Die
? Hintergrundinfos zu § 278a StGB
? Hintergrund: Der Prozess ist politisch motiviert
2. Mai 2011
Freispruch aller Angeklagten in allen Anklagepunkten
1. April 2011
Heute war der letzte Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung! Die Richterin wies alle noch offenen Beweisanträge ab und sagte, die Begründung dafür werde sie ihm Urteil nachholen. Die Verteidiger protestierten gegen diese Vorgangsweise. Dann folgten die Schlussplädoyers über die ich nach einer redaktionellen Aufarbeitung in einigen Tagen berichten werde. Die Urteilsverkündung wird am 2. Mai stattfinden.
31. März 2011
In einer Monsterverhandlung bis nach Mitternacht und ohne Mittagspause versucht die Richterin das Beweisverfahren abzuschließen. Zu Beginn der Verhandlung weist die Richterin die Anträge auf Enthebung des Sprachgutachters Schweiger wegen Befangenheit ab. Doch die Richterin sagt auch: „Der Sachverständige Dr. Schweiger war nicht ausreichend in der Lage, in der Hauptverhandlulng am 29.3.2011 die aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen. Der Sachverständige wird nicht mehr zur Hauptverhandlung geladen.“ Daraufhin beantragt der Staatsanwalt selbst die Bestellung eines neuen Gutachters, wird aber ebenso abgewiesen.
Thema ist auch wieder der Vorwurf de Tierquälerei durch eine Schweinebefreiung. Die Richterin betont, dass für Tierquälerei auch ein Vorsatz gegeben sein müsse und fragt den Beschuldigten F., ob er denn bereits im Tatjahr gewusst habe, dass eine Befreiung zu Rangkämpfen führen könne, was dieser verneint. Damit würde aber auch der notwendige Vorsatz fehlen. Staatsanwalt Handler bleibt unbeeindruckt und dehnt die Anklage hinsichtlich einer Nerzbefreiung aus.
Der BaT-Beschuldigten K. wird schwere Nötigung im Rahmen einer Rede vor der Aktionärsversammlung von Escada (!) vorgeworfen. Der Rechtsanwalt beantragt zur Entlastung die Ladung aller 500 dort anwesenden Aktionärinnen.
29. März 2011
Zwei Polizisten sagen aus, dass eine prozessgegenständliche Demonstration der „Bat“ friedlich verlaufen ist. Dann wird wieder der umstrittene Sprachgutachter Schweiger befragt. Auch heute kann er die Ungereimtheiten seiner Methode und seines Gutachtens nicht erklären. Mehrere Leserbriefe hat Schweiger als einen einzigen Text betrachtet und Balluch zugeordnet, obwohl ein Zeuge bereits ausgesagt hat, dass der Leserbrief von ihm stamme. Wie Schweiger sein Gutachten dreht zeigt folgende Episode: Das Wort „Bekennung“ habe Balluch erfunden, so Schweiger, was typisch für ihn sei. Darauf hingewiesen, dass das Wort Bekennung existiert, erklärt Schweiger in seinem Ergänzungsgutachten, Balluch habe das Wort eben aus dem Polizeijargon übernommen. Dass er die Sprache der Polizei, „die er mit Hohn, Spott und Beschimpfungen verfolgt“ übernehme, „sei ein kleines Indiz für seine Autorenschaft“, behauptet Schweiger dann wieder.
Zu Beginn der Verhandlung wurde übrigens ein Teleskopschlagstock begutachtet, der bei einem der BaT-Beschuldigten gefunden wurde und eine verbotene Waffe sein soll. Die Rechtsanwälte erläutern, dass der Stock nicht biegsam und deshalb auch keine verbotene Waffe sei.
28. März 2011
Heute sollen zwei private Sicherheitsleute über einen Vorfall aussagen, der sich bei einem Protest des Zweitbeschuldigten gegen eine Modeschau von Kleider Bauer im Wiener Donauzentrum zugetragen hat. Der Zweitbeschuldigte hatte ein Poster hochgehalten und Parolen skandiert und war daraufhin von zwei Securitys zu Boden gedrückt worden bis die Polizei eingetroffen ist. Im Strafantrag wird ihm vorgeworfen gegen zwei ihn abführende Polizisten Widerstand geleistet zu haben, in dem er beiden einen Stoß versetzt hätte. Bereits früh in diesem Prozess waren die beiden Polizeibeamten einvernommen worden. Einer hatte die Vorfälle drastisch geschildert, ohne Einzelheiten nennen zu können. Die heute einvernommenen privaten Sicherheitsleute haben die vorgeworfene Widerstandshandlung nicht gesehen. Die Aussage eines der beiden Zeugen zieht die Glaubwürdigkeit des den Zweitbeschuldigten belastenden Polizisten, der die Anzeige verfasst hat in Zweifel. Laut Anzeige hätte der Zweitbeschuldigte bei seiner Flucht den Zeugen angesprungen. Dieser verneint das in seiner heutigen Aussage.
Der Rest des Verhandlungstages ist noch ausständigen Stellungnahmen zu den Abschlussberichten gewidmet. Auch BaT-Beschuldigte, die sich bisher kaum zu Wort gemeldet haben, geben heute Stellungnahmen ab. Beschuldigter H. von der BaT fasst in seiner Stellungnahme zusammen: „Es werden Gerüchte über mich verbreitet, es werden Behauptungen aufgestellt, die sich zum Teil durch das Studium desselben Aktes widerlegen lassen. Es werden Verdächtigungen ohne jede Grundlage ausgesprochen und Spekulationen angestellt. Selbst dort, wo scheinbar wörtlich zitiert wird, ist es bestenfalls die halbe Wahrheit, schlimmstenfalls stimmt es überhaupt nicht“. Interessant sei auch, was nicht in den Abschlussberichten stehe: Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin und ihre Berichte, der Einsatz der Vertrauensperson und ihre Berichte, der Einsatz der Sondereinheit Observation (SEO). Was den erwünschten Eindruck der Soko nicht vermittelt hat, wurde ausgelassen. „Das muss dann hier im Hauptverfahren von der Verteidigung nachrecherchiert werden“.
24. März 2011
Der heutige Tag ist den Stellungnahmen der Beschuldigten zu den polizeilichen Abschlussberichten gewidmet. Den Beginn mit den Stellungnahmen macht Erstbeschuldigter Martin Balluch. „Wenn man die Logik, die hinter den Ermittlungen steht, zu Ende denkt“, sagt Balluch „würde das ins Bodenlose gehen. Andere Vereine machen ähnliches. Da müsste man viele Hundert Personen und Vereine verfolgen.“ Er weist auch auf eine Weisung des Justizministeriums zum Strafantrag hin, in dem es heißt, „dass Martin Balluch akribisch darauf achtet, dass der VgT keine Straftaten begehe“. „Wenn man die Leute jahrelang beobachtet und nie Straftaten wahrnimmt, dann muss man irgendwann einmal sagen, sie machen keine.“
Auch ein Beschuldigter der BaT gibt eine Stellungnahme ab. Zur Struktur der BaT sagt er: „Auch wenn es jenseits des Vorstellungsvermögens von Polizei und Staatsanwalt ist – bei uns gibt’s keine Chefs“. Ein Radiointerview im Akt belege das. Während all der polizeilichen Observation und Überwachung sei er nie bei einer Straftat beobachtet worden. „Wie sehr muss man sich noch frei beweisen?“, schließt er seine Stellungnahme.
23. März 2011
Im Abschlussbericht von F. ist erwähnt, dass laut Polizeiinformanten im Rahmen einer Demo von den Aktivisten eine Anschlagsserie thematisiert worden sein soll. Balluch habe einen Computerausdruck verteilt auf dem geschädigte Kürschnergeschäfte angeführt gewesen sein sollen. Die Ladung der angeblichen Informanten lehnte die Richterin ab. Die Richterin lehnte den Antrag ab, weil sie das darin angeführte Beweisthema – nämlich dass Anschläge nicht thematisiert wurden und Balluch keinen Computerausdruck austeilte -als erwiesen erachte. Auch bezüglich eines, im Abschlussbericht erwähnten Videos, wo zwei Beschuldigte der BaT zu erkennen sein sollen, meinte die Richterin, dass sie das nicht erkennen könne.
21.März 2011
Die Polizei hat in der Wohnung des BaT-Beschuldigten M. eine Wanze angebracht (großer Lauschangriff). Dazu ist heute der damalige Leiter dieser so genannten akustischen Überwachung geladen. Er erläutert, dass während des gesamten Überwachungszeitraumes mindestens ein Beamter der SEO und ein Beamter der Soko live mitgehört haben. Ein enormer Personalaufwand. Niedergeschrieben habe man zunächst gar nichts, weil es keine belastenden Erkenntnisse gegeben habe.
Auch angebliche technische Probleme beim Lauschangriff werden angesprochen. Auf die Frage der Verteidigung, warum im Bericht nichts von schlechter Tonqualität oder technischen Problemen erwähnt werde, kann vom Zeugen nicht erklären. Der Eindruck drängt sich auf, dass der SOKO-Leitung eine technisch einwandfreie Überwachung ohne belastende Ergebnisse, so wie ursprünglich im Bericht angeführt war, zu entlastend erschien, und man daher angebliche technische Probleme ins Spiel brachte. Den Umstand, dass die Ergebnisse des Lauschangriffes in den polizeilichen Abschlussberichten gar nicht erwähnt wurden, findet auch die Richterin nicht nachvollziehbar.
18. März 2011
Heute folgt die Einvernahme der VP 481, jener ehemaligen Tierschutzaktivistin, die im polizeilichen Auftrag den VgT im Jahr 2007 etwa en halbes Jahr lang bespitzelt hat. Auch die VP 481 hat keinerlei Straftaten entdeckt. Die Demos waren friedlich, manchmal sei halt geschrien worden. Die VgT-Computer hätte sie verwenden können, wann immer sie das gewollt hätte. Entgelt für ihre Spitzeltätigkeit habe sie nicht erhalten. Nach der Motivation für ihre
Spitzeltätigkeit befragt, gibt sie „Interesse“ an. Auf die Frage, ob sie schon vorher einmal als Spitzel gearbeitet habe, heißt es zunächst, dass sie das nicht sagen muss“, später „nein.“ Der Begriff Gefahrenabwehr sei ihr fremd.
17. März 2011
Heute wird Abteilungsinspektor Raab, der Führer jener Vertrauensperson VP 481 einvernommen, die im Auftrag der Polizei als Privatperson den VgT bespitzelt hat. Raab entpuppt sich als weiterer Zeuge der Polizei, der sich an nichts erinnern kann und auch nichts außer dem Bericht dokumentiert hat. Auch über den Bericht konnte er allerdings mangels Erinnerung keine näheren Auskünfte mehr geben. Ziel des Einsatzes der Vertrauensperson (VP) sei es gewesen, Informationen über begangene oder eventuell geplante Sachbeschädigungen zu gewinnen, sagt Raab. Damit wird deutlich: Es ging jedenfalls auch um Aufklärung von Straftaten, es wurde die VP also zur Strafverfolgung eingesetzt, obwohl das die StPO im Jahr 2007 noch gar nicht zugelassen hat.
