Gewalt in der Kirche: Betroffene und Abgeordnete haben sich getroffen

Heute hat das Hearing der Abgeordneten durch Betroffene von sexueller Gewalt stattgefunden. ÖVP, FPÖ und BZÖ haben ihre Familiensprecherinnen geschickt – die SPÖ war durch eine Mitarbeiterin vertreten. SPÖ-Justizsprecher Jarolim hat es trotz Einladung vorgezogen, zeitgleich eine Pressekonferenz zu geben. Unmöglich! Ich habe gemeinsam mit unserer Familiensprecherin Daniela Musiol teilgenommen. Das Aufeinandertreffen an sich war schon ein Erfolg. Bisher hat es seitens der Politik konsequente Gesprächsverweigerung gegeben. Damit war es möglich, dass Betroffene erstmals ihre Forderungen unmittelbar bei die Politik deponieren können.

Inhaltlich reichten die Forderungen der Plattform der Betroffenen über eine unabhängige Opferhotline, Abschaffung der Verjährungsfristen, einer staatlichen Untersuchungskommission bis zur Errichtung eines Opferfonds. Die Politikerinnen von ÖVP, FPÖ und BZÖ haben durchaus interessiert Stellung genommen, wenn sie sich auch politisch nicht festlegen wollten. Sie haben aber versprochen den Forderungskatalog in ihren Parteien zu diskutieren. Dafür habe ich durchaus Verständnis, haben sich doch die meisten zum erstenmal mit diesen Fragen beschäftigt. Klar ist aber auch, irgendwann muss Klartext gesprochen werden.

Ich habe die Hoffnung auf eine staatliche Untersuchungskommission noch nicht aufgegeben. Sollte die aber nicht kommen, muss die Kirche sämtliche Unterlagen über vertuschte Fälle von sexueller Gewalt direkt an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Verweigerung der Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden wäre untragbar. Wichtig ist auch, dass endlich auch für Betroffene von Gewalt in staatlichen Heimen etwas passiert. Da ist die Politik jedenfalls unmittelbar gefordert. Nächste Woche ist Familienausschuss, da werden wir das zum Thema machen.

Mehr zum Thema: Sexuelle Gewalt in der Kirche – Verantwortung und Konsequenzen

Präsidentschaftswahlen: Ein Erfolg und zwei Verlierer

Die Bundespräsidentschaftswahlen sind vorbei. Die FPÖ und ihre Kandidatin haben eine Abfuhr erhalten. Rosenkranz hat ein schlechteres Ergebnis als die FPÖ bei den letzten Nationalratswahlen und das bei weniger Konkurrenz eingefahren. In schlechter Politikermanier wird von den Blauen jetzt alles “schöngeredet” und das obwohl Strache in einem ersten Größenwahn zum Wahlkampfstart noch von angepeilten 35% für Rosenkranz gesprochen hat. Aber, wie so oft begibt man sich weinerlich in die Opferrolle. Eine Kampagne wäre gegen Rosenkranz gefahren worden – Einspruch, die war gar nicht notwendig – die blaue Kandidatin hat sich selbst “abgeschossen”.  Zu den Verliereren zählt auch die ÖVP. Kein Kandidat - keine Linie. Gerade einmal 7% sind ihren sonderbaren “weiß wählen” Appellen gefolgt – viel ist das nicht. Bleibt als einziger zweifelhafter Erfolg der Schwarzen, dass die Wahlbeteiligung gering geblieben ist.

Bundespräsident Fischer und der Fundamentalisten-Kandidat Gehring können mit ihren Ergebnissen zufrieden sein. Auch die grüne Entscheidung keine KandidatIn aufzustellen hat sich als richtig erwiesen. Fischer wurde von den Grün-WählerInnen in überwiegenden Ausmaß gewählt. Eine eigene Kandidatur hätte viel Geld gekostet und als einzigen Nutzen die Teilnahme an der “Obskurantendiskussionsrunde” von Rosenkranz und Gehring gebracht. Alles in allem war die Wahl vor allem deshalb ein Erfolg, weil die FPÖ eine Pleite eingefahren hat und keinen Rückenwind in die nächsten Wahlen mitnimmt.

