Rechtsextreme Burschenschafter als öffentliche Belustigung?

Zur Erinnerung: am 8.Mai 2011 marschierten anlässlich des sogenannten „Heldengedenkens” deutschnationale Burschenschaften durch die Wiener Innenstadt und lösten damit einen der größten Polizeieinsätze der letzten Jahre aus. Wie auf Fotos und Videos dokumentiert, trug ein Teil der Burschenschafter Säbel mit sich.  In einer parlamentarischen Aanfrage wollte ich wissen, wie das Tragen von Säbeln, mit dem Waffenverbot bei Versammlungen vereinbar ist. Die Antwort fiel kurios aus. Der Aufmarsch – der vom als rechtsextrem eingestuften Ring Volkstreue Verbände zur Anzeige gebracht wurde – unterliegt laut Innenministerin nicht dem Versammlungsrecht und daher hätte es auch keine Vorkontrollen der Waffen der „Burschen“ gegeben.

Das Innenministerium beruft sich hierbei auf § 5 des Versammlungsgesetzes: „Ferner sind öffentliche Belustigungen, Hochzeitszüge, volksgebräuchliche Feste oder Aufzüge, Leichenbegängnisse, Prozessionen, Wallfahrten und sonstige Versammlungen oder Aufzüge zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden, von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen.“

Offensichtlich ordnet das Innenministerium den Aufmarsch der rechtsextremen Burschenschaften gesetzlich als öffentliche Belustigung ein. Grundsätzlich wäre das - aufgrund der lächerlichen Klamaukverkleidungen der Burschenschafter - nachvollziehbar. Es kann aber nicht sein, dass dadurch derartige Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsgesetzes abgehalten werden. Während bei Demonstrationen gegen rechtsextreme Treffen die OrganisatorInnen oft bis knapp vor Beginn rechtlich im Unklaren gelassen werden oder es zu  Verboten kommt, ist den rechtsextremen Burschenschaftern von polizeilicher Seite alles erlaubt.

Der Verfassungsgerichtshof geht übrigens davon aus, dass Veranstaltungen mit politischem Charakter - der sich durch Ansprachen etc. manifestiert - sehr wohl dem Versammlungsgesetz unterliegen. Da auch beim Burschenschafteraufmarsch Lieder mit politischem Inhalt gesungen oder Ansprachen zu politischen Themen gehalten wurden, liegt die Annahme nahe, dass trotz der spaßigen Verkleidung ein versammlungsrechtlicher Charakter gegeben war und daher keinesfalls die Ausnahmeregelung des Versammlungsgesetzes erfüllt war.

Artikel auf derstandard.at

Saubere Hände – Weiße Weste: Österreich braucht Whistleblower

Ein Whistleblower ist ein Informant, der in gutem Glauben Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) seiner Behörde oder Firma gibt.

In den USA und Großbritannien gibt es gesetzliche Wistleblowerregelungen. Prominentester Whistleblower in den USA war Jeffrey Wigand, der darüber informierte, dass Tabakkonzerne über krebserregende Bestandteile ihrer Produkte informiert waren, aber diese Information unterdrückt haben.

In Österreich gibt es überhaupt keinen Ansatz über „Whistleblower“ Korruption oder Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Im Bericht der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat (GRECO) wird Österreich für das Fehlen von Whistleblower-Regelungen kritisiert. Damit wird ein effizientes Mittel im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht genutzt. Whistleblower-Regelungen sind nicht nur eine effiziente Aufklärungsmethode, sondern haben auch präventive Wirkung.

 

Die Einführung von Whistleblowing wäre denkbar einfach und nicht besonders kostenintensiv. Beim Landeskriminalamt Niedersachsen kommt das „Business Keeper Monitoring System“ zur Anwendung. Dieses System ist eine internetbasierende Kommunikationsplattform. Durch technische Verschlüsselung aller Kanäle und Meldungen ist garantiert, dass der Whistleblower (auf Wunsch) anonym bleiben kann und keine persönlichen Daten erhoben werden. Der Vorteil liegt aber darin, dass trotzdem eine anonyme Kommunikation der Behörden über dieses System mit dem anonymen Whistleblower möglich ist, um effizient ermitteln und insbesondere haltlose Denunziationen herausfiltern zu können.