11. März 2011
Neuerlich steht heute die Einvernahme des umstritten Sprachgutachters Schweiger auf dem Prozessprogramm. Über weite Strecken ist die Richterin damit beschäftigt die Übertragungsdifferenzen zwischen den von Schweiger zu begutachteten Originaltexten und Schweigers Übertragungen vor zu tragen. Man kann 200 Fehler zählen. Schweiger sagt, er wisse nicht mehr genau, ob er die Originaltexte abgetippt oder eingescannt habe. Möglicherweise seien beim Tippen Fehler passiert, oder „der Scan“ habe etwas falsch eingelesen und das Rechtschreibprogramm habe automatisch etwas geändert. Aber er hätte sowieso immer nur die Originaltexte analysiert. Rechtsanwalt Traxler verweist darauf, dass das nicht stimmt, da es zahlreiche Belege gäbe, wo Schweiger gerade seine Tippfehler als Beleg für die Urheberschaft Balluchs anführen würde. Die Richterin spricht Schweiger darauf an, dass er keine Methoden, Literatur oder Quellen zitiert habe.
10. März 2011
Heute werden keine Zeugen einvernommen, sondern jene Texte, die Sprachgutachter Schweiger zu analysieren hat, verlesen und auf Übertragungsfehler von Schweiger geprüft. Es kommt heraus, dass Schweiger beim Abtippen der Texte vor der Analyse zahlreiche Tipp- bzw. Abschreibfehler gemacht hat. Schweiger hat beispielsweise in einem Text – in dem alles klein geschrieben war – das Wort „Zivilcourage“ fälschlich groß abgetippt, obwohl es im Original klein geschrieben war. Daraus analysierte er, dass dieses Wort groß geschrieben ist, würde bedeuten, dass der Autor an sich Groß- und Kleinschreibung benutzt, sich aber für diesen Text verstellt. Das deute aber gerade auf die Autorenschaft Balluchs hin, schließt dann Schweiger. Schweigers eigene Fehler werden so zum scheinbaren Indiz dafür, dass Balluch der Autor wäre.
3. März 2011
Zu Verhandlungsbeginn kündigt die Richterin an, dass sie die Urteilsverkündung sei für 2.Mai plane. Aus dem von der Richterin verkündeten Verhandlungsprogramm ergibt sich, dass keine Zeuginnen der Verteidigung im Hinblick auf den 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) einvernommen werden sollen. Ein Knalleffekt. Was bedeutet das?
Polizeischüler nehmen auch schon seit einigen Verhandlungstagen keine mehr am Prozess teil. Heute befindet sich aber auch kein einziger Polizist im Verhandlungssaal. Auch Platzkarten braucht man ab heute keine, verkündet ein Rechtspraktikant und gibt den Zuseherinnen ihre Ausweise zurück. Während die Richterin zu Beginn des Tierschützerprozesses einen Antrag eines Beschuldigten, nicht an der Verhandlung teilnehmen zu müssen abgewiesen hat, erklärt sie nun, dass die Anwesenheit der Beschuldigten bei der Verhandlung nicht mehr nötig sei und diese darauf verzichten können. Das Verfahren scheint sich endlich auf ein normales Ausmaß zu reduzieren.
In einem Schreiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird erklärt, dass nur eine Vertrauensperson und nur eine verdeckte Ermittlerin gegen die Tierschützerinnen zum Einsatz kam. Ein gewisses Misstrauen dieser Aussage gegenüber wird man der Verteidigung im Hinblick auf die bisherigen Vertuschungsversuche der Polizei wohl nicht verdenken.
28. Februar 2011
Aufgrund der Turbulenzen des letzten Verhandlungstages übt sich die Richterin heute in besonders rigider Verhandlungsführung. Versucht einer der Verteidiger das Wort zu ergreifen, diktiert die Richterin ins Protokoll, der Verteidiger habe das Wort ergriffen ohne das Wort erteilt bekommen zu haben.
Abgesehen davon wird weiter der linguistische Gutacher Schweiger zu den Bekennerschreiben einvernommen. Bei der Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, welcher Teil eines Bekennerschreibens von einem Brief Planks an einen NÖ Landesrat übernommen wurde, gerät Schweiger in massive Schwierigkeiten. Er hat den Text des Bekennerschreibens offenbar in seinem Gutachten falsch wiedergegeben. Ausgerechnet einen Akkusativ hat Schweiger falsch als Genetiv abgetippt. Die Verwendung vieler Genetive ist, behauptet Schweiger, gerade für Martin Balluch typisch. Schweiger hat durch seine Schlamperei somit ein Balluch belastendes Indiz im Gutachten selbst herbeigeführt. Anwalt Traxler macht auf weitere über 20 Fehler zwischen dem Originaltext und Schweigers Wiedergabe aufmerksam.
Die Verteidiger stellen daher erneut den Antrag Gutachter Schweiger zu entheben. Bei einem linguistisches Gutachte müsse man auf die Genauigkeit der Sprache höchsten Wert legen. Das gegenständliche Gutachten sei daher vollkommen indiskutabel. „Das ist eine Entscheidung, die das Gericht nicht binnen ein paar Sekunden entscheiden kann“, sagt die Richterin und schließt die Verhandlung.
24. Februar 2011
Der bereits gestern einernommene Tatblattredakteur bestätigt heute, dass er etwa 80 % der Hintergrundinformationen zur ALF selbst geschrieben hat. Der Gutachter hatte den Text Martin Balluch zugeordnet.
Er sei nicht befangen sagt Gutachter Schweiger und präsentiert ein E-Mail, das von Professor Drommel dem Privatgutachter der Beschuldigten stammen soll. Die Richterin verliest es sofort. Darin betont Drommel, dass er außerhalb der Verhandlung ein gutes Einvernehmen mit Schweiger anstrebe und ihn sogar als Mitglied seiner Vereinigung und als Gutachter in einem anderen Fall an erster Stelle vorgeschlagen habe. Die Verteidiger sind empört. Dieses E-Mail werde ohne weiteres verlesen, während die Richterin sich geweigert hatte, inhaltliche Stellungnahmen Drommels zum Akt zu nehmen. Drommel wird neuerlich als Zeuge beantragt. Auch Staatsanwalt Handler beantragt überraschend dessen Einvernahme und unterstellt Drommel, er habe ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Dann sorgt die Richterin für die nächste Aufregung. Sie sagt, der anwesende Privatgutachter Drommel, dem nicht erlaubt wurde während der Verhandlung selbst Fragen an Schweiger zu stellen, habe durch Nicken signalisiert, Schweiger in seinen Ausführungen zuzustimmen. Vier Anwälte springen auf und protestieren – zwei BaT-Beschuldigte gehen vorübergehend aus dem Saal.
Über Aufforderung der Richterin erklärt Schweiger seine Methoden. Im Ergänzungsgutachten habe er einzelne Indizien gewichtet, um sie für Juristen besser verständlich zu machen. Dies habe er in Anlehnung an ein Lehrbuch eines Innsbrucker Professors entwickelt. An den Namen dieses Professors kann er sich aber nicht erinnern. Schweigers Einvernahme soll kommenden Montag fortgesetzt werden.
23. Februar 2011
Heute stehen Zeugenbefragungen zu Bekennerschreiben hinsichtlich Tierrechtsaktivitäten am Programm, die vom umstrittenen linguistischen Gutachten den Beschuldigten zugerechnet werden. Bei einem Text aus der linksgerichteten Zeitschrift Tatblatt, der einen redaktionellen Bericht über einen Anschlag und ein wörtlich abgedrucktes Bekennerschreiben enthält gerät die Aussagekraft des Gutachtens komplett ins Wanken. Der Text, der dem Gutachten zu Grunde gelegt wurde, ist so nie erschienen. Er ist eine Vermischung aus der Print- und dem Onlineversion. Letzterer enthält eine Überschrift vor dem Zitat des Bekennerschreibens, die in der Onlineversion nicht enthalten ist. Die Onlineversion wiederum enthält eine redaktionelle Hintergrundinformation zur ALF, die es in der Printausgabe nicht gegeben hat. Der Verfasser dieser Hintergrundinformation wird heute ebenfalls einvernommen und bestätigt diese Angaben. Im vom Gutachter analysierten Text wurden darüber hinaus manche Passagen ausgelassen oder nicht richtig wiedergegeben.
Einvernommen wird auch ein Universitätsassistent, der ein Posting im Presseforum verfasst hat, wie er selbst bestätigt. Schon bei der Einvernahme dieses Universitätslehrers wird die Übereinstimmung zwischen seiner akademischen Ausdrucksweise und dem Leserbrief deutlich. Der Gutachter Schweiger hatte hingegen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ den Erstangeklagten Martin Balluch als Autor identifiziert. Damit ergeben sich weitere Gründe für die Verteidigung, an der Objektivität und Qualität des Gutachtens zu zweifeln.
18. Februar 2011
Die Richterin teilt zu Beginn mit, sie habe ein Schreiben an die Polizei verfasst, damit die überwachten Telefongespräche von den Beschuldigten angehört werden können, so wie es die Beschuldigten beantragt haben. Dann beginnt die Verlesung der Abschlußberichte. Diese Abschlussberichte sind eine Art Zusammenfassung der Erkenntnisse der Polizei zu den jeweiligen Beschuldigten. Auffallend ist, dass viele Fakten verlesen werden, die unbekannte Tätern zugeordnet werden, aber in den Nahbereich der Beschuldigten gerückt werden sollen. Einem Beschuldigten wird der Besitz eines Teleskopschlagstocks zur Last gelegt, der laut Strafantrag eine verbotene Waffe ist. Das ist der wohl einzige konkrete Sachbeweis in diesem Verfahren. Mit dem Antimafiaparagraphen § 278a StGB hat das aber überhaupt nichts zu tun.
17. Februar 2011
In bislang nicht gekannter Deutlichkeit kritisiert die Richterin die Polizei: „Es ist für mich auch befremdlich, wenn ich höre, es gibt keinen Bericht über die Tätigkeit einer Vertrauensperson. Dann mach ich Druck und plötzlich gibt es einen Bericht über den Zeitraum von 6 Monaten.“ Sie spielt damit auf den Bericht über den Einsatz der zweiten Polizeispitzel an. Man hat den Eindruck, dass die Richterin auf Distanz zu den unprofessionell ermittelnden Polizeibeamten geht. Das Zurückhalten von Beweismitteln seitens der SOKO Bekleidung dürfte auch bei der Richterin auf wenig Verständnis stoßen.
Die Richterin hat eine nochmalige Analyse der vom Strafantrag schwer inkriminierten Fadinger E-Mailliste in Auftrag gegeben. Nun liegen die Ergebnisse vor und der Bericht wird verteilt. Informell erläutert das Gericht, dass keine Verabredung zu Anschlägen oder ähnliches festgestellt werden konnte. Somit haben weder zwei Analysen der E-Mailliste, noch die Ermittlungsergebnisse der dort mitlesende verdeckte Ermittlerin Durand, strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben.
