Der Prozess gegen Tierschützer/innen nach § 278a StGB

Die Grünen haben für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter entsendet. Ich berichte daher regelmässig kurz und bündig aus erster Hand unter “Aktuelles zum Prozess gegen TierschützerInnen nach § 278a StGB”  auf dieser Seite.

→ Hintergrundinfos zu § 278a StGB

1. September 2010

Der erste Verhandlungstag nach der Sommerpause. Das Gericht widmet sich der Frage ob die Befreiung von Nerzen Tierquälerei ist. Zwar findet sich dieser Vorwurf gar nicht im Strafantrag, wird aber trotzdem verhandelt. Ein Sachverständiger wurde beauftragt diese Frage zu klären. Der Einwand der Rechtsanwälte, dass Tierquälerei nicht angeklagt sei, wird durch das Gericht mit dem Hinweis auf einen Ausdehnungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft „weggewischt“. Ob es der Strafprozessordnung entspricht, dass das Gericht Gegenstände verhandelt, die gar nicht angeklagt sind und dann allenfalls eine Ausdehnung der Anklage auf diese abwartet, ist mehr als fraglich. Die Strafprozessordnung ordnet eigentlich die genau umgekehrte Vorgangsweise an: Der Staatsanwalt dehnt die Anklage aus, und das Gericht entscheidet, bei Vorliegen der Voraussetzungen, dass auch der neue Anklagepunkt verhandelt wird.

28. Juli 2010

Der ehemalige operative Leiter der SOKO Josef Böck stellt die Situation, der durch unbekannte Täter Geschädigten, dramatisch dar: Alle Opfer hätten  panische Angst gehabt. Böck hat Zeugin Firouz persönlich betreut, darüber aber keine Aktenvermerke gemacht. Bei Demos seien aggressiv Flugzetteln verteilt worden. Verteidiger Stefan Traxler versucht herauszufinden, warum Entlastendes, wie Alibis aus den Observationen und Rufdatenerfassungen, nicht im Akt vermerkt wurde. Das Gericht lässt diese Fragen aber nicht zu.

Zeuge Mag. Erich Zwettler, Leiter des LVT Wien, gibt an, dass es sich bei den unbekannten Tätern um Kleinstgruppen handeln würde, die wechselseitig nichts von deren Taten wissen würden. Das ist eine brisante Darstellung, da Kleinstgruppen die Anwendung von § 278a – Bildung einer kriminellen Organisation – ausschließen würden. Sonderbar wieder der Umgang des Gerichts mit den Beschuldigtenrechten. Nicht alle Beschuldigten durften Fragen stellen, da ohnedies alle Fragen beantwortet seien. Wer noch Fragen hätte, müsse einen begründeten Beweisantrag stellen, so das Gericht.

26. Juli 2010

Der Zeuge Walter Jaroschik, Soko-und BVT-Mitarbeiter, hat Verfassungsschutzberichte verfasst und die Korrespondenz der SOKO mit ausländischen Polizeibehörden verwaltet. Er spricht allgemein von Kleinstgruppen, die Tierrechtsanschläge durchführen würden. Eine Zuordnung von Straftaten zu den Angeklagten ist aber nicht möglich. Beweise für eine Doppelstrategie – legale und illegale Aktionen – gebe es auch keine, sagt Jaroschik.

Dann wird es skurril. Aus welchem Grund auch immer beginnt die Richterin für den Zeugen die bisherigen Verhandlungsergebnisse zusammen zu fassen. Dabei bringt sie nach überwiegender Auffassung des Publikums zum Ausdruck, dass für sie eine kriminelle Organisation existieren würde. Später betont sie wieder, dass der Verfahrensausgang völlig offen sei. Das lässt Zweifel aufkommen. Derzeit ist kein einziger Zeuge der Beschuldigten vom Gericht gehört worden. Es bleibt zu hoffen, dass der Ausgang tatsächlich offen ist und das Gericht sich nicht schon längst ein „Vorurteil“ gebildet hat.

23. Juli 2010

Kurzfristig hat die Richterin, Christine Fehervary vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, geladen. Fehervary hatte verdeckt das Kunstsymposium „Tier als Subjekt“ besucht, um mehr über die Tierrechtsbewegung zu erfahren. Außer, dass sie es interessant gefunden hatte, konnte sie nicht viel berichten. Strafrechtlich relevantes habe nicht statt gefunden. Fehervary wollte sich an vieles nicht erinnern und antwortete ausweichend. Besonders welche Veranstaltungen sie noch bespitzelt hätte und wer ihre Vorgesetzten oder Kollegen waren, wollte sie nicht sagen. Auch wollte sie wissen, ob das nicht der Amtsverschwiegenheit unterliege. Darauf läutete die Richterin das Ende der Befragung ein. Nach der Strafprozessordnung gibt es übrigens keine Amtsverschwiegenheit über Wahrnehmungen, die Gegenstand des Verfahrens sind. Offensichtlich wollte man aber nicht zu viele Details über die Spitzelarbeit des Verfassungsschutzes offenlegen. Während der Einvernahme dieser Zeugin setzten sich mehrere ZuschauerInnen rote Clownnasen auf. Das Gericht ließ die Clowns polizeilich aus dem Saal entfernen. Ein Polizeischüler aus dem Publikum filmte mit und wurde ebenfalls des Saales verwiesen.