Österreich könnte ohne große gesetzliche Änderungen für seine Ermittlungsbehörden diese oder eine ähnliche Whistleblower-Software zur Anwendung bringen und so effektiver im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption werden. Anders als in der amerikanischen Debatte soll es für „Whistleblowing“ keine Bezahlung geben.

Was wäre zu tun?

Bei österreichischen Behörden soll eine Whistleblower-Software eingesetzt werden, die anonyme Hinweise und Kommunikation darüber mit den Ermittlungsbehörden ermöglicht.

Was ist zu klären?

Zu klären wäre, wo diese Whistleblower-Software zur Anwendung kommen soll. Jedenfalls sinnvoll ist das im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption, denkbar sind aber auch Umweltverstöße, Gesundheitsverstöße (z.B. im Lebensmittel und Konsumbereich) oder Wettbewerbsdelikte.

Was wäre zu regeln?

Flankierend könnten arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Whistleblower bei BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert werden, um arbeitsrechtlichen Sanktionen vorzubeugen.

Wie die Justizministerin den BürgerInnen mit den Gerichtsgebühren in die Tasche greift

Wie die Justizministerin den BürgerInnen mit den Gerichtsgebühren in die Tasche greift

Wer einen Prozess führt muss Gerichtsgebühren zahlen. Derzeit wird aber ungeniert versucht über die Gerichtsgebühren den BürgerInnen in die Tasche zu greifen. In den beiden letzten Jahren wurden Gerichtsgebühren erhöht oder neu geschaffen (siehe unten).

Alleine die Explosion bei den Einnahmen aus den Kopierkosten – beispielsweise wenn man sich Abschriften bei Gericht besorgt – zeigen, wie die Rechtsschutzsuchenden ausgenommen werden. Die Kosten für eine Kopie wurden auf bis zu einem Euro pro Kopie in die Höhe getrieben.

Das ist aber nicht alles. Die Gerichte nehmen heute längst mehr ein, als sie tatsächlich Kosten. Im Jahr 2010 wurden an den österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften 709.973.014,72 Euro ausgegeben. Im selben Zeitraum haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften 779.832.350,69 an Gerichtsgebühren, Geldstrafen etc. eingenommen. Macht einen saftigen Gewinn von 69.859.336,97 Euro, den die Gerichte erwirtschaftet haben. Durch ständige Erhöhung der Gerichtsgebühren nehmen die Gerichte heute mehr ein, als sie tatsächlich kosten und subventionieren damit den Finanzminister.

Die Finanzierung der Justiz ist wichtig. Gebührentreiberei, die nichts mehr mit den realen Kosten der Gerichte zu tun hat, ist ein Raubzug in den Taschen der BürgerInnen. Trotz Verfahrenshilfe sind hohe Gerichtsgebühren für die Rechtsschutzsuchenden eine Hürde bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche bei Gericht und sozial ungerecht. Nicht vergessen darf man, dass die GebührenzahlerInnen ohnedies auch SteuerzahlerInnen sind.

Beispiele für Gebührenerhöhungen in den letzten Jahren:

  • Neue Gebühren bei der Sachwalterschaft (2009): ein Sohn erledigt die Sachwalterschaft für seine Mutter. Wenn das Gericht verlangt, muss er eine Aufstellung über die Ausgaben machen, also Rechnung legen. 2009 wurde das gebührenpflichtig. Jetzt hat seine Mutter bzw. er vom Gericht einen Zahlungsaufforderung über 74.- Euro erhalten. Das sind die Gebühren, die jetzt für die betagte Mutter anfallen.

