Der Fall Grasser: ein Symptom für die Versäumnisse von Bandion-Ortner

Jetzt gibt es wieder Aufregung im Fall Grasser. Im Raum steht der Verdacht, dass sich eine kleine Gruppe um den ehemaligen Finanzminister im Zuge von Privatisierungen am Familiensilber der Republik bereichern wollte. Der Justiz wird vorgeworfen, dass sie nach wie vor keine Ermittlungsschritte gegen Grasser gesetzt hat. Der Fall Grasser ist aber nur ein Symptom. Die Justiz steht seit über einem Jahr in Dauerkritik. Missstände, Wirtschaftskriminalität oder Korruption – für viele entsteht der Eindruck, dass VIPs anders behandelt werden. Die politische Verantwortung dafür trägt Justizministerin Bandion-Ortner. Sie hat sich längst als Schwachpunkt der Regierung entpuppt.

Dabei ist längst klar, dass es Rahmenbedingungen braucht damit die Staatsanwaltschaft personell gut ausgestattet, unabhängig und hochspezialisiert gegen die Mächtigen und Reichen dieser Republik ermittelt kann. Diese Voraussetzungen müssten durch die Justizministerin geschaffen werden. Bandion-Ortner bleibt aber säumig. Gibt es Missstände wird gemauert, dann werden unter Druck vage Ankündigungen gemacht, die alle nicht umgesetzt werden. Die Konsequenzen dieser Versäumnisse sind klar – das Ansehen und Vertrauen in die Justiz wird geschädigt.

Ich werde im Rahmen dieses Blogs, in den nächsten Tagen, die nichteingehaltenen Versprechungen und Versäumnisse der Justizministerin im Bereich Korruptionsbekämpfung, Wirtschaftskriminalität und Missständen in der Staatsanwaltschaft benennen.

siehe auch: Die Presse vom 29.7.2010 ”Bandion macht nichts falsch, sie macht nichts”

Entschädigung für die Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze

Bis Anfang der 1970er-Jahre war homosexuelle Liebe generell verboten und mit Gefängnis bedroht. Dannach hat § 209 StGB über ein höheres Mindestalter (18 Jahre) zur Kriminalisierung von männlichen Homosexuellen geführt. Die Folgen dieser antihomosexuellen Strafparagraphen waren drastisch. Die Betroffenen wurden stigmatisiert, in  ihren Existenzen ruiniert und teilweise als “geistig abnorme Rechtsbrecher” verurteilt. Diese Gesetzeslage hat zu zahlreichen Verurteilungen der Republik Österreich durch den Menschenrechtsgerichtshof geführt. Der Verfassungsgerichtshof hat schließlich § 209 StGB als gleichheitswidrig aufgehoben. Die Rechtsfolgen wurden nur teilweise beseitigt. Entschädigungen wurden überhaupt keine bezahlt.

Die Grünen haben jetzt eine Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung der Justizopfer der antihomosexuellen Sondergesetze gestartet. Ein Gesetzesantrag soll erreichen, dass alle Rechtsfolgen dieser Strafbestimmungen beseitigt werden. Ziel ist es, dass sämtliche Verurteilungen aus dem Strafregister gestrichen und die Urteile aufgehoben werden, die Republik die strafrechtlichen Verfolgungshandlungen bedauert und finanzielle Entschädigungen bezahlt werden. Die Entschädigungen sollen sich an der Spruchpraxis des Menschenrechtsgerichtshof orientieren.

Ob wir für diese Initiative politische Partner finden, werden wir sehen. Tatsache ist, dass sich die Republik spätestens mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft, bei allen Mängeln, eindeutig deklariert hat. Damit ist klar, dass auch die Verfolgungen der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen und den Justizopfern Wiedergutmachung geleistet wird.

