Vorratsdatenspeicherung: rot-schwarze Einigung bei Spitzelgesetz

ÖVP und SPÖ haben sich bei der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Ab jetzt werden also alle Telefon- und Internetdaten präventiv bespitzelt. Eine EU-Richtlinie will, dass bei schweren Straftaten die Spitzeldaten verwendet werden können.  Damit aber nicht genug. Österreich legt nach. Schwere Straftaten liegen bei der Justizministerin schon vor, wenn die Tat mit einer Strafe von mehr als einem (!)  Jahr bedroht ist. Das ist selbst nach der Richtlinie überschießend.

Wer Bandion-Ortners Logik weiterdenkt, muss zu folgendem nächsten Schritt kommen: Die österreichische Post wird verpflichtet jedes Poststück, dass sie versendet zu dokumentieren. Es sollen der Absender – anonyme Briefe wären dann verboten – und der Adressat erfasst werden. Dazu soll noch der Zeitpunkt der Aufgabe und Zustellung, sowie die Brief- oder Paketgröße festgehalten werden. Wenn die Behörden es wollen, dürfen sie dann auf die Daten zugreifen wer, wem, wann geschrieben hat. Spätestens jetzt sollte man empört sein. Niemanden geht es etwas an, wenn ich einen Brief schreibe! Nichts anderes ist aber die Vorratsdatenspeicherung, nur eben auf Internet- und Telefondaten bezogen

Fragen nach Verhältnismäßigkeit oder Verfassungskonformität spielen keine Rolle. Justizminister Bandion-Ortner wollte ursprünglich überhaupt ohne richterliche Zustimmung auf die Daten zugreifen. Zumindest das wurde verhindert. Das ändert aber nichts daran, dass Bandion-Ortner sich nicht als Lobbyistin des Rechtsschutzes und der Grundrecht sondern als Erfüllungsgehilfin der Innenministerin sieht. Wir nicht – daher bleibt es bei unserem Nein! Die Strafzahlungen der EU wären vermutlich ohnedies geringer als die Kosten der Umsetzung …

Mehr Infos: Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Erziehung: Die Autoritären versuchen die Wende

Amy Chua ist Jus-Professorin an der US-Eliteuniversität Yale. Sie hat jetzt ein Buch über „Kindererziehung“ geschrieben. So weit so uninteressant, würde nicht in den USA und Europa ernsthaft über die Rabiaterziehungtipps der Amerikanerin diskutiert werden.

Beispiele gefällig? Sie erlaubt ihren Kindern nicht, dass sie sich zum Spielen verabreden oder bei FreundInnen übernachten. Eine “Eins minus” sei eine schlechte Note und Geburtstagskarten, die sie von ihren Töchtern erhalten hat, werden schon einmal wegen mangelnder Qualität zurückgewiesen. Einmal droht sie die Stofftiere zu verbrennen, bis ihre Tochter ein bestimmtes Musikstück spielen lernt – ein anderes Mal wird aus dem gleichen Grund die Tochter bei Minusgraden vor die Tür gestellt.

Druck und Disziplin ist also alles. Auch in der Erziehungsdebatte versuchen die Neokonservativen die Wende. Noch vor einem Jahr wurde über die Brutalitäten der Internatserziehung, die sich teilweise ähnlicher Methoden, wie Amy Chua bedient hat, diskutiert. Heute scheint alles vergessen. Da wird dann gesagt, dass asiatische den europäischen Kindern wegen ihrer strengen Erziehung überlegen seien. Das Leben ist aber mehr als die Ausbildung zu kapitalistischen Produktions- und Kampfmaschinen. Konkurrenz und Brutalität mögen das Rüstzeug sein, wie man auf den globalen Märkten bestehen kann. Solidarität und Liebe – das klingt vielleicht unpolitisch, darum geht es aber im Leben – sind die Werte, die die Menschheit weiterentwickeln.

Treffen mit EU Kommissarin für Justiz und Bürgerrechte Reding

Heute war die EU-Kommissarin Viviane Reding zu einem Treffen mit österreichischen Abgeordneten im Parlament. Reding ist Luxenburgerin und Mitglied der konservativen Christlich Sozialen Volkspartei. Reding hat aber schon mehrmals Profil gezeigt. Den europäischen Großkonzernen droht sie mit der Frauenquote, wenn diese nicht von sich aus mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Nach der Ausweisung Tausender Roma aus Frankreich fand sie ebenfalls deutliche Worte: „Ich bin entsetzt darüber, dass der Eindruck entsteht, Menschen werden eines Landes nur verwiesen, weil sie eine ethnische Minderheit sind – ich dachte nicht, dass wir das noch einmal erleben müssen nach dem Zweiten Weltkrieg.“