 

  • Neue Gebühr bei Vergleichen in Unterhaltsstreitigkeiten (2009): Eltern streiten über den Unterhalt, der für ein gemeinsames Kind zu leisten ist. Man vergleicht sich vor Gericht. Seit 2009 wird dieser Vergleich gebührenpflichtig.

 

  • Neue Gebühren bei der Festsetzung des Besuchsrecht (2009): Es kommt zu einem Streit über das Besuchsrecht. Ein Elternteil will beispielsweise eine andere Regelung beim Besuchsrecht. Der Antrag bei Gericht kostet jetzt 220.- Euro.

 

  • Generelle Erhöhung aller Gerichtsgebühren durch Änderung der Indexierung (2009): Durch das Abändern der Voraussetzung für die Indexanpassung der Gerichtsgebühren (nunmehr bei einer Steigerung des Verbraucherpreisindex um 5% – früher erst bei 10%) kommt es zu einer schnelleren Anpassung der Indexierung, was zu einer Mehrbelastung der BürgerInnen im Krisenjahr 2009 geführt hat.

 

  • Höhere Gebühren für das Grundbuch (2011): eine Familie hat gespart und kann sich eine Eigentumswohnung leisten. Seit 2011 müssen dafür höhere Gebühren für das Grundbuch bezahlt werden.

 

Was wir aus Oslo lernen und was das mit Oesterreich zu tun hat

Der Terror von Oslo erschüttert alle. Man fragt zwangsläufig, wenn so etwas in Norwegen passiert, ist das auch in Österreich möglich? Ein irrer Rechtsextremist hat sich in seine Hassfantasien hineingesteigert und ist zur alles vernichtenden Tat geschritten.

Er war Mitglied der rechtspopulistischen Fortschrittspartei und hat das christliche Abendland durch den Islam bedroht gesehen. Das kommt uns bekannt vor. Pogrammatisch liegt das nicht weit weg von der FPÖ. Dort ruft zwar kein führender Funktionär zum rechtsextremen Terror auf, aber es wird ein Klima von Ausgrenzung und Feindbildern geschaffen. Wenn aber den rechtspopulistischen Politikern in den Parlamenten verbal alles erlaubt ist – zeigt das norwegische Beispiel – müssen in der kruden Logik des Fußvolks Taten folgen.

Interssant ist auch die Reaktion vom Chef des österreichischen Verfassungsschutzes Gridling: Der Fall zeige, dass man die Überwachug – wie im Terrorismuspräventionsgestz geplant – ausbauen müsse und der Täter sei jemand ohne klare ideologische Zuordenbarkeit zu einer Gruppe gewesen. Wie bitte? Verwundert darf man aber nicht sein. Seit Jahren wird die explosionsartige Zunahme an rechtsextremen Straftaten in unserem Land vom Innenministerium klein geredet. Polizisten, die engagiert sind, werden behindert und fast jedes Rechtsextremisten-Treffen verschlafen. Das stupide Predigen von Gesetzesverschärfungen rundet das Bild ab.

Die Auseinandersetzung mit dem rechtsextremen Terror kann nur gewonnen werden, wenn wir die Hegemonie der rechtspopulistischen Hassprediger brechen können, die den Nährboden für kranke Taten, wie in Oslo schaffen.

Lässt Österreich möglichen Kriegsverbrecher laufen und warum das derzeit nicht kontrolliert werden kann

Mikhail G. wird vorgeworfen vor 20 Jahren als russischer Geheimdienstmitarbeiter und Kommandant der sowjetischen Sondereinheit Alpha eine entscheidende Rolle bei der blutigen Niederschlagung von Protesten in Litauen gespielt zu haben. Bei der Erstürmung des Fernsehturms – die er kommandiert haben soll – wurden 13 Personen getötet.