siehe auch Presse vom 23.7.2010

Wie alles begann

„Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant“, ließ der SPÖ-Vorsitzende Werner Faymann aus Anlass der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe im Jahr 2009 verlauten. Damit war für meinen Abgeordneten-Kollegen Harald Walser und mich klar, dass die Grünen die Rehabilitierung der Widerstandskämpfer gegen das Dollfuß-Regime in die Hand nehmen müssen. Nicht aus parteitaktischen Überlegungen, sondern weil es in justiz- und vergangenheitspolitischer Sicht völlig unverantwortlich wäre, dieses Kapitel österreichischer Geschichte nicht aufzuarbeiten. Klar ist, dass das nicht einfach wird. Mit der erfolgreichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure hat sich aber gezeigt, dass kontinuierliche Arbeit zum Erfolg führt. Jetzt kämpfen eine Reihe von Historiker/innen und die Grünen um diesen längst notwendigen Schritt. SPÖ und ÖVP sind verhalten gesprächsbereit. Wahrscheinlich lebt mit Fritz Propst nur mehr ein Zeitzeuge aus dem Widerstand gegen den Austrofaschismus. Die Zeit drängt. Wenn auch die Rehabilitierung nur ein symbolischer Schritt sein mag – er hätte trotzdem große Bedeutung für Österreich.

März 2009

Brief der Grünen Abgeordneten Albert Steinhauser und Harald Walser an HistorikerInnen zur Rehabilitierung der Februarkämpfer

Februar 2010

Ersuchen der Wissenschaftlichen Plattform für die Rehabilitierung der Opfer des Regimes Dollfuß/Schuschnigg an alle Abgeordneten des Österreichischen Parlaments

Grüne Antwort an Plattform für die Rehalbilitierung der Opfer des Regimes Dollfuß/Schuschnigg

“Eine Rehabilitierung wird schwierig” Die Presse

“Die Presse” vom 03.03.2010                               Seite: 26

Eine Rehabilitierung wird schwierig

Zur Debatte um die Opfer des Austrofaschismus.

von Rupert Klieber

Erneut kreist die Diskussion um den Begriff “Faschismus”. Zuletzt fragte Harald Walser (“Presse”, 18. 2.), wie sonst man ein System nennen soll, das Parteien verbot, Parlament und Verfassungsgerichtshof lahmlegte, politische Gegner in Lager steckte? Nun, wie wäre es mit Diktatur? Zwar ist jeder “Faschismus” Diktatur, aber nicht jede Diktatur ist “Faschismus”.

Dem autoritären “Ständestaat” fehlten wesentliche Merkmale des “klassischen” Faschismus, andere waren nur ansatzweise vorhanden. Abseits der Heimwehren wollten seine Proponenten keinen “Faschismus” etablieren, sondern eine Alternative zu ihm. Dafür kam ihnen die Sozialenzyklika Quadragesimo anno 1932 sehr zupass: Als Alternative zu den Parteien- und Klassenkämpfen der Zeit regte Pius XI. an, dass sich wesentliche gesellschaftliche Gruppen als “Stände” selbst organisieren und Hauptakteure politischer Prozesse werden, nicht zuletzt, um den übermächtigen Staat in seine Schranken zu weisen.

Der österreichische “Ständestaat” kam über Ansätze dieses hehren Modells nicht hinaus. Es reichte letztlich nur für eine “Kanzlerdiktatur”. Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg haben ihre Vergleichsgrößen damit nicht in Mussolini oder gar Hitler, sondern in Polens Jozef Pisudski oder Ungarns Miklos Horthy, vor allem aber in Portugals Diktator Antonio de Oliveira Salazar. Sie verstanden sich gleichsam als “Präventivdiktatoren”, um “Schlimmeres” von rechts und links abzuwehren.

Braune Gefahr

Die sachlich-begriffliche Differenzierung rechtfertigt natürlich keine der Gewaltakte diktatorischer Regime. Gerade das Beispiel Österreich zeigt aber, dass sich eine formelle Rehabilitierung sehr schwierig gestalten dürfte. Die neu zugänglichen vatikanischen Quellen, die im Rahmen eines Projekts an der Universität Wien ausgewertet werden, lassen erkennen, wie sehr die “braune Gefahr” das Denken und Handeln der katholischen Rechten bereits ab 1932 bestimmt hat. Im Jahr zuvor hatten die Sozialdemokraten ein Koalitionsangebot ausgeschlagen; die Landtagswahlen von 1932 in Wien, Niederösterreich, Salzburg, der Steiermark und Kärnten gestalteten sich zu Siegeszügen der NSDAP. Erst recht erhielt die NS-Bewegung durch die Kanzlerschaft Hitlers ab 1933 enormen Aufschwung: Österreich wurde mit einer Welle terroristischer Anschläge überzogen; die Tausend-Mark-Sperre sollte das Land wirtschaftlich zermürben. Mit dem Reichskonkordat desselben Jahres kam auch die kirchlich-weltanschauliche Abwehrfront in arge Bedrängnis. Die heimischen Bischöfe ersuchten Rom im Sommer 1933 geradezu flehentlich, die “NS-Irrtümer” feierlich zu verurteilen.