21. Juli 2010

Der 36. Prozesstag war wieder einmal Versammlungen und Demonstrationen von TierrechtsaktivistInnen gewidmet. Zwei Beamte berichteten über Demonstrationen. Über strafrechtwidriges Verhalten konnten sie wenig überraschend keine Angaben machen. Die Demonstrationen seien ordnungsgemäß verlaufen. Ein BaT-Angeklagter brach überraschend sein Schweigen und wies darauf hin dass hier in einem Strafverfahren legale, verfassungsgesetzlich geschützte Demonstrationen zum Thema gemacht werden. Das ist genau das Problem des Prozesses. Demokratische Handlungen werden zum Sachverhalt eines Strafprozesses mit dem die Existenz einer kriminellen Organisation untermauert werden soll.

19. Juli 2010

Heute wurde die Einvernahme des ehemaligen VgT-Chefs Dr. Plank fortgesetzt. Plank behauptete, er habe Balluch am Tag an dem ein Brandanschlag auf eine Masthuhnfabrik bei St. Pölten verübt worden ist, in der Nähe abgesetzt. Dies sei ihm eigenartig vorgekommen, versuchte Plank eine Beteiligung Balluchs zu suggerieren. Seine Darstellung hat Plank zwischenzeitlich mehrfach revidieren müssen. Balluch präsentierte Tankrechnungen und Kontoauszüge aus der VgT-Buchhaltung, wonach sich ergab, dass Plank im fraglichen Zeitpunkt nicht wie angegeben mit Balluch auf Wandertour war und Balluch bei St Pölten abgesetzt hätte, sondern dass Plank nahe seines Wohnortes Geld abgehoben und getankt hatte. Auch Planks zweite belastende Aussage – Plank habe gemeinsam mit Balluch und anderen Nerze befreit erwies sich als wenig glaubwürdig. Die Richterin verwies darauf, dass Martin Balluch zu dieser Zeit noch in England war. Plank bestätigte, dass zwei Texte, aus denen ein Bekennerschreiben zu einer Nerzbefreiung zusammengestellt wurde, von ihm verfasst worden sind. Das umstrittene linguistische Gutachten von Dr. Schweiger hatte das Bekennerschreiben übrigens Martin Balluch zugeordnet. Damit hat sich das viel kritisierte Gutachten jedenfalls in diesem Punkt als falsch herausgestellt.

14. Juni 2010

Nach der Strafprozessordnung muss dem Angeklagten nach der Vernehmung eines jeden Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den jeweiligen Aussagen eingeräumt werden. Verteidigerin Dr. Stuefer wies darauf hin, dass die Angeklagten schon mehrere Tagen keine Stellungnahme abgeben konnte. Richterin Arleth stellte in Aussicht, dass ausständige Stellungnahmen am 17. Juni erfolgen könnten. Verteidiger Mag. Traxler beantragte für seine Mandanten sofort Stellung nehmen zu dürfen. Eine andere Vorgangsweise widerspräche  den Grundsätzen eines fairen Verfahrens. Das Gericht wies die Anträge ab

Am Nachmittag erfolgte der mit Spannung erwartete Auftritt des Zeugen der Anklage dem ehemaligen VgT-Geschäftführers Plank. Balluch habe für ALF-Ideologie geworben. Nähere Angaben konnte Plank trotz mehrmaligen Nachfragens der Richterin nicht machen. Plank selbst sei für Tierbefreiungen und habe solche auch durchgeführt, sei aber gegen Sachbeschädigungen. Am Tag vor einer angeblichen Brandstiftung nicht weit von St. Pölten habe er Balluch auf dem Heimweg von einem gemeinsamen Skiurlaub in St Pölten absetzen sollen.

2. Juni 2010

Dem Beschuldigten F. wird vorgeworfen, dass eine ihm angelastete Befreiung von Schweinen aus einer Massentierhaltung, den Tieren Qualen verursacht haben soll und drei Tiere deshalb verstorben sind. Der Gutachter DI Tschider sollte darüber Auskunft geben. Da der Gutachter aber kurioser Weise kein Tierarzt ist, konnten zahlreiche Fragen nicht fachkundig beantwortet werden. Die Richterin entschied daher spontan Dr. Nathaniel, den Tierarzt des von der Befreiung betroffenen Schweinefabrikbesitzers als Zeugen zu laden. Die Befragung des Gutachters durch die Anwälte wurde kurzer Hand abgebrochen. Diese Vorgangsweise sorgt für Empörung. Die Rechtsanwält/innen der Beschuldigten sehen mit so einer Vorgangsweise den Grundsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention auf ein faires Verfahren verletzt.

1. Juni 2010

Thema der Verhandlung war der Brand einer Jagdhütte in Zurndorf. Die Polizei hatte Brandstiftung behauptet und einen Zusammenhang zum Angeklagten Martin Balluch herzustellen versucht, der am 13. 11.2007, zwei Tage nach dem Brand, in der Nähe gesehen worden sein soll. Der Tatzeitpunkt wurde von der Polizei ursprünglich mit 11.11. 2007 angegeben, dann auf den Zeitraum auf 11.bis 13.11.2007 ausgeweitet, offenbar um hier noch einen Zusammenhang mit Balluch herstellen zu können. Ein Gutachten, wonach der Brand wahrscheinlich durch eine Überhitzung des Ofens entstanden ist, wurde von der Polizei nicht beachtet. In der Anklage wurde die Brandstiftung Balluch zwar persönlich nicht mehr zum Vorwurf gemacht – der kriminellen Organisation aber schon. Somit ist klar: alles, was keinem konkreten Täter zugeordnet werden kann, wird der angeblichen kriminellen Organisation und damit sämtlichen Angeklagten unterstellt.

