Sans Papier: skandalöse Vorgangsweise gegen einen Rechtsberater

Die Abschiebung der beiden Sans Papier-Hobbyfußballer lief rechtlich mehr als fragwürdig ab. Unter anderem steht der Vorwurf im Raum, dass die Fremdenpolizei einen Asylantrag nicht entgegen genommen hat. Das ist auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage von mir. Jetzt ist dieser Skandal um eine Facette reicher. Ein Rechtsberater, der auf das Ignorieren des Asylantrags hingwiesen hat, wird jetzt rechtlich verfolgt. Dem Rechtsberater wird mitgeteilt, das er  sich verwaltungsrechtlich strafbar gemacht habe, weil er damit  ein “Verfahren zur Durchsetzung aufenthaltsbeendigender Maßnahmen hintangehalten” und dadurch einen “unzulässigen Aufenthalt wissentlich erleichtert” hätte.

Die Vorgangsweise der Behörden wird immer frecher. Wer versucht, Rechte in einem Asylverfahren zu wahren, muss damit rechnen selbst ins Visier genommen zu werden. Mit diesem Schritt soll bewusst versucht werden Rechtsberater ein zu schüchtern und zu verfolgen. Die Hysterie im Innenministerium hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. Man schreckt offensichtlich vor gar nichts mehr zurück. Wie soll künftig der Rechtsschutz funktionieren, wenn Behörden Anträge nicht annehmen und Rechtsvertreter, die darauf hinweisen, mit Sanktionen zu rechnen haben? Nach den Vorstellungen des Innenministeriums gar nicht. Mit einem entwickelten Rechtsstaat hat das aber schon lange nichts mehr zu tun.

siehe auch: Sans Papiers Abschiebung hat Nachspiel im Parlament