Korruption – die Versäumnisse von Bandion-Ortner

Noch vor Antritt Bandion-Ortners als Justizministerin gab es seitens der Staatengruppe gegen Korruption massive Kritik im GRECO-Bericht an der österreichischen Korruptionsbekämpfung. So wurde kritisiert, dass die Staatsanwaltschaften zu wenig unabhängig agieren, die Korruptionsstaatsanwaltschaft schlecht ausgestattet ist, eine Kronzeugenregelung fehlt und das Bankgeheimnis die Korruptionsbekämpfung behindert. Lob gab es  für die relativ strengen Antikorruptionsgesetze.

Dann wurde Bandion-Ortner Justizministerin. In einer ihrer ersten Initiativen hat sie die Antikorruptionsgesetze in einem Kniefall vor den Lobbyisten aufgeschnürt und gelockert. Die Gesetze seien nicht mit der „österreichischen Gemütlichkeit“ vereinbar, hieß es damals. Die Kritikpunkte des GRECO-Berichts wurden größtenteils ignoriert. Das Bankgeheimis zum Schutz von Geldwäschern wurde erst nach internationaler Androhung, Österreich auf eine “schwarze Liste” zu setzen, angepasst. Korruptionsbekämpfung gehört nicht zu den Kernanliegen der Justizministerin. Einzig im Juli 2009 (!) wurde angekündigt, eine Kronzeugenregelung gesetzlich zu verankern. In periodischen Abständen wird diese Ankündigungen beschwörend wiederholt. Das war es dann aber auch. Jetzt heißt es wieder, dass die Justizministerin im Herbst eine Gesetzesinitiative vorstellen wird. Das Muster ist immer das gleiche: vagen Ankündigungen folgt gähnende Leere. Auf Nachfragen werden wieder neue Ankündigungen gemacht. Bandion-Ortner ist säumig und die Justiz in Dauerkritik.

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