27. Mai 2010

Bislang hatte sich das Gericht dafür interessiert, ob Kleider Bauer durch Demonstrationen oder andere Tierschutzaktivitäten Umsatzeinbussen erlitten hätte. Die befragten Mitarbeiter/innen konnten dazu keine Angaben machen. Ein Antrag der Verteidigung den Lagebericht von Kleider Bauer aus dem Jahr 2007, der die angeblichen Einbußen auf Grund der Demonstrationen unerwähnt lässt, zu den Akten zu nehmen, wurde abgelehnt.

Das Gericht hat hinsichtlich der, von den Verteidigern, beantragten Gutachten stets verkündet, dass es keine Privatgutachten nach der StPO gebe. Daher dürfen solche Gutachten weder verlesen noch auf sie Bezug genommen werden. Ein Gutachten der Firma Kleider Bauer, das die von ihr angegebene Schadenssumme rechtfertigen sollte, durfte ein Zeuge aber sehr wohl referieren. Auch die Verlesung einer Droh-E-Mail gegen Tierschützer/innen, worin es heißt „Lieber eine paar tote Tierschützer als eine kaputte Wirtschaft“ wurde nicht zugelassen. Beschwerde-E-Mails der Kund/innen von Kleider Bauer über die Tierschützer/innen vor den Geschäften, durften hingegen von Zeugen verlesen werden.

Gerichtsbeobachter kritisieren, dass die Richterin mit zweierlei Maß misst, ob ein Schriftstück von der Anklage und deren Zeugen oder von der Verteidigung kommt. Während von den Verteidigern und Beschuldigten vorgebrachte Schriftstücke meist abgelehnt werden, wurde bis dato jedes von Entlastungszeugen vorgelegte Schriftstück bereitwillig zugelassen.

Wenig später wurden dann zwei Beschuldigten wegen zwei-drei Zwischenrufe von der Verhandlung ausgeschlossen. Dann überraschte die Richterin noch mit einer Anzeige gegen unbekannte Täter. Grund war ein Artikel in der Zeitung „Österreich“, wo unter anderem Meinungen zitiert wurden, die die Objektivität des Gerichts in Frage stellten.

19. und 20. Mai 2010

Die zwei Sachverständigen Dr. Stein und Dr. Nussbaumer wurden zu ihren DNA-Untersuchungen befragt. An Tatorten von Tierbefreiungen, beispielsweise auf Reifen oder Taschenlampen gefundene DNA-Spuren, ließen sich den Beschuldigten nicht zuordnen. Die DNA-Untersuchung der beim Beschuldigten V. gefundenen Hauben ergab – wenig überraschend – dass diese tatsächlich von ihm stammen. V. gab an, nicht etwa Haubenwart einer kriminellen Organisation zu sein, sondern die Hauben für Recherchen über die Situation von Tieren in der Massentierhaltung zu verwenden. Die beiden Steine, mit denen das Fenster eines Gasthofes im Zuge von Protesten gegen eine rechtsextreme Veranstaltung eingeworfen worden waren wiesen Spuren von mindestens drei Personen auf. Eine davon konnte, nach Aussage der Sachverständigen Dr. Stein, mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Beschuldigten H. zugeordnet werden. Die Steine sind aber auch noch von mindestens zwei weiteren Personen angegriffen worden, wobei keine Reihenfolge festgelegt werden kann. Bereits bei seiner Einvernahme am Vortag hatte H. dazu angegeben, er sei auf dem Weg zur Kundgebung gegen die rechtsextreme Veranstaltung gewesen und hat sich von Skinheads bedroht gefühlt, weshalb er die Steine eingesteckt habe, um sich notfalls verteidigen zu können. Später habe er, als er zur Kundgebung aufgeschlossen hat, die Steine auf den Boden geworfen. Andere hätte dann möglicher Weise, wie auch die weiteren DNA-Spuren erklären würden, diese Steine auf das Gasthaus geworfen.

18. Mai 2010

Gruppeninspektor Gröbelbauer berichtete über seine Wahrnehmungen hinsichtlich eines Buttersäureanschlages auf die Kleider Bauer Filiale in Graz. Zwischen den Demonstrationen und der Sachbeschädigung habe er keinen Zusammenhang feststellen können. Es habe bei den Demonstrationen nie Probleme gegeben, er könne sich an keine Beschwerde erinnern. SOKO-Mitglied Abteilungsinspektor Ziegler konnte nichts über konkrete Verdachtsmomente sagen, außer dass ein Beschuldigter laut einer Funkzellenauswertung zwei Monate vor einer Sachbeschädigung im Nahbereich des Tatorts gewesen ist. Den Umstand, dass Alibis der Beschuldigten, die sich aus der Funkzellenauswertung, sowie Telefon- und anderer Überwachungsmethoden ergeben haben, in den Ermittlungsakten nicht erwähnt wurden, hielt er für normal. Die Frage ob er die Bestimmungen der Strafprozessordnung kenne, wonach die Polizei auch Entlastendes zu ermitteln hätte, ließ die Richterin nicht zu. Aus der Befragung Zieglers ergab sich auch, dass manche der sogenannten Drohmails von Deutschland aus versendet worden sind und zwischen den Beschuldigten und den Mailverfasser/innen keine Verbindung besteht. Auch das blieb aber in der Ermittlungsakten unerwähnt.