Die Kirchenzentrale versagte sich dieser Bitte mit einer Formel, mit der sie später noch mehrfach ihr “Schweigen” begründete: Die Sache sei “molto delicato” – sprich: gesamtpolitisch zu heikel. Von daher kann man sich den Ausgang allfälliger Parlamentswahlen 1933 oder 1934 leicht ausmalen. Nicht ausmalen möchte man sich aber die Folgen eines schon 1935 oder 1936 vollzogenen “Anschlusses”: Die dann viel gründlichere Eingliederung ins “Reich” hätte das Kriegsende wohl überdauert.

Was also, wenn nicht nur “einige Nazis” von der Rehabilitierung auszunehmen wären, sondern der Großteil der Betroffenen? Mit Ausnahme des unseligen Februar 1934 dominierten vermutlich NS-Straftaten die politischen Verfahren bei Weitem.

Statt sich in symbolischen Akten zu verzetteln oder gar neues Salz in alte Wunden zu streuen, sollten konstruktive Kräfte aller “Lager” besser darangehen, wenigstens diesen Teil unserer gemeinsamen Vergangenheit so aufzuarbeiten, dass sie gedeihliche politische Arbeit der Gegenwart nicht länger behindert. Diese hat nämlich an neuen Herausforderungen keinen Mangel.

“Wer braucht denn das?” Kronen Zeitung

“Kronen Zeitung” vom 21.02.2010                            Seite: 6

Ressort: diverses

Wer braucht denn das?

Freiheitskämpfer rehabilitieren! Die Dollfuß-Ära muss aufgearbeitet werden. Faymann sieht das nicht so.” So weit der Titel eines jüngst in der “Presse” erschienenen Artikels aus der Feder des Grünen-Justizsprechers im Parlament, Albert Steinhauser. Im Beitrag heißt es, der Widerstand gegen Dollfuß und seine autoritäre Politik gehören bei der SPÖ zu den parteigeschichtlichen Kronjuwelen. Steinhauser stört es, dass der Bundeskanzler offenbar derzeit eine “Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus” nicht ins Auge fasst. Dieser Sache hat sich auch eine Gruppe von Wissenschaftern rund um den Historiker Oliver Rathkolb und Sozialwissenschafter Emmerich Tálos angenommen. Während im Vorjahr die Opfer der NS-Militärjustiz rehabilitiert wurden, sind die von der Regierung Dollfuß verhängten politisch motivierten Todesurteile und Haftstrafen noch nie aufgehoben worden. Den Urteilen der NS-Militärjustiz jene der Dollfuß-Ära gegenüberzustellen, ist sicherlich ein hinkender Vergleich.

Der Kanzler hat recht, wenn er der Grünen-Forderung nach einer sogenannten Aufarbeitung der Geschehnisse der Jahre 1934 bis 1938 nicht oder nur sehr zögerlich nachkommt. Faymann ist offenbar bewusst, dass immer wieder gerade von links-grüner Seite der Versuch unternommen wird, politische Ereignisse, vor allem aber die Irrtümer der Vergangenheit für die innenpolitische Agitation der Gegenwart heranzuziehen und zu instrumentalisieren. Daher sollte man bei der Forderung nach “Rehabilitation der Dollfußopfer” Vorsicht walten lassen. Wäre es nicht viel klüger und konstruktiver zu versuchen, die Probleme der Gegenwart und der Zukunft erfolgreich zu bewältigen, statt ständig in der Vergangenheit herumzustochern und sich die Fehlleistungen, die vor 76 Jahren in allen politischen Lagern begangen wurden, heute gegenseitig vorzuhalten.

