Grüne Vorschläge zum Thema Obsorge

Die derzeitige Rechtslage bietet im Konfliktfall kaum Lösungsmöglichkeiten an. Zwei Problembereiche sind zu beobachten: Zum ersten ist sehr oft fest zu stellen, dass der Kontakt von Vätern zu ihren Kindern aus unterschiedlichen Gründen nach der Trennung abbricht. Zum zweiten gibt es eine Gruppe an Hochkonflikt-Trennungen, die dazu führen, dass nicht aufgearbeitete Beziehungskonflikte über Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten ausgetragen werden.

Löst die gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge wirklich alle Probleme oder werden so Konflikte nur verlagert?

Schlichtungsstelle statt Obsorgekrieg

Tatsache ist, dass  Gemeinsamkeit nicht gesetzlich verordnet, sondern im besten Fall erarbeitet werden kann. Beziehungsstreitigkeiten dürfen nicht über Obsorge- und Besuchsrecht am Rücken der Kinder ausgetragen werden. In aufrechten Beziehungen ist davon auszugehen, dass die Herausforderungen der Obsorge in der Regel gemeinsam bewältigt werden können, nach Trennungen muss diese Fähigkeit meist erst wieder erarbeitet werden.

Gerichte sind dafür aber der falsche Ort. Eine Schlichtungsstelle soll daher nach Grüen Vorstellungen künftig in Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten vor den Bezirksgerichten zuständig sein. Diese Schlichtungsstelle soll sich aus dem Kreis der SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen zusammensetzen und versuchen tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Erst wenn die Schlichtungsstelle scheitert, wird das Gericht zuständig.

Obsorge bei Lebensgemeinschaften

Lebensgemeinschaften sollen hinsichtlich der Obsorge der Ehe gleichgestellt werden. Das Grüne Modell schlägt vor, dass die gemeinsame Obsorge dann eintritt, wenn beide Elternteile und das Kind mit der Geburt an der gleichen Meldeadresse gemeldet sind, da dann eine Lebensgemeinschaft vermutet werden kann. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht soll allerdings weiter bei der Mutter liegen.

Bei Streitigkeiten über den Aufenthaltsort oder bei Antrag eines Elternteils auf alleinige Obsorge wird die Schlichtungsstelle zuständig. Die Schlichtungsstelle versucht Lösungen zu finden – ist das nicht möglich entscheidet das Gericht, welcher Elternteil die Obsorge alleine erhält.

Bei nichtehelichen Kindern, wo ein Elternteil nicht den gleichen Wohnsitz hat, können die Eltern im Einvernehmen die gemeinsame Obsorge beantragen.

Obsorge nach Trennung

Nach einer Trennung soll die Obsorge beider Elternteile bestehen bleiben, solange Einvernehmen darüber besteht.  Ist das nicht der Fall, soll die Schlichtungsstelle angerufen werden können. Ebenso, wenn keine Einigung über den Aufenthaltsort gefunden wird. Die Schlichtungsstelle versucht dann Lösungen zu finden – ist das nicht möglich entscheidet das Gericht, welcher Elternteil die Obsorge alleine bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.

Im Ergebnis bedeutet das, dass in Konfliktfällen versucht werden soll, Lösungen zu erarbeiteten, die eine Obsorge beider Elternteile ermöglichen. Ist das nicht machbar, soll nur ein Elternteil die Obsorge erhalten. Eine gesetzlich zwingende gemeinsame Obsorge ist nicht vorgesehen.

Nach Trennungen ist zu beobachten, dass der Kontakt zwischen Vätern und Kindern abbricht. Die Stärkung ihrer Beteiligung an der Familienarbeit sowie die dadurch entstehende Bindung ist daher im Vorfeld durch gezielte Maßnahmen zu stärken. Jenseits der Obsorgedebatte um die Gestaltung von Rechten ist es daher wichtig, dass Väter in der Praxis den gleichen Anteil, wie Mütter an Alltagsaufgaben und Verantwortung in aufrechter Beziehung oder nach Trennung übernehmen.

siehe auch: Die Presse – Sorgerecht: Schlichten statt richten

Immobilien: Wie die SPÖ Wien den Privaten die Millionen in die Taschen schiebt

Das Fußballstadion Hohe Warte ist ein Traditionsstadion. Noch bevor das Praterstadion (Happel-Stadion) gebaut wurde, hat die österreichischer Nationalmannschaft hier Länderspiele vor fast 100 000 ZuschauerInnen ausgetragen. Die Naturtribüne des Stadions verleiht der Heimstätte der Vienna einen einzigartigen Arenaflair.

Jetzt soll das Areal teilweise umgewidmet und mit Wohnhäusern verbaut werden. Profiteur wäre die private Immobilienfirma Hohe-Warte-Projektentwicklungsgesellschaft. Der hat die „rote“ Gemeinde Wien schon 2002 den zum Sportplatz gehörenden Parkplatz unter der Bedingung das Sportareal zu sanieren, verscherbelt. 2004 kritisierte der Rechnungshof, dass das Grundstück viel zu billig verkauft worden ist. Der Parkplatz wurde mit Wohnhäusern verbaut – entgegen den Vereinbarungen wurde bis heute kaum etwas zum Erhalt der Stadionanlage getan. Die neuerliche Umwidmung durch die Wiener SPÖ brächte der privaten Immobilienfirma weitere Millionengewinne.

Für SPÖ Gemeinderat Hora liegt die Umwidmung übrigens im öffentlichen Interesse, da sie im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum und den gestiegenen Wohnungsbedarf getroffen würde. Halten wir also fest: Luxuswohnungen an Stelle von Sportanlagen und die Nichteinhaltung von Sanierungszusagen der Anlage liegen für die SPÖ im öffentlichen Interesse. Die SPÖ verkauft und verschleudert – die Gewinne machen die Privaten.  Als Fußballfan ärgert mich die Verbauung dieses Traditionsplatzes – als Politiker ist diese Kumpanei der Roten mit privaten Immobilienträgern für mich ein Raubzug an den Wiener BürgerInnen.

update: Die SPÖ hat nach Druck der Grünen das Projekt eingestellt. :-)