Meine Erwartungen an die neue Justizministerin Beatrix Karl

Die neue Justizministerin Beatrix Karl hat sich im Parlament vorgestellt. Karl wäre lieber Wissenschaftsministerin geblieben und ist weniger aus Leidenschaft, sondern mehr aus Parteidisziplin in das Justizministerium gewechselt. Das kommt heraus, wenn ein ÖVP-Parteiobmann nach einer unauflösbaren Formel 9 Regierungsfunktionen auf 9 Bundesländer und drei Bünde verteilen muss.

Karl ist zum Erfolg verdammt. Ein weiteres Chaos an der Spitze würde der Justiz im Ansehen der Bevölkerung den Todesstoß versetzen. Nichts ist gefährlicher für die Demokratie, als fehlendes Vertrauen in den Rechtsstaat und die politischen Institutionen. Bis jetzt hat Karl wenig justizpolitisches Profil gezeigt. Sie will und muss sich erst einarbeiten.

Die neue Justizministerin verdient eine Chance. Ich habe ihr im Parlament zwei Fragen gestellt:

  1. „Ihre Vorgängerin hat als eine ihrer ersten Amtshandlungen, die strengen Antikorruptionsbestimmungen aufgeschnürt. Werden sie es schaffen in der gleichen Zeit die Korruptionsstrafbestimmungen wieder zu verschärfen?“
  2. „Ihre Vorgängerin hat die Staatsanwaltschaft in eine Krise geführt. Werden sie für eine regierungsunabhängige, funktionierende Staatsanwaltschaft in Österreich sorgen?“

Antworten stehen noch aus. Ist sie bereit in diesen beiden Bereichen erste Reformschritte zu setzen, wäre das ein Beginn.  Gelingt es Karl sich aus den Fängen der mächtigen ÖVP-Lobbyies zu lösen,  hat sie unsere Unterstützung – bleibt sie aber eine brave Parteisoldatin werden wir das benennen.

Personalauswahl in der Politik ändern

Die Regierung ist umgebildet – jetzt können die viel wichtigeren Aufräumungsarbeiten nach dem Fall Strasser beginnen. Das Strafgesetz bekämpft Symptome. Das ist wichtig – greift aber zu kurz. Um das politische Vertrauen in die Demokratie sicher zu stellen, braucht es Prävention. Das österreichische System der Intransparenz bei der Bestellung von politischen Funktionsträgern begünstigt Glücksritter, Korruption und Freunderlwirtschaft. Wer sein Mandat einflussreichen Seilschaften oder Gesprächen hinter verschlossenen Polstertüren verdankt, hat vermutlich eine höhere Korruptionsneigung als PolitikerInnen, die nach transparenten demokratischen Spielregeln bestellt werden.

Es ist kein Zufall, dass es gerade bei uns Grünen seit 25 Jahren des Bestehens keinen einzigen Fall gegeben hat, der nur in Ansätzen in die Nähe des oft zitierten Graubereichs von Spenden, Lobbyismus oder Korruption gekommen ist. Versuche das damit zu erklären, dass Grüne nur eingeschränkt in Regierungen vertreten sind, greifen zu kurz. Wer bei den Grünen Mandatsträger werden oder bleiben will, muss sich einem Basiskonvent der Mitglieder stellen. Dort gäbe es gnadenlos wenig Verständnis für unsaubere Machenschaften. Wer gekaufte Interessen vertreten würde, hätte keine Chance auf Wiederbestellung. Das wirkt.

Zugegeben der Preis dieser Personalauswahl kann hoch sein. Erfolgreiche PolitikerInnen können über Nacht abgewählt werden. Wenn die Grüne Führungsspitze das Glück verlässt, können auch einmal fünf LehrerInnen oder JuristInnen, dafür aber keine SozialpolitikerInnen oder VolkswirtInnen dem Grünen Parlamentsklub angehören. Trotzdem bin ich ein leidenschaftlicher Anhänger dieser breiten Personalbestellung. Mächtige Fürsprecher oder ein gutes Verhältnis zur Parteispitze reichen nicht aus. Jeder Grüne Politiker ist gezwungen an einer Grünen Erfolgsbilanz mitzuarbeiten und muss es sich gefallen lassen, kritisch hinterfragt zu werden.