Die Periode von 1934 bis 1938 war nicht die Zeit der Demokraten! “Demokratie, das ist nicht viel – Sozialismus ist das Ziel”, skandierten die Sozialisten, die Nationalsozialisten wollten den Anschluss an Deutschland, sehnten sich nach Adolf Hitler, während die Konservativen den Ständestaat idealisierten!

Niemand braucht eine sogenannte “Aufarbeitung”, wenn diese nichts anderes darstellt, als Jahrzehnte nach den Geschehnissen mit hoch erhobenem Zeigefinger klüger sein zu wollen als die Akteure ihrer Zeit. Der heutigen Politik sollte genügen, dass sich die Anhänger des Ständestaates und seine Gegner nach ihrer Heimkehr aus dem Krieg oder den Konzentrationslagern die Hand zur Versöhnung reichten. Ohne diese Einsicht wären die Aufbauleistungen der Nachkriegszeit gar nicht möglich gewesen. Es wäre auch angemessen und fair, dem ermordeten Kanzler Engelbert Dollfuß endlich die ewige Ruhe zu gönnen. Dollfuß hat an Österreich geglaubt und dafür mit dem Leben bezahlt!

“Dollfuß-Opfer: Konsens” Die Presse

“Die Presse” vom 18.02.2010                                Seite: 3

Ressort: Inland

inkürze

Dollfuß-Opfer: Konsens

Im Justizausschuss des Parlaments einigte man sich gestern darauf, eine Forschungsgruppe einzusetzen, die die politischen Justizurteile der Ära Dollfuß untersucht. Auf diese Arbeit aufbauend soll dann ein Rehabilitierungsgesetz für die Opfer des Austrofaschismus ausgearbeitet werden. “Die ÖVP hat sich bewegt und redlich bemüht”, sagte der Grüne Albert Steinhauser, der den entsprechenden Antrag eingebracht hatte.

Harald Walser: “Austro- aber nicht -faschistisch?” Die Presse

“Die Presse” vom 18.02.2010                               Seite: 26

Austro- aber nicht -faschistisch?

von Harald Walser

Andreas Khol ist der konservative Tausendsassa der Polit-Talks und publizistischen Foren. Da leidet die Genauigkeit. Letzten Donnerstag beispielsweise verkündete er einer erstaunten Zuhörerschaft, Richard Bernaschek, der Auslöser der Februarkämpfe 1934 in Linz, sei nach 1945 Landeshauptmannstellvertreter geworden. In Wirklichkeit wurde Bernaschek am 18. April 1945 im Konzentrationslager Mauthausen ermordet. Khol hat ihn mit dessen Bruder Ludwig verwechselt.

Faktische und intellektuelle Unschärfen nehmen zu beim Altmeister – jüngst in einem “Presse”-Kommentar gegen meinen Kollegen Albert Steinhauser: “Nicht diese Töne, Herr Steinhauser!”

Was hat Steinhauser angestellt? Er fordert in einem Entschließungsantrag eine Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus. Khol: “Wort und Ton des Antrags von Steinhauser, dass für das, was er ,Rehabilitierung’ nennt, gesicherte Erkenntnisse und bei den Antragstellern die richtige Grundeinstellung fehlen.” Was er meint: Die Verwendung des Begriffs “Austrofaschismus” sei nicht angebracht.

Warum aber darf man nicht “Austrofaschismus” sagen? Wie sonst soll man ein System nennen, das mit Polizeigewalt das Zusammentreten des Parlaments verhindert? In dem Schritt für Schritt Gewerkschaften, demokratische Parteien sowie deren Kultur- und Sportorganisationen verboten werden? Wo nur noch eine Einheitspartei herrscht? Wie ein System, in dem die Presse unter Zensur gestellt wird? In dem der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet wird, damit man ungeniert mit “Notverordnungen” regieren kann? Das politische Gegner ohne Gerichtsverfahren in sogenannte Anhaltelager steckt und sie die Haft auch noch selbst bezahlen lässt?

ÖVP im Argumentationsnotstand

Noch immer ist die ÖVP im Argumentationsnotstand. Denn es gibt keine stichhaltige Begründung dafür, warum die Justizopfer des Unrechtsstaates von 1933 bis 1938 nicht rehabilitiert werden sollen, sofern ihr “Vergehen” die Verteidigung des demokratischen Mehrparteienstaats und des Parlamentarismus war.