12. Mai 2010

Im Rahmen der Verhandlung kam es zu einem Schlagabtausch zwischen der Richterin und den Rechtsanwält/innen.  Die Richterin warf den Verteidiger/innen und Beschuldigten Verfahrensverzögerung vor, was empört zurückgewiesen wurde. Sie üben nur Verteidigungsrechte aus, wozu sie verpflichtet seien, betonten die Rechtsanwält/innen. Rechtsanwalt Traxler wies darauf hin, dass das Verfahren für die Angeklagte mit großen psychischen und finanziellen Belastungen verbunden ist und daher kein Interesse besteht, das Verfahren zu verzögern. Prozessbeobachter kritisieren, dass vielmehr der Verhandlungsstil der Richterin zu Verzögerungen führt. Da das Gericht immer wieder die  Relevanz von Fragen der Verteidigung in Abrede stellt, müssen diese Fragen ausführlich begründet werden. Auch die Angewohnheit der Richterin, die Verteidigung bei ihren Fragen zu unterbrechen und diese Fragen neu – teilweise gleich, teilweise anders – zu formulieren ist äußerst zeitintensiv.

Der Zeuge Rudolf Plessl, ein ehemaliges  Mitglied der Soko Bekleidung und nunmehr Nationalratsabgeordneter der SPÖ (!), hatte nach eigenen Angaben die Aufgabe, bei ungeklärten Straftaten zu klären, ob Tierschutzbezug besteht. Warum Entlastendes in den Akten nicht erwähnt wurde, konnte Plessl nichts sagen. Berichte seien im Akt. Sind sie aber nicht! Auch das Gericht oder der Staatsanwalt fanden offenbar keine solchen Berichte oder Aktenvermerke. Die Frage eines Beschuldigten, ob Straftaten konkreten Personen zugeordnet werden konnten, ließ die Richterin nicht zu. Begründung: Die Beweiswürdigung obliege dem Gericht. Das mag zwar stimmen, ist es aber nicht unerheblich, ob ein Polizeibeamter Indizien oder Beweise ermitteln konnte, die diesen Schuss zulassen. Tatsächlich hat die Richterin selbst ähnliche Fragen bereits an andere Zeugen gestellt.

11. Mai 2010

Eine Chemielaborantin für Kriminaltechnik hat heute zu Untersuchungen von Substanzen Stellung genommen, mit der Schaufenster verätzt worden sein sollen. Nicht alle davon waren tatsächlich ätzend. Die bei den Beschuldigten sichergestellten Substanzen wiesen keinerlei Bezug zu den Straftaten auf. Diese Erkenntnisse fanden aber nicht in die Akten Eingang, was wieder dem Verdacht Nahrung gibt, dass Entlastendes entgegen der Strafprozessordnung in den Voruntersuchungen unberücksichtigt geblieben ist. Mitarbeiterinnen von Hämmerle und Kleiderbauer  gaben an, dass sie beim Tierschutzprotest vor dem Geschäft vor allem die Megaphone und Sprechchöre in Verbindung mit der Musikberieslung im Geschäft selbst gestört haben. Eine Hämmerle Mitarbeiterin glaubte dann auch eine der Aktivistinnen identifizieren zu können und zeigte ausgerechnet auf  Rechtsanwältin Alexia Stuefer. Übrigens ein Antrag, dass legale Demonstrationen in diesem Verfahren nicht erörtert werden, weil sie nicht strafbar seien und daher auch nicht Teil der Unterstützung einer kriminellen Organisation sein können, wurde vom Gericht abgelehnt. So viel zum Thema „Kriminalisierung von NGO-Arbeit“.

6. Mai 2010

Heute wurden der Pelzhändler Gnädig, drei Kleider Bauer Angestellte, sowie ein Experte zu Funkdatenauswertung einvernommen. Pelzhändler Gnädig, hatte zahlreiche Sachbeschädigungen auch solche ohne jeden erkennbaren Tierschutzbezug an die Polizei weitergeleitet. Von Tierschützern kontaktiert sei er nie worden, was verwundert, unterstellt doch die Anklage die kriminelle Organisation hätte Druck auf ihre „Opfer“ ausgeübt. Den Schaden habe Gnädig der Versicherung zunächst als Einbruch und erst als klar war, dass diese auch Glasbruch bezahle, als Schaden mit Tierschutzbezug gemeldet. Revierinspektor Riepl, der zur Rufdatenauswertung einvernommen wurde, konnte nicht sagen, wie weit der Bereich einer Funkzelle reicht. Unbeantwortet blieb auch die Frage, ob der Umstand, dass der Beschuldigte H. sich zwei Monate vor einer Sachbeschädigung am PKW der Kleider Bauer Pressesprecherin Firouz im Funkbereich eines tatortnahem Senders befunden habe, nicht auch daher rühren könne, dass H. mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vorbeigefahren sei.  Nicht erklären konnte Riepl auch, warum zahlreiche entlastende Erkenntnisse sich nicht im Akt finden.