Dennoch gibt es erstaunlich wenig Verständnis für diese Art von Personalbestellung. Demokratie und Transparenz werden dann gerne als Chaos und Führungsschwäche gedeutet. Man will zwar die besten Köpfe in der Politik, hinterfragt aber nicht, ob nicht auch intransparente Formen der Personalauswahl bei den etablierten Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ dem Lobbyismus oder der Korruption Vorschub leisten könnten. Es ist an der Zeit, dass der Verfassungsgesetzgeber in die Personalrekrutierung der Parteien eingreift. Warum können parteiinterne Vorwahlen unter den Mitgliedern einer Partei nicht gesetzlich zur Voraussetzung für die Kandidatur einer Partei erklärt werden? Eine Demokratie wird noch auf eine demokratische Auswahl ihres Personals bestehen dürfen. Das garantiert noch keine bessere Politik, aber zumindest eine transparenter Auswahl des Personals dieser Republik.

Wohnen muss billiger werden

Wohnen ist zu teuer. Das Mietrechtsgesetz greift nicht mehr. Viel zu oft werden Phantasiemieten verlangt, die mit dem Gesetz nichts mehr zu tun haben. Das liegt auch daran, dass das Gesetz unpräzise ist und für MieterInnen nur schwer zu überblicken ist, ob eine verlangte Miete gesetzeskonform ist.
Die Grünen wollen daher ein neues Mietzinsmodell, das ökologischen und sozialen Überlegungen gerecht wird.
Anstelle des derzeitigen Richtwertes soll ein „Grundbetrag“ als Grundlage für die Mietzinsbildung eines konkreten Mietgegenstand herangezogen werden.
Voraussetzung sind:
  • Gesetzliche Definition der Zu- und Abschläge (abschließende Aufzählung)
  • Deckelung der einzelnen Zuschläge
  • prozentmäßige Beschränkung aller Zuschläge zum Grundbetrag
Der  Grundbetrag sollte für eine Wohnung gelten, die
  • dem Niedrigenergiehausstandard beim Heizwärmebedarf entspricht,
  • in ordnungsgemäßem und benutzbaren Zustand ist,
  • in einem Gebäude mit ordnungsgemäßem Erhaltungszustand, das jedenfalls über Aufzug (ab dem 2. Stock), KiWa- und Fahrradabstellplatz verfügt und
  • in guter Lage (Infrastruktur) liegt.

Für die Abschläge werden drei Kriterien vorgeschlagen:
1.) abhängig vom Heizwärmebedarf und danach
2.) abhängig von der Wohnungs- und Gebäudeausstattung, wie –zustand, und der Lage des Gebäudes
3.) Befristungsabschlag
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1. Abschlagskriterium: Heizwärmebedarf

Ausgehend vom Grundbetrag (Niedrigenergiehausstandard), der jeweils für Wohnungen der Kategorie A, B, C, und D festgelegt wird, soll es stufenweise Abschläge bis 40% geben.
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2. Abschlagskriterium: Wohnungs- und Gebäudeausstattung bzw. –zustand

Nachdem aufgrund des „Energieabschlages“ ein bestimmter Betrag ermittelt worden ist, wird dieser als Basiswert für die weiteren Abschläge (Ausstattung und Zustand) herangezogen.
Die Nominalabschläge im Bereich der Wohnungs- und Gebäudeausstattung sollen höchsten 80% betragen, sodass eine Wohnung die zahlreiche Abschlagskriterien erfüllt, zumindest mit 20% des Grundbetrages (nach Abzug des Heizwärmebedarfsabschlags) angesetzt werden kann.
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3. Abschlagskriterium: Befristungsabschlag

