Straches inszenierte Schläger

Die Boulevardmedien berichten seit Tagen wieder über einen gewaltätigen Zwischenfall um HC Strache. Bodyguards hatten, nachdem ein Partygast eine Leberkäsesemmel in Richtung des blauen Parteichefs geschubst hätte, diesen attackiert. Der Vorfall hat für den Betroffenen im Krankenhaus geendet. Kein Einzelfall wie stopptdierechten auflistet.

Natürlich ist Strache ein Politiker, der polarisiert und mit Sicherheit auch immer wieder beschimpft wird. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Politikerbeschimpfungen bei Straßeneinsätzen Teil des Berufs sind. Personenschutz ist aber nicht notwendig.

Adolf Hitler hatte die Leibstandarte-SS – eine Privatarmee zur persönlichen Bewachung. Straches Bodyguards sind damit zwar nicht vergleichbar, aber – wie schon bei Haider – Teil einer rechten Inszenierung: ein unerschrockener Führer braucht Personenschutz, der dann auch tatkräftig aktiv wird, um Entschlossenheit zu zeigen. Das Signal ist klar. Politische Gegner haben nicht mit Nachsicht zu rechnen. Wer zu Nahe kommt, muss fühlen. Alleine die Inszenierung eines Personenschutzes soll signalisieren, dass da jemand etwas ganz besonderes sei, der sich auch zu wehren weiß.

Die Bodyguards dürften überwiegend aus der rechten Krawallszene stammen. Die sagt ohnedies unverblümt was sie denkt: ExFPÖ-Abgeordneter Königshofer findet, dass man linken Provokateuren viel öfter mal ein paar in die Fresse geben sollte. Die “Heute”-Leserbriefschreiberin Susanne F. meint, dass der Betroffene sich die Schläge höchstwahrscheinlich verdient hätte, weil er bestimmt ein Linker war.

Das ist höchst beunruhigend. Offensichtlich will man politische Auseinandersetzungen wieder auf der Straße austragen.

10 Kritikpunkte an der Schuldenbremse

Ganz Österreich diskutiert über die Schuldenbremse. Ich bin ein Kritiker dieser Maßnahme. Nicht weil ich die rot-schwarzen Förderpfründe oder die milliardenschweren Subventionen in die private Pensionsvorsoge verteidige. Nein. Vielmehr gibt es handfeste wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und europapolitische Bedenken, die diskutiert werden müssen:

1.) Die Schuldenbremse löst die Probleme der EU nicht. Starke Volkswirtschaften (z.B. Deutschland) saugen schwache Volkswirtschaften (Südeuropa) mit enormen Handelsbilanzüberschüssen wirtschaftlich aus. Die Überschüsse der einen, sind die Defizite der anderen. Dadurch müssen die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Schulden machen. Diese Situation führt zu einer negativen Beurteilung der Bonität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Währungsunion setzt das wiederum die gesamte Eurozone unter Druck. Eine Schuldenbremse ändert dieses wirtschaftliche Gefälle nicht. Durch europäische Schuldscheine (Eurobonds) mit einem einheitlichen Zinssatz für die Staatsschulden aller europäischen Länder könnte allerdings ein Ausgleich geschaffen werden. Das wollen aber Deutschland und Frankreich nicht, weil sie dann relativ gesehen einen höheren Zinssatz zahlen müssten, was als eine Art Lastenausgleich aber gegenüber den südeuropäischen Ländern für innereuropäische Stabilität sorgen würde. Weil man sich durch den Druck der Rating Agenturen zum Handeln gezwungen sieht, haben Merkel und Sarkozy mit der Schuldenbremse eine Scheinlösung präsentiert, die die Vorteile ihrer Länder nicht antastet.

