Strasser, Korruption und das laxe Strafrecht

Ein vermeintlicher Lobbyist bietet dem ÖVP-Europaabgeordneten Strasser 100 000 Euro, damit er sich für eine Gesetzesänderung stark macht. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt. Hätte sich das im Wiener Parlament ereignet, wäre das jedenfalls straffrei geblieben. Strafbar ist in Österreich nur, wenn ein Abgeordneter sein Stimmverhalten im Parlament verkauft oder gegen Geld seine Pflichten nach der Geschäftsordnung verletzt. Allerdings ist die einzige Pflicht der österreichischen Abgeordneten die Anwesenheitspflicht. Ergebnis: Abgeordnete sind strafbar, wenn sie gegen Geldzahlungen Sitzungen fernbleiben. Das ist komplett realitätsfern – der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass kein Abgeordneter jemals verurteilt werden wird.

Österreich ist beim Korruptionsstrafrecht aber ohnedies ein Sonderfall. Justizministerin Bandion-Ortner hat die strenge Antikorruptiosgesetzgebung auf Anordnung der ÖVP Lobbiies komplett entschärft. Das war die ÖVP-Bedingung für ihre Bestellung. In Umgehung der Beamtinnen hat sie gegen deren Widerstand das Gesetz außerhalb des Ministeriums erstellen lassen.

Wir starten jetzt eine Initiative für eine Verschärfung und haben ein Paket geschnürt:

  1. Das berühmte „Anfüttern“ muss wieder strafbar werden. Künftig muss ein Straftatbestand wieder verhindern, dass bei PolitikerInnen und Beamten durch Zuwendungen und Geschenken gute Stimmung gemacht wird, die später bei wichtigen Entscheidungen hilfreich sein soll. Diese Klimapflege gilt international als Korruption – in Österreich wird das aber als österreichische Gemütlichkeit bagatellisiert.
  2. Wer Amtsträger ist, wurde massiv eingeschränkt. Ausgegliederte staatsnahe Unternehmen sind nicht mehr umfasst – sie unterliegen jetzt den weniger strengen Strafbestimmungen für die Privatwirtschaft. Das betrifft beispielsweise Energieversorger, Verkehrsunternehmen oder ausgegliederte Krankenhäuser. Staatsnahe Unternehmen sollen wieder unter den Amtsträgerbegriff fallen und damit strengeren Korruptionsstrafbestimmungen unterliegen.
  3. Und dann wäre da noch ein wirksamer Straftatbestand gegen korrupte Abgeordnete …

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