Vorauszuschicken ist, dass Befristungen nur möglich sind, wenn hierfür Befristungsgründe (siehe unten) vorliegen. Derzeit gilt ein einheitlicher Befristungsabschlag von 25%, unabhängig von der Befristungsdauer. Es macht Sinn, wieder einen nach Befristungsdauer gestaffelten Abschlag einzuführen, wie es bereits vor der Wohnrechtsnovelle 2000 im Mietrechtsgesetz vorgesehen war. Je länger befristet, desto geringer der Abschlag. Aus diesem Grund sollen Befristungsabschläge folgendermaßen gestaffelt werden: 40% bei 3-Jahresverträgen; 30% bei 10-Jahresverträgen; 20% bei längeren Befristungen.
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Balkon, Terrasse, Garten
Wird ein Balkon, eine Terrasse oder ein Garten (-teil) zur ausschließlichen Nutzung mitvermietet, so kann dieser Umstand bei der Hauptmietzinsermittlung wie folgt berücksichtigt werden: Der für die (Raum-) Nutzfläche ermittelte Hauptmietzins je Quadratmeter (der um Zu- und Abschläge veränderte Grundbetrag) kann auch für maximal ein Drittel dieser (Zusatz-) Flächen vereinbart werden.
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Weiters:
  • Ansteigen der Richtwertmieten erst ab einem Schwellenwert von 10 %, statt wie derzeit einer alle zwei Jahre stattfindenden Anpassung an den Verbraucherpreisindex.
  • Anhebung des Schwellenwertes auf 10% bei den Kategoriemieten, statt wie derzeit bei 5%.
  • Entfall der Dreijahresfrist ab Mietvertragsabschluss für die Überprüfung des Mietzinses bei unbefristeten Mietverträgen

Nähere Details zu den Grünen Positionen zum Mietrecht

Die lange Liste der unsauberen Machenschaften der ÖVP

Die ÖVP hat ein Problem – viele Jahre an der Macht haben gierig und überheblich gemacht. Strasser und Grasser sind nur die Spitze des Eisberges. Die Liste der unsauberen Machenschaften ist länger und die Krise der ÖVP tiefer. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige prominente Beispiele:

Karl-Heinz Grasser, parteifreier ÖVP-Minister aus der Ära Schüssel. Die Liste der strafrechtlichen Ermittlungen ist lange. Derzeit wird im Zusammenhang mit der Privatisierung der BUWOG-Wohnungen ermittelt. Bisher kam es aber zu keiner Verurteilung.

Ernst Strasser, damals ÖVP EU-Abgeordneter. Mit den Worten „Yes of course I am a Lobbyist” verlangte Strasser von verdeckt recherchierenden JournalistInnen 100 000 Euro für die Beeinflussung von Gesetzen. Gegen Strasser wird wegen Korruption ermittelt.

Hella Ranner, damals EU-Abgeordnete der ÖVP musste zurücktreten weil sie mit ihren parlamentarischen Spesen ihren millionenschweren Privatkonkurs abdecken wollte. Gleichzeitig ist sie mit einer Anzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug und Untreue seitens ihres ehemaligen Arbeitgebers konfrontiert.

Otto Gumpinger, damals Landtagsabgeordneter der ÖVP in Oberösterreich wurde rechtskräftig wegen Schlepperei verurteilt. Ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung ist nach wie vor in erster Instanz anhängig.

Karl Petritz, Bundesratsabgeordneter der ÖVP. Angeklagt wegen Körperverletzung, da er seinen Sohn in einem Nachbarschaftsstreit aufgefordert haben soll „dem Zigeuner einen Tritt in den Arsch zu geben“. Der Sohn lies Taten folgen. Das Urteil ist offen. Die ÖVP hat bisher keinen (!) politischen Handlungsbedarf gesehen.

