Eherecht dringend reformieren!

Das österreichische ABGB wurde am 1. Juni 1811 in Kraft gesetzt und wir damit morgen 200 Jahre alt. Die Welt hat sich seit damals nachhaltig verändert. Nicht aber die Ehedefinition. „Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten“, heißt es seit damals wortwörtlich.

Mit der Realität hat das wenig zu tun. Die Unzertrennlichkeit der Ehe endet in der Hälfte aller Fälle mit Scheidung. Die Politik muss endlich Rahmenbedingungen anbieten, die Lösungen für die realen Probleme schafft. Konservative Wertvorstellungen zum gesetzlichen Programm zu erheben hilft da nicht weiter.

Eine moderne Ehe bietet rechtliche Rahmenbedingungen an, überlässt die Gestaltung der Ehe  aber der Autonomie der Ehepartner. Es nicht Aufgabe des Staates zu sagen, wie man eine Ehe zu führen hat. Man braucht daher auch keinen Pflichtenkatalog, der vorschreibt, dass man Kinder zeugen soll oder treu sein muss.

Wir wollen eine zeitgemäße Ehedefinition, die die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. Scheitert eine Ehe soll vom Verschuldensprinzip abgegangen werden. Die derzeitige Regelung führt direkt in menschlich und finanziell ruinösen Rosenkriege. Auch der Unterhalt nach Scheidung soll verschuldensunabhängig geregelt werden.

Eherecht: Die Grüne Reform im Detail

Weg mit dem konservativen Eherecht

Die Definition der Ehe stammt aus der Urfassung des ABGB. Sie wird morgen am 1. Juni 2011 200 Jahre alt.

Ein Grund zum Feiern? Die Ehegesetzgebung ist veraltet und folgt einem Familienbild, das die Realität nicht mehr abbildet. Im Mittelpunkt stehen Moralvorstellungen und die Sanktionierung der Verstöße gegen diese Moralvorstellungen.

Es ist nicht Aufgabe des Staates vorzuschreiben, wie eine Ehe zu führen ist. Aufgabe des Staates ist es ein modernes Rechtsinstitut anzubieten, das im Falle des Scheiterns die Spielregeln der Auflösung und deren Folgen festlegt.

1. Die Neudefinition der Ehe

Die Ehe soll einen modernen Rahmen bekommen, indem einerseits eine nüchterne Regelung des zivilrechtlichen Innen- und Außenverhältnisses der EhepartnerInnen getroffen wird, andererseits auch auf die Besonderheit der Ehe in der zwischenmenschlichen Rechtsgestaltung hingewiesen wird. Dazu muss es eine zeitgemäße Neudefinition der Ehe geben:

  • § 44 ABGB NEU soll lauten:
    In einem Ehevertrag erklären zwei Personen auf Grund einer Vertrauensbeziehung ihren Willen, in Gemeinschaft einander umfassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten.

Im Zuge der Neudefinition der Ehe fällt die Bestimmung weg, dass eine Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann. Die derzeit existierende Eingetragene PartnerInnenschaft (EP) diskriminiert Lesben und Schwule in vielen Bereichen. Mit der neuen Ehe für hetero- und homosexuelle Paare wird das diskriminierende Sonderrecht der EP hinfällig. Solange die Ehereform nicht verwirklicht wird, werden die Grünen jedoch weiterhin gegen die Diskriminierungen im EP-Gesetz ankämpfen, wie zum Beispiel derzeit mit den im Nationalrat eingebrachten Anträgen zur Aufhebung des Adoptions- und Fortpflanzungsverbotes für Lesben und Schwule.

2. Scheidung und Unterhalt neu

Abschaffung des Verschuldensprinzips – Einführung des Zerrüttungsprinzips

Der Großteil der Scheidungen erfolgt einvernehmlich. Wo das nicht möglich ist, führt der Weg meist direkt in finanziell ruinöse und emotional aufwendige Rosenkriege. Jeder hat das Ziel dem jeweils anderen das Verschulden daran nachzuweisen. Durch Abschaffen des Verschuldensprinzips sollen die Scheidungsverfahren schneller und weniger emotional abgewickelt werden, da ein Verschulden am Scheitern der Ehe nicht mehr nachgewiesen werden muss.