Ich habe Reding vorallem auf die Vorratsdatenspeicherung angesprochen und deponiert, dass diese Präventivüberwachung nicht mit den europäischen Grundrechten im Einklang steht. Reding hat klar zu verstehen gegeben, dass sie die Richtlinie überarbeiten möchte. Details hat sie jedoch nicht angedeutet. Als EU-Kommissarin stellt sich Reding natürlich auf den Standpunkt, dass eine geltende Richtlinie umzusetzen ist. Auch die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie hat sie in Aussicht gestellt. Die Privatspähre soll unter dem Motto “mein Recht auf meine Daten” besser geschützt werden. Ziel ist es, beispielsweise die Löschung persönlicher Daten effektiv im Internet durchsetzen zu können. Auch der Beschluss des Innenausschusses des EU-Parlaments zu den Netzsperren “löschen statt sperren” wird von Rediung begrüßt. Damit das auch umgesetzt werden kann, braucht es so Reding aber eine aktive Rolle der EU gegenüber Drittstaaten, wie den USA um Löschungen auch durchsetzen zu können. Mit den USA strebt Reding darüber hinaus auch ein Datenschutzabkommen an. Es soll sichergestellt werden, dass auch EU-BürgerInnen in den USA durchsetzbare Datenschutzrechte haben. Reding ist jedenfalls eine Frau der direkten Worte. “Auch Österreich hat die Richtlinie zu den Freizügigkeitsrechten im Personenverkehr nicht umfassend umgesetzt. Das ist zu tun – und zwar in den nächsten Wochen”, donnerte sie manchen verdutzten Abgeordneten entgegen. Reding hat glaubhaft den Eindruck vermittelt, dass sie die BürgerInnenrechte zumindest im Auge hat und nicht zur Überwacherfraktion innerhalb der EU gehört. Trotzdem ist klar: Änderungen und eine umfassende Kurskorrektur wird es nur geben, wenn der Druck der kritischen BürgerInnen nicht nachlässt.

Terrorparagraph gegen Studierende

Studierende aus der Unibrennt-Bewegung sehen sich mit dem Terrorparagraphen § 278b Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinifgung) konfrontiert. Höhepunkt des Polizei- und Justizskandals: bei einer Person wurde eine Videodokumentation einer Abschiebung gefunden. Was für die Studierenden der Akademie der Bildenden Künste Wien für ein Kunstprojekt erstellt wurde, ist für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien ein Grund die StudentInnen geplanter Gefangenenbefreiungen, „terroristischer“ Eingriffe in den Flugverkehr und die Bildung einer terroristischen Organisation zu verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft Wien führt die Studierenden dann prompt als Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Schon länger wurde observiert, überwacht, durchsucht, vernommen und Rufdaten erfasst. Um die absurde Anschuldigung terroristischer Aktivitäten zu untermauern, wird aus einem gefilmten Handyfunkmasten eine Anlage des Flugverkehrs, die zerstört werden könnte oder ein Telefonat mit der Oma im Ausland ein Beleg für internationale „Terrorkontakte“.

Der Antiterrorparagraph

Der § 278b ist „der große Bruder“ des im Tierschutzprozess von Wiener Neustadt bekannt gewordenen Anti-Mafia Paragraphen § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation). § 278b StGB wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 gesetzlich verankert.

Beide Strafbestimmungen haben gemeinsam, dass die Strafbarkeit nicht erst bei der tatsächlichen Ausführungshandlung , sondern schon bei den Vorbereitungshandlungen ansetzt.

Das sehen die polizeilichen Behörden als gefährliche Einladung an, kriminalpolizeiliche Ermittlungen auf Grundlage des § 278b StGB führen zu lassen. Die Polizeibehörden sehen sich so legitimiert ohne konkrete Straftaten oder einzelnen Beschuldigten zuordenbaren strafbaren Handlungen zu ermitteln.

Im vorliegenden Fall liegt aber ein besonders grober Missbrauch des Strafgesetzbuches vor:

1.        Es heißt es bestünde der „dringende Verdacht, dass die Beschuldigten offensichtlich die Verhinderung von Abschiebungen oder möglicherweise aber auch Häftlingsbefreiungen planen“ würden. Es wird konstruiert, dass das Ziel der terroristischen Vereinigung die „Erzwingung einer Gesetzesänderung aber auch eine Änderung der Asylpolitik in Österreich“ sei. Diese Behauptungen finden in den Ermittlungen keine Deckung und sind zusammenphantasiert. Der Wunsch nach Änderung derAsylpolitik ist zudem in einen Demokratie schon gar nicht strafbar.