Ulfried Hainzl, damals Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark vom Wirtschaftsbund der ÖVP kaufte sich auf Kosten der Wirtschaftskammer einen 80.000 Euro teuren neuen Dienstwagen in seinem eigenen Autohaus. Das fanden nicht alle so praktisch wie Hainzl – er musste zurücktreten.

Josef Martinz, Obmann der ÖVP-Kärnten und Landesrat. Derzeit laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Martinz hat als Landesrat einen Steuerberater – der auch privat für ihn tätig ist – mit einem Gutachten beauftragt. Dieses sechsseitige (!) Gutachten wurden mit sechs Millionen (!) Euro entlohnt.

Wilhelm Heisenberger, damals ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister. Angeklagt wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt. Er soll in seiner damaligen Funktion als Bürgermeister und Vorsitzender der Wahlbehörde bei den burgenländischen Landtagswahlen eine Mehrzahl von Wahlkarten manipuliert haben.

Für sämtliche genannte „Herrschaften“, die sich in einem laufenden Strafverfahren befinden, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung …

siehe auch: Die blaue Kriminalitätswelle

Spindelegger hat ein Problem: er verkörpert die ÖVP fast perfekt.

Mit Michael Spindelegger hat die ÖVP einen neuen Parteiobmann. Andreas Khol hat noch vor wenigen Tagen gemeint, ein Obmann-Debatte mache in der ÖVP keinen Sinn, weil es keine Alternativen gibt, die sich aufdrängen. Die Wahl Spindeleggers zeigt, wie Recht er hat. Mit Spindelegger kommt ein Politiker, der die ÖVP geradezu verkörpert und gleichzeitig vor Augen führt, warum diese Partei bei den WählerInnen einen noch nie da gewesenen Niedergang erlebt.

Spindelegger entstammt dem traditionellen ländlichem katholischen Milieu. Ein Problem der ÖVP ist ihre schwache Verankerung in den urbanen WählerInnengruppen. Dazu kommt, dass  konservative katholische WählerInnenschichten immer bedeutungsloser werden. Spindelegger repräsentiert genau diese Gruppe. Im Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle hat er einen erzkonservativ-katholischen Abwehrkampf geführt. Spindelegger konnte sich letztendlich nicht durchsetzen – einen Teilerfolg konnte er aber damit verbuchen, dass die Eintragung nicht am Standesamt stattfinden darf. Seine Begründung lässt tief blicken: “Es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gerne geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.”

Über den Außenminister Spindelegger heißt es in Wikileaks, dass er “weitgehend darauf konzentriert sei, das Vordringen der österreichischen Wirtschaft” zu befördern. Das ist richtig. Spindelegger hat die Entwicklungshilfe nicht nur radikal gekürzt, sondern auch nach den wirtschaftlichen Überlegungen heimischer Unternehmen ausgerichtet. Der Schwerpunkt Nicaragua wird 2013 auslaufen. Im Rahmen des Schwerpunkts Afrika wird Ostafrika (Burkina Faso, Äthiopien, Uganda, Mosambik) als Region abgeschrieben. Da gibts offensichtlich “wirtschaftlich” für den Außenminister nichts zu holen. Armut, Hunger und Trinkwasserknappheit sind kein ausreichendes Argument. Dafür soll jetzt das Geld der Entwicklungszusammenarbeit vermehrt in der Schwarzmeerregion “investiert” werden. Öl und Gas sind der außenpolitische Schwerpunkt von Spindelegger.

Spindelegger verkörpert die ÖVP – ländlich, konservativ-katholisch und den wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen verpflichtet – genau das wird sein Problem werden.

Wird Bandion-Ortner von Fekter als Justizministerin abgelöst?