  • Bei der Aufhebung der Ehe wird nur mehr auf den Tatbestand der Zerrüttung abgestellt.
  • Die Zerrüttung der Ehe kann im außerstreitigen Verfahren bei Gericht angezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres hat das Gericht die Ehe auf Antrag für geschieden zu erklären. Anknüpfungspunkt ist für das Gericht einzig der Ablauf der Jahresfrist. Die Einjahresfrist soll den EhepartnerInnen insbesondere Zeit geben, sich auf die geänderte Situation einzustellen.
  • Eine schnellere Scheidung soll vor Ablauf der Jahresfrist möglich sein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung eines oder einer EhepartnerIn wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben gegenüber dem oder der anderen EhepartnerIn oder einer Angehörigen/eines Angehörigen im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt.
  • Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung bleibt in bestehender Form erhalten.

Der Unterhaltsanspruch

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch soll vom Verschulden am Scheitern der Ehe entkoppelt werden und das Versorgungsprinzip dem Bedarfsprinzip weichen.

  • Verschuldensunabhängiger Unterhalt

Unterhalt wird nicht mehr als Strafe für eheliche Fehltritte, wie z.B. Untreue entzogen oder als Entschädigung für Fehler des oder der anderen gewährt. Nachehelicher Unterhalt wird künftig an soziale Kriterien geknüpft und soll nach Bedarf zustehen.

  • Feststellung des Unterhaltsbedarfs

Unterhalt soll in jenen Fällen zustehen, in denen die Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft kausal dafür ist, dass nach der Auflösung der Ehe die Erwerbschancen herabgesetzt sind. Bei kurzer Dauer der Ehe ist davon auszugehen, dass der oder die während der Ehe nichterwerbstätige EhepartnerIn sich schnell wieder ins Berufsleben integrieren kann.

Wer keine der Ausbildung und der bisherigen Berufslaufbahn weitgehend entsprechende Beschäftigung finden kann, soll künftig Unterhaltsansprüche haben. Betreuungspflichten sind zu berücksichtigen.

Ausnahmen gibt es nur in den Fällen, in denen auch eine schnellere Scheidung möglich ist, wie eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben gegenüber dem oder der anderen EhepartnerIn bzw. einer oder eines Angehörigen.

  • Angemessene Unterhaltshöhe

Bedarfsorientierter Unterhalt richtet sich bezüglich der Höhe nach dem, was man verdienen hätte können, wenn durch die eheliche Aufgabenverteilung keine beruflichen Nachteile eingetreten wären.

Der maximale Rahmen entspricht dem angemessenen Unterhalt (33% des Nettoeinkommens).

3. Grüne Forderungen für ein modernes Eherecht

Wenn es keine Verschuldensscheidung gibt, kann auch und der Pflichtenkatalog nach § 90 ABGB ersatzlos entfallen, da die umfassende Beistandspflicht ohnehin zentrales Element der neuen Ehedefiniton ist, und die Gestaltung der Beziehung in einer modernen Zivilehe den EhepartnerInnen überlassen werden soll.

  • Streichung der Mitwirkungspflicht im Erwerb des/der EhegattIn und des Zwecks der Ehe, Kinder zu zeugen. Wegfall der ehelichen Treuepflicht.
  • Gemeinsamer Wohnsitz nicht erforderlich
    Die Gesellschaft ist beruflich und örtlich mobiler geworden. Es gibt viele Gründe, warum EhepartnerInnen getrennt wohnen – der Zwang zum gemeinsamen Wohnsitz ist daher überholt und nicht mehr zeitgemäß.
  • Gleichberechtigtes Namensrecht
    Es gilt nicht automatisch der Name des Mannes als Familienname, sondern der Familienname setzt die mündliche Zustimmung beider Eheleute voraus. Gibt es keine Einigung behält jeder seinen Namen.

Nach Rapid-Platzsturm: österreichische Politik entdeckt den Fußballfan

Jetzt wird nach dem Platzsturm der Rapid-Fans beim Wiener Derby gegen die Austria auch über Verschärfungen im Parlament nachgedacht. Die Innenministerin fordert ein Vermummungsverbot – Sportminister Darabos will strafrechtliche Verschärfungen. Das ist Politaktionismus, der Betriebsamkeit vortäuschen soll, aber nichts bringt. Darabos hätte vielmehr schon jahrelang als Funktionär von Rapid (Mitglied des Kuratoriums) aktiv werden können. Rapid hat seinen Fan-Mythos überkultiviert. Da wurde vermittelt, dass Rapid und seine Fans alles sind. Da darf man sich nicht wundern, wenn manche, die glauben nur für Rapid leben zu müssen, sich dann auch im Recht sehen, wenn sie ein Spiel zum Abbruch bringen, weil die Leistung der Spieler nicht stimmt. Fußball ist ein Spiel und nicht Religion oder Ideologie. Das hätte man seinen Fans vermitteln müssen.