2.        Darüber hinaus müsste die vorgeworfene Tat aber auch geeignet sein, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen. Das ist selbst unter den von der Polizei zusammenphantasierten Zielen der Gruppe nicht gegeben: die öffentliche Störung müsste den Auswirkungen von 9/11 nahekommen. Die Taten müssten geeignet sein größere Zerstörung anzurichten, oder ganze Wirtschaftszweige zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre diese Voraussetzung nicht einmal im Ansatz gegeben.

3.        Die „TäterInnen“ hätten darüber hinaus mit den angestrebten Taten die Bevölkerung schwerwiegend einschüchtern oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates erschüttern müssen. Das bedeutet, dass die Taten darauf abzielen das politische System oder die Wirtschaftsordnung zu ändern oder funktionsuntüchtig  zu machen. Auch dafür fehlt jeder Ansatzpunkt. Selbst unter Annahme der polizeilichen Phantasierereien wird dieser Voraussetzung nicht erfüllt.

Resümee

Aus einer Dokumentation von Abschiebungen phantasiert sich die Polizei strafrechtliche Absichten zusammen. Alle Umstände werden gegen die Betroffenen interpretiert („Dokumentation diene der Observation“), eine Motivlage („Erzwingung von Gesetzesänderungen), sowie Ziele („Häftlingsbefreiungen etc.“) erfunden und Ermittlungen mit falschen Behauptungen („Handymasten seien Funkanlagen für den Flugbetrieb, der manipuliert werden könnte. Anrufe bei Verwandten seien die Beteiligung ausländischer AktivistInnen“) unterlegt.

Das LVT hat über eine rechtsstaatlich nicht haltbare Konstruktion eine “Terroristische Vereinigung” fingiert. So wurde wurde versucht über eine rechtsmissbräuchliche Anwendung Ermittlungen nach dem Antiterrorparagraphen zu führen.

siehe auch: Profil vom 14.2.2011 “Enormes Sicherheitsrisiko” und Datum “Alarmstufe rot”

älterer Beitrag: Brennende Mistkubel beim AMS – brennende Altpapiercontainer in Auslanderwohnheim

15 Fragen zur blamablen Internetoffensive der Bundesregierung

Im März 2008 präsentierte die Bundesregierung die “Österreichische Internet-Offensive”. Großspurig wollte man sich als eine der führenden IKT-Nationen positionieren. Helge Fahrnberger deckte in einem Blogbeitrag auf, dass dann nicht mehr viel passiert ist. Im Frühjahr 2010 – ganze 708 Tage (!) später – wurden größtenteils vage Absichtserklärungen präsentiert. Ein weiteres Jahr später gibt es als bislang einzige konkrete Maßnahme  das “Kompetenzzentrum Internetgesellschaft”. Die Bilanz der „Internetoffensive Österreich“ fällt mager aus. Außer zwei Fototerminen – mit dem Bundeskanzler und seinem Vize – hat man in über 1000 Tagen nicht viel zusammengebracht. Österreich wollte beim Internet Weltspitze werden – praktisch hat man aber schon beim Start eine Pause eingelegt.

Ich habe daher die folgenden 15 parlamentarischen Fragen an Bundeskanzler Faymann gestellt:

  1. Sehen sie Österreich auf Grund des „segensreichen Schaffens“ der „Internetoffensive Österreich“ bereits als eine der führenden IKT-Nationen?
  2. Wie beurteilen sie das Arbeitstempo der „Internetoffensive Österreich“?
  3. Wie beurteilen sie das Verhältnis der enormen Innovationsgeschwindigkeit im Bereich IKT zum Umstand, dass ein einziger konkreter Arbeitsschritt – die Schaffung des “Kompetenzzentrums Internetgesellschaft” 1073 Tage gedauert hat?
  4. Wie soll das angekündigte Ziel, Österreich “in fünf Jahren unter die Top 3 des Network Readiness Index in Europa zu bringen”, erreicht werden, wenn nach drei Jahren gerade eine Maßnahmenliste zum Beschluss vorliegt?
  5. Könne sie erklären, warum ausgerechnet das “Kompetenzzentrum Internetgesellschaft” im Februar 2011 immer noch ohne Internetpräsenz nur im Verborgenen existiert?
  6. Wer ist bzw. war für die organisatorische Abwicklung der „Internetoffensive Österreich“ zuständig?
  7. Wie viel hat das Projekt „Internetoffensive Österreich“ die österreichischen SteuerzahlerInnen bisher gekostet?
  8. Rechtfertigen zwei Fototermine von Bundeskanzler und Vizekanzler diese Kosten?
  9. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „jede Schulklasse und jeder Raum einer Bildungseinrichtung soll über einen Beamer, Internetzugang über WLAN und einige PCs verfügen“ umzusetzen?
  10. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme der Schaffung eines „Pflichtgegenstand e-Didaktik bzw. e-Pädagogik in der Lehrerausbildung“ einzuführen?
  11. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Teile der Rundfunkgebühren für Netzkultur und neue Medien verwenden“ umzusetzen?
  12. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „offener, freier Zugang zu digitalisierten Kulturgütern mit Option zur weiteren Verwertung von Services“ umzusetzen?
  13. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Ergebnisse von öffentlich geförderten Projekten als Open-Access-Dokumente veröffentlichen“ um zu setzen?
  14. Was werden sie unternehmen, um zu garantieren, dass Österreich hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung im IKT-Bereich tatsächlich Aktivitäten entwickelt?
  15. Was sind die nächsten konkreten Schritte, die im Bereich IKT gesetzt werden?