4. Mai 2010

Heute stand die Einvernahme von Marjan Firouz, ehemalige Kleide Bauer Pressesprecherin als Zeugin am Programm. Firouz schilderte, wie sie einmal ihren PKW mit aufgestochenen Reifen und mit Buttersäure überschüttet vorfand. Zu den Kundgebungen vor den Filialen gab Firouz an, es wären manchmal bis zu 15 Personen dort gewesen, die sehr laut gewesen wären und versucht hätten, die Kunden davon abzuhalten, in die Filiale zu gehen. Die Kunden hätten nicht reingehen dürfen bzw. seien beschimpft worden. Bei näherem Nachfragen wurde konkretisiert, dass die Kundgebungsteilnehmer/innen den Kunden zugerufen hätten, sie sollen das Geschäft nicht besuchen. Darüber hinausgehenden Zwang oder Druck hätte es nach ihrer Aussage nicht gegeben. Firouz bezog sich in ihre Einvernahme auch auf einen Vorfall von angeblicher Nötigung. Nach ihren Angaben hätten sie nach Dienstschluss Demonstranten mit einem Banner am Wegfahren gehindert und mit Fäusten auf ihr Auto eingeschlagen. Das ganze habe etwa drei Minuten gedauert. In ihren Stellungnahmen haben sechs Beschuldigte darauf hingewiesen, dass sie nicht an diesen Aktionen teilgenommen haben und sämtliche Kontakte offiziell im Rahmen einer inhaltlichen Auseinadersetzung mit Kleider Bauer stattgefunden haben.

26. und 27. April 2010

Der Geschäftsführer von Kleider Bauer Peter Graf wurde als Zeuge einvernommen. Im Kern ging es um Demonstrationen und  eine Reihe von Sachbeschädigungen unbekannter Täter. Auch Fragen, welcher Schaden Kleider Bauer aus Protesten der „Tierschutzszene“ erwachsen sei, waren Thema. Fest steht, dass die angeblich beschädigten Pelze in einer Grazer Filiale letztendlich doch verkauft werden konnten. Weitere Fragen wurden dazu nicht zugelassen. Peter Graf bestätigte jedenfalls, dass er mit dem Innenminister über die Aktivitäten der „Tierschutzszene“ sprechen wollte und dann ein Treffen auf höchster Polizeiebene (unter anderem dem Polizeipräsidenten) stattgefunden hat.

Probleme gibt es für alle, die dem Prozess zuhören wollen. Selbst Zuseher – darunter auch der Vater eines Beschuldigten – die  einen Ausweis hatten, wurden nicht in den Gerichtssaal hineingelassen. Angeblich gibt es keine Platzkarten mehr. Warum dann aber fast ein Drittel der Plätze frei geblieben ist, ist nicht erklärbar. Zu den Gästen gehört neuerdings auch eine Gruppe von geschätzten 20 Teilnehmern der Sicherheitsakademie oder Polizeibeamte in Zivil. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das kein Zufall ist und die Plätze im Gerichtssaal an genehme ZuhörerInnen vergeben werden sollen. Das wäre hochproblematisch. Die Öffentlichkeit hat eine kontrollierende Funktion. Ein Gericht kann sich die ZuhörerInnen nicht aussuchen. Wenn gestört wird – das kommt in dieser Gerichtsverhandlung immer wieder vor – gibt es in der Strafprozessordnung ohnedies Bestimmungen, um darauf reagieren zu können. Eine grundsätzliche Vorauswahl der ZuschauerInnen – nach welchen Kriterien auch immer – entspricht nicht der Idee der Verfahrensöffentlichkeit.

15. April 2010

Heute erstattete Dr. Lürzer sein Gutachten zum Thema Verschlüsselung der Computerdaten der  Beschuldigten. Das ist wesentlich, da das Vorliegen einer kriminellen Organisation auch daran zu messen ist, ob versucht wurde sich auf besondere Art und Weise vor Strafverfolungsmaßnahmen abzuschirmen.

Drei der Beschuldigten hatten dem Gutachten des Sachverständigen zufolge überhaupt keine Sicherheitsmaßnahmen auf ihrem Computer installiert. Andere Beschuldigten verwendeten Programme wie PGP oder GnuGP zur Emailverschlüsselung, TrueCrypt zur Dateienverschlüsselung, und Torpark für sicheres Surfen im Internet. Dr. Lürzer brachte wiederholt zum Ausdruck, dass die den Beschuldigten vorgeworfenen Computersicherheitsmaßnahmen nicht unüblich sind. Verschlüsselung von Daten sei grundsätzlich ein Thema, das praktisch jeden betreffe. Im privaten Bereich sei die Verschlüsselung wichtig, weil über das Internet Verbindungen zwischen praktisch allen Rechnern bestünden und dadurch Zugriff auf bestimmte Daten möglich seien. „Ein Mail, das ich unverschlüsselt verschicke, kann von jedem, der die technischen Mitteln hat, mitgelesen werden, ähnlich wie eine Postkarte“, führte Dr. Lürzer aus.

14. April 2010

Heute war die angebliche Urheberschaft einiger Bekennerschreiben von Martin Balluch Verhandlungsthema. Die Richterin bringt auch eine angebliche Brandstiftung gegen den Zirkus Knie in das Verfahren ein. Die bei der angeblichen Brandstiftung gefundenen DNA Spuren sind nicht ident mit einem der dreizehn Beschuldigten. Aber bei Martin Balluch sei ein Text der ALF zu einer Bauanleitung für einen Brandsatz gefunden worden. Martin Balluch wies neuerlich darauf hin, dass er für seine Bücher unzähligen Schriftstücken mit Tierrechtsbezug sammle. Darunter auch das inkriminierte Schriftstück, das er aber nicht selbst verfasst habe. Zwischenzeitlich war dann die Verhandlung unterbrochen, weil die Richterin einen Teil des Publikums wegen Lachens des Saal verwies.