Man tut sich halt schwer mit jener Geschichte, die man mit der “Neugründung” namens ÖVP 1945 gerne hinter sich gelassen hätte. Das hat nämlich schon im Gründungsjahr nicht funktioniert. Immerhin waren mit Leopold Figl und Julius Raab zwei prominente ÖVP-Politiker am Aufbau des austrofaschistischen “Ständestaats” beteiligt gewesen. Raab war sogar mit dabei, als am 18. Mai 1930 in Korneuburg feierlich geschworen wurde: “Wir verwerfen den westlich-demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat!”

Und sie hatten nach 1945 auch weniger Scheu vor dem Begriff Faschismus als Khol heute: Immerhin verwendete ihn Bundeskanzler Figl für die Zeit vor 1938 selbst, und im Einstellungsgesetz war sogar offiziell von “Nationalsozialismus und Faschismus” die Rede. Kein vernünftiger Mensch wird Austrofaschismus mit Nationalsozialismus gleichsetzen. Er unterschied sich nicht zuletzt dadurch von der radikaleren Konkurrenz, dass er die Rassenlehre nicht zur staatlichen Norm machte und seinen Gegnern nicht mit dem brutalen Willen zu ihrer Vernichtung gegenübertrat. Doch das macht ihn noch lange nicht zum “Faschismus light” oder zu einer etwas verunglückten Form der Demokratie.

Also: Wenn die ÖVP ihre Neugründung 1945 auch als ideologischen Neubeginn ernst nähme, hätte sie keinen Grund, den Austrofaschismus als höchst problematischen Teil der eigenen Geschichte weiterhin zu ignorieren. Sie käme dann allerdings um eine kritische Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der christlichsozialen Partei in den Dreißigerjahren nicht herum. Ein erster erfreulicher Schritt erfolgte gestern im Justizausschuss: Die ÖVP sperrt sich nicht mehr kategorisch gegen die Rehabilitierung der austrofaschistischen Justizopfer. Khol könnte beruhigt in den wohlverdienten Ruhestand.

“Dollfuß-Opfer: Prammer soll Initiative starten” Der Standard

“Der Standard” vom 17.02.2010                              Seite: 7

Ressort: Innenpolitik

Dollfuß-Opfer: Prammer soll Initiative starten

Wien – Die Grünen haben im Vorfeld des Justizausschusses, der heute, Mittwoch, tagt, in Sachen Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus einen Appell an die Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) und Fritz Neugebauer (ÖVP) gerichtet. Die beiden mögen Historiker und Parteien an einen Tisch bringen, um dort die Grundlagen für die Rehabilitierung zu schaffen, sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser am Dienstag.

Ähnlich wie bei der Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure schlägt Steinhauser vor, ein Forschungsprojekt zu initiieren. Dabei sollen die Justizakten aus den Jahren 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden, um so die Grundlagen für die Einzelfallprüfungen zu schaffen – über die sich SPÖ und ÖVP bereits verständigt haben.

Für Ärger sorgt, dass die Regierung die Zusage einer Finanzhilfe zur Restaurierung der Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz verzögert. Parteikollege Harald Walser fordert nun mittels parlamentarischer Anfragen an das Außenamt und das Kanzleramt Aufklärung. “Ich will wissen, was Österreich zu tun gedenkt? Welche Summe angedacht ist? Und bis wann die Entscheidung fällt?”, so Walser. Kanzler Werner Faymann laufe Gefahr, sich “zur Avantgarde des Rückschritts” zu entwickeln. (APA, pm) Kommentar der anderen S. 38

“Dollfuß-Opfer sollen mit Einzelfall-Prüfung rehabilitiert werden” Die Presse

“Kurier” vom 18.02.2010                                    Seite: 2

Ressort: Innenpolitik

- Philipp Hacker

Dollfuß-Opfer sollen mit Einzelfall-Prüfung rehabilitiert werden

Ein Gesetz, mit dem die Opfer von Unrechtsurteilen aus der NS-Zeit rehabilitiert werden sollen, wurde Ende des Vorjahres beschlossen. Nun gibt es Pläne, dies analog mit den Opfern von Urteilen des Ständestaates zu tun.

