SPÖ, ÖVP und Grüne werden gemeinsam einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus einbringen. Am 18. Jänner wurd der Antrag im Parlamentsplenum einstimmig beschlossen werden. ? Parlamentsrede von Albert Steinhauser zur Rehabilitierung

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Alle Verurteilungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte werden aufgehoben, soweit sie wegen Taten, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich begangen wurden oder wegen des Ausdrucks einer darauf gerichteten politischen Meinung erfolgten.
  • Alle Bescheide, mit denen eine Anhaltung (z.B. Wöllersdorf) wegen dem oben genannten Motiv angeordnet wurde, werden aufgehoben.
  • Es wird festgehalten, dass die angesprochenen Urteile und Anhaltungen Unrecht waren.
  • Es wird zum Ausdruck gebracht, dass polizeiliche oder militärische Gewalt gegen jene, die die Demokratie verteidigen wollten, demokratischen Prinzipien widersprochen hat.
  • Die Republik spricht jenen, die sich für die Demokratie eingesetzt haben ihre Achtung aus.

Ein heikler Punkt war die Frage, ob der Begriff Austrofaschismus im Gesetzestext vorkommt. Wir haben uns in den Erläuterungen an historischen Gesetzen orientiert. In der Befreiungsamnestie von 1945 (Einstellung von noch offenen Verfahren und Nachsicht von Strafen) wurde die Zeit von 1933 bis 1945 mit „Faschismus und Nationalsozialismus“ benannt. Das ist auch zitiert. Der Begriff Austrofaschismus selbst kommt nicht vor. Wir hätten das zwar politisch für angebracht gehalten, auf Grund der umfassenden Rehabiltierung und des Rahmens mit der Benennung als Unrecht wollten wir das Gesetz aber nicht am Fehlen dieses Begriffs scheitern lassen.

Damit sind die Justizopfer des Austrofaschismus rehabilitiert

Die Chronologie der Verhandlungen:

Im Februar 2009 finden die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe im Jahr statt. „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, ließ der SPÖ-Vorsitzende Werner Faymann zur Frage nach der Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wissen.
Das sehen mein Kollege Harald Walser und ich anders. Im Februar 2009 stellen daher die Grünen einen Antrag auf Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Wir haben inhaltlich auf einen früheren  Antrag des SPÖ-Justizsprechers  Johannes Jarolim zurückgegriffen.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00475/fname_150793.pdf

Im März 2009 informieren wir einige namhafte HistorikerInnen brieflich über unsere Initiative.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/Rathkolb-Brief.pdf

Im Herbst 2009 stellen wir die Aktivitäten zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus zugunsten der gesetzlichen Rehabilitierung der NS-Deserteure zurück, die wir auch durchsetzen können. Daher gibt es auch keinen neuen Entwicklungen.
Im Februar 2010 schreibt eine große Zahl von HistorikerInnen auf Grund unserer parlamentarischen Initiativen n einen Brief  an alle Abgeordnete, wo auf die Notwendigkeit der Rehabilitierung mit Nachdruck hingewiesen wird.
http://albertsteinhauser.at/wp-content/uploads/2010/07/HistorikerInnenbrief.pdf
Im Februar  2010 befasst sich der Justizausschuss mit unserem Antrag. Zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen konnte ein Konsens darüber hergestellt werden, dass in einem nächsten Schritt im Rahmen eines Forschungsprojekts die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden sollen, um dann die weiteren Rehabilitierungsschritte diskutieren zu können. Die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ sind gegen eine Rehabilitierung sobald klar ist, dass eine Trennlinie zu den Tätern gezogen wird, die aus nationalsozialistischen Motiven agiert haben.
Im Frühling 2010 kommt es zu einem Gespräch mit Nationalratspräsidentin Prammer und ihrem Stellvertreter Fritz Neugebauer. Es wird uns zugesagt, dass nach Gesprächen mit HistorikerInnen ein erstes Papier vorgelegt wird, wie eine gesetzliche Rehabilitierung umgesetzt werden könnte.

