Korruption: Anfüttern praktisch straffrei. Wette gewonnen.
Justizministerin Bandion-Ortner hat die strenge Antikorruptionsgesetzgebung gleich nach ihrem Amtsantritt 2009 auf Anordnung der ÖVP Lobbies aufgeschnürt. Das berühmte „Anfüttern“ – Einladungen und Zuwendungen an PolitikerInnen und Beamte, um gute Stimmung zu machen, die später helfen soll – wurde durch einen Scheintatbestand ersetzt und damit fast gänzlich wieder erlaubt.
In meiner Parlamentsrede habe ich das im Sommer 2099 kritisiert und folgendes gesagt: „Ich traue mich, Ihnen heute schon eine Wette anzubieten: Wenn ich in zwei Jahren eine Anfrage an Sie, Frau Minister, richte, wie viele Personen nach diesem neuen Tatbestand des „Anfütterns“ verurteilt worden sind, wird die Antwort lauten – und da bin ich mir sicher –: niemand.“
Bandion-Ortner ist heute nicht mehr Ministerin. Die parlamentarische Anfrage habe ich trotzdem gestellt und Recht behalten. Scheintatbestand 1 – § 306 StGB – Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme: eingestellte Anzeigen 18, Anklage 1, Verurteilungen 0! Scheintatbestand 2 – § 307b StGB: Vorbereitung der Bestechung: eingestellte Anzeigen 8, Anklagen 0, Verurteilungen 0!
Damit ist bestätigt: Die ÖVP-Lobbies haben ganze Arbeit geleistet. PolitikerInnen und Beamte können wieder nach Belieben bei VIP-Events “angefüttert” werden. Was international als Korruption gilt, ist in Österreich wieder Teil der heimischen Gemütlichkeit. Ein ÖVP-Scheintatbestand sorgt dafür, dass es sicher zu keinen Verurteilungen kommt.
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