Meinrad Pichler: “Die Lehren des Februar” Vorarlberger Nachrichten
“Vorarlberger Nachrichten” vom 19.02.2009 Seite: A8
Ressort: Lokal
GASTKOMMENTAR
Die Lehren des Februar
Von Meinrad Pichler
Nachdem sein Sekretär am 19. 2. 1934 nachmittags nur eine ausweichende Antwort erhalten hatte, griff gegen sieben Uhr abends Bundeskanzler Dollfuß selbst zum Telefon, um das Standgericht von Leoben zu einem endgültigen Urteil zu drängen. Bereits eine Stunde später wurde das Todesurteil gegen den sozialdemokratischen Nationalratsabgeordneten Koloman Wallisch verkündet und der steirische Arbeiterführer noch vor Mitternacht gehängt. Das nennt man einen “kurzen Prozess”, wie er heute noch bisweilen als Problemlösung gefordert wird, in Wirklichkeit aber immer statt Gerechtigkeit neues Unrecht geschaffen hat. Wallisch, in Graz wohnend, war auf Bitten der obersteirischen Arbeiter in den schweren Tagen des Februar 1934 nach Bruck an der Mur gekommen, um seinen Genossen beim Widerstand gegen die aufziehende Diktatur, die sich als Staatsgewalt ausgab, beizustehen. Nach der Niederschlagung des Arbeiteraufstands gelang Wallisch zwar mit einigen Getreuen die Flucht in die Berge; doch als das Bundeskanzleramt eine hohe Prämie für “dienliche Hinweise” auf den Verbleib Wallischs aussetzte, war die Festnahme nur noch eine Frage kurzer Zeit. Was folgte, war das beschriebene “Verfahren”, das von Beginn an die Hinrichtung zum Ziel hatte.
Die Ereignisse des Februar 1934 scheinen uns heute – 75 Jahre später – zeitlich und inhaltlich weit entfernt, unverständlich und in ihrer Gnadenlosigkeit befremdlich. Sie gehören aber unabdingbar zu dem Boden, auf dem die heilvollere 2. Republik errichtet wurde. Sie sind ein wesentlicher Teil der kollektiven politischen Erfahrungen der Menschen dieses Landes. Obwohl die betroffenen politischen Lager den Februar 1934 aus ihren jeweiligen Blickwinkeln unterschiedlich verarbeitet haben, bleibt doch die gemeinsame Erkenntnis, dass Gewaltanwendung keine politischen Probleme löst; dass Standgerichte und “kurze Prozesse” eines Rechtsstaates unwürdig sind; und dass die Todesstrafe zur Schaffung von Gerechtigkeit nichts beiträgt.
Männer wie Koloman Wallisch, die den Sozialabbau und jene, die ihn forderten, beim Namen nannten, die vor der aufziehenden Diktatur warnten und die für die Rechte der arbeitenden Bevölkerung eintraten, waren weiten Teilen der bürgerlichen Eliten unliebsame Störenfriede, bisweilen gehasste Gegner. Und Hass als politische Kategorie ist gerade für eine Demokratie übles Gift. In einem staatlichen Gebilde, das auf verfasster Gleichheit und verbindlichem Recht, auf vernünftigem Interessensausgleich und gelebter Gesprächskultur fußt, dürfen emotionale Vernebelungszustände wie Hass keine öffentlichen Handlungen bestimmen. Zurecht wehren wir uns deshalb gegen religiöse und ideologische Hassprediger, welche die eben beschriebenen politischen Errungenschaften eines aufgeklärten und durch schmerzliche Erfahrungen gereiften Europa zu unterminieren versuchen. Zum Wesen einer offenen Gesellschaft gehört es, den Absolutheitsanspruch von Religionen, Ideologien und Lehrmeinungen zurückzuweisen, sie als gewordene oder entworfene Orientierungsmöglichkeiten zu relativieren. Und zur Grundlage einer gelebten Demokratie ist es nötig, den jeweiligen politischen Gegner als Menschen zu respektieren. Die andere Ansicht muss es sein, gegen die zu argumentieren ist, nicht der andere Mensch. Wenn in jüngerer Vergangenheit ein österreichischer Politiker meinte, er könne die “Gfrisser” seiner politischen Gegner nicht mehr sehen, so hat er genau diese Trennungslinie überschritten und den gemeinsamen Raum der notwendigen gegenseitigen Achtung verlassen.
So gesehen kann die sinn- und gnadenlose Hinrichtung des Koloman Wallisch durchaus Nützliches zu unserer geschichtlichen Erfahrung beitragen; nämlich die Erkenntnis, dass Vernunft vor Verhetzung feit, dass politische Gegnerschaft im Rahmen demokratischer Regeln auszutragen ist und dass ideologische Hitzezustände den politisch kühlen Kopf verdampfen.
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