2.) Das Argument „ohne Schuldenbremse würden die Rating Agenturen die Zinsen weiter hinauftreiben“ greift zu kurz. Da die Schuldenbremse die innereuropäischen Probleme nicht lösen wird (siehe 1), wird sie das Triple A (bewertet die Kreditwürdigkeit eines Landes und beeinflusst damit die Höhe der Zinsen, die Staaten zahlen müssen) von Ländern, wie Österreich nicht retten. Spanien oder Estland (Musterschüler mit einstelliger Staatsschuldenquote) haben keine Triple A-Bewertung, obwohl ihre Staatschuldenquote niedriger als jene von Deutschland ist. Selbst das Triple A von Deutschland, dem wirtschaftlich stärksten Land innerhalb der EU, das sogar eine Schuldenbremse hat, ist laut Rating Agenturen in Gefahr. Es ist daher falsch, die Schuldenbremse damit zu begründen, dass dadurch das Triple A-Rating gesichert wäre.

3.) Die Schuldenbremse kann einen wirtschaftlich gefährlichen Abwärtstrend einleiten. Schon jetzt hat die Rating Agentur Fitch angemerkt, dass innerhalb der EU die wirtschaftliche Situation kritisch zu bewerten wäre, weil akute Rezessionsgefahr bestünde. Verordnen sich alle Länder gleichzeitig in Europa restriktive Sparprogramme (zur Erinnerung: am Beginn der Wirtschaftskrise hat man noch mit massiven staatlichen Investitionen gegengesteuert) wäre das der Beginn einer gefährlichen Abwärtsspirale: weniger Investitionen – weniger Wirtschaftswachstum – mehr Arbeitslosigkeit – weniger Steuereinnahmen – mehr Ausgaben – Erhöhung der Budgetprobleme …

4.) Die Schuldenbreme gehört nicht in die Verfassung. In der Verfassung stehen die Spielregeln eines Staates. Wie viel Arbeitslose, Schulden, Armut, Wirtschaftswachstum etc. es gibt, ist nicht Teil der Spielregeln, sondern Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Aushandlungsprozesses. Eine Verfassungsbestimmung versucht mit einer Verrechtlichung die Gestaltungsspielräume einzuengen. Wer das will, müsste auch die Standards des Wohlfahrtsstaats verfassungsrechtlich festzuschreiben.

5.) Die Staatsschulden sind nicht die Ursache der Krise, sondern eine Folge der Krise. Bis 2008 wurden die Staatsschulden in Österreich reduziert. Mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 haben sich die Schulden wieder erhöht. Banken- und Investitionspakete haben Geld gekostet.

6.) Die Schuldenbremse konzentriert sich ausschließlich auf das Problem der Staatsverschuldung und klammert damit aus, dass die ungeregelten Finanzmärkte – die jetzt beruhigt werden sollen – die Verursacher der Wirtschaftskrise und der Zinsentwicklung für Staatsanleihen sind.

7.) Die Schuldenbremse wird den Druck auf soziale Standards erhöhen. Wer jetzt behauptet man brauche die Schuldenbremse, weil man „über die Verhältnisse gelebt habe“, argumentiert falsch, da die Schulden durch die Banken- und Investitionspakete der Krise und nicht durch sozialpolitische Völlerei gestiegen sind. Ideologisch motiviert soll der Wohlfahrtsstaat über eine irreversible Verfassungsbestimmung zurückgeschraubt werden.

8.) Mit einer Schuldenbremse werden Zukunftsinvestitionen in Bildung, Umwelt oder Forschung deutlich erschwert, da die budgetären Spielräume in den nächsten Jahren einseitig durch den Druck nummerischer Größen in der Verfassung auf „Null“ reduziert werden. Bis zum Greifen der Schuldenbremse im Jahr 2017 müssten nämlich dann jährlich geschätzt rund 8 bis 9 Milliarden Euro eingespart oder durch neue Steuern aufgebracht werden.

9.) Schon jetzt dürfen nicht ungebremst Schulden gemacht werden. Das Budgetdefizit der Euroländer durfte 3 % nicht überschreiten. Formal hat beispielsweise Griechenland diese Grenze bis zum wirtschaftlich Zusammenbruch immer erfüllt – praktisch waren die versteckten Defizite aber deutlich größer. Es ist daher egal, welche Budgetdefizitgrenzen über eine Schuldenbremse eingezogen werden, wenn die Budgetzahlen frisiert und geschönt sind. Im Kern sind daher nicht strengere Defizitgrenzen, sondern ein erhöhter Plausibilitätsnachweis der Budgetzahlen unter den bestehenden Rahmenbedingungen notwendig.