4. Februar 2011
Auf dem Programm steht heute die Einvernahme des Führers der zweiten Spitzel (Vertrauensperson 481) der Polizei. Doch es kommt anders. Der Fünftbeschuldigte hatte gestern auf Grund der bisherigen Beweisergebnisse einen Antrag auf Freispruch von der Anklage nach § 278a StGB gestellt. Da die Richterin nicht über den Antrag entscheidet, stellt er heute einen „Antrag auf Ausschließung der Richterin wegen erheblicher Zweifel an ihrer vollen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit“. Das Vortragen der fast 50seitigen Begründung dauert mehrere Stunden.
3. Februar 2011
Auch am letzten Tag ihrer Einvernahme bestätigt die verdeckte Ermittlerin ihren entlastenden Bericht: Die im Strafantrag als Werkzeug der kriminellen Organisation bezeichneten Funkgeräte wurden für Jagdstörungen angeschafft und nicht für kriminelle Aktivitäten. Verschlüsselung von Mails und die Anschaffung von Wertkartenhandys wären möglicherweise aufgrund allgemeiner Sorge vor dem Überwachungsstaat erfolgt.
26. Jänner 2011
Der heutige Prozesstag beginnt mit einem Knalleffekt. Es bestätigt sich, dass es außer der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand noch einen zweiten Spitzel, eine Privatperson, die im Auftrag der Soko beim VgT ermitteln sollte, gab. Schon in ihrer Einvernahme hatte Soko-Chefinspektorin Bogner zugestanden, dass es so eine Vertrauensperson gegeben habe. Diese hat aber keine Ergebnisse (!) geliefert, weshalb man sie rasch wieder abgezogen hätte. Die Richterin erklärt, dass sie mit Bogner telefoniert hat und die Protokolle der Vertrauensperson vorgelegt werden müssen. Nunmehr sind die Berichte da und werden an den Staatsanwalt und die Verteidiger ausgeteilt. Daraus ergibt sich, dass die Vertrauensperson in der Tierrechtsszene mindestens über 6 Monate gespitzelt hat. Der nun vorgelegte Bericht ist ein weiteres zentrales Aktenstück – neben den Berichte von Danielle Durand – das von der Soko im Verfahren vertuscht wurde.
25. Jänner 2011
Die Vernehmung der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand geht weiter. Manches ist auch zum Schmunzeln. Balluch war gemeinsam mit Durand in einem holländisches Tierrechtscamp gewesen – schwer inkriminierend laut Strafantrag – und hatte Durand für eine Radiosendung auf Radio Orange interviewt. Durand zeigt sich damals empört über die vielen Polizisten vor dem Camp und darüber, dass jeder Besucher von der Polizei kontrolliert wird. Sie fühle sich durch die Kontrolle in ihren Menschenrechten verletzt. Lachen im Verhandlungssaal. Vom Camp selbst sei sie begeistert – tolle Stimmung und sie lerne gerne nette Leute kennen.
Sonst befördert die Befragung kaum neue Erkenntnisse und schon gar keine Belege für strafbare Handlungen zu Tage. Bedenklich ist, wie hohe Repräsentanten der Justiz darauf reagieren. Ein zuständiger Sektionschef im Justizministerium meint in einer Zeitung, weil man nichts gefunden hat, dass halt die verdeckte Ermittlerin möglicherweise nicht glücklich vorgegangen sei, da es ihr nicht gelungen sei in gewisse Strukturen vorzudringen. Welche gewisse Strukturen bitte? Wir haben ein Problem im Rechtsstaat, wenn das Justizministerium statt Missstände zu kontrollieren, jetzt noch eine absurde Rechtfertigungsargumentation konstruiert.
24. Jänner 2011
Der erste Verhandlungstag im Jahr 2011 bringt die Fortsetzung der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand. Die Frage, ob ihr bei ihren Ermittlungen Bauanleitungen von Brandsätzen untergekommen sein, beantwortet Durand klar mit „Nein“. Straftaten oder deren Planung habe sie nicht wahrgenommen. Auch das schlechte Verhältnis von VgT und BaT bestätigt Durand. Die verdeckte Ermittlerin berichtet auch über einen Workshop in Luzern. Dort habe Martin Balluch in einer Power Point Präsentation erläutert, wie man für Recherchen in Tierhaltungsbetriebe eindringe ohne etwas zu beschädigen. Er habe auch betont, dass es wichtig sei, keine DNA-Spuren zu hinternlassen und nichts bei der Polizei auszusagen. Durand gibt auch zu, dass sie – im Auftrag der Soko – Trinkflaschen von mehreren Tierschutzaktivisten, darunter Monika Springer, mitnahm, um so DNA zu gewinnen. So einen Auftrag habe sie in ihren bisherigen verdeckten Ermittlungen noch nie erhalten, gibt sie auf Frage Arleths bekannt.
16. Dezember 2010
Nach den gestrigen Tumulten hat man heute den Großteil der Zuschauerplätze mit Polizeischülern besetzt. Eine bedenkliche und aufklärungswürdige Vorgangsweise. Auch bleibt es bei der Entscheidung die verdeckte Ermittlerin Durand kontradiktorisch zu vernehmen.
Dann gehts los. Es fällt Durand sichtlich schwer eine Begründung für ihren Einsatz zu liefern. Inwiefern man sich erhofft hätte, durch verdeckte Ermittlungen bei Demos zur Gefahrenabwehr beizutragen, fragt die Richterin durchaus kritisch. „Ich verstehe die Frage nicht“, antwortet Durand. Später meint sie, dass das im Hinblick auf Jagdstörungen und Tiertransportblockaden notwendig gewesen wäre. Das sind aber nur Verwaltungsübertretungen, die keine verdeckte Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz erlauben. Mehrfach fragt die Richterin, ob Durand Straftaten, im Sinne von Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder die Planung von Straftaten wahrgenommen hätte. Das verneint Durand.
Im Strafantrag wird das VgT-Büro als Kommandozentrale der kriminellen Organisation bezeichnet. Laut Durand wurden dort Transparente gemalt, Buttons gebastelt und Zeitschriften kuvertiert. Anderes hat sie nicht wahrnehmen können. Inkriminierte Funkgeräte und Wertkartenhandys wurden nur für Jagdstörungen und Recherchen von Tierhaltungsbedingungen verwendet.
Die Basisgruppe Tierrechte und der Verein gegen Tierfabriken waren verfeindet, sagt Durand. Das ist interessant, weil AktivistInnen dieser beiden Gruppen angeblich gemeinsam die kriminelle Organisation gegründet haben sollen und angeklagt sind.
Am 24. Jänner 2011, dem nächste Verhandlungstermin, wird die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin fortgesetzt.
15. Dezember 2010
Heute hätte die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin stattfinden sollen. Dazu ist es nicht gekommen. Die Richterin hat beschlossen, dass die Einvernahme kontradiktorisch erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Zeugin in einem Nebenraum sitzt und die Fragen über Videoeinspielung beantwortet. Die Fragen selbst wären von der Richterin überbracht worden. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, um Opfern von schweren Straftaten (z.B. Vergewaltigungsopfern) eine unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Täter zu ersparen. Was hat das aber mit einer verdeckten Ermittlerin zu tun? Das Gericht behauptet, dass die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Zeugin bestünde. Als Begründung werden vermeintliche Straftaten aufgezählt, die gegenüber den Angeklagten noch gar nicht bewiesen sind. Auch meint das Gericht weiter, dass sich die verdeckte Ermittlerin durch die Anwesenheit der Angeklagten unter Druck befände. Wie bitte? Eine verdeckte Ermittlerin, die Undercover in der Drogenszene ermittelt, würde sich im Gerichtssaal, gut bewacht durch die Polizei, unter Druck gesetzt fühlen. Absurd.
Die RechtsanwältInnen und Beklagten haben massiv gegen die Vorgangsweise protestiert. Verständlich. Die Qualität der Bildübertragung ist miserabel und direkte Fragen können nicht gestellt werden, sondern werden durch die Richterin meist neu formuliert überbracht. Der Prozess ist dann tumultartig zu Ende gegangen. Die Richterin hat die Verhandlung abgebrochen, nachdem sie nicht mehr in der Lage war die Gemüter zu beruhigen.
13. Dezember 2010
Heute bin ich selbst am Landesgericht Wiener Neustadt. Die Einvernahme des „Führungsoffiziers“ der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand steht am Programm. Die ursprünglich geheimen Berichte der verdeckten Ermittlerin über 16 Monate Undercovereinsatz liegen der Verteidigung mittlerweile vor. Wappel gibt an die Soko sei gegründet worden um Straftaten zum Nachteil der Firma Kleider Bauer aufzuklären. Kriminelles habe die verdeckte Ermittlerin nicht herausgefunden. Wappel habe die operative Führung der Ermittlerin übergehabt – die Entscheidung, ob und wie lange verdeckt ermittelt wird, lag bei der SOKO.
Die verdeckte Polizistin habe den Auftrag gehabt, gefährliche Angriffe (das sind Vorsatzstraftaten und deren Vorbereitung) abzuwehren. Das ist insofern wichtig, weil es fraglich ist, wie weit der Einsatz überhaupt rechtlich gedeckt war. Dass mit der verdeckten Ermittlung eigentlich die Aufklärung von Straftaten, also Strafverfolgung bezweckt wurde, die eigentlich der Strafprozessordnung unterliegt, bestreitet Wappel. Im Jahr 2007 wäre eine verdeckte Ermittlung nach der Strafprozessordnung nicht zulässig gewesen. Vorhalten, dass bestimmte Ermittlungen doch nur zur Beweissicherung von Straftaten gedient haben können, begegnet Wappel monoton und einfältig. „Für rechtliche Qualifizierungen sei er der Falsche und es habe alles nur der Gefahrenabwehr gedient …“
6. Dezember 2010
Einem Tierschützer wird vorgeworfen, er hätte Schweine frei gelassen und wird ironischer Weise deshalb wegen Tierquälerei angeklagt. Als Sachverständiger wurde Prof. Troxler geladen. Er ist nicht in die Liste der Sachverständigen eingetragen und Vorsitzender der Tierversuchskommission. Er redet lange über Rangkämpfe, die durch die Freilassung ausgelöst worden seien und zu Stress bei den Schweinen geführt haben sollen. Rechtlich wird die Anklage wegen Tierquälerei aber am mangelnden Vorsatz scheitern. Der Tierschützer hätte die Schweine wohl nicht mit dem Vorsatz freigelassen, sie zu quälen.
3. Dezember 2010
Die Richterin verkündet, dass sie die Observationsberichte der verdeckten Ermittlerin mittlerweile von der Polizei erhalten hat. Am Nachmittag lässt sie die Berichte verteilen.
Wir haben die Gelegenheit gehabt diese Berichte zu lesen. Straftaten kommen weder in Planung, noch Ausführung vor. Es geht primär um die Schilderung typischer NGO-Aktionen. In dem Bericht der verdeckten Ermittlerin wird ein harmloser Verein geschildert, wo über sexistische oder aggressive Demonstrationsparolen diskutiert wird. Auch von Konspiration kann die verdeckte Ermittlerin nicht berichten. Sie hat schnell Kontakt zum innersten Kreis der AktivistInnen. Balluchs Partnerin vertraut ihr private Geheimnisse und auch interne Streitigkeiten an. Übrigens schon nach zwei Teilnahmen an Informationstischen wird die Polizistin zu Jagdstörungen mitgenommen. Aggressiv wirken in diesem Bericht eher Jäger oder Fiaker die AktivistInnenen verfolgen, weil sie Ruhepausen der Pferde kontrollieren wollten. Was macht der Verein gegen Tierfabriken laut der verdeckten Ermittlerin? Demonstrationen, Anzeigen gegen Tierquäler und rechtliches Lobbying. Man verkleidet sich relativ unkonspirativ als Kaninchen und fordert die Verankerung von Tierschutz in der Verfassung. Harmlos. Das erklärt wohl, warum die Polizei diese Berichte dem Gericht verschwiegen hat. Ein Skandal!