Nachdem seit dem Justizausschusses nichts mehr weitergegangen ist, erhöhen wir den Druck im Juli 2010. In einer Pressekonferenz mit dem wahrscheinlich noch letzten lebenden Opfer des Austrofaschismus Fritz Propst und dem Politikwissenschafter Emmerich Tálos fordern wir einen Zeitplan und konkrete Schritte.
http://www.gruene.at/justiz/artikel/lesen/63818/

Mein Kollege Harald Walser analysiert in einem Kommentar die Debatte um die Rehabiltierung: http://derstandard.at/1277339456415/Kommentar-der-anderen-Das-Gemauschel-um-dunkle-Zeiten

Die Grünen stellen einen weiteren Antrag um die Debatte wieder in Gang zu bringen: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01400/imfname_204653.pdf

In weiterer Folge werden die Gespräche zwischen den Präsidenten Prammer und Neugebauer, sowie den Grünen wieder aufgenommen. Es wird zugesagt, dass ein Gesetzesentwurf, der aus einer Arbeitsgruppe von HistorikerInnen und MitarbeiterInnen erarbeitet werden soll, an die Grünen als Basis für weitere Gespräche zugeht.
In der angesprochenen Arbeitsgruppe kann kein umfassender Konsens erzielt werden. Auch aus unserer Sicht gibt es zahlreiche Anmerkungen und Kritikpunkte. Dennoch gibt es teilweise Druck das Gesetz im Justizausschuss als kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschließen. Die Präsidenten Prammer und Neugebauer halten ihre Zusage mit den Grünen ernsthafte Verhandlungen zu führen ein und im Konsens wird der noch nicht fertige Gesetzesvorschlag von der Tagesordnung des Justizausschusses im Juni 2011 genommen. Es wird vereinbart intensive Gespräche zu führen.

Die Gespräche von SPÖ und ÖVP mit den Grünen bringen am 23.9.2011 keine Einigung. Die Grünen teilen SPÖ und ÖVP mit, dass sie den vorgeschlagenen Antrag nicht unterstützen werden (siehe Wo es sich bei der Rehabiltierung der Austrofaschismus Opfer spiest). Unsere Kritik, dass das Gesetz seine Anerkennung für die Freiheitskämpfer ausdrücken und auch das Unrecht der Urteile benannt werden soll, wird von Teilen der SPÖ geteilt (siehe: http://oe1.orf.at/artikel/287821). Deshalb kommt das Gesetz nicht wie geplant im Oktober im Justizausschuss zur Abstimmung.

Die Grünen unterbreiten einen weiteren Vorschlag, der Unrecht benennt und symbolisch die Achtung der Republik jenen gegenüber ausspricht, die sich für die Demokratie eingesetzt haben. Die Gespräche zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen werden im November fortgesetzt. Am 30.11. werden die Verhandlungen abgeschlossen. SPÖ und Grüne stimmen dem Verhandlungsergebnis zu. Nach einer Präsentation und Diskussion im ÖVP-Abgeordnetenklub kann am 5.12. die Einigung präsentiert werden.

Der Justizausschuss nimmt am 11.1.2012 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ den Antrag an. Im Parlament wird das Gesetz am 18.1.20012 einstimmig (!) beschlossen. Es tritt mit 1.3.2012 in Kraft.

10 Kommentare bis jetzt.

  1. Andreas sagt:

    „im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich“

    Dieses „und“ scheint doch sehr einzuengen; wuerde ja bedeuten, dass sich diese Menschen einer höheren, metaphysischen Ebene bewusst sein mussten, um jetzt in den „Genuss“ einer Amnestie zu kommen. Oder ist das zu formell ausgelegt? Bzw. ist das „und“ eigentlich ein „oder“?

  2. Andreas sagt:

    P.S. oder ist dies eine bewusst ex post gewählte Formulierung, die nicht auf den Vorsatz damals abziehlt?

  3. asteinhauser sagt:

    Wir haben da auf die Formulierung des historischen Gesetzgebers zurückgegriffen. Damals wollte man sicherstellen, dass auch Kommunisten umfasst sind. Da die Kommunisten während der Nazi-Zeit die erste politische Kraft waren, die die „Nation Österreich“ propagiert hat, war das in der Nachkriegszeit eine verklausulierte Formulierung um eben die Kommunisten einzuschließen.

  4. Pia sagt:

    weil ich das erst jetzt sehe:
    ehrlich gesagt hab ich da meine zweifel, entweder es war ein fauler kompromis, oder es wäre eine völlig untypisches ergebnis/eine großtat im österreichischen parlament!? wie kommt das herr abg. steinhauser, können sie mir das bitte erklären. ist es noch möglich, dass dieses ergebnis bis zum justizausschuss verändert wird, oder die ganze sache doch nicht beschlossen wird? bitte um informationen, danke!

  5. Pia sagt:

    keine antwort?