Justizministerin Bandion-Ortner hat Anfang des Jahres aus der ÖVP einen neuen Mediensprecher verordnet bekommen. Seit damals wird fast hyperaktiv versucht, die Justizministerin und ihr Image neu zu positionieren. Höhepunkt der versuchten medialen Selbstinszenierung war ein rasch organisiertes Gipfeltreffen der Klubobleute zum Thema Korruption. Nach rund einer Stunde wurde die Justizministerin unruhig. Zahlreiche Fragen waren noch offen – man hatte sich gerade auf ein paar Überschriften verständigt – da mahnte die Ministerin zum Ende. Sie habe heute noch Ministerrat und daher sei jetzt der gemeinsame Pressetermin zu absolvieren. Das ist Politik könnte man sagen – die WählerInnen sollen sich ein Urteil machen.

Einen Tag später hat diese Inszenierung ein schnelles Ende gefunden. In einem ZIB 2 Auftritt von Bandion-Ortner wurde schonungslos aufgezeigt, dass ein neuer Mediencoach keine Justizministerin macht. Selbst als Oppositionspolitiker fühlte man fast einen Anflug von Mitleid mit Bandion-Ortner, die mit Phrasen bewaffnet, hilflos auf der Flucht vor den journalistischen Fragen durch die Sendung torkelte. Auf Twitter wurde geätzt, dass man Parteiobmann Pröll für seine Genesung nur wünschen könne, er hätte das Interview nicht gesehen. Allen ist klar – Bandion-Ortner ist als Justizministerin nicht länger haltbar. Es ist nur mehr eine Frage des Stils und Zeitpunkts, wann es zum Wechsel kommt.

Hauptproblem der ÖVP dürften aber auch mangelnde Alternativen sein. Profilierte JustizpolitikerInnen fehlen. QuereinsteigerInnen dürften nach Bandion-Ortners Scheitern weder große Lust verspüren, noch besonders nachgefragt sein. Bleibt Innenministerin Fekter, die in der Gerüchteküche hoch im Kurs gehandelt wird. Fekter als Justizministerin? Niemand hat so wenig rechtsstaatliches Fingerspitzengefühl in den letzten Jahren bewiesen, wie Fekter. Keine Überwachnugsmaßnahme oder keine Verschärfung des Asylrechts hätte ein zu tiefer Eingriff in Grundrechte sein können, um von Fekter abgelehnt zu werden. Die Law and Order-Fanatikerin wäre der justizpolitische Supergau. Nicht auszuschließen, dass man sich dann bald wieder nach Bandion-Ortner sehnen könnte …

Das Gemauschel um “dunkle Zeiten”

“Der Standard” vom 03.08.2010 Seite: 27

Droht die wissenschaftliche Aufarbeitung des Austrofaschismus durch großkoalitionäre Interessen getrübt zu werden? Warum eine unabhängige Historiker-Kommission vonnöten ist.

Harald Walser

Mit Bruno Kreisky wurde 1970 ein Vorbestrafter Bundeskanzler. Im März 1936 war er gemeinsam mit vielen Gesinnungsgenossen im “Sozialistenprozess” wegen seiner politischen Überzeugung verurteilt worden. Mit ihm vor Gericht standen viele andere, etwa der spätere Polizeipräsident Josef “Joschi” Holaubek oder der spätere Bundespräsident Franz Jonas. Kreisky erhielt zwölf Monate Kerker.

Unter anderem wegen dieser Urteile haben wir Grüne vor einem Jahr eine Initiative zu deren Aufhebung gestartet – auch der Standgerichtsurteile vom Februar 1934. Damals wurden neun Sozialdemokraten nach dem Standrecht hingerichtet, unter ihnen der ehemalige Nationalratsabgeordnete Koloman Wallisch und der Schutzbündler Karl Münichreiter, der schwer verletzt auf einer Krankentrage zum Galgen geschleppt wurde.

Zarte Hinweise auf eine mögliche Aufhebung wenigstens der Standgerichtsurteile vom Februar 1934 gibt es ja inzwischen – immerhin.

