attacken war das “Anfütterungsverbot”. Einer ihrer Wortführer war Ludwig Scharinger, Generaldirektor von Raiffeisen Oberösterreich. Mit seiner Kritik, dass das Anfütterungsverbot der österreichischen Gemütlichkeit widerspricht, hat er damals ungewollt tief blicken lassen.

Jedenfalls hat in dieser Zeit bei mir im Büro das Telefon geläutet. Eine freundliche Sekretärinnenstimme teilte mir mit, dass mich Raiffeisen Oberösterreich Chef Scharinger sprechen möchte und sie mich gleich verbindet. Die Verbindung hat nicht gerklappt. Die Sekretärin erklärte mir, dass Herr Scharinger im Flugzeug sitzt und es offensichtlich Verbindungsprobleme gibt. Nie wieder hat sich dannach bei mir ein Raiffeisen-Boss gemeldet. Nicht, dass ich darauf Wert lege. Zwar wurden im Justizbereich immer wieder bedeutende Gesetze beschlossen, die waren aber offensichtlich nicht wichtig genug. Natürlich weiß ich nicht, was Scharinger wirklich von mir wollte. Man darf aber vermuten, dass er mich von der österreichischen Gemütlichkeit überzeugen wollte. Bei der FPÖ dürfte das gelungen sein.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben die Gesetze schließlich bereitwillig geändert – wir haben dagegen gehalten. In einem finalen Kraftakt haben SPÖ-Klubobmann Cap und ÖVP-Klubobmann Kopf in einer kleine Verhandlungsrunde nochmals versucht uns von einer Zustimmung zu überzeugen. So viel Aufmereksamkeit und Zuneigung gibt es sonst selten. Am Ende des Gesprächs wurde mir entgegengeschleudert, dass die Grünen beim Aufschnüren nicht mitmachen würden, weil ich mit meinem Widerstand die Populismusdividende einfahren will. Der Populismusvorwurf lässt mich kalt. Ob unser Einsatz gegen Korruption politische Dividende bringt, werden wir sehen.

Anfüttern: strafbar wegen drei kleiner Braune?

Gestern durften SPÖ und ÖVP in der ZIB 2 wieder über die 2009 außer Kraft gesetzten strengen Antikorruptionsbestimmungen jammern. Man wolle zwar Anfüttern wieder strafbar machen, aber nicht so, wie das bis 2009 war, weil diese Regeln wären nicht praktikabel, wird von rot und schwarz beteuert. Die beiden wirken fast traumatisiert, so sehr hat ihnen offenbar die kurze Zeit relativ strenger Korruptionsgesetze in Österreich zugesetzt. SPÖ-Klubobmann Cap setzt dann noch nach: “Es dürfe aber nicht mehr so wie beim alten Anfütterungsverbot sein, wo man sich schon wegen der Einladung auf drei kleine Braune strafbar gemacht hätte”.

Das ist natürlich Unsinn. Entweder weiß es der SPÖ-Klubobmann nicht besser oder es wird wieder ganz im Stil der Korruptionslobbyisten versucht, strenge Regeln durch falsche Behauptungen zu verhindern. In Wahrheit hat es auch beim früher geltenden Anfütterungsverbot eine Geringfügigkeitsgrenze – nach der Rechtssprechung in etwa bei 100 Euro – gegeben. Ich weiß nicht, wo sich SPÖ und ÖVP-Politiker auf drei kleine Braune einladen lassen, selbst in den nobelsten Lokalen wird es aber schwierig damit die 100 Euro-Grenze zu überschreiten.

Die Debatte zeigt: SPÖ und ÖVP haben nichts dazu gelernt. Sie befinden sich nach wie vor auf einem Rückzugsgefecht gegen strengere Antikorruptionsbestimmungen.

 

Sparpaket Justiz: Kein Verfahren aus Kostengründen?

Die einzelnen Ministerien müssen jetzt ihre Sparvorhaben in Gesetzestexte gießen. Ein Vorhaben aus dem Justizministerium macht mich nachdenklich. Die Diversion – im konkreten Fall eine Geldbuße ohne Verurteilung – soll jetzt auch auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte ausgedehnt werden. Grundsätzlich bin ich ein Anhänger der Diversion.