10.) Wer sparen will, braucht keine Schuldenbremse. Schon jetzt kann und soll die Politik sinnvoll sparen, da sonst hohe Zinszahlungen praktisch Steuergelder an die Kapitalmärkte umverteilen. Wann und in welcher Höhe gespart werden soll, kann aber nicht über eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse festgelegt werden, sondern hängt von wirtschaftlichen Entwicklungen und demokratischen Gestaltungsprozessen ab. Mit dem Finanzrahmengesetz verfügt Österreich über ein exzellentes Instrument, um seine Einnahmen und Ausgaben für die kommende Jahre zu planen und Reformwillen budgetär festzuschreiben.

Trojaner in Österreich? Das hat die Ministerin geantwortet.

Heute habe ich von der Innenministerin die Anfragebeantwortung zu meiner parlamentarischen Anfrage zum Einsatz des Bundestrojaner bekommen. Sie ist wortkarg ausgefallen. So viel dürfte aber feststehen. Im Jahr 2007 hat man von der Firma DigiTask eine Software im Wert von 22.260.– Euro bezogen. Durch diese Programme konnte über ein Key-log- und Screenshot-Software der codierte Datenverkehr am Laptop des Betroffenen überwacht werden. Wer der Betroffen ist wird nicht gesagt, aus den Gerichtsakten von Mohamed M.  – er hat Drohvideos produziert – wissen wir aber, dass bei ihm so eine Software zur Anwendung gekommen ist. Bei Key-log-Programmen – sie zeichnen alle Tastaturanschläge auf – handelt es sich nach überwiegender Expertenmeinung um einer Trojaner-Software.

Die Innenministerin führt auch aus, dass der Einsatz dieser Software von der Justiz genehmigt wurde. Das ist richtig und fatal zu gleich. Es wurde offensichtlich in Verkennung der technischen Voraussetzungen argumentiert, dass das rechtmässig wäre, weil man ja auch eine Kamera hinhängen könnte, die die Tastaturanschläge aufzeichnet, die man dann auswertet. Hat man aber nicht. Daher wäre die Zulässigkeit nach den tatsächlichen technischen Voraussetzungen und nicht nach einer Fiktion zu beurteilen gewesen.

Spannend fällt die Antwort zu meinen letzten Frage aus:

  • Mit welchen technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von Meischberger und Plech durchgeführt?
  • Wurden im Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, …) auf den Computern der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?

Die Antwort: Auf Grund eines laufenden Verfahrens muss um Verständnis ersucht werden, dass von der Beantwortung der Frage Abstand genommen wird…

 

Jugendstudie “gegen Arme und Zuwanderung”: Werte fallen nicht vom Himmel

In diesen Tagen ist eine Jugendstudie erschienen. “Wie denken und leben 16- bis 19-Jährige?”, wurde gefragt. Das Ergebnis ist grundsätzlich wenig erfreulich. So heißt es “wer arm ist, ist selber Schuld – mit Ungerechtigkeiten hätte das weniger zu tun oder wer arm ist, ist faul”. Man könnte jetzt schockiert und überrascht sein – bin ich aber nicht. Neoliberale Haltungen haben halt auch bei Jugendlichen Einzug gehalten haben. Wenn seit Jahren Vermögen, Leistung und Wettbewerb zu den bestimmenden Werten erklärt werden, darf sich niemand wundern, wenn egoistisches Konkurrenzdenken und die Stigmatisierung von Armut die Folge ist. Auch 25 Jahre institutionalisierte Ausländerfeindlichkeit durch die FPÖ zeigen ihre Wirkung. 40 % der Jugendlichen meinen, dass zu viele Türken in Österreich leben. Fast jeder fünfte findet, dass Juden zu viel Einfluss haben.