Terrorismuspräventionsgesetz: Umfaller der SPÖ hat weitreichene Folgen

ÖVP und SPÖ wollen im Mai das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen. Noch im Jänner hat SPÖ-Justizsprecher Jarolim deutlich gegen den Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Jarolim befürchtete damals, dass das Gesetz im Endeffekt auch gegen NGOs verwendet werden könnte. Mit diesen Bedenken war er nicht alleine. Namhafte ExpertInnen aus dem Bereich der Universitäten, wie beispielsweise die Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes übten Kritik am Gesetzesentwurf. Jetzt ist bei der SPÖ alles anders. Man will zustimmen, weil ein paar Formulierungen jetzt präziser seien. Das habe ich ohnedies befürchtet.

Noch schlimmer ist, dass damit aber auch die Chance auf eine Reform des § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation, der jetzt in einem Strafverfahren gegen Tierschützer zur Anwendung gebracht wird, gegen Null gesunken sind. Die ÖVP will keine Reform. Wann, wenn nicht im Rahmen der Terrorismuspräventionsgesetze hätte man der ÖVP Zugeständnisse bei § 278a StGB abverhandeln können? Die ÖVP wollte etwas, das hätte man seitens der SPÖ nützen können. Hat man aber nicht und so wird die ÖVP jede Änderung auch künftig leicht blockieren können. Das Argument der SPÖ “man könne das Gesetz nicht in einem laufenden Verfahren ändern” ist eine schlechte Ausrede. Selbst, wenn man das so sieht, hätte man schön jetzt Änderungen paktieren können. Noch besser wäre aber man hätte mit der Verabschiedung des Terrorismuspräventionsgesetz einfach gewartet, bis auch eine Reform des § 278a StGB möglich ist.

Das Terrorismuspräventionsgestz und die  Grüne Kritik daran

Die neuen Antiterrorbestimmungen und ihre Risken

Justizministerin Bandion-Ortner will im Mai im Parlament das Terrorismuspräventionsgesetz beschließen lassen. Folgende neue Straftatbestände sollen geschaffen werden:

1) Ausbildung für terroristische Zwecke § 278e StGB:

Dieser Paragraph stellt die Teilnahme an sogenannten „Terrorcamps“ unter Strafe. Sowohl  die Vermittlung von Fähigkeiten als auch das „Sich-Unterweisen-Lassen“ zum Zweck der Begehung von terroristischen Straftaten, soll strafbar werden.

2) Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat § 278f StGB:

Dieser Paragraph stellt das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen als Anleitung zu terroristischen Straftaten bzw. das Selbststudium von Medienwerken bzw. von Informationen aus dem Internet unter Strafe. Laut den Erläuterungen müssen die Umstände der Verbreitung dazu geeignet sein, den Entschluss zur Verübung einer terroristischen Straftat emotionell besonders nahe zu legen.

Damit soll  die Beschaffung von Informationen, die als Anleitung für eine terroristische Straftat geeignet sind unter Strafe stellt, wenn damit terroristische Straftaten begangen werden sollen. Das ist problematisch. Der einzige Unterschied zu sozialadäquatem Verhalten – Informationsbeschaffung, Lernen – besteht im Vorsatz, was mit den Informationen passieren soll, der für die Gerichte und Ermittlungsbehörden besonders schwer zu beurteilen ist. Damit ergeben sich sehr weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten, da Personen Opfer von Überwachung und Verfolgung werden können, die sich objektiv in nicht verpönter Weise betätigen.

Hintergrund der Bestimmung ist offenbar, dass die Polizei Personen mit Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (Telefonabhören, E-Mail überwachen etc.) überwachen will, die sich im Internet bestimmte Informationen verschafft haben. Das ist auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat scheint eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.

3) Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten

§ 282a StGB:

Bereits jetzt steht die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und das Gutheißen von mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) unter Strafe. Einziger Unterschied ist der Adressatenkreis. Während für § 282 StGB eine breite Öffentlichkeit Voraussetzung ist, sind für den neuen § 282a StGB nur „viele Menschen“ notwendig.