Warum Österreich den von Litauen als Kriegsverbrecher gesuchten Mikhail G. so schnell enthaftet hat, gehört restlos geklärt. Als gelernter Österreicher muss man befürchten, dass sich Österreich mit einer Freilassung auf Zuruf von Russland zum Handlanger gemacht hat. Das wäre ein fatales Zeichen. Österreich darf nicht den Ruf als Umstiegs- und Tummelplatz international gesuchter Despoten oder Kriegsverbrecher bekommen. Bei Nazi-Kriegsverbrechern hat man ohnedies Jahrzehnte weggeschaut.

In einer parlamentarischen Anfrage gehört geklärt, ob Österreich Kontakt mit Russland in diesem Fall hatte und ob seitens der österreichischen Außenpolitik eine Vorgangsweise von der Justiz „gewünscht“ wurde. Aus Sicht der österreichischen Außenpolitik war es wohl die eleganteste Lösung sich des europäischen Haftbefehls mit der Begründung „er sei zu vage“ zu entledigen.

Das österreichische Parlament hat sich mit den Schulferien in die Sommerpause verabschiedet. Eine parlamentarische Anfragen ist daher nicht möglich sind. Es ist ein eklatanter Kontrollmissstand, dass ich jetzt bis September warten muss, um diese sonderbare Vorgangsweise zu beleuchten. Kontrolle darf in Österreich nicht Pause machen. Das gehört dringend geändert.

Was macht ein Abgeordneter im Sommer?

Gerne werden in den Medien die überlangen “Sommerferien” der Abgeordneten kritisiert. Jetzt beginnt eine 74 Tage lange Pause, in der keine Nationalrats- und keine Ausschusssitzungen stattfinden werden. Auch parlamentarische Anfragen können nicht gestellt werden. Vorallem letzteres wiegt schwer. Warum die Kontrolle der Regierung durch die Abgeordneten “Sommerferien” machen muss, versteht niemand.

Die sitzungsfreie Zeit bietet aber auch Chancen. Sitzungspause heißt nämlich nicht Sommerferien. Natürlich werde ich zwei Wochen echten Urlaub – trotz Berlusconi – in Italien machen. Die restliche Zeit wird mir aber auch ohne Parlamentssitzungen nicht langweilig. Diese Woche sind in meinem Kalender bereits 13 Besprechungs- und Veranstaltungstermine eingetragen. Dazu kommt, dass sich Konzepte, Vorschläge und Anliegen auf meinem Schreibtisch stapeln.

Am wichstigsten ist mir aber endlich Zeit für Reflexion und Planung meiner Arbeit zu haben. Was ist gut gelaufen? Wo braucht es Optimierung?  Fragen für die man leider oft zu wenig Zeit hat. Auch Fortbildung ist ein in der Politik komplett ignoriertes Thema. Nichts ist aber wichtiger als neue Trends und Themen zu entdecken. Politik ist nicht nur Reaktion auf auftretende Ereignisse, sondern vorausschauende Gestaltung. Die Ideen dazu muss man sich erarbeiten.

Aber ich bin geständig. Manchmal werde ich auch Frühschluss machen und mich in einem schattigen Schanigarten erholen oder mit meinen  Kindern etwas unternehmen. Warum auch nicht?

Grüne sorgen für umweltpolitischen Durchbruch

Nach dem Atomunfall von Fukushima haben selbst konservative PolitikerInnen erneuerbare Energie entdeckt. Ambitionierte Ziele wurden formuliert. Dabei hätte es gar nicht den japanischen Supergau gebraucht. Längst werden auf Grund der Verknappung von Öl und Gas Kriege geführt und steigen die Preise für die KonsumentInnen. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist also ein ökologisches und wirtschaftliches Gebot.