Probleme mit ihren Fans haben aber auch andere Vereine. Der Fußballplatz ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Bei fehlenden Perspektiven wird er zur Projektionsfläche. Aber 98 % der Fankultur haben nichts mit Gewalt zu tun. Pauschalierungen gegen den gesamten „Westsektor“ von Rapid als Hooligan-Ghetto ärgern selbst mich als überzeugten Violetten. Klassischer Fan-Support darf nicht auf diese Weise kriminalisiert werden. Wenn jetzt gefordert wird, dass Eintrittspreise erhöht werden sollen, damit sich das Publikum ändert, greift das zu kurz. Niedrigverdiener sind nicht gleich Rowdies. Fußball darf nicht exklusiv werden. Das ist kein sportpolitisches Konzept und löst auch keine Probleme. Gezielte Stadionverbote machen Sinn und da muss man auch die zögerlichen Klubs mit allen Konsequenzen in die Pflicht nehmen. Der Ausschluss einer „ganzen Klasse“ nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nimmt dem Fußball aber seine gesellschaftsübergreifende Funktion.

Was unterscheidet deutsche und österreichische Grüne?

“Was unterscheidet deutsche und österreichische Grüne?”, werde ich in den letzten Wochen öfters gefragt. Gestern haben die Grünen Bremen die CDU bei den Landtagswahlen überholt und mit ihren fast 23 %  rund sechs Prozent gegenüber ihrem letzten Ergebnis dazu  gewonnen. Die Erfolge der deutschen Grünen sind tatsächlich beachtlich. Bei bundesweiten Umfragen liegen sie mit 25 bis 28 % (!)  deutlich vor der SPD. In einer grün-roten (!) Koalition würden sie die KanzlerIn stellen. Die rund 13 bis 15 % der österreichischen Grünen in Umfragen wirken da für viele eher bescheiden.

Nur am ersten Blick ist die Ausgangsposition ähnlich. In beiden Ländern herrscht Frust über die Regierung. Das war es dann aber schon.  In Deutschland gibt es keine rechtspopulistische Partei. Die Themenlage ist daher komplett anders. Während in Österreich vorallem über Ausländer diskutiert wird, weckt bei den Deutschen die Gefahr vor den vorhandenen Schrottreaktoren die Emotionen. Da wird den Grünen höchste Kompetenz zugetraut und dafür werden sie gewählt. Österreich ist ein Land ohne Atomreaktoren und mit einem scheinbaren nationalen Konsens in dieser Frage. Man rechnet den Grünen ihr Engagemant hoch an – wahlentscheidend ist es aber nicht.

Dazu kommt, dass ProtestwählerInnen in Deutschland fast zwangsläufig den Grünen zufallen. Wen sollen unzufriedene liberale WählerInnen von FDP und CDU wählen? SPD und Linkspartei wohl kaum. Auf Grund der rot-grünen Koalition vor einigen Jahren gibt es auch geringere Berührungsängste sozialdemokratischer WählerInnen auch einmal “grün” zu wählen.

Das alles soll keine Ausrede sein. Es ist Aufgabe der österreichischen Grünen, Ideen jenseits von Hass und Angst auch mit guten Wahlergebnissen zum Durchbruch zu verhelfen. Die Situation ist aber ungleich schwieriger.

Warum die EU in der Krise ist

Die Europäische Union befindet sich in einer Krise. Die Debatte um Griechenland zeigt das deutlich auf, wenn auch die Gründe für das Misstrauen tiefer liegen. 20 Jahre neoliberale Wirtschaftspolitik der europäischen Eliten haben Spuren hinterlassen. Die BürgerInnen sehen in der Europäischen Union keinen Nutzen. Das ist Wasser auf die Mühlen der europäischen Rechtspopulisten, die mit der biederen Sehnsucht nach dem überschaubaren Nationalstaat punkten. Die Schuld für diese Entwicklung trägt, aber nicht nur die europäische Rechte, sondern auch die europäische Politik, die die BürgerInnen aus den Augen verloren hat. Es wird daher nicht genügen Sachzwänge zu argumentieren und die europäische Fahne hoch zu halten. Das gilt auch für die Grün-Bewegung. Es reicht nicht aus, sich von den Rechtspopulisten abzugrenzen. Wer ihnen das Terrain im Streit um eine andere EU überlässt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende destruktive Kräfte die Oberhand behalten.