1. Dezember 2010
Die Richterin lässt heute mit Aussagen tief in ihre Gefühlswelt blicken. Sie beschwert sich, dass ihr das Leben in diesem Verfahren schwer gemacht werde. Die Verteidigung würde Grenzen überschreiten. „Als Kind hab ich Bullenreiten gemacht“, zieht die Richterin unerwartete Vergleiche. Sie habe da immer versucht, so lange wie möglich oben zu bleiben – im Prozess sei das ähnlich. Sie verstehe, dass die Beschuldigten das Vertrauen zu Polizei und Justiz verloren hätten, aber die Anwälte hätten den Beschuldigten auch sagen können, dass sie die Richterin kennen würden und man ihr vertrauen könne. Sie verstehe auch, dass der Prozess für die Beschuldigten belastend ist. Aber das gelte auch für die Beamten, die rasch Abschlussberichte fertig stellen hätten müssen und sie selbst als Richterin, da der Prozess medial sehr aufgeladen ist.
29. November 2010
Die Richterin nimmt zum Thema verdeckte Ermittlung nach dem Sicherheitspolizeigesetz Stellung. Es hätte eine Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten gebraucht. Sie werde prüfen lassen, ob eine solche Ermächtigung vorgelegen ist. Rechtsanwältin Stuefer bringt vor, dass die Strafprozessordnung anzuwenden ist und daher eine verdeckte Ermittlung nach dem Sicherheitspolizeigesetz unzulässig war.
Ansonsten geht es wieder um den Brand in der Jagdhütte. Den dürften Jäger selbst durch Überheizung des Ofens verschuldet haben. Zwei Brandermittler werden heute dazu einvernommen: Hinweise auf Brandstiftung habe es keine gegeben, vielmehr auf eine Brandentwicklung durch Fahrlässigkeit. Dennoch hat die Polizei versucht, eine Verbindung zum Erstbeschuldigten herzustellen. Die Brandzeit war von den einvernommenen Beamten ursprünglich mit 11.11.2007 angegeben worden, weil ein Polizeibeamter an diesem Tag einen Feuerschein beobachtet hatte. In einem Polizei-Bericht wird dann ein Zeitraum von 11.bis 13.11.2007 für den Brand angenommen. Am 13.11.2007 befand sich nämlich der Erstangeklagte in der Gegend, um illegale Fasanerien anzuzeigen. Offenbar um einen Zusammenhang zum Brand herstellen zu können, wurde von der Polizei der Brandzeitraum ausgedehnt.
25. November 201o
Wieder sind Polizeibeamte geladen, die Sachbeschädigungen durch Unbekannte im Zusammenhang mit Tierschutz untersucht haben. Aus deren Einvernahme ergibt sich kein Hinweis auf konkrete TäterInnen. Martin Balluch weist auf unterschiedlichen Vorgangsweisen bei der Tatbegehung hin, widerlegt das doch die These von einer zentral operierenden kriminelle Organisation.
24. November 2010
Die Richterin kündigt die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand sowie ihres Führungsbeamten Stefan Wappel für den 13. 12. 2010 an. Auch wird ein Beschluss verlesen, der dokumentiert, dass die pauschale unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht durch die Kriminalpolizei Martin Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt hat.
Dann werden vier Polizeibeamte als Zeugen vernommen. Die Richterin vernimmt sie teilweise in scharfem und gereiztem Ton. Drei der einvernommenen Polizeibeamten berichten über die Beschädigung zweier Pkws der Firma Kleider Bauer durch Unbekannte. Sie seien an den Tatort gerufen worden. Hinweise auf TäterInnen habe es aber keine gegeben. Ein Beamter war vor Ort, nachdem ein Schaufenster einer Kleiderbauer Filiale beschädigt worden waren. Auch hier gibt es keinen Hinweis, wer die TäterInnen waren. Der Beamte war auch öfters bei den Kleider Bauer Demos dienstzugeteilt. Was dort gewesen sei? „Immer das Gleiche“, sagt er. „A Standl, mit Videos, mit Plakaten. Es wurde gesungen, getanzt, geschrien.“ Grund zum Einschreiten hätte er nie gehabt – strafbare Handlungen oder Gewalt hätte es nicht gegeben.
29. September 2010
Zeugin A., Assistenz der Geschäftsleitung bei Kleider Bauer entlastet die Beschuldigten. Angst habe sie nie gehabt. Sie habe E-Mails mit der Aufforderung zum Pelzausstieg auf ihre Arbeits-E-Mail und an die Office-Adresse von Kleider Bauer erhalten. Das habe etwa 2006 angefangen und auch heute noch würden solche E-Mails kommen. Endlich konnten die Beschuldigten Anträge stellen, die sie teilweise schon zu Verfahrensbeginn vorbringen wollten. Die Entscheidung über die Anträge behält sich die Richterin wie fast immer vor.
28. September 2010
Dr. Lebersorger vom NÖ Landesjagdverband berichtet über Buttersäureanschlag gegen NÖ Landesjagdverband, den er ursprünglich für ein Gasgebrechen hielt. Da Buttersäure durch das Türschloss eingebracht worden sei, wurden die gesamten Türen ausgetauscht und der Preis für die neuen Türen mit Rolläden als Schaden ausgegeben. Wer die TäterInnen waren bleibt aber im Dunklen. Dass Erstbeschuldigter Balluch und Nikolaus Kulmer von dem Verein TierWeGe Hochstände umgesägt hätten, wie Lebersorger in den Akten nach behauptet hat, will der Zeuge jetzt nicht mehr wiederholen. Er habe Dr. Balluch nicht beschuldigt.
24. September 2010
Schon öfters wurden beim Tierschutzprozess Themen behandelt, die ohne strafrechtliche Relevanz waren. Auch der heutige Verhandlungstag wurde einem Vorfall gewidmet, der strafrechtlich irrelevant war. Die Zwölftbeschuldigte Monika S. hatte eine Diskussion mit einer Kleider Bauer Angestellten namens Joana B.. Diese hatte Springer gegen deren Willen fotografiert – Springer fotografierte zurück. Springer rief die Polizei, da B. gegen ihre Kamera geschlagen habe. Weder B. noch die beiden Zeugen des Vorfalles behaupteten strafrechtlich relevantes Verhalten. Man fragt sich: Welche kriminelle Organisation ruft die Polizei, wenn es einen Konflikt gibt?
16. September 2010
Soko-Mitglied Landauf, der zahlreiche polizeiliche Abschlussberichte mitverfasste, wird einvernommen. Die Richterin lässt zahlreiche Fragen zu den Abschlussberichten aufgrund entsprechender Anträge Staatsanwalt Handlers nicht zu und unterbricht die Verteidiger wiederholt in ihrem Fragerecht. Neu Belastungsmomente ergeben sich aus den Aussagen nicht. Aus der Befragung Landaufs ergibt sich, dass die Idee, die kriminelle Organisation verfolge eine Doppelstrategie (legale Kampagnen einerseits, Straftaten andererseits) von Englischen Ermittlungen übernommen worden ist, die sich freilich nur auf England bezogen. Landauf bezeichnet den § 278a während seiner Einvernahme irrtümlich als „Konstruktionsdelikt“ (richtig Organisationsdelikt), was bei einigen Beschuldigten und Teilen des Publikums zu Heiterkeit führt, weil diese die Anklage tatsächlich für konstruiert halten.
15. September2010
Heute stand die Fortsetzung der im Mai begonnen Einvernahme von Revierinspektor Helmut Riepls (Sokomitglied und zuständig für die Funkwellenauswertung, also die Standortbestimmung der Handies der Beschuldigten) am Programm. Dem Zweitbeschuldigten wird eine schwere Sachbeschädigung am Mini Cooper der Kleider Bauer Pressesprecherin angelastet. Einziges Indiz: Er soll sich etwa zwei Monate vor der Tat in der Nähe des (späteren) Tatortes aufgehalten haben. Sein Handy sei zwei Monate vorher mehrmals bei einem Handymast eingeloggt gewesen, der sich 300m vom späteren Tatort entfernt befunden hat. Wie weit so ein Sender strahlt, ob man beispielsweise auch eingeloggt sein kann, wenn man mit der nächstgelegenen Straßen- oder U-Bahn vorbeifährt, hatte Riepl bei der letzten Einvernahme nicht angeben können.
Im Zuge der Aussage Riepls wird die „Zwei-Monate-vorher-in-der-Nähe-des-Tatorts-These“ nun endgültig in Frage gestellt. Demnach hätte sich das Handy des Zweitbeschuldigten zunächst in Tatortnähe (nahe Südbahnhof) – 4 Minuten später zwischen Guntramsdorf und Wiener Neustadt – weitere zwei Minuten später wiederum in Wien befinden sollen. „Dafür müsste man Supermann sein“, spricht die Richterin die Unmöglichkeit eines solchen Bewegungsmusters an. Es käme vor, dass Sendemasten manchmal ihren Sende-ID wechseln, erklärt darauf Riepl. Das könnte die Sprünge im Minutentakt erklären. Möglichweise hat der tatortnahe Sendemast in Wien seinen ID mit einem Sender in Guntramsdorf gewechselt und sich der Zweitbeschuldigte tatsächlich nur in Guntramsdorf befunden, wo er auch in der Nähe wohnt. Ohne Befragung hätte die Polizei diesen Umstand verschwiegen.
7. September 2010
Demonstrationen werden abgehandelt als wären sie kriminell. Somit bekommen irrelevante Fragen, nämlich ob Demonstrationen vor einem pelzverkaufenden Geschäft zu Umsatzeinbußen geführt haben, plötzlich Bedeutung. Strafrechtlich relevante Sachbeschädigungen von unbekannten Tätern werden zwar nicht den Beschuldigten angelastet, aber der kriminellen Organisation, der sie angehören sollen. Wieder fragt die Richterin nach den Zielen der ALF, so als könnten allfällige gleiche politische Ziele von unterschiedlichen Gruppierungen oder Personen ein kriminelle Organisation beweisen. Interessant ist die Tatsache, dass Telefonkontakte zwischen AktivistInnen der Basisgruppe Tierrechte (BaT) und dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) eher selten waren. Immerhin sollen laut Staatsanwaltschaft die Mitglieder der angenommenen „kriminellen Organisation“ aus diesen beiden Gruppen stammen.
