“Austrofaschismus” spaltet die SPÖ
“Kurier” vom 10.10.2011
Bürgerkrieg 1934: Das geplante Rehabilitierungsgesetz entzweit die Sozialdemokratie. Eine Lösung ist noch nicht in Sicht.
Rot ist in Aufruhr. Das “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011″ spaltet die SPÖ. Es geht um die problematische Phase zwischen 1933 und 1938, die als “Austrofaschismus” bezeichnet wird und noch immer das Verhältnis zwischen SPÖ und ÖVP belastet. Das Problem: Im Gesetz werden nur jene Opfer des Regimes erfasst, die offiziell in die Mühlen der Justiz gerieten, nicht jedoch viele andere Widerstandskämpfer.
Wie der KURIER erfuhr, beginnen am Montag die innerparteilichen Verhandlungen im Parlament – mit dabei sind Spitzenfunktionäre der SPÖ, aber auch Vertreter der Freiheitskämpfer. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer: “Wir stehen erst auf halbem Weg. Wie immer der Gesetzestext letztendlich lautet, muss er von den Freiheitskämpfern mitgetragen werden. Ein Gesetz gegen sie ist für mich unvorstellbar.” Doch was sind nun die Argumente der Kritiker?
Die Ermordeten
13. Februar 1934, Holzleithen, Oberösterreich. Regierungssoldaten stellen sechs aufständische Schutzbündler an die Wand und schießen. Vier Tote bleiben zurück. Geht es nach dem Gesetz 2011, werden diese Ermordeten nicht rehabilitiert. Denn erfasst werden nur Personen, die von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden des Ständestaates betroffen waren.
“Das ist an Zynismus kaum zu überbieten. Zudem wird das ständestaatliche System in dem Gesetz nicht hinterfragt”, sagt ein SPÖ-naher Historiker. Er fordert wie SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und die Grünen, dass im Gesetz von einem “Unrecht des ‘Austrofaschismus’” die Rede sein müsse.
Die Geflohenen
Prominente Sozialdemokraten wie Otto Bauer oder Julius Deutsch, die aus dem autoritären Österreich flohen und ausgebürgert wurden, werden ebenfalls nicht rehabilitiert. Gleiches gilt für Karl Renner. Er wurde zwar 1934 verhaftet und angehalten, fiele also in den Geltungsbereich des Gesetzes – allerdings heißt es im Text auch, dass ausgenommen ist, wer “für den ‘Anschluss’ an das nationalsozialistische Deutschland eingetreten” ist. Das hat Renner – wie viele andere auch – getan. Da nützt es auch nichts, dass er zwei Mal Kanzler eines demokratischen Österreichs war.
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger meint zum geplanten Gesetz: “Es geht vielen nicht weit genug, doch ist es ein Fortschritt. Die ÖVP ist über Schatten gesprungen. Ob man sie zu mehr bewegen kann, bezweifle ich aber.”
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