Die Ausdehnung der Diversion auf schwere Vermögens- und Korruptionsdelikte gerade in einem Sparpaket muss aber genauer hinterfragt werden. Im Kern geht es der Justizministerin nämlich darum die Staatsanwaltschaft arbeitsmäßig zu entlasten. Statt aufwendiger Ermittlungen soll es künftig möglich sein, dass das Strafverfahren bei Wiedergutmachung des Schadens mit einer Geldbuße endet. Es gibt keine restlose Klärung des Sachverhalts und kein Urteil. Für die Bevölkerung könnte der Eindruck entstehen, dass gerade auf Grund der Überlastung der Staatsanwaltschaft sich Vermögende quasi von einer Verurteilung „freikaufen“. Gauner und Betrüger, die über keinen finanziellen Hintergrund verfügen werden weiter verurteilt werden, betuchte Wirtschaftskriminelle könnten über die Diversion straffrei bleiben. Natürlich heißt das nicht automatisch, dass jeder Fall gegen die Reichen & Mächtigen dieser Republik mit Diversion beendet wird. Die Gefahr der Entwicklung eines „Upperclass“-Rechts ist aber nicht auszuschließen. Der Eindruck, dass Regelungen dazu führen, dass nicht alle BürgerInnen vor dem Gesetz die gleichen Chancen haben, würde das Vertrauen in die Justiz riskieren.

Die Ausweitung der Diversion soll diskutiert werden. Aber nicht im Rahmen eines Sparpakets, um die Staatsanwaltschaft zu entlasten, sondern um die strafrechtlichen Chancen und Risiken abzuwägen.

Telekom. Ein Skandal aller Parteien?

ÖVP und BZÖ/FPÖ haben direkt oder indirekt Gelder der Telekom erhalten. Jetzt wird versucht den schwarz-blauen Telekom-Skandal zu einem Skandal aller Parteien zu machen. Das ist der schmutzige Versuch einer Schadensbegrenzung und Ablenkung. Was wirft man den Grünen vor?

Im Zusammenhang mit den Grünen werden die Namen einiger MitarbeiterInnen genannt, die bei den Grünen und später dann bei Hochegger beschäftigt waren. Diese MitarbeiterInnen waren bei den Grünen nie an einflussreichen Positionen. Auch wird ihnen nichts konkretes vorgeworfen. Es zeigt maximal auf, dass Hochegger ehemalige Parteimitarbeiter rekrutiert hat. Vielleicht hat er sich etwas davon erhofft, warum man das aber den Grünen vorwirft, ist nicht erklärbar.

Immer wieder wird auch der Namen Monika Langthaler genannt. Langthaler war von 1990 bis 1999 Nationalratsabgeordnete der Grünen. Ob und in welchem Zusammenhang es Zahlungen an sie gegeben hat, weiß ich nicht. Fest steht aber, dass niemand behauptet, dass Gelder, die an Langthaler geflossen sind an die Grünen weitergeleitet worden wären und die Grünen im Gegenzug gefällig gewesen wären. Damit ist aber klar: es hat weder eine Parteienfinanzierung der Grünen durch die Telekom, noch ein politisches Entgegenkommen gegen Bezahlung – also Korruption – gegeben. Als einziger Vorwurf bleibt der Umstand, dass Langthaler grüne Abgeordnete war. So what?

Die Dummheit der Vorwürfe ist aber noch viel einfacher zu widerlegen. Warum haben die Grünen, wenn sie angeblich Teil des korrupten Hochegger/Telekom-Netzwerkes waren, den Telekom-Skandal aufgedeckt?

Parteispendenverbot?

Jetzt hat der Untersuchungsausschuss aufgedeckt, was wir ohnedies vermutet haben: Parteien werden von Unternehmen, wie der Telekom regelrecht mit “Geldgeschenken” überhäuft. Dem BZÖ wurde beim Wahlkampf finanziell unter die Arme gegriffen, die ÖVP mit Sponsorgelder bedient. Glaubt ernsthaft jemand, dass die ÖVP eine Werbeträger wäre?

Die Vorfälle erklären auch, warum seit Monaten bei einem notwendigen transparenten Parteienspendengesetz nichts weitergeht. Da unterscheiden sich ÖVP und SPÖ in ihrer Blockadepolitik überhaupt nicht. Warum auch? Wenn das unbedeutende BZÖ mit astronomischen Summen unterstützt wird, kann man sich vorstellen, was jene Parteien kassieren, die an den Hebeln de Macht sitzen. Die Telekomgelder sind da nur die Spitze eines Eisbergs.