Wir lehnen das Gesetz ab

  • Die Strafbarkeit wird in den Bereich der Vorbereitung von strafbaren Handlungen verlegt.
  • Konsequenz der Verlagerung der Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen ist die Erweiterung polizeilicher Befugnisse bzw. der Zugriff auf die Möglichkeiten der Strafprozessordnung.
  • Die Vorverlagerung der Strafbarkeit bezeichnet man als „Feindstrafrecht“ und verfolgt den Zweck, potentiell gefährliches Verhalten unter Strafe zu stellen. Sicherheitspolizeiliche Aufgaben (Verhinderung von Terroranschlägen) werden so in das Strafrecht verlagert. Dieser präventive Charakter des Strafrechts ist aber problematisch.
  • Ziel ist es offensichtlich einen weiteren strafrechtlichen Ermittlungsparagraphen zu schaffen. Das Problem dabei ist, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommen können oder aber NGOs in missbräuchlicher Auslegung zur Zielscheibe werden. Da die Strafbarkeit aber ganz wesentlich davon abhängt, was jemand mit diesen Informationen machen will, besteht hier stets ein großer Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden. Solche Bestimmungen können leicht missbraucht werden und bergen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Eine derart frühe Strafbarkeit ist im österreichischen Recht sonst aus guten Gründen nicht vorgesehen.
  • Diese neuen Terrorismus-Strafbestimmungen sind auf Grund der Risken des Missbrauchs derartiger Paragraphen, wie die Anwendung des § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) gegen Tierschützer zeigt, aus rechtsstaatlicher Sicht kritisch zu sehen. Auch jetzt wird primär der Schutz vor dem internationalen Terrorismus als Grund für die Bestimmungen genannt. Beim § 278a StGB war damals ebenfalls von der international organisierten Kriminalität, wie der Mafia die Rede – eingesetzt wurde dieser Paragraph dann gegen NGOs.

Wir haben für den 1.7.2010 ein ExpertInnen-Hearing im Justizausschuss durchgesetzt, um zu verhindern, dass mit diesem Gesetz dem Missbrauch “Tür und Tor geöffnet” wird.

update vom 17.6.2010: SPÖ und ÖVP wollen das Terrorismuspräventionsgesetz überarbeiten und nicht im Justizausschuss vom 1.7. behandeln. Ein erster Erfolg.

Siehe auch: http://derstandard.at/1271375336461/Terrorismus-Gesetz-Gruene-wollen-Justizausschuss-blockieren

Kommentar zum Thema: Terrorismuspraventionsgesetz: Umfaller der SPÖ hat weitreichene Folgen

Videobericht: Diskussionsveranstaltung Terrorismuspräventionsgesetz (WienTV)

Hilfe für Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche: Debatte im Parlament

Das Thema der aktuellen Stunde im Parlament lautete auf Grüne Initiative:  „Missbrauch in der röm.-kath. Kirch – was macht die Regierung für die Betroffenen?“. Betroffene haben uns darum ersucht, weil sie das Schweigen und die Untätigkeit der Regierung als unerträglich empfunden haben. Meine Fragen an Justizministerin Bandion-Ortner waren glasklar formuliert:

  • Wollen sie eine staatliche Untersuchungskommission, die die Vorfälle in Einrichtungen der katholischen Kirche und staatlichen Heimen aufklärt?
  • Werden sie sich für einen Opferfond bei der katholischen Kirche einsetzen?

Antworten habe ich keine bekommen. Die Justizministerin hat stur am Thema vorbeigeredet. Wie sie den Betroffenen helfen will, hat sie nicht einmal mit einem Wort erwähnt. Höhepunkt war der Vorwurf, wir würden das Thema parteipolitisch instrumentalisieren. Ein schweres Foul, um uns in unserem Engagement zu diskreditieren. Die, die helfen wollen, wären dann also jene die parteipolitisch instrumentalisieren – wenn man nichts macht, dann gehört man zu den Aufrechten und Redlichen. Schräger gehts nicht. Oder doch? Die Rechtsparteien sind vollkommen entgleist. Zum Thema Hilfe für die Betroffenen hatten sie nichts beizutragen – über irgendwelche Zitate des deutschen Grünen Cohn-Bendit wollten sie den Beweis antreten, dass Kindesmissbrauch zur Grünen Ideologie gehöre. Dieses parteipolitische Manöver richtet sich von selbst.

mehr zum Thema: Missbrauch in der katholischen Kirche – Verantwortung und Konsequenzen

Bundespräsidentenwahl: eine Bankrotterklärung der ÖVP

Die ÖVP und die Bundespräsidentenwahl – schräger gehts nicht. Ein  Desaster in schwarz. Die einen halten Rosenkranz für eher wählbar (Den Namen dieses NÖ-ÖVP Politikers habe ich leider schon wieder vergessen) andere wollen ”weiß wählen” (Klubobmann Kopf). Immerhin es gibt sogar ein paar Schwarze, die Fischer wählen wollen (EU-Abg. Karas). Den Vogel hat jetzt Ex-Außenministerin Plassnik abgeschossen. Sie werde Wolfgang Schüssel auf den Stimmzettel schreiben. Der kandidiert zwar nicht, aber diese Kleinigkeit ist ja nicht so wichtig.