Richtervereinigung zeigt Kritikerin am Tierschutzprozess an

Die Richtervereinigung hat die Universitätsprofessorin für Strafrecht Dr. Petra Velten angezeigt. Sie hat mit ihrer Aussage der Prozess sei “weit weg von einem rechtsstaatlichen Verfahren” massive Kritik an der Richterin des Tierschutzprozesses in Wiener Neustadt geübt. Die Richtervereinigung sieht dadurch den Ruf der Unparteilichkeit der Justiz in Gefahr. Da drängt sich die Frage auf, ob nicht vielmehr der Prozess in Wiener  Neustadt das Ansehen der Justiz gefährdet.

Ich habe durchaus Respekt vor der Richtervereinigung, die sich schon oft kritisch zu negativen Entwicklungen im Rechtsstaat geäußert hat und auch keine Konflikte mit der Justizministerin scheut. Mit der Strafanzeige hat man aber komplett über das Ziel geschossen. Kritik an einer Prozessführung ist in einer Demokratie nicht nur erlaubt, sondern die öffentliche Kontrolle der Gerichtsbarkeit sogar ausdrücklich erwünscht. Genau deshalb finden Gerichtsverfahren öffentlich und nicht im verschlossenen Kammerl statt. Die Richtervereinigung hätte die Richterin mit fachlichen Argumenten verteidigen können, wenn man sie ungerechtfertigt kritisiert sieht. Eine diesbezügliche Stellungnahme ist mir aber nicht bekannt, was den Verdacht nährt, dass dafür Argumente fehlen. Die Gerichtsbarkeit verdient einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang, sie ist aber nicht vor Kritik sakrosankt. Wer das glaubt hat den demokratischen Rechtsstaat falsch verstanden.

Nein zur Vorratsdatenspeicherung!

Die Bundesregierung hat jetzt ihre Vorschläge (Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz, Telekommunikationsgesetz) zur Umsetzung der „EU-Vorratsdatenspeicherung“ in Österreich vorgelegt.

Als Vorratsdatenspeicherung wird die Speicherung der wesentlichen Daten von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden.

Die Umsetzung ist der Einstieg in eine Spitzelgesetzgebung. Bei der Präsentation wurde von SPÖ und ÖVP der Eindruck erweckt, Vorratsdaten können nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Genehmigung abgerufen werden. Das ist falsch. Ohne richterliche Genehmigung können Staatsanwaltschaft und Polizei auf  Zugangsdaten zugreifen:

  • Welche Person kann einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet werden.
  • Welche Person kann einer bestimmten E-Mail Adresse zugeordnet werden.
  • Welche E-Mail Adresse ist der Empfänger eines bestimmten Mails.

Damit kann ohne gerichtliche Genehmigung rekonstruiert werden wer, wem, wann ein E-Mail geschickt hat. Das wäre in etwa so, wie wenn die Post künftig bei jedem Poststück dokumentieren würde, wer Absender und Adressat ist und diese Information dann Behörden zur Verfügung stellt. Das kann man nur als totalitär bezeichen. Nichts anderes ist aber auch die Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Präventivüberwachung. Daten von allen NutzerInnen moderner Kommunikationsmittel werden gespeichert ohne dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben. Die vermeintlichen Adressaten der Vorratsdatenspeicherung „die Kriminellen“ werden sich hingegen schützen. Die Speicherung lässt sich nämlich leicht durch verschlüsselte Netzwerke, Wertkartentelefone, öffentliche Internetzugänge oder Provider in Drittstaaten umgehen.