Für die Grünen hat bisher gegolten, dass Transparenz oberstes Gebot ist. Wenn es schon Parteispenden gibt, müssen sie zumindest transparent sein, damit sich die BürgeInnen ein Bild machen können, welche Partei in wessen Sold steht. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es nicht radikalere Ansätze bräuchte. Warum verbietet man Großspenden an Parteien nicht grundsätzlich? Es ist Gift für die Demokratie, wenn für die BürgerInnen der realistische Eindruck entsteht, dass man sich über den Umweg von Parteispenden PolitikerInnen gefügig machen oder Gesetze kaufen kann. Nicht selten hat man den Eindruck, dass heikle Gesetze nicht von Beamten, sondern direkt von Interessensträgern geschrieben worden sind. Mir ist noch gut in Erinnerung, wie Umweltminister Berlakovich bei einem Gesetzesentwurf für ein Umweltgesetz vergessen hat, die Industriellenvereinigung als Ersteller aus dem Dokument zu löschen. Auch das Aufschnüren der strengen Antikorruptionsregeln auf Druck der Lobbyisten wurde nicht im Justizministerium verfasst. (siehe: → Ein Sektionschef legt offen wie Bandion-Ortner die Antikorruptionsgesetze entscharft hat)

Verschärft wird diese Entwicklung durch Kürzungen bei der Parteiförderungen. Was populistisch gut ankommt, ist tatsächlich ein gefährlicher Katalysator für den österreichischen Korruptionssumpf. Parteien, wie die Grünen, die eine klare Trennlinie zu Großspenden aus der Wirtschaft ziehen und sich der Kontrolle verschrieben haben, werden in ihren politischen Möglichkeiten eingeschränkt.  Jene Parteien, die diese Trennlinie nicht kennen, werden noch stärker versuchen Parteispenden zu lukrieren und den Lobbyisten die Parlamentstore öffnen.

Innenministerin hat keine Ahnung über Ausmaß der Überwachung

Die Innenministerin will im Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse des „Verfassungsschutz“ ausbauen. Künftig sollen auch Einzelpersonen – ohne, dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben – im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung überwacht werden können (→ unsere Kritik daran). Ich wollte wissen wie viele BürgerInnen der Verfassungsschutz schon jetzt in seinen Datenbanken gespeichert hat.

Meine Anfrage wurde jetzt beantwortet. Es heißt lapidar in einem Satz: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen“.

Das ist nicht nachvollziehbar. Da ich mich an den im Sicherheitspolizeigesetz aufgezählten Speicherungsgründen orientiert habe und der Speicherungsgrund  vermerkt werden muss, ist es schwer zu glauben, dass das nicht aus einer Datenbank augeswertet werden kann.

Sollte das aber tatsächlich nicht möglich sein,  weiß offensichtlich selbst der Verfassungsschutz nicht, die Daten wie vieler Personen derzeit beispielsweise im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung gespeichert sind.

Entweder verschweigt man mir als Parlamentarier die Auskunft über die Anzahl der in den Verfassungsschutz-Datenbanken gespeicherten BürgerInnen oder man will zwar mehr Überwachungsrechte ohne überhaupt genau zu wissen wie viele Personen derzeit schon ins Visier genommen werden. Ersteres wäre inakzeptabel – zweites  unprofessionell.

Warum die Verkleinerung des Nationalrats falsch ist

SPÖ und ÖVP wollen also den Nationalrat verkleinern. Abgesehen davon, dass die Regierung damit bei jenem Gremium sparen will, das sie kontrolliert, hat der Plan einen Schönheitsfehler: das Einsparungspotential ist praktisch budgetär irrelevant. Es wird argumentiert, dass das ein symbolisches Signal wäre. Aber welches?

Offensichtlich hält es die Regierung für populär bei den VolksverterInnen zu sparen. Das ist Ausdruck einer antidemokratischen Reflexes, der vermittelt, dass ParlamentarierInnen eigentlich überflüssig sind. PolitikerInnen brauchen sich nicht zu wundern, dass ihr Ansehen so gering ist, wenn sie ständig vermitteln, es wäre besser es gäbe möglichst wenige von ihnen.