6. September 2010
Mag. Birgit W., Pressesprecherin von Novartis, einem Unternehmen das Tierversuche durchführt, wurde heute über eine Demonstration gegen das Unternehmen, sowie zwei sogenannte „Home Visits“ befragt. Bei einem sei an ihrer Gegensprechanlage Sturm geläutet worden, beim zweiten sei es zu Beschmierungen von Hausfassade und Autos gekommen. Wie auch bei vielen anderen Zeugen liest die Richterin der Zeugin streckenweise zunächst deren Aussagen vor der Polizei vor und fragt dann ab, ob das auch so stimmt. Die StPO sieht freilich vor, dass Zeugen zunächst befragt werden und die Protokolle der Polizeiaussage erst vorzuhalten sind, wenn sich Widersprüche ergeben. Auch beim zweiten Zeugen dieses Verhandlungstages, Dr. Wolfgang H., Universitätsdozent an der der Universität Wien, referiert die Richterin in Anwesenheit des Zeugen aus Polizeiakten, um danach den Zeugen dazu zu befragen. Sie verliest sogar Zeugenaussagen, ohne dass diese Zeugen bei Gericht ausgesagt hätten – ein mit Nichtigkeit sanktionierter Verstoß gegen das Verlesungsverbot des § 252 StPO.
3. September 2010
Die Einvernahme des Polizei-EDV-Experten Breitsching wird heute fortgesetzt. Die Analyse des Computers des Erstbeschuldigten Martin Balluch ergibt, dass weder das BekennerInnenschreiben bezüglich einer Nerzbefreiung, noch die diesen Schreiben zugrunde liegende Texte, sowie LeserInnenbriefe an die Tageszeitung „Die Presse“ von Balluch stammen können. Alle diese Dokumente hatte Linguist Schweiger eindeutig Balluch zugeordnet. Hinsichtlich der den BekennerInnenschreiben zugrunde liegenden Texten hatte ohnehin schon der Zeuge Dr. P. ausgesagt, dass er sie selbst verfasst habe. Damit ist das umstrittene Gutachten Schweigers sowohl durch Personal- als auch durch Sachbeweise widerlegt.
Breitsching stellt auch fest, dass der Erstangeklagte, zwar ein einfaches Verschlüsselungsprogramm verwendet habe, sich aber sonst nicht weiter um die Computersicherheit gekümmert habe. Das ist insofern von Relevanz, als es zum Wesensmerkmal einer kriminellen Organisation gehört, dass sie sich in ihrer Kommunikation abzuschirmen versucht.
1. September 2010
Der erste Verhandlungstag nach der Sommerpause. Das Gericht widmet sich der Frage ob die Befreiung von Nerzen Tierquälerei ist. Zwar findet sich dieser Vorwurf gar nicht im Strafantrag, wird aber trotzdem verhandelt. Ein Sachverständiger wurde beauftragt diese Frage zu klären. Der Einwand der Rechtsanwälte, dass Tierquälerei nicht angeklagt sei, wird durch das Gericht mit dem Hinweis auf einen Ausdehnungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft „weggewischt“. Ob es der Strafprozessordnung entspricht, dass das Gericht Gegenstände verhandelt, die gar nicht angeklagt sind und dann allenfalls eine Ausdehnung der Anklage auf diese abwartet, ist mehr als fraglich. Die Strafprozessordnung ordnet eigentlich die genau umgekehrte Vorgangsweise an: Der Staatsanwalt dehnt die Anklage aus, und das Gericht entscheidet, bei Vorliegen der Voraussetzungen, dass auch der neue Anklagepunkt verhandelt wird.
28. Juli 2010
Der ehemalige operative Leiter der SOKO Josef Böck stellt die Situation, der durch unbekannte Täter Geschädigten, dramatisch dar: Alle Opfer hätten panische Angst gehabt. Böck hat Zeugin Firouz persönlich betreut, darüber aber keine Aktenvermerke gemacht. Bei Demos seien aggressiv Flugzetteln verteilt worden. Verteidiger Stefan Traxler versucht herauszufinden, warum Entlastendes, wie Alibis aus den Observationen und Rufdatenerfassungen, nicht im Akt vermerkt wurde. Das Gericht lässt diese Fragen aber nicht zu.
Zeuge Mag. Erich Zwettler, Leiter des LVT Wien, gibt an, dass es sich bei den unbekannten Tätern um Kleinstgruppen handeln würde, die wechselseitig nichts von deren Taten wissen würden. Das ist eine brisante Darstellung, da Kleinstgruppen die Anwendung von § 278a – Bildung einer kriminellen Organisation – ausschließen würden. Sonderbar wieder der Umgang des Gerichts mit den Beschuldigtenrechten. Nicht alle Beschuldigten durften Fragen stellen, da ohnedies alle Fragen beantwortet seien. Wer noch Fragen hätte, müsse einen begründeten Beweisantrag stellen, so das Gericht.
26. Juli 2010
Der Zeuge Walter Jaroschik, Soko-und BVT-Mitarbeiter, hat Verfassungsschutzberichte verfasst und die Korrespondenz der SOKO mit ausländischen Polizeibehörden verwaltet. Er spricht allgemein von Kleinstgruppen, die Tierrechtsanschläge durchführen würden. Eine Zuordnung von Straftaten zu den Angeklagten ist aber nicht möglich. Beweise für eine Doppelstrategie – legale und illegale Aktionen – gebe es auch keine, sagt Jaroschik.
Dann wird es skurril. Aus welchem Grund auch immer beginnt die Richterin für den Zeugen die bisherigen Verhandlungsergebnisse zusammen zu fassen. Dabei bringt sie nach überwiegender Auffassung des Publikums zum Ausdruck, dass für sie eine kriminelle Organisation existieren würde. Später betont sie wieder, dass der Verfahrensausgang völlig offen sei. Das lässt Zweifel aufkommen. Derzeit ist kein einziger Zeuge der Beschuldigten vom Gericht gehört worden. Es bleibt zu hoffen, dass der Ausgang tatsächlich offen ist und das Gericht sich nicht schon längst ein „Vorurteil“ gebildet hat.
23. Juli 2010
Kurzfristig hat die Richterin, Christine Fehervary vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, geladen. Fehervary hatte verdeckt das Kunstsymposium „Tier als Subjekt“ besucht, um mehr über die Tierrechtsbewegung zu erfahren. Außer, dass sie es interessant gefunden hatte, konnte sie nicht viel berichten. Strafrechtlich relevantes habe nicht statt gefunden. Fehervary wollte sich an vieles nicht erinnern und antwortete ausweichend. Besonders welche Veranstaltungen sie noch bespitzelt hätte und wer ihre Vorgesetzten oder Kollegen waren, wollte sie nicht sagen. Auch wollte sie wissen, ob das nicht der Amtsverschwiegenheit unterliege. Darauf läutete die Richterin das Ende der Befragung ein. Nach der Strafprozessordnung gibt es übrigens keine Amtsverschwiegenheit über Wahrnehmungen, die Gegenstand des Verfahrens sind. Offensichtlich wollte man aber nicht zu viele Details über die Spitzelarbeit des Verfassungsschutzes offenlegen. Während der Einvernahme dieser Zeugin setzten sich mehrere ZuschauerInnen rote Clownnasen auf. Das Gericht ließ die Clowns polizeilich aus dem Saal entfernen. Ein Polizeischüler aus dem Publikum filmte mit und wurde ebenfalls des Saales verwiesen.
21. Juli 2010
Der 36. Prozesstag war wieder einmal Versammlungen und Demonstrationen von TierrechtsaktivistInnen gewidmet. Zwei Beamte berichteten über Demonstrationen. Über strafrechtwidriges Verhalten konnten sie wenig überraschend keine Angaben machen. Die Demonstrationen seien ordnungsgemäß verlaufen. Ein BaT-Angeklagter brach überraschend sein Schweigen und wies darauf hin dass hier in einem Strafverfahren legale, verfassungsgesetzlich geschützte Demonstrationen zum Thema gemacht werden. Das ist genau das Problem des Prozesses. Demokratische Handlungen werden zum Sachverhalt eines Strafprozesses mit dem die Existenz einer kriminellen Organisation untermauert werden soll.
19. Juli 2010
Heute wurde die Einvernahme des ehemaligen VgT-Chefs Dr. Plank fortgesetzt. Plank behauptete, er habe Balluch am Tag an dem ein Brandanschlag auf eine Masthuhnfabrik bei St. Pölten verübt worden ist, in der Nähe abgesetzt. Dies sei ihm eigenartig vorgekommen, versuchte Plank eine Beteiligung Balluchs zu suggerieren. Seine Darstellung hat Plank zwischenzeitlich mehrfach revidieren müssen. Balluch präsentierte Tankrechnungen und Kontoauszüge aus der VgT-Buchhaltung, wonach sich ergab, dass Plank im fraglichen Zeitpunkt nicht wie angegeben mit Balluch auf Wandertour war und Balluch bei St Pölten abgesetzt hätte, sondern dass Plank nahe seines Wohnortes Geld abgehoben und getankt hatte. Auch Planks zweite belastende Aussage – Plank habe gemeinsam mit Balluch und anderen Nerze befreit erwies sich als wenig glaubwürdig. Die Richterin verwies darauf, dass Martin Balluch zu dieser Zeit noch in England war. Plank bestätigte, dass zwei Texte, aus denen ein Bekennerschreiben zu einer Nerzbefreiung zusammengestellt wurde, von ihm verfasst worden sind. Das umstrittene linguistische Gutachten von Dr. Schweiger hatte das Bekennerschreiben übrigens Martin Balluch zugeordnet. Damit hat sich das viel kritisierte Gutachten jedenfalls in diesem Punkt als falsch herausgestellt.
14. Juni 2010
Nach der Strafprozessordnung muss dem Angeklagten nach der Vernehmung eines jeden Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den jeweiligen Aussagen eingeräumt werden. Verteidigerin Dr. Stuefer wies darauf hin, dass die Angeklagten schon mehrere Tagen keine Stellungnahme abgeben konnte. Richterin Arleth stellte in Aussicht, dass ausständige Stellungnahmen am 17. Juni erfolgen könnten. Verteidiger Mag. Traxler beantragte für seine Mandanten sofort Stellung nehmen zu dürfen. Eine andere Vorgangsweise widerspräche den Grundsätzen eines fairen Verfahrens. Das Gericht wies die Anträge ab
Am Nachmittag erfolgte der mit Spannung erwartete Auftritt des Zeugen der Anklage dem ehemaligen VgT-Geschäftführers Plank. Balluch habe für ALF-Ideologie geworben. Nähere Angaben konnte Plank trotz mehrmaligen Nachfragens der Richterin nicht machen. Plank selbst sei für Tierbefreiungen und habe solche auch durchgeführt, sei aber gegen Sachbeschädigungen. Am Tag vor einer angeblichen Brandstiftung nicht weit von St. Pölten habe er Balluch auf dem Heimweg von einem gemeinsamen Skiurlaub in St Pölten absetzen sollen.