Ein Herumsudern über “die Jugend” kann man sich aber sparen, sämtliche Wertestudien zeigen ähnliche Ergebnisse bei Erwachsenen. Nüchtern betrachtet begründen diese und ähnlicher Studien aber die Wachstumsprobleme der Grünen. Wenig Interesse an Politik, gekoppelt mit einer tendenziell reaktionären Wertehaltung sind kein Rückenwind für grüne Wahlerfolge. Darüber braucht aber nicht gejammert zu werden. Werte fallen nicht vom Himmel, sondern bilden sich in gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen heraus. Oft wird geglaubt, dass Wahlen über kurzfristige tagespolitische Ereignisse beeinflusst werden. Manchmal stimmt das auch. In der Regel sind es aber gesellschaftspolitische Wertehaltungen, die bei politikfernen WählerInnen entscheiden. Die erreichen aber derzeit Grüne und Linke in der Auseinandersetzung nicht.

EU-Gipfel im Rückblick

Heute wird im Parlament der EU-Gipfel vom letzten Freitag diskutiert. Während Faymann versucht durch aufgesetzte staatsmännische Krisenrhetorik zu punkten, liefert Außenminister Spindelegger kleinkrämerische Weisheiten: “Jeder wüßte aus eigener Erfahrung, dass man nicht nicht mehr ausgeben könne, als man habe und bei Staaten sei das auch nicht anders. ..” Unsere Klubobfrau Glawischnig hat die einseitige Konzentration auf die Staatsverschuldung als Mittel zur Krisenbewältigung kritisiert.

Aus meiner Sicht hat der Gipfel bestehende Fehlentwicklungen verschärft. Beim Europäischen Rettungsschirm (ESM) soll es keine verpflichtende Gläubigerbeteiligung (Banken) geben. Eine notwendige demokratische Kontrolle ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Mit der verpflichtenden Schuldenbremse werden ideologisch motivierte Überlegungen verrechtlicht statt die Krise bewältigt. Hauptproblem de Eurozone sind wirtschaftliche Ungleichheiten. Starke Staaten der Eurozone, wie Deutschland saugen mit ihrem gigantischen Handelsbilanzüberschuss schwächere Staaten (Südeuropa) wirtschaftspolitisch aus. Das verstärkt in diesen Ländern die Flucht in die Staatsschulden, was wiederum die Zinsen unter aktiver Beteiligung der SpekulantInnen in die Höhe treibt. Die logische Konsequenz, einen Ausgleich über einheitliche europäische Schuldscheine (Eurobonds) und damit gleiche Zinsen für alle wurde am Gipfel aber verweigert. Schließlich wollen Merkel und Sarkozy nicht europäische Probleme lösen, sondern ihre Vorteile verteidigen.

Selbst Rating-Agenturen, wie Fitch sind nicht besänftigt. Dort wird analysiert, dass dem EU Raum ein Rezession droht. Rezission bedeutet mehr Ausgaben (Arbeitslose) und weniger Einnahmen (Steuerausfall). Selbst ein Greislerökonom, wie Spndelegger müsste dann erkennen, dass das in eine Abwärtsspiralle zu mehr Schulden oder weiteren Sparpaketen führt.

Aber auch demokratiepolitisch wird jetzt wirtschaftspolititisch mit einer Art “Ausnahmerecht” regiert. Der Sondervertrag außerhalb des EU-Rechts ist nicht an das europäische Parlament angekoppelt. Die nationalen Parlamente sollen das vollziehen, was die Regierungen in Brüssel ausverhandelt haben.

Wer proeuropäisch denkt, muss jetzt um ein demokratisches Europa kämpfen. Wer proeuropäisch denkt, muss Fehlentwicklungen benennen.