Das Gutachten von Dr. Schweiger selbst basiert auf gewagten Annahmen. Rechtschreibfehler die fast jedem passieren können, wurden als linguistischer Fingerabdruck Martin Balluchs bezeichnet. Aus dem Umstand, dass in zwei Texten gegen Ende ein Fehler passierte, schloss Dr. Schweiger, dass es sich um den gleichen Urheber – Martin Balluch – handle. Rechtsanwältin Dr. Stueffer wies auch auf mehrere siginifikante Unterschiede zwischen Texten, die Martin Balluch tatsächlich verfasst hatte und den ihm vom Gutachten zugeschriebenen Bekennerschreiben hin. So verwendet er in seinen Texten stets die Abkürzung z.B. aber nie das in einem Bekennerschreiben enthaltene „beispielsweise“. Die Richterin machte es der Verteidigung nicht leicht, Fragen zu stellen. Sie lies auch keine Stellungnahmen oder Schlussfolgerungen der Anwälte zu und übersieht damit, dass Anwälte berechtigt sind, alles vorzutragen, was der Verteidigung dient. Auch war sie nicht bereit, Dokumente Martin Balluchs anzunehmen, welche die Stichhaltigkeit des Gutachtens entkräften sollten.

12. April 2010

Spannung herrschte  bei der Zeugeneinvernahme des Polizisten Sergeant John Madigan vom Englischen National Domestic Extremism Team. Nach der ALF befragt, gab John Madigan an, dass Personen, die Straftaten im Namen von Tierrechten begehen, sich als ALF bezeichnen. ALF sei ein Abzeichen oder Kennzeichen. Jedenfalls ergibt sich aus der Darstellung des englischen Polizeibeamten nicht, dass ALF eine Organisation wäre. Schwerpunktmäßig ging es bei der Einvernahme um Aktionen von SHAC (Stop Huntington Animal Cruelty) einer Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchsunternehmen Huntington Live Sciences (HLS). SHAC-Aktivisten oder deren Umfeld werden nach Aussagen von Madigan für einen Großteil der tierrechtsbezogenen Straftaten wie Sachbeschädigungen in England verantwortlich gemacht. Madigan hat keine tieferen Verbindungen von illegalen, mit SHAC möglicherweise in Zusammenhang stehenden, Aktionen in Österreich und einer behaupteten österreichischen kriminellen Tierrechtsorganisation dargelegt. Von einer legalen SHAC-Kundgebung in Österreich konnte der Detective berichten, die vor Österreichs einzigem Primaten-Versuchslabor stattfand. Außerdem hätten SHAC-Aktivisten Österreich besucht. Mit wem sie sich getroffen hätten, konnte der Beamte nicht sagen. Damit haben sich aber Theorien der Anklage, die Angeklagten seien als kriminelle Organisation der militante österreichische Arm einer internationalen Tierrechtsbewegung, die aus England gesteuert wird nicht bestätigt.

7. und 8. April 2010

Am Mittwoch wurde VgT-Geschäftsführer Harald B. einvernommen. Als besonders belastend empfand die Anklage offenbar, dass Harald B. in einem E-Mail darauf hingewiesen hat, dass Behauptungen in der Öffentlichkeit, schon aus medienrechtlichen Gründen, auch beweisbar sein müssen. Was ist daran bitte verdächtig? Das ist eine banaler Hinweis, den ich selbst immer wieder gebe, wenn sich jemand politisch äußern will. Gerade ein Jurist sollte daran eigentlich nichts besonderes finden, gerade weil Unternehmen häufig mit Klagen auf Kritik reagieren. Die Richterin versuchte auch Kontakte von VgT- und BAT-Aktivist/innen nach zu weisen. Dabei ist man auch auf Hund Otto gekommen. Der Journalist Hans Rauscher hat diese Prozessepisode in einem ausgezeichneten Standard-Kommentar “Aus einem Mafia-Prozess” aufgearbeitet, dem nichts hinzu zu fügen ist.

Am Donnerstag wurde mit Chefinspektorin Bettina Bogner die erste Zeugin der Anklage einvernommen. Sie nahm zur Theorie Stellung, ob man aus dem Umstand, dass keine Täter von Sachbeschädigungen mit möglichem Tierrechtsbezug ausgeforscht werden konnten, darauf schließen müsse, es liege eine kriminelle Organisation vor. Bogner wies darauf hin, dass bei den Sachbeschädigungen allgemein nicht sehr viele verwertbare Spuren, wie beispielsweise Blut, hinterlassen wurden. Deshalb aber darauf zu schließen, dass das so wäre, weil dahinter eine professionelle Organisation stünde, sei ihr „fast ein bissl zu spekulativ. “Es wäre unseriös, das zu sagen“, so Bogner.

25. März 2010

Die Richterin eröffnete die heutige Verhandlung mit “Die Person, begrüße ich aufs allerherzlichste, die unter smash278a postet, schönen guten Tag, falls sie sich im Saal befindet”. Offensichtlich informiert sich die Richterin über die Blogberichterstattung im Internet.

