FC Sans Papiers: Fekter leugnet Unrechtsmässigkeiten bei der Abschiebung
Im Mai sind die zwei Hobbyfußballer des FC Sans Papiers abgeschoben worden. Dabei dürfte man es mit den Rechten der Betroffenen nicht sehr ernst genommen haben. So wurde beispielsweise ein Asylantrag nicht entgegengenommen oder ein Rechtsberater nicht zu den Betroffenen vorgelassen. Wir haben in einer parlamentarischen Anfrage diese Missstände hinterfragt. Jetzt liegt die parlamentarische Beantwortung vor.
Da heißt es unter anderem, dass der Rechtsberater gar nicht zu seinem Klienten Vincent A. wollte. Das ist falsch. Offensichtlich wurde nichts in den Akten dokumentiert, um nachher sich nicht rechtfertigen zu müssen. Erfahrene Rechtsberater erzählen, dass das kein Einzelfall ist. Man würde sie trotz Vollmacht nicht einmal bei der Außentür mit Gegensprechanlage reinlassen und so findet sich auch nichts in den Akten. Auch ein Folgeasylantrag von Vincent A. sei nie gestellt worden, gäbe es doch keinen Hinweis in den Akten, heißt es aus dem Innenministerium. Das überrascht nicht. Kein Beamter würde in den Akten dokumentieren, dass er einen Asylantrag rechtswidrig nicht angenommen hat. Dokumentiert war hingegen, dass der Rechtsberater die Nichtannahme urgiert hat. Das hat aber nicht dazu geführt, dass man mit Vincent A. Kontakt aufgenommen und den Antrag bearbeitet hätte. Vielmehr wurde dem Rechtsberater ein Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt angehängt. Dass die Fremdenpolizei mit sofortigen Repressalien reagiert, sieht man auch daran, dass die Demo vor dem Schubgefängnis als Anlass genommen wurde, für alle Schubhäftlinge ein Besuchsverbot zu verhängen. Innenministerin Fekter bleibt dabei. Alles war in Ordnung. Aber wahrscheinlich sind die kritisierten Missstände, die Ordnung, die die Innenministerin meint.
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