2. Juni 2010
Dem Beschuldigten F. wird vorgeworfen, dass eine ihm angelastete Befreiung von Schweinen aus einer Massentierhaltung, den Tieren Qualen verursacht haben soll und drei Tiere deshalb verstorben sind. Der Gutachter DI Tschider sollte darüber Auskunft geben. Da der Gutachter aber kurioser Weise kein Tierarzt ist, konnten zahlreiche Fragen nicht fachkundig beantwortet werden. Die Richterin entschied daher spontan Dr. Nathaniel, den Tierarzt des von der Befreiung betroffenen Schweinefabrikbesitzers als Zeugen zu laden. Die Befragung des Gutachters durch die Anwälte wurde kurzer Hand abgebrochen. Diese Vorgangsweise sorgt für Empörung. Die Rechtsanwält/innen der Beschuldigten sehen mit so einer Vorgangsweise den Grundsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention auf ein faires Verfahren verletzt.
1. Juni 2010
Thema der Verhandlung war der Brand einer Jagdhütte in Zurndorf. Die Polizei hatte Brandstiftung behauptet und einen Zusammenhang zum Angeklagten Martin Balluch herzustellen versucht, der am 13. 11.2007, zwei Tage nach dem Brand, in der Nähe gesehen worden sein soll. Der Tatzeitpunkt wurde von der Polizei ursprünglich mit 11.11. 2007 angegeben, dann auf den Zeitraum auf 11.bis 13.11.2007 ausgeweitet, offenbar um hier noch einen Zusammenhang mit Balluch herstellen zu können. Ein Gutachten, wonach der Brand wahrscheinlich durch eine Überhitzung des Ofens entstanden ist, wurde von der Polizei nicht beachtet. In der Anklage wurde die Brandstiftung Balluch zwar persönlich nicht mehr zum Vorwurf gemacht – der kriminellen Organisation aber schon. Somit ist klar: alles, was keinem konkreten Täter zugeordnet werden kann, wird der angeblichen kriminellen Organisation und damit sämtlichen Angeklagten unterstellt.
27. Mai 2010
Bislang hatte sich das Gericht dafür interessiert, ob Kleider Bauer durch Demonstrationen oder andere Tierschutzaktivitäten Umsatzeinbussen erlitten hätte. Die befragten Mitarbeiter/innen konnten dazu keine Angaben machen. Ein Antrag der Verteidigung den Lagebericht von Kleider Bauer aus dem Jahr 2007, der die angeblichen Einbußen auf Grund der Demonstrationen unerwähnt lässt, zu den Akten zu nehmen, wurde abgelehnt.
Das Gericht hat hinsichtlich der, von den Verteidigern, beantragten Gutachten stets verkündet, dass es keine Privatgutachten nach der StPO gebe. Daher dürfen solche Gutachten weder verlesen noch auf sie Bezug genommen werden. Ein Gutachten der Firma Kleider Bauer, das die von ihr angegebene Schadenssumme rechtfertigen sollte, durfte ein Zeuge aber sehr wohl referieren. Auch die Verlesung einer Droh-E-Mail gegen Tierschützer/innen, worin es heißt „Lieber eine paar tote Tierschützer als eine kaputte Wirtschaft“ wurde nicht zugelassen. Beschwerde-E-Mails der Kund/innen von Kleider Bauer über die Tierschützer/innen vor den Geschäften, durften hingegen von Zeugen verlesen werden.
Gerichtsbeobachter kritisieren, dass die Richterin mit zweierlei Maß misst, ob ein Schriftstück von der Anklage und deren Zeugen oder von der Verteidigung kommt. Während von den Verteidigern und Beschuldigten vorgebrachte Schriftstücke meist abgelehnt werden, wurde bis dato jedes von Entlastungszeugen vorgelegte Schriftstück bereitwillig zugelassen.
Wenig später wurden dann zwei Beschuldigten wegen zwei-drei Zwischenrufe von der Verhandlung ausgeschlossen. Dann überraschte die Richterin noch mit einer Anzeige gegen unbekannte Täter. Grund war ein Artikel in der Zeitung „Österreich“, wo unter anderem Meinungen zitiert wurden, die die Objektivität des Gerichts in Frage stellten.
19. und 20. Mai 2010
Die zwei Sachverständigen Dr. Stein und Dr. Nussbaumer wurden zu ihren DNA-Untersuchungen befragt. An Tatorten von Tierbefreiungen, beispielsweise auf Reifen oder Taschenlampen gefundene DNA-Spuren, ließen sich den Beschuldigten nicht zuordnen. Die DNA-Untersuchung der beim Beschuldigten V. gefundenen Hauben ergab – wenig überraschend – dass diese tatsächlich von ihm stammen. V. gab an, nicht etwa Haubenwart einer kriminellen Organisation zu sein, sondern die Hauben für Recherchen über die Situation von Tieren in der Massentierhaltung zu verwenden. Die beiden Steine, mit denen das Fenster eines Gasthofes im Zuge von Protesten gegen eine rechtsextreme Veranstaltung eingeworfen worden waren wiesen Spuren von mindestens drei Personen auf. Eine davon konnte, nach Aussage der Sachverständigen Dr. Stein, mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Beschuldigten H. zugeordnet werden. Die Steine sind aber auch noch von mindestens zwei weiteren Personen angegriffen worden, wobei keine Reihenfolge festgelegt werden kann. Bereits bei seiner Einvernahme am Vortag hatte H. dazu angegeben, er sei auf dem Weg zur Kundgebung gegen die rechtsextreme Veranstaltung gewesen und hat sich von Skinheads bedroht gefühlt, weshalb er die Steine eingesteckt habe, um sich notfalls verteidigen zu können. Später habe er, als er zur Kundgebung aufgeschlossen hat, die Steine auf den Boden geworfen. Andere hätte dann möglicher Weise, wie auch die weiteren DNA-Spuren erklären würden, diese Steine auf das Gasthaus geworfen.
18. Mai 2010
Gruppeninspektor Gröbelbauer berichtete über seine Wahrnehmungen hinsichtlich eines Buttersäureanschlages auf die Kleider Bauer Filiale in Graz. Zwischen den Demonstrationen und der Sachbeschädigung habe er keinen Zusammenhang feststellen können. Es habe bei den Demonstrationen nie Probleme gegeben, er könne sich an keine Beschwerde erinnern. SOKO-Mitglied Abteilungsinspektor Ziegler konnte nichts über konkrete Verdachtsmomente sagen, außer dass ein Beschuldigter laut einer Funkzellenauswertung zwei Monate vor einer Sachbeschädigung im Nahbereich des Tatorts gewesen ist. Den Umstand, dass Alibis der Beschuldigten, die sich aus der Funkzellenauswertung, sowie Telefon- und anderer Überwachungsmethoden ergeben haben, in den Ermittlungsakten nicht erwähnt wurden, hielt er für normal. Die Frage ob er die Bestimmungen der Strafprozessordnung kenne, wonach die Polizei auch Entlastendes zu ermitteln hätte, ließ die Richterin nicht zu. Aus der Befragung Zieglers ergab sich auch, dass manche der sogenannten Drohmails von Deutschland aus versendet worden sind und zwischen den Beschuldigten und den Mailverfasser/innen keine Verbindung besteht. Auch das blieb aber in der Ermittlungsakten unerwähnt.
12. Mai 2010
Im Rahmen der Verhandlung kam es zu einem Schlagabtausch zwischen der Richterin und den Rechtsanwält/innen. Die Richterin warf den Verteidiger/innen und Beschuldigten Verfahrensverzögerung vor, was empört zurückgewiesen wurde. Sie üben nur Verteidigungsrechte aus, wozu sie verpflichtet seien, betonten die Rechtsanwält/innen. Rechtsanwalt Traxler wies darauf hin, dass das Verfahren für die Angeklagte mit großen psychischen und finanziellen Belastungen verbunden ist und daher kein Interesse besteht, das Verfahren zu verzögern. Prozessbeobachter kritisieren, dass vielmehr der Verhandlungsstil der Richterin zu Verzögerungen führt. Da das Gericht immer wieder die Relevanz von Fragen der Verteidigung in Abrede stellt, müssen diese Fragen ausführlich begründet werden. Auch die Angewohnheit der Richterin, die Verteidigung bei ihren Fragen zu unterbrechen und diese Fragen neu – teilweise gleich, teilweise anders – zu formulieren ist äußerst zeitintensiv.
Der Zeuge Rudolf Plessl, ein ehemaliges Mitglied der Soko Bekleidung und nunmehr Nationalratsabgeordneter der SPÖ (!), hatte nach eigenen Angaben die Aufgabe, bei ungeklärten Straftaten zu klären, ob Tierschutzbezug besteht. Warum Entlastendes in den Akten nicht erwähnt wurde, konnte Plessl nichts sagen. Berichte seien im Akt. Sind sie aber nicht! Auch das Gericht oder der Staatsanwalt fanden offenbar keine solchen Berichte oder Aktenvermerke. Die Frage eines Beschuldigten, ob Straftaten konkreten Personen zugeordnet werden konnten, ließ die Richterin nicht zu. Begründung: Die Beweiswürdigung obliege dem Gericht. Das mag zwar stimmen, ist es aber nicht unerheblich, ob ein Polizeibeamter Indizien oder Beweise ermitteln konnte, die diesen Schuss zulassen. Tatsächlich hat die Richterin selbst ähnliche Fragen bereits an andere Zeugen gestellt.
11. Mai 2010
Eine Chemielaborantin für Kriminaltechnik hat heute zu Untersuchungen von Substanzen Stellung genommen, mit der Schaufenster verätzt worden sein sollen. Nicht alle davon waren tatsächlich ätzend. Die bei den Beschuldigten sichergestellten Substanzen wiesen keinerlei Bezug zu den Straftaten auf. Diese Erkenntnisse fanden aber nicht in die Akten Eingang, was wieder dem Verdacht Nahrung gibt, dass Entlastendes entgegen der Strafprozessordnung in den Voruntersuchungen unberücksichtigt geblieben ist. Mitarbeiterinnen von Hämmerle und Kleiderbauer gaben an, dass sie beim Tierschutzprotest vor dem Geschäft vor allem die Megaphone und Sprechchöre in Verbindung mit der Musikberieslung im Geschäft selbst gestört haben. Eine Hämmerle Mitarbeiterin glaubte dann auch eine der Aktivistinnen identifizieren zu können und zeigte ausgerechnet auf Rechtsanwältin Alexia Stuefer. Übrigens ein Antrag, dass legale Demonstrationen in diesem Verfahren nicht erörtert werden, weil sie nicht strafbar seien und daher auch nicht Teil der Unterstützung einer kriminellen Organisation sein können, wurde vom Gericht abgelehnt. So viel zum Thema „Kriminalisierung von NGO-Arbeit“.
6. Mai 2010
Heute wurden der Pelzhändler Gnädig, drei Kleider Bauer Angestellte, sowie ein Experte zu Funkdatenauswertung einvernommen. Pelzhändler Gnädig, hatte zahlreiche Sachbeschädigungen auch solche ohne jeden erkennbaren Tierschutzbezug an die Polizei weitergeleitet. Von Tierschützern kontaktiert sei er nie worden, was verwundert, unterstellt doch die Anklage die kriminelle Organisation hätte Druck auf ihre „Opfer“ ausgeübt. Den Schaden habe Gnädig der Versicherung zunächst als Einbruch und erst als klar war, dass diese auch Glasbruch bezahle, als Schaden mit Tierschutzbezug gemeldet. Revierinspektor Riepl, der zur Rufdatenauswertung einvernommen wurde, konnte nicht sagen, wie weit der Bereich einer Funkzelle reicht. Unbeantwortet blieb auch die Frage, ob der Umstand, dass der Beschuldigte H. sich zwei Monate vor einer Sachbeschädigung am PKW der Kleider Bauer Pressesprecherin Firouz im Funkbereich eines tatortnahem Senders befunden habe, nicht auch daher rühren könne, dass H. mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vorbeigefahren sei. Nicht erklären konnte Riepl auch, warum zahlreiche entlastende Erkenntnisse sich nicht im Akt finden.