Nach der Wirtschaftskrise hätte die Europäische Union die Chance für einen Paradigmenwechsel gehabt. Die Regulierung der Finanzmärkte oder die Finanztransaktionssteuer wären sinnvollle Antworten gewesen. Diese Chance wurde vergeben. Stattdessen will die EU, die die Akzeptanz bei den BürgerInnen verloren hat, ihre Politik im Rahmen der “Wirtschaftsregierung” rechtlich absichern und durchsetzen. Staatsausgaben, Budgetpolitik oder Lohnpolitik sollen durch die Kommission an die Leine genommen und sanktioniert werden. Politische Spielräume und Aushandlungsprozesse werden dadurch unmöglich. Proteste gegen Kürzungen werden dann mit Verweis “auf Brüssel” ins Leere laufen. Es ist zu befürchten, dass das den Endpunkt der europakritischen Entwicklung darstellt. Daher muss jetzt um ein anderes Europa gekämpft werden.

Ein ÖVP Abgeordneter und sexualisierte Gewalt

Am Abend hat der ÖVP Abgeordnete Wolfgang Großruck im Parmanent wieder zugeschlagen. Schon öfters hat er versucht mit halblustigen Schüttelreimen den Nationalrat zu unterhalten. Diesesmal dichtete er einen Zweizeiler vom Rednerpult: ”Obwohl er schon ein reiferer Mann, zeigt Strauss was er kann”. Teilweise gibts Applaus und Gelächter, aber keine Reaktion vom vorsitzführenden Präsidenten Graf. Erst empörte Zwischenrufe seitens der Grünen lassen bei Großruck dämmern, dass das ein verbaler Fehlgriff war. Er versucht eine Entschuldigung. “Es tut mir leid, wenn ich jemand verletzt habe”, ist er um Schadensbegrenzung bemüht. Aber selbst die versuchte Entschuldigung greift zu kurz. Es geht nicht darum, ob seine Aussage jemand verletzt hat. Großruck hat schlicht sexualisierte Gewalt verharmlost. Sein Aussage suggeriert Strauss-Kahn sexuelle Aktivität und nicht den Vorwurf einer schweren Straftat. Das ist unterstes Stammtischniveau, das in seiner permnanenten Hymne an die sexuelle Potenz des Mannes schenkelkloppfend eine Vergewaltigung zum Gegenstand von Gelächter machen will. Aber auch der verabsäumte Ordnungsruf vom Vorsitzführenden Graf zeigt das Fehlen jeder Sensibilität. Im Parlament gibt es Ordnungsrufe für relativ harmlose Qualifizierungen wie “Blödsinn”, die Verharmlosung einer Vergewaltigung wird aber sanktionslos hingenommen. Dazu passt, dass ein FPÖ Abgeordneter das alles “äh lustig” fand. Großruck muss ein Zeichen setzen. Am klarsten wäre ein Rücktritt – das Mindestmaß aber eine saftige Geldspende an die österreichischen Frauenhäuser.

siehe auch: Grußruck auf You Tube

Steuerpopulismus: Die ÖVP und die Leistungsträger

Die neue ÖVP-Regierungsmannschaft setzt jetzt voll auf Steuerpopulismus. Unter dem Motto “weniger, einfacher, leistungsgerechter” soll jetzt das Steuersystem reformiert werden. Plumper geht es nicht mehr. Es darf angenommen werden, dass man selbst bei den Schwarzen weiß, dass “Voodoo-Steuerpolitik” nicht funktioniert. Das Budget soll nach der Krise konsolidiert und gleichzeitig die Steuern gesenkt werden. Mit den rituellen Beschwörungen darf in der ÖVP-Parteizentrale sofort begonnen werden. Bisher kennt man derartige Schmalspurkonzepte nur von ausgesuchten “Wirtschaftsexperten” wie HC Strache, der dafür noch bei den letzten Budgetdebatten vom damaligen Finanzminister Pröll gescholten wurde.