Extremismus-Speicherung von Ex ÖH-Chefin: Vefassungsschutz gibt Fehler zu

Die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Die ehemalige ÖH-Chefin Sigrid Maurer und andere AktivistInnen wurden vom Verfassungsschutz wegen einer Protestaktion auf der Parlamentsgalerie in der Extremismusdatei gespeichert. Schnell war klar, dass diese Speicherung nicht nur politisch skandalös, sondern auch rechtlich nicht gedeckt war. In einer parlamentarischen Anfrage haben wir die Vorgangsweise des Verfassungsschutzes durchleuchtet.

In der  Beantwortung muss die Innenministerin jetzt die Fehler des Verfassungsschutzes zugeben. Es wird ausgeführt, dass der Verfassungsschutz  wegen einer angeblichen Verletzung eines Parlamentsbediensteten die Daten verarbeitet hätte und dann gesetzlich falsch in der Extremismusdatei weiter gespeichert hätte. Aber selbst dieses Schuldeingeständnis beschönigt in einer unhaltbaren Weise den Datenskandal. Selbst in der Beantwortung wird nicht von strafrechtlichen Verfehlungen ausgegangen, wird doch ausgeführt, dass es nur verwaltungsstrafrechtliche  Konsequenzen (wegen der Störung der Parlamentssitzung) gegeben hätte. Dazu kommt, dass auch die Speicherung nie in Zusammenhang mit einem möglichen strafrechtlichen Vorfall geführt wurde – der wurde nämlich nicht erwähnt – sondern wegen “Abwehr einer kriminellen Verbindung” in Zusammenhang mit einer Störaktion im Parlament.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Speicherung weniger ein Irrtum war, sondern vielmehr die bildungspolitischen Proteste im Rahmen der Extremismusbeobachtung rechtswidrig dokumentiert werden sollten. Bleibt zu befürchten, dass diese rechtswidrige Handhabung der Bestimmungen kein Einzelfall ist. Um so schwerer wiegen jetzt Bedenken, die gegen den geplanten weiteren Ausbau der Überwachungsmöglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz bezogen auf Einzelpersonen bestehen.

Schuldenbremse im Parlament: Placebo und Blankoscheck

Heute wurde die Schuldenbremse im Parlament diskutiert. Hat die Regierung noch bis vor kurzem Rating Agenturen als Zeugen für die Notwendigkeit angeführt, war das heute kein Thema. Offensichtlich hat sich herumgesprochen, dass die kein guter wirtschaftspolitischer Ratgeber sind, nachdem sie Pleitebanken vor der Wirtschaftskrise allesamt exzellent bewertet haben.

Jetzt wird mit “Sparen” argumentiert. Als ob man dafür eine Schuldenbremse bräuchte. Reformbedarf gibt es genug. Wußten sie, dass die Fa. Red Bull und die Fa Pfanner zu den größten Agrarsubventionsempfängern in Österreich gehören? Der Förderdschungel ist ein Topf voller Pfründe, den rot und schwarz gerne gönnerhaft verteilen. Privatpensionen werden mit einer halben Milliarde jährlich gefördert. Verzichtbar. Aber auch im Bereich der Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung oder bei der Schulverwaltung, die der politischen Versorgung dient, gibt es Einsparungspotentiale. Statt sich diesen Reformen zu stellen, bevorzugen rot und schwarz das Placebo Schuldenbremse .

Wer aber nicht sagen kann oder will, wo gespart werden soll und auch zusätzliche Steuereinnahmen ausschließt, will einen Blankoscheck. Den kann es aber nicht geben. Wenn die Regierung einen Sanierungsbedarf von 9 Milliarden  in den Raum stellt ist klar, dass das nicht alleine ausgabenseitig aufgebracht werden darf. Das würde direkt in die Rezession führen und eine Spirale in Gang bringen: weniger Wirtschaftswachstum – weniger Steuereinnahmen – mehr Arbeitslosigkeit – mehr Ausgaben – weitere Budgetdefizite …

Wer sparen will soll die Verantwortung nicht an die Verfassung delegieren. Für Selbstentmündigung habe ich kein Verständnis.

Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus kommt!