4. Mai 2010
Heute stand die Einvernahme von Marjan Firouz, ehemalige Kleide Bauer Pressesprecherin als Zeugin am Programm. Firouz schilderte, wie sie einmal ihren PKW mit aufgestochenen Reifen und mit Buttersäure überschüttet vorfand. Zu den Kundgebungen vor den Filialen gab Firouz an, es wären manchmal bis zu 15 Personen dort gewesen, die sehr laut gewesen wären und versucht hätten, die Kunden davon abzuhalten, in die Filiale zu gehen. Die Kunden hätten nicht reingehen dürfen bzw. seien beschimpft worden. Bei näherem Nachfragen wurde konkretisiert, dass die Kundgebungsteilnehmer/innen den Kunden zugerufen hätten, sie sollen das Geschäft nicht besuchen. Darüber hinausgehenden Zwang oder Druck hätte es nach ihrer Aussage nicht gegeben. Firouz bezog sich in ihre Einvernahme auch auf einen Vorfall von angeblicher Nötigung. Nach ihren Angaben hätten sie nach Dienstschluss Demonstranten mit einem Banner am Wegfahren gehindert und mit Fäusten auf ihr Auto eingeschlagen. Das ganze habe etwa drei Minuten gedauert. In ihren Stellungnahmen haben sechs Beschuldigte darauf hingewiesen, dass sie nicht an diesen Aktionen teilgenommen haben und sämtliche Kontakte offiziell im Rahmen einer inhaltlichen Auseinadersetzung mit Kleider Bauer stattgefunden haben.
26. und 27. April 2010
Der Geschäftsführer von Kleider Bauer Peter Graf wurde als Zeuge einvernommen. Im Kern ging es um Demonstrationen und eine Reihe von Sachbeschädigungen unbekannter Täter. Auch Fragen, welcher Schaden Kleider Bauer aus Protesten der „Tierschutzszene“ erwachsen sei, waren Thema. Fest steht, dass die angeblich beschädigten Pelze in einer Grazer Filiale letztendlich doch verkauft werden konnten. Weitere Fragen wurden dazu nicht zugelassen. Peter Graf bestätigte jedenfalls, dass er mit dem Innenminister über die Aktivitäten der „Tierschutzszene“ sprechen wollte und dann ein Treffen auf höchster Polizeiebene (unter anderem dem Polizeipräsidenten) stattgefunden hat.
Probleme gibt es für alle, die dem Prozess zuhören wollen. Selbst Zuseher – darunter auch der Vater eines Beschuldigten – die einen Ausweis hatten, wurden nicht in den Gerichtssaal hineingelassen. Angeblich gibt es keine Platzkarten mehr. Warum dann aber fast ein Drittel der Plätze frei geblieben ist, ist nicht erklärbar. Zu den Gästen gehört neuerdings auch eine Gruppe von geschätzten 20 Teilnehmern der Sicherheitsakademie oder Polizeibeamte in Zivil. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das kein Zufall ist und die Plätze im Gerichtssaal an genehme ZuhörerInnen vergeben werden sollen. Das wäre hochproblematisch. Die Öffentlichkeit hat eine kontrollierende Funktion. Ein Gericht kann sich die ZuhörerInnen nicht aussuchen. Wenn gestört wird – das kommt in dieser Gerichtsverhandlung immer wieder vor – gibt es in der Strafprozessordnung ohnedies Bestimmungen, um darauf reagieren zu können. Eine grundsätzliche Vorauswahl der ZuschauerInnen – nach welchen Kriterien auch immer – entspricht nicht der Idee der Verfahrensöffentlichkeit.
15. April 2010
Heute erstattete Dr. Lürzer sein Gutachten zum Thema Verschlüsselung der Computerdaten der Beschuldigten. Das ist wesentlich, da das Vorliegen einer kriminellen Organisation auch daran zu messen ist, ob versucht wurde sich auf besondere Art und Weise vor Strafverfolungsmaßnahmen abzuschirmen.
Drei der Beschuldigten hatten dem Gutachten des Sachverständigen zufolge überhaupt keine Sicherheitsmaßnahmen auf ihrem Computer installiert. Andere Beschuldigten verwendeten Programme wie PGP oder GnuGP zur Emailverschlüsselung, TrueCrypt zur Dateienverschlüsselung, und Torpark für sicheres Surfen im Internet. Dr. Lürzer brachte wiederholt zum Ausdruck, dass die den Beschuldigten vorgeworfenen Computersicherheitsmaßnahmen nicht unüblich sind. Verschlüsselung von Daten sei grundsätzlich ein Thema, das praktisch jeden betreffe. Im privaten Bereich sei die Verschlüsselung wichtig, weil über das Internet Verbindungen zwischen praktisch allen Rechnern bestünden und dadurch Zugriff auf bestimmte Daten möglich seien. „Ein Mail, das ich unverschlüsselt verschicke, kann von jedem, der die technischen Mitteln hat, mitgelesen werden, ähnlich wie eine Postkarte“, führte Dr. Lürzer aus.
14. April 2010
Heute war die angebliche Urheberschaft einiger Bekennerschreiben von Martin Balluch Verhandlungsthema. Die Richterin bringt auch eine angebliche Brandstiftung gegen den Zirkus Knie in das Verfahren ein. Die bei der angeblichen Brandstiftung gefundenen DNA Spuren sind nicht ident mit einem der dreizehn Beschuldigten. Aber bei Martin Balluch sei ein Text der ALF zu einer Bauanleitung für einen Brandsatz gefunden worden. Martin Balluch wies neuerlich darauf hin, dass er für seine Bücher unzähligen Schriftstücken mit Tierrechtsbezug sammle. Darunter auch das inkriminierte Schriftstück, das er aber nicht selbst verfasst habe. Zwischenzeitlich war dann die Verhandlung unterbrochen, weil die Richterin einen Teil des Publikums wegen Lachens des Saal verwies.
Das Gutachten von Dr. Schweiger selbst basiert auf gewagten Annahmen. Rechtschreibfehler die fast jedem passieren können, wurden als linguistischer Fingerabdruck Martin Balluchs bezeichnet. Aus dem Umstand, dass in zwei Texten gegen Ende ein Fehler passierte, schloss Dr. Schweiger, dass es sich um den gleichen Urheber – Martin Balluch – handle. Rechtsanwältin Dr. Stueffer wies auch auf mehrere siginifikante Unterschiede zwischen Texten, die Martin Balluch tatsächlich verfasst hatte und den ihm vom Gutachten zugeschriebenen Bekennerschreiben hin. So verwendet er in seinen Texten stets die Abkürzung z.B. aber nie das in einem Bekennerschreiben enthaltene „beispielsweise“. Die Richterin machte es der Verteidigung nicht leicht, Fragen zu stellen. Sie lies auch keine Stellungnahmen oder Schlussfolgerungen der Anwälte zu und übersieht damit, dass Anwälte berechtigt sind, alles vorzutragen, was der Verteidigung dient. Auch war sie nicht bereit, Dokumente Martin Balluchs anzunehmen, welche die Stichhaltigkeit des Gutachtens entkräften sollten.
12. April 2010
Spannung herrschte bei der Zeugeneinvernahme des Polizisten Sergeant John Madigan vom Englischen National Domestic Extremism Team. Nach der ALF befragt, gab John Madigan an, dass Personen, die Straftaten im Namen von Tierrechten begehen, sich als ALF bezeichnen. ALF sei ein Abzeichen oder Kennzeichen. Jedenfalls ergibt sich aus der Darstellung des englischen Polizeibeamten nicht, dass ALF eine Organisation wäre. Schwerpunktmäßig ging es bei der Einvernahme um Aktionen von SHAC (Stop Huntington Animal Cruelty) einer Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchsunternehmen Huntington Live Sciences (HLS). SHAC-Aktivisten oder deren Umfeld werden nach Aussagen von Madigan für einen Großteil der tierrechtsbezogenen Straftaten wie Sachbeschädigungen in England verantwortlich gemacht. Madigan hat keine tieferen Verbindungen von illegalen, mit SHAC möglicherweise in Zusammenhang stehenden, Aktionen in Österreich und einer behaupteten österreichischen kriminellen Tierrechtsorganisation dargelegt. Von einer legalen SHAC-Kundgebung in Österreich konnte der Detective berichten, die vor Österreichs einzigem Primaten-Versuchslabor stattfand. Außerdem hätten SHAC-Aktivisten Österreich besucht. Mit wem sie sich getroffen hätten, konnte der Beamte nicht sagen. Damit haben sich aber Theorien der Anklage, die Angeklagten seien als kriminelle Organisation der militante österreichische Arm einer internationalen Tierrechtsbewegung, die aus England gesteuert wird nicht bestätigt.
7. und 8. April 2010
Am Mittwoch wurde VgT-Geschäftsführer Harald B. einvernommen. Als besonders belastend empfand die Anklage offenbar, dass Harald B. in einem E-Mail darauf hingewiesen hat, dass Behauptungen in der Öffentlichkeit, schon aus medienrechtlichen Gründen, auch beweisbar sein müssen. Was ist daran bitte verdächtig? Das ist eine banaler Hinweis, den ich selbst immer wieder gebe, wenn sich jemand politisch äußern will. Gerade ein Jurist sollte daran eigentlich nichts besonderes finden, gerade weil Unternehmen häufig mit Klagen auf Kritik reagieren. Die Richterin versuchte auch Kontakte von VgT- und BAT-Aktivist/innen nach zu weisen. Dabei ist man auch auf Hund Otto gekommen. Der Journalist Hans Rauscher hat diese Prozessepisode in einem ausgezeichneten Standard-Kommentar „Aus einem Mafia-Prozess“ aufgearbeitet, dem nichts hinzu zu fügen ist.
Am Donnerstag wurde mit Chefinspektorin Bettina Bogner die erste Zeugin der Anklage einvernommen. Sie nahm zur Theorie Stellung, ob man aus dem Umstand, dass keine Täter von Sachbeschädigungen mit möglichem Tierrechtsbezug ausgeforscht werden konnten, darauf schließen müsse, es liege eine kriminelle Organisation vor. Bogner wies darauf hin, dass bei den Sachbeschädigungen allgemein nicht sehr viele verwertbare Spuren, wie beispielsweise Blut, hinterlassen wurden. Deshalb aber darauf zu schließen, dass das so wäre, weil dahinter eine professionelle Organisation stünde, sei ihr „fast ein bissl zu spekulativ. “Es wäre unseriös, das zu sagen“, so Bogner.
25. März 2010
Die Richterin eröffnete die heutige Verhandlung mit „Die Person, begrüße ich aufs allerherzlichste, die unter smash278a postet, schönen guten Tag, falls sie sich im Saal befindet“. Offensichtlich informiert sich die Richterin über die Blogberichterstattung im Internet.