Ausgelöst hat die Debatte ein Brief von 97 Historikern, Politologen und Sozialwissenschaftlern an das Parlament. Im Justizausschuss des Nationalrates wurde am Mittwoch ein Antrag der Grünen behandelt, die SPÖ hat schon 2004 einen solchen gestellt, die ÖVP ist gesprächsbereit. Unter der Führung der Nationalratspräsidenten Barbara Prammer (SPÖ) und Fritz Neugebauer (ÖVP) soll bis zum Sommer geklärt werden, wie das Gesetz aussehen könnte.

Es geht um eines der heikelsten Kapitel österreichischer Geschichte: Der christlich-soziale Kanzler Engelbert Dollfuß schaltete 1933 das Parlament aus, im Februar ’34 gab es bewaffnete Kämpfe zwischen der Heimwehr und dem sozialdemokratischen Schutzbund. Unter der Regierung Dollfuß, der ’34 von NS-Putschisten ermordet wurde, gab es auch zahlreiche politisch motivierte (Todes-)Urteile und Haftstrafen bzw. Ausbürgerungen- und eben diese sollen jetzt aufgehoben werden. Oliver Rathkolb, Professor am Institut für Zeitgeschichte, plädiert für eine “doppelte Vorgangsweise: Es gibt klar dokumentierte Fälle, die man von vornherein im Gesetz rehabilitieren kann”. Die übrigen Fälle müssten von einer Historikergruppe geprüft werden, “um sicherzustellen, dass nicht Nazis, die Demokratie und Unabhängigkeit bekämpft haben und verurteilt wurden, rehabilitiert werden”.

Polit-Urteile

Insgesamt gehe es um rund 1000 politische Justiz-Urteile und bis zu 10.000 Haftstrafen und Ausbürgerungen. Rathkolb sieht gute Chancen, dass die Debatte um die Unrechtsurteile auch zu einer Neubewertung von Dollfuß’ Rolle führen kann. Bislang sei die Beurteilung “von Emotion überlagert, weil er von Nazi-Putschisten ermordet wurde”.

Kurt Bauer: “Sozis ja, Nazis nein?” Der Standard

“Der Standard” vom 17.02.2010                             Seite: 38

Ressort: KDA

Sozis ja, Nazis nein?

So erfreulich die Annäherung der “Lager” in der Ständestaat-Debatte auch ist: Die geforderte vollständige Rehabilitierung der Dollfuß-Opfer, über die heute, Mittwoch, im Justizausschuss des Ministerrats verhandelt wird, birgt einige Fußangeln.

Kurt Bauer*

Bei der Standard-Diskussion “Wieso wird immer noch über Dollfuß gestritten” am 11. Februar im randvollen Wien Museum hat Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol erstaunliche Aufgeschlossenheit für die Idee einer Rehabilitierung der sozialdemokratischen Februarkämpfer signalisiert. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Grünen aus 2009 und zuletzt ein Schreiben von 97 Forschern an Bundespräsident, Regierung und Parlament haben Bewegung in die ebenso wichtige wie offene Frage des Umgangs mit dem Dollfuß-Schuschnigg-Regime gebracht. – Dazu ist einiges anzumerken.

Gesagt sei einmal, dass die Häftlinge der ständestaatlichen Anhaltelager, von denen im Zusammenhang mit der geforderten Rehabilitierung ebenfalls die Rede war, niemals irgendwer zu irgendwas verurteilt hat. Die mehr oder weniger bedauerlichen Insassen dieser Lager wurden in der Regel wegen ihrer “amtsbekannten politischen Einstellung” auf viele Monate oder sogar Jahre zum “Aufenthalte in einem bestimmten Orte oder Gebiete verhalten”. In den treffenden Worten von Heimwehrführer, Sicherheitsminister und Vizekanzler Fey ging es darum, “Personen nicht erst nach vollbrachter Tat, sondern schon vorher hinter Schloss und Riegel [zu setzen], wenn anzunehmen ist, dass das Wirken dieser Personen nicht einwandfrei ist”.