Die Reduzierung wird dem ohnedies unterentwickelten österreichischen Parlamentarismus schaden. Weniger Mandate heißt zwangsläufiger weniger Bürgernähe. Für kleinere Fraktionen wird es damit auch schwieriger die breite parlamentarische Themenpalette mit Abgeordenten abzudecken. Während Regierungsmitglieder eine Heerschaar an Beamten zur Seite haben, werden kleinere Oppositionsfraktionen mit weniger Ressourcen für die Kontrolle zuständig sein. Darüber hinaus muss damit auch das Wahlrecht geändert werden. Nachdem rot und schwarz selten bei sich selbst sparen, besteht die Gefahr, dass sie in ihrer Verzweiflung ein Wahlrecht entwerfen, das sie bevorzugt.

Natürlich ist die Fage erlaubt, was so mancher verschnarchte Abgeordnete der Regierungsfraktionen den ganzen Tag so treibt? Dafür braucht es aber keine Verkleinerung des Nationalrats. Die Verkleinerung von rot und schwarz werden die WählerInnen an den Wahlurnen höchstpersönlich vornehmen.

Muss man sich vor der FPÖ in der Regierung fürchten?

Die FPÖ ist mit ihrer letzten Regierungsbeteiligung kläglich gescheitert. Die ÖVP kokettiert jetzt wieder ganz offen mit einer Neuauflage. Muss man sich fürchten? Nein. Es ist viel simpler: man soll sich nicht fürchten, man muss es schlicht verhindern.

Die FPÖ ist konzeptlos, gierig und inkompetent.  Das ist schecht für die Republik. Aber die FPÖ hat auch aus den Fehlern bei schwarz-blau gelernt. An der Spitze der FPÖ stehen die Kritiker der blauen Regierungsperformance von damals. Haider hat die Regierungsbeteiligung vor allem zur egomanischen Rehabilitierung seiner Person in Europa gebraucht und wollte Posten und Anerkennung. Die Inhalte hat er weitgehend der ÖVP überlassen.

Strache & Co wissen, dass das der Grund des Scheiterns war. Einen Regierungseintritt der FPÖ wird sich die ÖVP mit weitgehenden inhaltlichen Zugeständnissen erkaufen müssen. Ganz oben auf der Liste der blauen Begehrlichkeiten steht zum beispiel das Innenministerium. Das ist das Kampffeld der FPÖ. Der Besuch einer FPÖ-Delegation bei Kadyrow samt treuherziger Bestätigung, dass dieser versichert hätte, es sei in Tschetschenien ohnedies nicht so schlimm, zeigt, dass es selbst in der Asylpolitik  noch übler geht. Bisher durften sich die geschundenen TschetschenInnen zumindest noch Hoffnung auf Asyl in Österreich machen. Dazu kommt ein von SPÖ und ÖVP zunehmend ausgebauter Überwachungsstaat. Der FPÖ dieses Arsenal an Überwachungsmöglichkeiten zu überantworten wäre so, wie wenn man einem Pyromanen eine Schachtel Zündhölzer zum Aufpassen gäbe. Schon die FPÖ-Stellungnahmen zu den Protesten gegen den Burschenschafterball zeigen, dass man keine Sekunde zögern würde, die Polizei gegen die ungeliebten DemonstrantInnen zu mobilisieren.

Das Argument der Konservativen mit der FPÖ findet das Nazi-Regime keine Auferstehung ist dumm. Das hat niemand behauptet. Man braucht nur nach Ungarn zu schauen, wo eine rechte Regierung gerade den Rechtsstaat und das demokratische System zugrunde richten.

Kritik am “EU”-Fiskalpakt

25 EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von GB und Tschechien, haben sich als vermeintliche Antwort auf die europäische Krise auf den sogenannten Fiskalpakt geeinigt. Tatsächlich handelt es sich beim Fiskalpakt um einen hochproblematischen Vertrag mit massiven Demokratiedefiziten und fehlenden funktionierenden wirtschaftlichen Lösungen.