Nervend ist auch die ständig wiederholte These vom geschröpften Leistungsträger, der entlastet werden muss. Wer ist gemeint? Krankenschwestern oder KindergärtnerInnen? Sicher nicht. Gejammert wird um die SpitzenverdienerInnen. Die würden, so die ÖVP, durch die Progression mit einem hohen Eingangssteuersatz, durch die Transfers, von denen sie verhältnismäßig wenig profitieren und durch vermögensbezogene Steuern wie etwa die Wertpapier-Kest belastet werden. Gemeint sind also vielmehr “Leistungsträger” wie die Führungsetage der Erste Bank, die sich ihre Gagen gerade saftig erhöht hat.

Während Vermögende die Herzen der ÖVP erwärmen, wird gleichzeitig auf die Gratisgesellschaft geschimpft. Von Gratisleistungen, wie Schulen und Kindergärten profitieren vorallem jene, die finanziell nicht unter den ÖVP-Leistungsträgerbegriff fallen. Die sollen nach ÖVP-Vorstellungen die Entlastung der SpitzenverdienerInnen finanzieren.

ÖVP-PolitikerInnen fallen übrigens weniger unter Leistungsträger und mehr unter die Gratisgesellschaft. Der neue Parteiobmann hat sich über seine Ministersekretariatstätigkeit und ÖAAB-Funktionärskarriere nach oben gedient. Dort ist er Teil einer Gratisgesellschaft. Niemand wird so oft eingeladen und hofiert, wie ein Spitzenpolitiker. Durch die neuen ÖVP-Vorschläge würde er trotzdem nicht verlieren – so viel ist garantiert.

Der Sieg des Terrors

Der Westen befindet sich nach eigenen Angaben im Krieg gegen den Terror. Osama bin Laden ist tot – der Terror hat aber gewonnen. Seit den Anschlägen von 9/11 wurden die BürgerInnenrechte abgebaut. Eine Vielzahl von Überwachnugsmaßnahmen werden im Kampf gegen den Terror diskutiert oder eingeführt.

Aber auch rechtsstaatliche Standards wurden gnadenlos über Bord geworfen. In Guantanamo wurde der entscheidende Hinweis zur Ausforschung von Bin Ladens Aufenthaltsort unter Folter gewonnen. Ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Haftbedingungen haben die Insassen dieses Lager ohnedies nicht zu erwarten. Aber auch die Erschießung von Bin Laden entspricht – so keine Notwehr vorgelegen ist – nicht unserer rechtsstaatlichen Tradition. Bin Laden hätte vor einem Gericht in den USA der Prozess gemacht werden müssen. Auch im Sinne der Opfer. Straftaten gehören restlos aufgeklärt und der Terrorpate in vollem Ausmaß zur Verantwortung gezogen. Das hat nichts mit Sympathie oder Verständnis für die üblen Verbrechen von Bin Laden zu tun.  Selbst den übelsten Nazischergen wurde ein Kriegsverbrecherprozess gemacht.

Wenn ein Kolumnist der Krone die Grüne Kritik  daran “als Gutmenschentum” abzukanzeln versucht, zeigt das von wenig Verständnis für unser Gesellschafts- und Rechtssystem. Über Schuld und Strafe entscheiden Gerichte – nicht das Militär, die Politik oder Boulevardmedien. Wer diesen Grundsatz verlässt, verhilft dem Terrorismus zum Sieg, weil er wesentliche Errungenschaften einer freien Gesellschaft opfert.

Nach Datenleck in der Justiz, keine Verständigung der Betroffenen

Wieder gibt es einen spektakulären Fall von Datenmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 20 Justizbedienstete. Sie sollen einer Firma, die Bonitätsauskünfte erteilt, Daten der Justiz verkauft haben. Diese Daten stammen aus dem gerichtlichen Exekutionsregister, das Auskunft über Pfändungsanträge gibt.

Nach dem Datenschutzgesetz wären die Betroffenen umgehend von der unrechtmäßigen Datenverwendung zu informieren. Das hat das Justizministerium bisher aber nicht getan. „Eine Information der Betroffenen war bislang nicht möglich, weil nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen noch nicht bekannt ist, wie viele und welche Personen von den derzeit zu untersuchenden Vorgängen betroffen und welche Daten rechtswidrig weitergeleitet worden sind“, heißt es dazu.

Das ist nicht nachvollziehbar. Fakt ist, das die Datensätze mit den Angaben aller betroffenen Personen bereits vor über einem halben Jahr beschlagnahmt worden sind. Auch die rechtliche Voraussetzungen für die Verständigungspflicht sind erfüllt. Den Betroffenen droht Schaden, da sie möglicherweise aufgrund einer aus dem Datenmissbrauch resultierenden negativen Bonitätsauskunft am Abschluss von Verträgen gehindert werden.