Rund um den Jahrestag des Nazi-Putsches (25. Juli 1934) möchte ich grundsätzliche Überlegungen anregen: Wie weit sind wir mit der Aufarbeitung des Austrofaschismus? Immerhin hat die Absage der Gedenkmesse für Engelbert Dollfuß einigen Staub aufgewirbelt. War er ein “Arbeitermörder” oder der “Heldenkanzler” und “Märtyrer”, der sein Leben im Kampf gegen die nationalsozialistische Barbarei opferte? O-Ton Otto Habsburg (2008): “Es gibt kein anderes Land in Europa, das einen Kanzler gehabt hat, der in der Schlacht gegen Hitler gefallen ist. Darauf sollten wir auch stolz sein.”

Sollten wir? ÖVP und SPÖ sind sich in der Bewertung dieser Frage nicht einig. Da wäre eine offene Debatte fällig, auf der Basis des heute verfügbaren historischen Materials. Doch stattdessen: großkoalitionäre Mauschelei.

Ist dieser Vorwurf gerechtfertigt? Immerhin sind sich die Erste Nationalratspräsidentin und der Zweite Präsident laut Medienberichten einig: “Die Vorbereitungen für wissenschaftliche Aufarbeitung laufen”, so Fritz Neugebauer. Kleiner Nachsatz: in schwarz- roter Eintracht und nicht auf unabhängiger wissenschaftlicher Basis.

Seltsamer Deal

Denn laut Medienberichten “sieht sich auch Prammer (&) auf einer Linie mit den Empfehlungen der Historiker Oliver Rathkolb und Helmut Wohnout”. Ein seltsamer Deal zeichnet sich da fernab der Öffentlichkeit ab: Wohnout – Geschäftsführer des ÖVP-Vogelsang-Instituts und Koautor einer mehr als freundlichen Alois-Mock-Biografie – ist in Sachen Austrofaschismus nach seiner Dissertation von 1990 bislang nicht gerade durch ein reiches Ruvre in Erscheinung getreten. Seine wissenschaftliche Arbeit kann es nicht gewesen sein, die ihn für die ÖVP in Sachen austrofaschistische Justiz zur ersten Wahl machte, um ein “dunkles Kapitel” der österreichischen Geschichte großkoalitionär aufzuarbeiten.

“Dunkel” ist das Kapitel übrigens nur für jene, die schon bisher nichts davon wissen wollten. Denn schon 1984 haben Emmerich Tálos und Wolfgang Neugebauer einen umfangreichen Sammelband zum Thema “Austrofaschismus” veröffentlicht, der umgehend in vier Auflagen erschien und dann von 1988 bis zum Jahr 2005 vergriffen war. Dieser Band erhellt einiges aus der “dunklen Zeit”. Warum hat man diese beiden Wissenschafter nicht in das Projekt eingebunden?

Leicht zu beantworten: In der ÖVP tut man sich nach wie vor schwer mit einer Neubewertung des Wegs zur Diktatur von 1933 bis 1938 und ihrer realen Verfassung, die man immer noch gerne als “autoritären Ständestaat” verbrämt.

Unter Schwarz-Blau möglich

Nur: Was unter Schwarz-Blau möglich war, müsste jetzt doch auch möglich sein. Damals wurde eine wirklich unabhängige Historiker-Kommission ins Leben gerufen, um eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der NS-Zeit in Angriff zu nehmen.

Das Ergebnis war bemerkenswert und hat Österreich in der internationalen Fachwelt einige Reputation eingebracht. Das müsste für die Zeit des Austrofaschismus doch auch gelingen. Auf dieser Basis könnte man dann eine Rehabilitierung der Opfer der austrofaschistischen Justiz in Angriff nehmen.

Die Zeit ist überfällig – und Bruno Kreisky wäre ein unbescholtener Bürger!