Schwierige Abwägung

Freiheitsentzug aufgrund eines undifferenzierten Generalverdachtes also. (Übrigens: Ist uns in der aktuellen Tagespolitik zuletzt nicht Ähnliches untergekommen?) Rein bürokratisch-formal wurde die Angelegenheit von den österreichischen Behörden wie die “Schutzhaft” des Dritten Reichs gehandhabt. Freilich sind die Dollfuß’schen Anhaltelager in keiner Weise mit den Hitler’schen Konzentrationslagern zu vergleichen. Aber die Gerichte und Polizeibehörden dieses allerchristlichen Ständestaates haben politische Gegner nicht nur angehalten, sondern sie haben auch verhaftet, verurteilt, arrestiert, eingekerkert, ja hingerichtet. Und zu 70 bis 80 Prozent, so meine begründbare Schätzung, waren Nationalsozialisten davon betroffen.

Militärgerichtshöfe verurteilten Juliputsch-Beteiligte in haarsträubenden Schnellverfahren – nicht selten ohne alle fundierten Beweise, sondern nur aufgrund vager Anschuldigungen und mehr als zweifelhafter Zeugenaussagen – zu enormen Kerkerstrafen oder gar zum Tod. Trotzdem: Kann man diese Leute rehabilitieren?

Nehmen wir den Fall der beiden Bauernknechte Franz Saureis und Franz Unterberger aus Bad Ischl, die ein Standgericht in Wien am 20. August 1934 hängen ließ. Saureis, ein aktiver Nazi, hatte seinem Freund Unterberger, einem ehemaligen sozialdemokratischen Schutzbündler, ein Paket mit Ammonit zur Aufbewahrung gegeben. Dieser hatte die brisante Ware in seiner Gutmütigkeit “aus Kollegialität” angenommen. Allerdings stand seit Mitte Juli 1934 allein auf den Besitz von Sprengstoff die Todesstrafe. Beide mussten sterben. Soll man zumindest Unterberger rehabilitieren? – Die Nazis setzten Saureis wie Unterberger auf die Ehrenliste der “Blutzeugen der Bewegung”.

Sinnvollerweise wird man grundsätzlich alle Nationalsozialisten ausnehmen müssen. Und damit wohl auch jene Suchenden und Irrenden, die mit der NS-Ideologie vielleicht nur in Berührung kamen – wie etwa der am 24. Juli 1934 justifizierte Josef Gerl. Dann bleiben als Anwärter für eine Rehabilitierung allein gesinnungsfeste linke Gegner des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes. Von diesen gehörte der weitaus überwiegende Teil der KP an. Sie bekannten sich zum Sowjetkommunismus und dessen “Woschd” Josef Stalin. Ein blutrünstiges Regime, dessen Opfer schon in den 1930er-Jahren in die Millionen gingen (Stichwörter: Entkulakisierung, Holodomor, Großer Terror). Etwas, was ein österreichischer Kommunist auch damals schon wissen konnte, wenn er es nur wissen wollte. Auf nur annähernd vergleichbare Opferzahlen kam der Nationalsozialismus übrigens Mitte der 1930er-Jahre längst noch nicht. – Andererseits: Wer will verkennen, dass der österreichische Widerstand gegen den Nationalsozialismus 1938 bis 1945 zum überwiegenden Prozentsatz von todesmutigen, opferbereiten Kommunistinnen und Kommunisten getragen wurde. Eben jenen, von denen viele zwischen 1933 und 1938 in den Kerkern des Ständestaates geschmachtet hatten.

Was heißt das nun? Anhängern Stalins das zuerkennen, was man Anhängern Hitlers verweigert?

Damit ich nicht missverstanden werde: Rehabilitierung der Februarkämpfer – unbedingt, rasch! Eine längst überfällige Geste von nach wie vor großer symbolischer Kraft. Der 100. Geburtstag Bruno Kreiskys an 22. Jänner 2011 wäre, wie angeregt wurde, eine passende Gelegenheit dazu. Die Rehabilitierung aller oder ausgewählter Opfer des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes will freilich gut bedacht und diskutiert sein.

*Kurt Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Historische Sozialwissenschaft. Zuletzt erschienen: “Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall”, UTB, 2008;