Nach den Wehrmachtsdeserteuren wird es demnächst einen weiteren beachtlichen zeitgeschichtlichen Rehabilitierungsakt geben.  SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus geeinigt. Damit werden Urteile, aber auch Bescheide auf Inhaftierung aufgehoben. Berühmte Freiheitskämpfer wie Koloman Wallisch sind damit künftig nicht weiter verurteilte Verbrecher.

Die Gespräche waren im September dieses Jahres noch gescheitert. Hauptkritik von mir war damals, dass nicht angesprochen wird, dass die Rehabilitierung gerade deshalb erfolgt, weil den Betroffenen Unrecht geschehen ist und die Republik auch den Einsatz für die Demokratie anerkennt.

Genau diese Punkte werden im vorliegenden Antrag jetzt berücksichtigt. Neben der grundsätzlichen Rehabilitierung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die strafrechtlichen Urteile oder Anhaltungen wie in Wöllersdorf gegen jene, die für die Demokratie eingetreten sind, Unrecht waren. Erfreulich ist auch, dass im Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, dass jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben besondere Achtung gebührt.

Der Einigung um eine Rehabilitierung sind zähe, aber in jeder Situation interessante Gespräche vorausgegangen. Wir waren sicher nicht immer ein einfacher Verhandlungspartner. Die Liebe zum „Detail“ wird man uns sicher nicht absprechen. Obwohl SPÖ und ÖVP das Gesetz auch ohne Grüne beschließen hätten können, haben sich die Präsidenten Prammer und Neugebauer dazu entschieden die Vorschläge der Grünen einzuarbeiten und damit auch vermittelt, dass es ein Anliegen ist, dieses Gesetz gemeinsam zu entwickeln. Mein Dank gilt auch den HistorikerInnen, die in einer Initiative mit Nachdruck den Rehabiltierungsschritt gefordert haben und mit ihrem Wissen unterstützt haben.

Zumindest zwei Freiheitskämpfer dürfen dieses Gesetz noch erleben. Einer davon ist Fritz Probst, der in Wöllersdorf interniert wurde.

Details und Chronologie der Rehabilitierung

Das war das Hearing zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss

Im Innenausschuss wurde das Hearing zu den geplanten Verschärfungen im Sicherheitspolizeigesetz abgehalten. Heinz Patzelt von Amnesty International und die AnwältInnen Alexander Scheer und Elisabeth Rech (Rechtsanwaltskammer) haben den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Bezeichnend ist, dass sich gerade die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Beate Stolzlecher-Hanifle und der Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling für das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn sich die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte und der BVT-Chef bei den Verschärfungen des Gesetzes einig sind, zeigt das, warum wir nicht darauf vertrauen, wenn der Verfassungsschutz durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wird.

Meine kritischen Fragen konnten nicht zufriedenstellend beantwortet:

  • Wer glaubt ernsthaft, dass die erweiterte Gefahrenerforschung für Einzelpersonen Straftaten, wie jene von Franz Fuchs ernsthaft verhindern hätte können?
  • Warum werden Betroffene der erweiterten Gefahrenforschung nicht zumindest nachträglich informiert und bekommen die Möglichkeit die Zulässigkeit der Überwachung zu überprüfen?
  • Wie ist garantiert, dass bei der Datendokumentation von Polizeihandlungen durch das Streichen der Abfrage von Namen und sensiblen Daten, die Standards der personenbezogenen Speicherung nach dem Sicherheitspolizeigesetz nicht unterlaufen werden?
  • Was garantiert, dass bei der Observation mit technischen Mitteln tatsächlich nur Peilsender und nicht auch die Handyortung eingesetzt werden kann?
  • Was haben verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen bei Besetzungen mit Terrorismusbekämpfung zu tun?

Tatsache ist, dass es weder einen Bedarf für das Gesetz gibt, noch der versprochene Erfolg eintreten wird. Was bleibt ist die Missbrauchsgefahr. Immerhin hat aber zumindest auch BVT-Chef Gridling zugestanden, dass er gegen die Verbesserung des Rechtsschutzes nichts einzuwenden hat.

Das Gesetz soll am 2. Februar im Innenausschuss diskutiert werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.