Dann wurde ein interessanter Umstand erläutert. Das Verhältnis der Gruppen „Verein gegen Tierfabriken (VgT)“ und „Basisgruppe Tierrechte (BaT)“. Mitglieder beider Gruppen sind angeklagt und sollen gemeinsam die „kriminelle Organisation“ gebildet haben. Das ist bemerkenswert, weil nicht nur Insider wissen, dass das Verhältnis zwischen diesen beiden Initiativen zumindest zeitweise alles andere als gut war. Auch aus zahlreichen Telefonüberwachungsprotokollen ergibt sich eine starke Ablehnung von BaT-Mitgliedern gegenüber dem VgT. Insbesondere Balluch (VgT) wurde wiederholt von BaT Aktivist/innen als Volltrottel bezeichnet. Nach dem Gesetz muss eine kriminelle Organisation mindestens 10 Mitglieder haben. In diesem Verfahren ist das aber nur möglich, wenn man davon ausgeht, dass VgT- und BaT-Mitglieder zusammengearbeitet hätten, was angesichts der gepflegten Rivalität absurd ist. Polizei und Staatsanwaltschaft haben diesen Umstand bis dato komplett ignoriert. Nicht zufällig – würde sonst die Konstruktion der „kriminellen Organisation“ in sich zusammenbrechen.

Bis 7. April ist jetzt im Prozess Osterpause.

24. März 2010

Heute haben vier Beschuldigte zwar Stellungnahmen abgegeben – Fragen aber aus Protest nicht beantwortet. Eine zweischneidige Strategie. So sehr nachvollziehbar ist, dass die Anklage nach § 278a StGB politisch von den Beschuldigten abgelehnt wird, vergibt man doch die Chance die dünnen Vorhalte der Staatsanwaltschaft zu widerlegen. Politische Haltungen sind das eine – ein Prozess das andere. Das Strafverfahren ist zwar ein Politikum, aber kein Forum einer politischen Auseiandersetzung, sondern es gilt prozessuale Rechte wahr zu nehmen. Letztendlich muss aber jeder Beschuldigte selbst entscheiden, wie er sich im Rahmen eines Prozesses verteidigt.

22. März 2010

Heute stand die Einvernahme von Chris Moser, einem Künstler, am Programm. In seinen Kunstwerken geht es um die Themen Jagd oder Tierbefreiung. Das künstlerische Schaffen von Moser war Prozessthema. Was heißt das aber? Muss jetzt jeder Krimiautor Angst haben in einem Mordfall verdächtigt zu werden? Chris Moser wies darauf hin, dass er als Künstler bewusst überzeichne – das aber nichts mit kriminellem Verhalten oder der Unterstützung einer kriminellen Organisation zu tun habe.

17. und  18. März 2010

Die Einvernahmen der Beschuldigten gehen weiter. Noch immer gibt es keine konkreten Hinweise für das Vorliegen einer kriminellen Organisation. Die Staatsanwaltschhaft steht daher offensichtlich unter Druck. Also versucht man ein internationales Netzwerk mit bekannten militanten Tierschützern darzulegen. SHAC (Stop Huntington Live Science) ist eine internationale Kampagne gegen das größte Tierversuchslabor Europas, Huntington Live Science. Die Staatsanwaltschaft thematisiert, dass der Beschuldigte H. auch SHAC-Aktivisten aus dem Ausland, die gerade in Österreich zu Besuch waren, zu einem Grillfest eingeladen haben soll. Das Grillfest hat es tatsächlich gegeben, die SHAC Aktivisten sind dort allerdings nie aufgetaucht. Was aber egal ist, der Besuch eines Grillfests erfüllt bekanntlich ohnedies nicht den Tatbestand einer kriminellen Organisation.

15. März 2010

Wieder geht es um die E-Mails der Tierschützer/innen. Der Beschuldigte H. hat erneut darauf hingewiesen, dass die Polizei in den Abschlussberichten Mails inhaltlich verfälscht wiedergebe und so Dinge in einer Weise formuliere, wie er sie nicht gesagt habe. Dies betreffe insbesondere die Korrespondenz mit Kleiderbauer.  Nur ein E-Mail im Akt sei ein Original, die anderen bloß inhaltlich zitiert. Beispielsweise sei ein Mail nicht zitiert worden in dem H.  gegenüber einer pelzführenden Kaufhauskette versicherte: „Wir sind immer über ein angenehmes Gesprächsklima bemüht“. Es entsteht der Eindruck, dass die Polizei entlastende E-Mails geflissentlich ignoriert hat. Es wurde wieder beantragt die entsprechenden E-Mails im Original vorgelegt zu bekommen.

Die Fragen der Richterin bewegen sich manchmal an der Grenze zur Untragbarkeit: „Halten Sie die Polizei überhaupt für sinnvoll in Österreich, weil die ja nur bespitzelt wird…“, wird ein Angeklagter befragt.  Solche platten Polemiken von der Richterbank schaden dem Prozess und geben jenen Stimmen Nahrung, die dem Gericht Parteilichkeit unterstellen.

11. März 2010

Die Einvernahme der Beschuldigten wird fortgesetzt. Es werden die Inhalte von E-Mails vorgehalten. Problematisch dabei ist, dass nicht die Original-E-Mails, sondern Zitate der E-Mails aus den Polizeiberichten vorgehalten werden. Das ist deshalb problematisch, weil Zitate so aus dem Zusammenhang gerissen werden und nicht in ihrem gesamten Kontext beurteilt werde können.

