Konsequenzen aus dem Missbrauchstsunami!
In den letzten Woche ist über die römisch-katholische Kirche ein Tsunami an Missbrauchsfällen hereingebrochen. Vermutlich war das nur die Spitze eines Eisbergs.
Damit hat die längst überfällige Debatte um Missbrauch und Gewalt an Internats- und Heimkindern durch Vertreter der katholischen Kirche begonnen. Durch das Leugnen des Sexuellen hat eine gefährliche Infantilisierung der Sexualität unter vielen katholischen Priestern und Ordensmännern eingesetzt, die dann an schutzlosen Kindern und Jugendlichen in erschreckender Art und Weise ausgelebt wurde. Dazu kommt, dass die katholische Kirche oftmals in ihren Einrichtungen autoritäre Pädagogikkonzepte verfolgt hat.
Die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde von der römisch-katholischen Kirche systematisch vertuscht. Was jetzt an die Oberfläche kommt, war kirchenintern vielen Verantwortungsträgern längst bekannt und bewußt. Unter dem Vorwand, dass derartige Vorfälle intern zu klären sind, wurden die Täter bloß versetzt und nie zur Verantwortung gezogen.
Die römisch-katholische Kirche hat im Klerus eine Art Parallelgesellschaft mit eigenem Recht und Gerichtsbarkeit entwickelt. Da die weltlichen Strafgerichte ausnahmslos nicht über Missbrauchsfälle informiert worden sind, ist davon auszugehen, dass sich das „Kirchenrechtssystem“ über staatliche Gesetze stellen wollte. Man überlege was passiert wäre, wenn muslimische Migrant/innen in Österreich Missbrauchsfälle vor dem Staat abschirmen würden und sie nach der Scharia aburteilen würden. Nichts anderes hat aber die römisch-katholische Kirche gemacht.
Die katholische Kirche beginnt jetzt in Eigenregie und ohne Ansprechpartner mit der Schadensminimierung. Die Klasnic-Kommission ist eine kirchliche Initiative ohne formale Rahmenbedingungen. Viele Betroffene empfinden es nicht als vertrauensfördernd, dass Klasnic mit einer personellen und strukturellen Blankovollmacht ohne kirchenunabhängige öffentliche Kontrolle, die alleinige Aufarbeitung übernehmen soll.
Die Verantwortung dafür trägt auch die Bundesregierung, die sich dafür offensichtlich nicht zuständig fühlt. Außer einigen wenigen halbherzigen Stellungnahmen und dem PR-Gag “runder Tisch”, hat es keinerlei Aktivitäten der Bundesregierung gegeben. Auch Grüne sind für Prävention – das kann aber nicht heißen, dass es keine Hilfe für Betroffene gibt und sich die Bundesregierung in Schweigen und unangebrachter Demut gegenüber der katholischen Kirche übt.
Jetzt geht es darum den Opfern der Täter im Talar zu helfen. Die Entschädigung der Opfer ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Anstands.
Die österreichische Bundesregierung muss endlich aktiv werden:
- Direkte Verhandlungen der Bundesregierung mit dem Vatikan und der katholischen Kirche Österreich über konkrete Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal.
- Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen muss die Errichtung eines Opferfonds (Erstdotierung 100 Millionen Euro) aus Geldern der Kirche stehen, der sicherstellt, dass die Betroffenen direkt durch die Kirche und unabhängig von Verjährungsfragen entschädigt werden. Wenn die katholische Kirche jetzt darauf verweist, dass primär die Täter Adressaten von Schadenersatzansprüchen sind, ist das an Zynismus nicht zu überbieten, handelt es sich doch meist um mittellose Kirchenmänner.
- Einrichtung einer staatlichen Untersuchungskommission, die Gewalt und sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, aber auch staatlichen Heimen untersucht und konkrete Vorschläge macht, wie man den Betroffenen im Einzelfall helfen kann.
- Finanzierung einer kirchenunabhängigen Opferhotline aus öffentlichen Geldern.
- Entschädigungsleistungen der Länder und des Bundes auch an die Betroffenen von Gewalt in staatlichen Heimen, sowie sozialversicherungsrechtliche Anrechnung von nichtversicherten Arbeitszeiten ehemaliger Heimkinder.
Auch braucht es eine Selbstverpflichtung der Verantwortungsträger der katholischen Kirche bei bekannt werden von Missbrauchsfällen Anzeige zu erstatten. Es geht nicht, dass sich die Führung der Kirche hinter der Gesetzeslage versteckt. Nur weil keine Pflicht zur Anzeige besteht, heißt das nicht, dass nicht angezeigt werden darf.
Bisher konnten sich die Täter im Talar sicher sein, dass die Kirche keine strafrechtlichen Schritte setzt. Damit haben sie sich in Sicherheit gewogen. Wenn die Führung sich zur Anzeige verpflichtet, ist das ein klares Signal, dass es keine Toleranz für sexuellen Missbrauch und Gewalt innerhalb der Kirche gibt.