Harald Walser ist Abgeordneter im Nationalrat und Bildungssprecher des Grünen Klubs.

Langes Warten für Februar-Opfer Grüne wollen Rehabilitierung der Kämpfer von 1934

“Der Standard” vom 17.07.2010 Seite: 8

Wien – Die Grünen machen Druck, um die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus so rasch wie möglich auf den Weg zu bringen. Justizsprecher Albert Steinhauser fordert eine “breite öffentliche Debatte über ein dunkles Kapitel der österreichischen Geschichte”. Es gehe weniger um Entschädigung – diese sei teilweise bereits erfolgt – als um Rehabilitierung jener, die für ihren Widerstand gegen das Regime verurteilt, eingesperrt und auch getötet worden seien. Eine Einigung mit SPÖ und ÖVP auf ein Forschungsprojekt habe es bereits im Februar gegeben, seither sei aber kaum etwas weitergegangen, sagte er in Richtung der Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) und Fritz Neugebauer (ÖVP).

Das weist Neugebauer zurück. Es gelte, eine seriöse wissenschaftliche Aufarbeitung sicherzustellen”. Darum müsse man auf Expertenebene und unter Einbindung des Justizministeriums Gespräche führen. Auf Basis der Ergebnisse könne man über eine gesetzliche Regelung diskutieren, und zwar “jenseits parteipolitischer Kontroversen”. Auch Prammer hält “jedes Drängen für überflüssig und kontraproduktiv.”

Im Gegensatz zur Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure sind die Grünen für eine Einzelfallprüfung. Schließlich habe es in dieser Zeit auch Urteile gegen Nationalsozialisten gegeben, die man keinesfalls rehabilitieren wolle. Unterstützung erhielt Steinhauser vom Politologen Emmerich Tálos und dem 94-jährigen FebruarKämpfer Fritz Propst. Deutungen, dass das Regime 1933 bis 1938 eine Widerstandsbewegung gegen Hitler-Deutschland gewesen sei, bezeichnete Tálos als “unzutreffendes Gerücht”. (red, APA)

Diskussion um Austrofaschismus

“Vorarlberger Nachrichten” vom 17.07.2010 Seite: A3

wien. Der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) sieht die Gespräche für Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus auf dem Weg. Schon im Winter hatten sich SPÖ und ÖVP auf entsprechende Gespräche geeinigt. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung ist noch nötig.

Ein Anstoß für die erneute Debatte um die Aufarbeitung des Ständestaats war zu Jahresanfang ein Offener Brief von 97 Forschern gewesen, die eine Rehabilitierung der Opfer der Polit-Urteile zwischen 1933 und 1938 forderten. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser brachte denn auch einen entsprechenden Antrag im Parlament ein.

Die ÖVP tat sich bisher schwer mit der Bewertung des Dollfuß-Regimes. VN

Austrofaschismus: Grüne drängen SPÖ und ÖVP

“Salzburger Volkszeitung” Nr. 163/10 vom 17.07.2010

WIEN – Die Grünen machen Druck, um die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus so rasch wie möglich auf den Weg zu bringen. Justizsprecher Albert Steinhauser forderte gestern, dass sich der Justizausschuss des Nationalrats im September auf die öffentliche Ausschreibung des Forschungsprojekts einigen sollte. Eine Gesetzesinitiative, die eine Einzelfallprüfung beinhalten soll, könnte es im Herbst 2011 geben, meinte er. Steinhauser will damit eine “breite öffentliche Debatte über ein dunkles Kapitel der österreichischen Geschichte” lostreten. Es gehe weniger um Entschädigung als um Rehabilitierung jener, die für ihren Widerstand gegen das Regime verurteilt, eingesperrt und getötet worden seien. Eine Einigung mit SPÖ und ÖVP auf ein Forschungsprojekt habe es bereits gegeben, seither sei kaum etwas weitergegangen, sagte er.