Die Richterin begann auch während der Einvernahme der Beschuldigten diverse Straftaten unbekannter Täter mit – nach Ansicht der Polizei – angeblichem bzw. möglichem Tierschutzbezug aus diversen Polizeiprotokollen und Anzeigen zu zitieren. Auf die Frage eines Rechtsanwalts, was das Gericht damit zum Ausdruck bringen will, antwortete die Richterin, dass  die Strafanzeigen im Zusammenhang mit 278a stehen. Sie wolle sie jetzt in das Strafverfahren einbringen. Das Einbringen dieser Straftaten unbekannter Täter macht eine weitere problematische Entwicklung deutlich. Offensichtlich sollen alle unaufgeklärten Straftaten mit Tierschutzbezug der, von der Polizei und Staatsanwaltschaft vermuteten, kriminellen Organisation und damit  den Beschuldigten zugerechnet werden. Damit bestätigt sich aber meine Kritik an § 278a StGB. Der ist ein Vehikel, um eine kriminelle Organisation anzunehmen und dann Straftaten unbekannter Täter ohne konkrete Verbindungen zu einzelnen Beschuldigten, im Strafverfahren ab zu handeln.

4. und 5. März 2010

Am dritten und vierten Prozesstag sind die Angeklagten am Wort. Die Richterin stellt Zwischenfragen wie „Ist ihre Einstellung, die Gesellschaft zu einer veganen Gesellschaft zu machen?“ oder „Was haben sie für eine Einstellung zur Jagd?“. Interessant, aber irrelevant für die Frage, ob einer kriminelle Organisation vorliegt.

Interessant war auch die Befragung der Richterin, ob der Angeklagte Balluch die “kriminelle Organisation” in ihrer Anti-Jagd-Kampagne dadurch unterstützt hätte, dass er sich als Jäger verkleidet an einem Jagdkongress teilgenommen hätte. Balluch argumentierte, er habe sich nicht als Jäger verkleidet, sondern sich als Journalist für diese Veranstaltung angemeldet. Auch habe er für das Radio von dieser Veranstaltung berichtet. Der Rechtsanwalt beantragte zum Beweis das Abspielen der Radiosendung. Daraufhin gab die Richterin bekannt, dies sei nicht nötig, da sie in der Anwesenheit des Erstbeschuldigten am Jägerkongress doch keine Unterstützung der kriminellen Organisation sehe.

Die Richterin hat auch selbst über Google recherchiert. Das ist nicht unzulässig. Die eigenen Internetrecherchen werden zu Untermauerung eingebracht, dass sie aus ihrer Sicht Belastendes zu Tage gefördert hätten. Das ist grundsätzlich legitim, wenn auch die Vorhalte schnell widerlegt sind. Wenn sich die Richterin mit dem gleichen Ausmaß und Einsatz auch den entlastenden Fakten zuwendet, steht einem fairen Prozess nichts im Weg.

2. März 2010

Am Beginn der Verhandlung lässt die Richterin den OGH Beschluss über die Zulässigkeit der verhängten Untersuchungshaft verlesen. Die Richterin, die die Untersuchungshaft verhängt hat, hat damals den umfassenden Akt nicht lesen können und daher den Sachverhalt auf Basis einer Darstellung der SOKO der Polizei verfasst. Die Verteidiger wurden damals nicht einbezogen.

Erst nach der Endlosverlesung dieses Beschlusses können die Verteidiger replizieren. Die Journalisten haben längst den Gerichtssaal aus Zeitgründen verlassen müssen. Im Gerichtssaal wird diskutiert, ob dieses Zeitmanagmant Strategie war, um am ersten Tag eine medienwirksame Darstellung der Verteidigung zu verhindern.

Wie auch immer – die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Da wird es spannend, da die Angeklagten die Möglichkeit bekommen, eine Erklärung zum Sachverhalt abzugeben.

1. März 2010

Morgen beginnt der Prozess gegen eine Gruppe von Tierschützer/innen wegen § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation – am Landesgericht Wiener Neustadt. Dieser Prozess ist schon deshalb höchst umstritten, weil § 278a StGB im Kampf gegen die organisierte Kriminalität geschaffen wurde. Angewendet wird der Paragraph aber weniger gegen Menschenhändler, Waffenschieber und Geldwäscher, sondern gegen Mitglieder von Tierschutz-NGOs.

Die Grünen werden für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter zu den Verhandlungen entsenden. Es ist uns wichtig, aus erster Hand über die Verhandlungen informiert zu sein. Wir werden den Prozess genau dokumentieren und beobachten. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die Entwicklungen berichten.

Bis zum Prozessbeginn haben die Angeklagten noch immer keine volle Akteneinsicht erhalten. Nach wie vor wird die Akteneinsicht in einen Teil der Polizeiakten verweigert. Das ist rechtsstaatlich untragbar und durch nichts zu begründen. Die Akteneinsicht ist schon deshalb wichtig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass alle entlastenden Ermittlungsfakten auf den Tisch kommen.

Das Ausmaß des Prozesses wird für alle Beteiligten zur Belastungsprobe. Der Prozess ist für sechs Monate angesetzt, die Angeklagten werden in dieser Zeit nicht arbeiten können. So etwas ist ruinös. Selbst bei einem Freispruch bekommt niemand die verlorene Zeit abgegolten.

Bleibt zu hoffen, dass die Angeklagten im Prozess eine faire Chance bekommen.

Sämtliche Beiträge zu § 278a StGB auf meiner Seite

2 Kommentare

  • By varvaressos, 15.03.10 @ 17:52

    man kann doch Tierschützer nicht mit der Mafia gleichsetzten!!!
    Oh Mann, wo bewegen wir uns hin?
    Was man den Tieren antut, wird man später auch den Menschen antun….

  • By Johannes Nendwich, 15.04.10 @ 23:03

    Operation Spring 2.0

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