Ein Whistleblower ist ein Informant, der in gutem Glauben Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) seiner Behörde oder Firma gibt.
In den USA und Großbritannien gibt es gesetzliche Wistleblowerregelungen. Prominentester Whistleblower in den USA war Jeffrey Wigand, der darüber informierte, dass Tabakkonzerne über krebserregende Bestandteile ihrer Produkte informiert waren, aber diese Information unterdrückt haben.
In Österreich gibt es überhaupt keinen Ansatz über „Whistleblower“ Korruption oder Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Im Bericht der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat (GRECO) wird Österreich für das Fehlen von Whistleblower-Regelungen kritisiert. Damit wird ein effizientes Mittel im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht genutzt. Whistleblower-Regelungen sind nicht nur eine effiziente Aufklärungsmethode, sondern haben auch präventive Wirkung.
Die Einführung von Whistleblowing wäre denkbar einfach und nicht besonders kostenintensiv. Beim Landeskriminalamt Niedersachsen kommt das „Business Keeper Monitoring System“ zur Anwendung. Dieses System ist eine internetbasierende Kommunikationsplattform. Durch technische Verschlüsselung aller Kanäle und Meldungen ist garantiert, dass der Whistleblower (auf Wunsch) anonym bleiben kann und keine persönlichen Daten erhoben werden. Der Vorteil liegt aber darin, dass trotzdem eine anonyme Kommunikation der Behörden über dieses System mit dem anonymen Whistleblower möglich ist, um effizient ermitteln und insbesondere haltlose Denunziationen herausfiltern zu können.
Österreich könnte ohne große gesetzliche Änderungen für seine Ermittlungsbehörden diese oder eine ähnliche Whistleblower-Software zur Anwendung bringen und so effektiver im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption werden. Anders als in der amerikanischen Debatte soll es für „Whistleblowing“ keine Bezahlung geben.
Was
Bei österreichischen Behörden soll eine Whistleblower-Software eingesetzt werden, die anonyme Hinweise und Kommunikation darüber mit den Ermittlungsbehörden ermöglicht.
Was ist zu klären?
Zu klären wäre, wo diese Whistleblower-Software zur Anwendung kommen soll. Jedenfalls sinnvoll ist das im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption, denkbar sind aber auch Umweltverstöße, Gesundheitsverstöße (z.B. im Lebensmittel und Konsumbereich) oder Wettbewerbsdelikte.
Was wäre zu regeln?
Flankierend könnten arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Whistleblower bei BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert werden, um arbeitsrechtlichen Sanktionen vorzubeugen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter !
Das Monatsmagazin „Trend“ bringt heute auf Seite 16 seiner Augustausgabe einen Artikel über den neuen Verein „Whistleblowing Austria“ (www.whistleblowing.at bzw. http://tinyurl.com/4y66qb3)
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Walter Gehr
Im Falle einer Umsetzung wäre es allerdings äußerst wichtig, klare Abgrenzungen zu Denunziantentum zu finden, und diese möglichst auch rechtlich verankern.
[…] Grünen im österreichischen Nationalrat und ehemaliger Arbeitsrechtsexperte der GPA-djp auf seinem BLOG. Und er führt auch Verdienste von Whistleblowern an: einer der bekanntesten, der US-Amerikaner […]
Wie kann ich Denunziantentum verhindern, wenn anonym ermittelt wird?
Ein solches System bei der österreichischen Mentalität endet in einem Desaster!
mit freunlichen Gruß