Dann wurde ein interessanter Umstand erläutert. Das Verhältnis der Gruppen „Verein gegen Tierfabriken (VgT)“ und „Basisgruppe Tierrechte (BaT)“. Mitglieder beider Gruppen sind angeklagt und sollen gemeinsam die „kriminelle Organisation“ gebildet haben. Das ist bemerkenswert, weil nicht nur Insider wissen, dass das Verhältnis zwischen diesen beiden Initiativen zumindest zeitweise alles andere als gut war. Auch aus zahlreichen Telefonüberwachungsprotokollen ergibt sich eine starke Ablehnung von BaT-Mitgliedern gegenüber dem VgT. Insbesondere Balluch (VgT) wurde wiederholt von BaT Aktivist/innen als Volltrottel bezeichnet. Nach dem Gesetz muss eine kriminelle Organisation mindestens 10 Mitglieder haben. In diesem Verfahren ist das aber nur möglich, wenn man davon ausgeht, dass VgT- und BaT-Mitglieder zusammengearbeitet hätten, was angesichts der gepflegten Rivalität absurd ist. Polizei und Staatsanwaltschaft haben diesen Umstand bis dato komplett ignoriert. Nicht zufällig – würde sonst die Konstruktion der „kriminellen Organisation“ in sich zusammenbrechen.
Bis 7. April ist jetzt im Prozess Osterpause.
24. März 2010
Heute haben vier Beschuldigte zwar Stellungnahmen abgegeben – Fragen aber aus Protest nicht beantwortet. Eine zweischneidige Strategie. So sehr nachvollziehbar ist, dass die Anklage nach § 278a StGB politisch von den Beschuldigten abgelehnt wird, vergibt man doch die Chance die dünnen Vorhalte der Staatsanwaltschaft zu widerlegen. Politische Haltungen sind das eine – ein Prozess das andere. Das Strafverfahren ist zwar ein Politikum, aber kein Forum einer politischen Auseiandersetzung, sondern es gilt prozessuale Rechte wahr zu nehmen. Letztendlich muss aber jeder Beschuldigte selbst entscheiden, wie er sich im Rahmen eines Prozesses verteidigt.
22. März 2010
Heute stand die Einvernahme von Chris Moser, einem Künstler, am Programm. In seinen Kunstwerken geht es um die Themen Jagd oder Tierbefreiung. Das künstlerische Schaffen von Moser war Prozessthema. Was heißt das aber? Muss jetzt jeder Krimiautor Angst haben in einem Mordfall verdächtigt zu werden? Chris Moser wies darauf hin, dass er als Künstler bewusst überzeichne – das aber nichts mit kriminellem Verhalten oder der Unterstützung einer kriminellen Organisation zu tun habe.
17. und 18. März 2010
Die Einvernahmen der Beschuldigten gehen weiter. Noch immer gibt es keine konkreten Hinweise für das Vorliegen einer kriminellen Organisation. Die Staatsanwaltschhaft steht daher offensichtlich unter Druck. Also versucht man ein internationales Netzwerk mit bekannten militanten Tierschützern darzulegen. SHAC (Stop Huntington Live Science) ist eine internationale Kampagne gegen das größte Tierversuchslabor Europas, Huntington Live Science. Die Staatsanwaltschaft thematisiert, dass der Beschuldigte H. auch SHAC-Aktivisten aus dem Ausland, die gerade in Österreich zu Besuch waren, zu einem Grillfest eingeladen haben soll. Das Grillfest hat es tatsächlich gegeben, die SHAC Aktivisten sind dort allerdings nie aufgetaucht. Was aber egal ist, der Besuch eines Grillfests erfüllt bekanntlich ohnedies nicht den Tatbestand einer kriminellen Organisation.
15. März 2010
Wieder geht es um die E-Mails der Tierschützer/innen. Der Beschuldigte H. hat erneut darauf hingewiesen, dass die Polizei in den Abschlussberichten Mails inhaltlich verfälscht wiedergebe und so Dinge in einer Weise formuliere, wie er sie nicht gesagt habe. Dies betreffe insbesondere die Korrespondenz mit Kleiderbauer. Nur ein E-Mail im Akt sei ein Original, die anderen bloß inhaltlich zitiert. Beispielsweise sei ein Mail nicht zitiert worden in dem H. gegenüber einer pelzführenden Kaufhauskette versicherte: „Wir sind immer über ein angenehmes Gesprächsklima bemüht“. Es entsteht der Eindruck, dass die Polizei entlastende E-Mails geflissentlich ignoriert hat. Es wurde wieder beantragt die entsprechenden E-Mails im Original vorgelegt zu bekommen.
Die Fragen der Richterin bewegen sich manchmal an der Grenze zur Untragbarkeit: „Halten Sie die Polizei überhaupt für sinnvoll in Österreich, weil die ja nur bespitzelt wird…“, wird ein Angeklagter befragt. Solche platten Polemiken von der Richterbank schaden dem Prozess und geben jenen Stimmen Nahrung, die dem Gericht Parteilichkeit unterstellen.
11. März 2010
Die Einvernahme der Beschuldigten wird fortgesetzt. Es werden die Inhalte von E-Mails vorgehalten. Problematisch dabei ist, dass nicht die Original-E-Mails, sondern Zitate der E-Mails aus den Polizeiberichten vorgehalten werden. Das ist deshalb problematisch, weil Zitate so aus dem Zusammenhang gerissen werden und nicht in ihrem gesamten Kontext beurteilt werde können.
Die Richterin begann auch während der Einvernahme der Beschuldigten diverse Straftaten unbekannter Täter mit – nach Ansicht der Polizei – angeblichem bzw. möglichem Tierschutzbezug aus diversen Polizeiprotokollen und Anzeigen zu zitieren. Auf die Frage eines Rechtsanwalts, was das Gericht damit zum Ausdruck bringen will, antwortete die Richterin, dass die Strafanzeigen im Zusammenhang mit 278a stehen. Sie wolle sie jetzt in das Strafverfahren einbringen. Das Einbringen dieser Straftaten unbekannter Täter macht eine weitere problematische Entwicklung deutlich. Offensichtlich sollen alle unaufgeklärten Straftaten mit Tierschutzbezug der, von der Polizei und Staatsanwaltschaft vermuteten, kriminellen Organisation und damit den Beschuldigten zugerechnet werden. Damit bestätigt sich aber meine Kritik an § 278a StGB. Der ist ein Vehikel, um eine kriminelle Organisation anzunehmen und dann Straftaten unbekannter Täter ohne konkrete Verbindungen zu einzelnen Beschuldigten, im Strafverfahren ab zu handeln.
4. und 5. März 2010
Am dritten und vierten Prozesstag sind die Angeklagten am Wort. Die Richterin stellt Zwischenfragen wie „Ist ihre Einstellung, die Gesellschaft zu einer veganen Gesellschaft zu machen?“ oder „Was haben sie für eine Einstellung zur Jagd?“. Interessant, aber irrelevant für die Frage, ob einer kriminelle Organisation vorliegt.
Interessant war auch die Befragung der Richterin, ob der Angeklagte Balluch die „kriminelle Organisation“ in ihrer Anti-Jagd-Kampagne dadurch unterstützt hätte, dass er sich als Jäger verkleidet an einem Jagdkongress teilgenommen hätte. Balluch argumentierte, er habe sich nicht als Jäger verkleidet, sondern sich als Journalist für diese Veranstaltung angemeldet. Auch habe er für das Radio von dieser Veranstaltung berichtet. Der Rechtsanwalt beantragte zum Beweis das Abspielen der Radiosendung. Daraufhin gab die Richterin bekannt, dies sei nicht nötig, da sie in der Anwesenheit des Erstbeschuldigten am Jägerkongress doch keine Unterstützung der kriminellen Organisation sehe.
Die Richterin hat auch selbst über Google recherchiert. Das ist nicht unzulässig. Die eigenen Internetrecherchen werden zu Untermauerung eingebracht, dass sie aus ihrer Sicht Belastendes zu Tage gefördert hätten. Das ist grundsätzlich legitim, wenn auch die Vorhalte schnell widerlegt sind. Wenn sich die Richterin mit dem gleichen Ausmaß und Einsatz auch den entlastenden Fakten zuwendet, steht einem fairen Prozess nichts im Weg.
2. März 2010
Am Beginn der Verhandlung lässt die Richterin den OGH Beschluss über die Zulässigkeit der verhängten Untersuchungshaft verlesen. Die Richterin, die die Untersuchungshaft verhängt hat, hat damals den umfassenden Akt nicht lesen können und daher den Sachverhalt auf Basis einer Darstellung der SOKO der Polizei verfasst. Die Verteidiger wurden damals nicht einbezogen.
Erst nach der Endlosverlesung dieses Beschlusses können die Verteidiger replizieren. Die Journalisten haben längst den Gerichtssaal aus Zeitgründen verlassen müssen. Im Gerichtssaal wird diskutiert, ob dieses Zeitmanagmant Strategie war, um am ersten Tag eine medienwirksame Darstellung der Verteidigung zu verhindern.
Wie auch immer – die Verhandlung wird kommenden Donnerstag und Freitag fortgesetzt. Da wird es spannend, da die Angeklagten die Möglichkeit bekommen, eine Erklärung zum Sachverhalt abzugeben.
1. März 2010
Morgen beginnt der Prozess gegen eine Gruppe von Tierschützer/innen wegen § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation – am Landesgericht Wiener Neustadt. Dieser Prozess ist schon deshalb höchst umstritten, weil § 278a StGB im Kampf gegen die organisierte Kriminalität geschaffen wurde. Angewendet wird der Paragraph aber weniger gegen Menschenhändler, Waffenschieber und Geldwäscher, sondern gegen Mitglieder von Tierschutz-NGOs.
Die Grünen werden für das gesamte öffentliche Verfahren einen Prozessbeobachter zu den Verhandlungen entsenden. Es ist uns wichtig, aus erster Hand über die Verhandlungen informiert zu sein. Wir werden den Prozess genau dokumentieren und beobachten. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die Entwicklungen berichten.
Bis zum Prozessbeginn haben die Angeklagten noch immer keine volle Akteneinsicht erhalten. Nach wie vor wird die Akteneinsicht in einen Teil der Polizeiakten verweigert. Das ist rechtsstaatlich untragbar und durch nichts zu begründen. Die Akteneinsicht ist schon deshalb wichtig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass alle entlastenden Ermittlungsfakten auf den Tisch kommen.
Das Ausmaß des Prozesses wird für alle Beteiligten zur Belastungsprobe. Der Prozess ist für sechs Monate angesetzt, die Angeklagten werden in dieser Zeit nicht arbeiten können. So etwas ist ruinös. Selbst bei einem Freispruch bekommt niemand die verlorene Zeit abgegolten.
Bleibt zu hoffen, dass die Angeklagten im Prozess eine faire Chance bekommen.
man kann doch Tierschützer nicht mit der Mafia gleichsetzten!!!
Oh Mann, wo bewegen wir uns hin?
Was man den Tieren antut, wird man später auch den Menschen antun….
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