Einige Monate später hat das Politestablishment seine Sonntagsreden wieder wieder vergessen. Die großen Energieunternehmen, die um ihre Vormachtstellung fürchten, dürften erfolgreich interveniert haben. Das vorgelegte Ökostromgesetz von Wirtschaftsminister Mitterlehner entpuppte sich als eine einzige Enttäuschung. Zum Pech für die Bundesregierung braucht das Ökostromgesetz im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit, die rot-schwarz schon lange verloren hat. Diese “Gunst der Stunde” haben wir genützt. Die Verhandlungen haben bis in die Abendstunden vor der Beschlussfassung gedauert. Der Druck war offensichtlich groß genug. So ist es gelungen aus der Opposition einen Verhandlungserfolg zu erzielen:

  • Die jährlichen finanziellen Mittel für neue Ökostromanlagen werden um ca. 150% erhöht.
  • Für die Photovoltaik konnte eine Erhöhung des fixen Kontingents um über 100% erreicht werden.
  • Die durch die Barrieren im aktuellen Gesetz entstandene Warteliste für die Finanzierung von Windkraft und Photovoltaik-Anlagen wird durch die zusätzliche Mittel abgebaut.
  • Erstmals werden klare gesetzliche Mindestziele für den Ökostromausbau bis 2020 mit ambitionierten Zwischenzielen bis 2015 festgelegt. In der Windkraft wird es zumindest zu einer Verdreifachung der installierten Leistung bis 2020 kommen. Im Bereich Photovoltaik soll eine Verzwölffachung der derzeit bestehenden Leistung erreicht werden.

Damit ist ein erster Schritt gemacht. Nicht weil – wie gerne behauptet wird – alle Parteien schon “grün” denken würden, sondern weil konsequente Grüne einen umweltpolitischen Durchbruch erzielt haben.

Gutachterskandal um sexuelle Gewalt

Der Chef des katholischen Missionswerks Missio Dr. M. wurde wegen sexueller Nötigung angezeigt. Er bestreitet die Vorwürfe und hat mit einem Gutachten zum Gegenschlag ausgeholt. Dieses „Gutachten“ von Prof. Peter Hofmann wurde ohne persönlichen Kontakt mit der Betroffenen erstellt. Die Argumentation des Gutachters zielt bewusst darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und gleichsam in einer Tatumkehr zur Stalkerin zu machen. Gerade beim Vorwurf sexualisierter Gewalt wird, wie im vorliegenden Fall immer wieder versucht, den Betroffenen eine instabile Persönlichkeit zu unterstellen. Gleichzeitig wird M. im Gutachten taxfrei attestiert, dass es keinerlei Anhaltspunkte für sexuelle Übergriffe seinerseits gibt. Dazu kommt, dass M. und Hofmann im selben persönlichen Umfeld – im Nahbereich der innerkirchlichen Sekte Opus Dei verkehren.

Damit nicht genug. Prof. Hofmann scheint auch als Referent des privaten Instituts für Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie auf. Dieses Institut geht auf einen Kongress im Jahr 2007 zurück, wo man unter anderem Vorträge über die Heilung von Homosexualität und Exorzismus abhalten wollte. Bei diesem unseriösen Kongress trat auch Hofmann in einem Workshop zu „Kirche und Pädophilieauf. Auf der Internetseite kath.net wird über Hofmanns Thesen berichtet: Heute gebe es in der öffentlichen Meinung die Tendenz zu meinen, alle Opfer von Pädophilen seien schwerstens traumatisier. Hofmann: “Das ist nicht der Fall. Pädophile Handlungen bleiben – so seine Erfahrung – oft auf Ebene der Berührung.” Untersuchungen zeigen außerdem: Die Hälfte der betroffenen Kinder kann mit pädophilen Übergriffen gut umgehen. Sie ordnen sie in ihre Biographie ein und bekommen keine posttraumatische Belastungsstörung.

Das ist eine skandalöse Verharmlosung von sexualisierter Gewalt an Kindern. Seit 1998 ist Prof. Hofmann allgemein beeideter Sachverständiger für das Gebiet der Psychiatrie. Das alles habe ich in einer parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin dargelegt.Ich möchte wissen, wie sie zu Gerichtsgutachter Hofmann und seinen Thesen steht. Es stellt sich die Frage, ob Personen, wie Prof. Hofmann wirklich geeignet sind, in sensiblen Fällen als Gerichtsgutachter herangezogen zu werden. Ich kann mir das nicht vorstellen.