Was bleibt ist die Missbrauchsbedrohung der BürgerInnen. Durch die Standortspeicherung von Handies können Bewegungsprofile aller BürgerInnen (Wer, war wann, wo?) erstellt werden und über Kommunikationsmuster soziale Netzwerke abgebildet werden (Wer kennt wen?).

Noch werden keine Inhalte gespeichert. Wer aber in die Vorratsdatenspeicherung einsteigt, wird sich unweigerlich irgendwann fragen, warum nicht auch Inhaltsdaten aufgezeichnet werden. Technisch wäre das schon möglich. Die Vorratsdatenspeicherung ist die Einstiegsdroge der „ÜberwacherInnen“ zur umfassenden Bespitzelung der BürgerInnen.

Am 23.3.2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung im Justizaussschuss diskutiert. SPÖ und ÖVP haben zugestimmt. Daniela Musiol und ich haben mit einem illegalen livestream die vertrauliche Sitzung des Justizausschusses im Internet übertragen. Ende April wird im Nationalratsplenum darüber abgestimmt.

Update vom 28.4.2011

Die Vorratsdatenspeicherung wurde heute mit kleineren Abänderungen durch SPÖ und ÖVP beschlossen. Damit treten die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit 1.1.2012 in Kraft. Der Vorsitzende des Datenschutzrates  SPÖ Abgeordneter Maier blieb während der Abstimmung verschollen.

Nein zu Vorratsdatenspeicherung!
Österreich muss sich aktiv für die Beseitigung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene einsetzen!

siehe auch:

Video: Stimmen aus dem Parlament zum illegalen livestream aus der vertraulichen Sitzung

Video: Diskussionsveranstaltung mit Albert Steinhauser und Malte Spitz in Kooperation mit Quintessenz zur Vorratsdatenspeicherung

Die Presse vom 11.2.2011

orf.at – Vorratsdaten: Grüne verlangen Hearing im Justizausschuss

unwatched.org – Wie Abgeordnete über die Vorratsdatenspeicherung denken

Youtube: Du bist Terrorist

Radio Orange – Sondersendung zur Vorratsdatenspeicherung

Parlamentarisches Nachspiel nach Demo-Verbot gegen WKR-Ball

Der Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) gilt als gesellschaftliches Highlight der ultrarechten Studentenverbindungen und Organisationen. Im Rahmen dieser Salonveranstaltung trifft sich das „who is who“ der internationalen Rechtsextremismusszene.

Die Polizeispitze hat alle Demonstration gegen den WKR-Ball untersagt. Damit entsteht nicht nur der fatale Eindruck, dass die Polizeispitze grundlegend keine Demonstrationen gegen rechtsextreme Salonveranstaltungen zulässt, sondern wird eine Situation geschaffen, die um ein vielfaches schwieriger für alle Beteiligten ist.

In Folge der Untersagung aller legalen Demonstrationsmöglichkeiten zum heurigen WKR-Ball hat es eine Vielzahl an Spontankundgebungen an unterschiedlichen Orten gegeben, die die Polizei in Dauereinsatz gehalten haben und die DemonstrantInnen gegen Rechtsextremismus in einen nichtlegalen Rahmen gedrängt haben.

Das hat jetzt ein parlamentarisches Nachspiel. Mit dreizehn Fragen an Innenministerin Fekter will ich klären, wer für das skandalöse Verbot aller Demonstrationsmöglichkeiten die Verantwortung trägt und wie es dazu gekommen ist.

Die wichtigsten Fragen:

  • Warum hat man seitens der Polizei 17 Tage zwischen Anmeldung und Untersagung verstreichen lassen, ohne Gespräche über Alternativrouten mit den AnmelderInnen zu führen?
  • Wer hat die taktisch und strategisch skandalöse Entscheidung der Untersagung bzw. Nichtkommunikation mit den AnmelderInnen getroffen und zu verantworten?
  • Glaubt die Innenministerin wirklich, dass ein Verbot aller legalen Demonstrationen und damit im Ergebnis eine Vielzahl an Spontankundgebungen an unterschiedlichen Orten eine geordneteren Ablauf der Proteste bewirken?
  • Ist  auszuschließen, dass im Rahmen des Projekts „GODIAC“, das Strategien linker Proteste „polizeiwissenschaftlich“ untersucht und bei den Anti-WKR-Ball-Demonstrationen zur Anwendung gekommen ist, ein Interesse an unübersichtlichen Situationen bestanden hat und deshalb die Demonstrationen untersagt wurden?

Parlamentarische Anfrage zum Demoverbot