Aber selbst wenn – wie vom Justizministerium behauptet – eine individuelle Verständigung nicht möglich wäre, wird zumindest eine flächendeckende Aufklärung – beispielsweise in Form von Anzeigen in Printmedien –  notwendig sein. Im Rahmen einer Infohotline könnte man dann konkrete Anfragen beantworten. Inserate, die auf das Datenleck der Justiz verweisen, sind zwar keine Werbung, wären aber im Unterschied zu Regierungsinseraten mit Eigenlob, tatsächlich gerechtfertigt.

siehe auch: Der Standard vom 9.5.2011, “Illegale Pfändungsdaten – Opfer nicht informiert

Bettelverbot löst keine Probleme!

Seit Monaten wird in mehreren Städten Österreichs über die Einführung des Bettelverbots diskutiert. Die BefürworterInnen wollen, so ihr Argument, der “ausufernden kriminellen organisierten Bettelei”, den Kampf ansagen. Ich wollte in einer Anfrage wissen, wie viele Fälle von Bettelei mit strafrechtlich relevanten Hintergrund, wie Menschenhandel oder Zwang in den letzten 18 Monaten aufgedeckt worden sind.

Jetzt habe ich die Anfragebeantwortung von der Innenministerin bekommen. Lediglich in zwei Fallgruppen wurden Ermittlungen in Zusammenhang mit organisierten Bettelbanden geführt. Das Argument der BefürworterInnen, dass das Bettelverbot im Sinn der betroffenen BettlerInnen wäre, weil die so vor der organisierten Kriminalität geschützt werden würden, findet also in den vorliegenden Zahlen keine Deckung.

In beiden Fällen wurde wegen Menschenhandel, Gewalt oder gefährliche Drohung, sowie krimineller Vereinigung ermittelt. Auch das zeigt, dass es in jenen Fällen, wo tatsächliche kriminelle Hintermänner zum Betteln zwingen die notwendigen Strafparagraphen zur Verfolgung zur Verfügung stehen. Damit ist klar, dass es eigentlich kein Bettelverbot braucht.

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zeigt auch, dass man im Innenministerium wenig über das Phänomen „Bettelei“ weiß. Weder gibt es Studien zu organisierter Bettelei, noch wurden welche in Auftrag gegeben. Umso überraschender ist es, dass die Sicherheitsbehörden, die Bundesländer oder Kommunen trotzdem glauben mit dem Bettelverbot die Antwort zu kennen.

Bettelei ist unzweifelhaft ein trauriges Phänomen im Europa des 21. Jahrhunderts. Mit dem Bettelverbot werden aber nicht BettlerInnen geschützt. Das Bettelverbot verfolgt andere Ziele. Armut soll von der Straße verbannt und unsichtbar gemacht werden. Diese Form von Verdrängungspolitik folgt der Logik einer „sauberen“ Stadt. Alles was nicht ins alltägliche Stadtbild passt, soll verbannt werden. Was dann mit diesen Menschen passieren soll, steht nicht zur Debatte.

Das Bettelverbot muss auch im Zusammenhang mit dem zunehmenden Rassismus und Antiziganismus gesehen werden. In Österreich werden Ressentiments gegen (vermeintliche) Roma & Sinti mit dem Bettelverbot ausgelebt.  In anderen Städten Europas kommt es schon zu blutigen, pogromartigen Übergriffen auf ganze Gemeinden. Doch auch in Österreich kam es in jüngster Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen gegen Sinti. In Ainet, eine kleine Gemeinde in Osttirol, wurde eine Sinti-Familie unter Rufen wie „Zigeuner raus“ und „euch G´sindl brauch ma do niet“ mit Eisenstangen aus dem Dorf gejagt.

Bettelverbote lösen kein Problem, sondern versuchen es zu verbannen. Die Anfragebeantwortung zeigt, dass es keine politische Notwendigkeit dafür gibt. Die kriminelle „organisierte Bettelei“ ist ein über weite Strecken herbei geredetes Problem. Meist ist es vielmehr schlicht die nackte Armut, die zum Betteln zwingt. Dort wo tatsächlich Menschenhandel und Zwang im Spiel ist, kann mit den bestehenden Gesetzen den Opfern ohnedies geholfen werden.

Nein zum Bettelverbot!
Stopp dem Antiziganismus!