  6. asteinhauser sagt:

    Sorry, hab ihren Kommentar übersehen. Ich halte es für absolut unwahrscheinlich, dass es noch zu Veränderungen kommt. Es ist tatsächlich ein untypisches Ereignis im Parlament, aber auch ein – allerdings kein fauler – Kompromis. Was man nicht übersehen darf, ist, dass das Gesetz nicht vom Himmel fällt, sondern über zwei Jahre intensiv von uns verhandelt wurde und die HistorikerInnen großen Druck auf die Politik aufgebaut haben. Wir haben im September eine Einigung verweigert, weil damals das Gesetz unter Ausklammerung von Unrecht und Anerkennung ein zu weitgehender (fauler) Kompromis gewesen wäre. Das ist jetzt alles enthalten. Ich möchte nicht verhehlen, dass das Gesetz wahrscheinlich auch nur deshalb möglich war, weil uns – so komisch das klingt – mit Dr. Neugebauer ein geschichtlich und an einer Lösung interessierter Verhandlungspartner der ÖVP gegenüber gesessen ist.

  7. Pia sagt:

    danke für ihre interessante antwort.
    sehen sie chancen für weitere solche „untypische ereignisse“? wenn ja, was wären das für themenbereiche? dass sie ausgerechnet so jemanden wie fritz neugebauer (doktor?) loben, überrascht mich tatsächlich. ich hoffe, sie wissen was sie tun. wie engagiert hat sich die spö in dieser frage verhalten?

  8. asteinhauser sagt:

    Ja es ist tatsächlich überraschend, wenn ich als Linker Neugenbauer lobe. Aber in dieser Sache ist es – trotz natürlich bestehender Differenzen in der Beurteilung des Austrofaschismus – angebracht, weil es ohne ihn dieses Gesetz nicht gäbe. Die SPÖ hat uns – obwohl sie ursprünglich einer weniger weitgehenden Fassung zustimmen wollte – bei den finalen Verhandlungen, um Verbesserung des Gesetzesentwurfs unterstützt. Für weiter „untypische Ereignisse“ bin ich jetzt nicht all zu optimistisch …

  9. Michael Jank sagt:

    @ Albert Steinhauser: Wussten Sie, dass bei den Rehabilitierten über 55%
    Nationalsozialisten waren?
    Die hätten ja bekanntlich auch einige Male einen Putsch versucht.
    Ca. ein Viertel waren Kommunisten.
    Klar muss man dann noch zwischen aktiven Nazis und „Mitläufern“ unterteilen.
    Und es war sicher auch so, dass einige aus Furcht von den Bolschewiken den Nazis in die Arme liefen mit dem Glauben, dass diese das geringere Übel wären. -Was sich dann natürlich als Irrtum herausgestellt hat.

    Die Geschichte von damals muss man international betrachten: Überall waren ideologische Strömungen im Vormarsch: In Europa waren es meist Nationalisten, in den östlichen Ländern der Bolschewismus.
    Das rechtfertigt natürlich keinesfalls die Verfolgungen im Dollfußregime, aber trotzdem war in Österreich die Sache verglichen mit den politischen Systemen in den Nachbarländern eine ganz andere….

  10. martin w. sagt:

    Jeder redet das war schrecklich, und darf nie wieder geschehen, das sollte auch nicht. Aber was früher die KZs waren, sind heute die Justiz und der käuflichen Gesetzgebung. Korruptionsaffairen wie Telekom, die in der öffentlichkeit verhandelt werden sind ja nur schuprozesse, um das volk zu beruhigen. Doch was sind mit den Betrugs und Korruptionsopfer durch WKO und Sparkasse? Viele kleien Unternehmer und Familien. Da hört man nichts. Laut Wirtschaftskammer Steiermark gab es 2009, 200 Betrugs und Korruptionsopfer und meist die Steiermärkische Sparkasse beteiligt. Offiziell darf die WKO nichts dagegen tun (angeblich Datenschutz, Amtsgeheimnis, Bankgeheimnis) doch tatsächlich ist der Generaldirektor der Steiermärkischen Sparkasse, Spitzenfunktionär (ÖVP) bei der Wirtschaftskammer. Und Korruptions und Betrugsopfer die das veröffentlichen wollen, werden eingeschüchtert, kriminalisiert und sogar mit androhung von Entmündigung. Mein entschandener Schaden ist mind € 160.000,–. Weiters sind mir noch 4 Familien bekannt die auch Opfer der Steiermärkischen Sparkasse sind. Bedauerlicherweise ist die Justiz nicht daran interesiert. Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, und der zugeteilte Verfahrenshilfeanwalt mit einen Prozess (kein Fachbereich Bankenrecht) überfordert war. Auserdem Verdienen so viele an diesen Massenbetrug.

    Was kann man tun? Zu wissen das Gesetze zuläßt, wer die Justiz kaufen kann bekommt recht… und Opfer sind Verbrecher…

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