Der Fiskalpakt enthält folgende Punkte:

  • Die öffentlichen Haushalte müssen ausgeglichen budgetieren oder einen Überschuss aufweisen. Das jährliche strukturelle Defizit darf jedenfalls 0,5% des BIP nicht übersteigen.
  • Diese Regel soll von Mitgliedstaaten nach Möglichkeit verfassungsrechtlich verankert werden.
  • Der EU-Gerichtshof soll die Umsetzung der Regel auf nationaler Ebene überwachen. Bei Überschreiten dieser Grenze tritt ein automatischer Korrekturmechanismus in Gang.
  • Vorgesehen ist eine stärkere Kontrolle der nationalen Haushalte von Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, wobei der Europäische Kommission und dem Rat ein „Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ mit den notwendigen Strukturreformen zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Implementierung des Programms wird von Rat und Kommission überwacht.
  • Überschreitet ein Mitgliedstaat der Eurozone die erlaubte Budgetgrenze von 3% des BIP, dann wird automatisch ein Sanktionsverfahren eingeleitet, das nur mit einer Zwei-Drittel Mehrheit im Rat abgewendet werden kann.

 

Demokratiedefizit

Der Fiskalpakt wird nicht im Rahmen des EU-Rechts abgeschlossen, sondern als Staatsvertrag zwischen den Staaten  in Kraft treten.

Durch diese absurde Konstruktion wird jede parlamentarische Kontrolle unmöglich. Das europäische Parlament hat keinerlei Mitwirkungsrechte. Die Rolle der nationalen Parlamente ist auf die Zustimmung zum Vertrag reduziert. Europa wird damit wirtschaftspolitisch in einer Art „Ausnahmerecht“ regiert.

Die Vorgaben (Schuldenbremse) sollen rechtlich – am besten eingemeißelt im Verfassungsrang – festgeschrieben werden. Die Kontrolle der Einhaltung wird an den EU-Gerichtshof delegiert. In einer Daumenschraube aus Verfassungsrang und Gerichtsbarkeit werden die Grenzen der Budgeterstellung den demokratischen Aushandlungsprozessen entzogen.

Die Verschärfung der budgetären Überwachung greift jedenfalls tief in die nationale Budgethoheit ein und ist demokratiepolitisch bedenklich.

 

Ökonomisch gefährlich und unklar

Schuldenbremsen lösen die europäischen Probleme nicht, sondern könnten sie massiv verschärfen (siehe Kritik an der Schuldenbremse). Darüber hinaus ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Defizits von 0,5% des BIPs ein Mirakel. Dieser Wert ist keine feste Größe, sondern ein konjunkturabhängiger Rechenwert, der bei Budgeterstellung unbekannt ist. Nach Ablauf eines Budgetjahres wäre er zu berechnen, wobei durch unterschiedliche rechnerische Ansätze komplett unterschiedliche Ergebnisse ermittelt werden können. Wer  entscheidet, was und wie gerechnet wird, ist komplett ungeklärt.

 

Für Europa und gegen den Fiskalpakt

Der Grüne Budgetexperte Bruno Rossman zieht in einer Analyse folgenden Schluss: „Der neue fiskalpolitische Pakt baut zusammen mit der jüngsten Verschärfung der Haushaltsüberwachung die ökonomische Governance in autoritärer Weise um. Das entspricht nicht den Vorstellungen der Grünen, die für einen demokratischen Aufbruch zu einer ökologisch verantwortlichen Wirtschafts-, Währungs-, Fiskal- und Sozialunion stehen.“

Die Auseinandersetzung um Europa hat längst begonnen. Es gibt drei Optionen: Die Renaissance  der Nationalstaaten, wie es die Rechtspopulisten propagieren. Das Europa des politischen Establishments, wo Eliten weit weg von der Bevölkerung einen Einigungsprozess vorantreiben, der primär wirtschaftlichen Interessen dient. Ein Europa dessen Institutionen der Gewaltenteilung unterliegen und das seine Legitimation aus demokratischen und direktdemokratischen Willensbildungsprozessen bezieht.

Wer letzteres will muss Fehlentwicklungen auch benennen.  Aus falsch verstandener proeuropäischer Haltung dem europäischen Politestablishment und seinem Fiskalpakt zuzustimmen, heißt die destruktiven Kritiker und antieuropäischen Nationalisten zu stärken. Mit ihrem Monopol auf Kritik an Fehlentwicklungen werden sie den europäischen Einigungsprozess zerstören. Wer proeuropäisch denkt muss daher den Fiskalpakt massiv kritisieren.