Das ist eine intellektuelle Bankrotterklärung der angeblichen  Europapolitikerin Plassnik. Was für ein Signal aus Österreich wäre es, wenn die rechtsextreme Rosenkranz gegen den amtierenden Bundespräsidenten gut abschneidet? Offensichtlich gilt bei den Schwarzen, lieber ein Achtungserfolg der Blauen, als ein klarer Erfolg von Fischer.

Da stellt sich die Frage, ob das einfach nur parteipolitische Kleingeisterei ist oder ob den Schwarzen das rechtsnationale Lager nicht doch näher steht, als die verhassten Roten? Genau aber das ist das Problem. Das Verhalten der ÖVP ist bestenfalls als Äquidistanz auszulegen. Staatspolitische Verantwortung sieht anders aus.

Warum gerade 100 Millionen Euro für die Betroffenen im kirchlichen Missbrauchsskandal?

Unsere Vorschläge zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandal in der Kirche sind auf große Zustimmung gestoßen. Viele fragen aber auch, wie wir gerade auf eine Dotierung des Opferfonds mit 100 Millionen für die Betroffenen von Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Einrichtungen kommen.

Dabei stellt sich zuerst eine grundsätzliche Frage: sollen Opfer angemessen und unabhängig von Verjährung entschädigt werden? Wer das verneint, braucht weniger – wer aber der Ansicht ist, dass die Kirche alle Opfer ihrem Leid, das sie meist ihr Leben lang begleitet, angemessen entschädigen sollte, muss folgende Rechnung anstellen: Bereits jetzt sind rund 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch und Gewalt unterschiedlichsten Stellen gemeldet worden. Alleine die Kosten für Psychotherapie machen durchschnittlich, so Experten, rund 10 000 Euro pro Person aus. In schwereren Fällen können diese Kosten noch deutlich höher ausfallen. Das alleine ergibt schon einen Betrag von 10 Millionen Euro. Dazu käme noch die Abgeltung von anderen Schäden, wie körperliche und seelischer Schmerzen, sowie allenfalls Verdienstentgang. Die Dunkelziffer an Opfern ist aber weit höher. Wer das nicht glaubt, sollte beispielsweise den Blog der Betroffenen des Internats Kremsmünster lesen, dann kann erahnt werden, wie es in vielen Einrichtungen zugegangen ist.

Geht man von einem durchschnittlichen Entschädigungsbetrag von 40 000 Euro aus, würden 100 Millionen Euro in etwa 2 500 Opfer entschädigen. Will man auch Betroffene massiver erzieherischer Gewalt entschädigen, ist die Zahl von 2 500 Betroffenen ohnedies sehr konservativ geschätzt. Von “amerikanischen Verhältnissen” sind wir da weit weg – in der Diözese Los Angeles wurden 2007 durchschnittlich 1,3 Millionen Dollar an Entschädigung pro Opfer bezahlt. Übrigens  in Irland vereinbarte die Regierung (!) mit der katholischen Kirche bzw. deren Orden 2009 einen Opferfond in der Höhe von 2,1 Milliarden Euro (!).

siehe auch: Missbrauch - Konsequenzen und Verantwortung

Runder Tisch ohne Betroffene kirchlicher Gewalt ist ein Schlag ins Gesicht

Seit einem Monat wird Österreich von hunderten Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche erschüttert. In der Bundesregierung fühlt sich dafür offensichtlich niemand zuständig. Egal ob Faymann, Pröll oder Bandion-Ortner – niemand hat abgesehen von ein paar wenigen halbherzigen Stellungnahmen ernsthaft Initiativen gesetzt. Ich hätte mir von der Bundesregierung erwartet, dass sie Verhandlungen mit der Kirche und dem Vatikan aufnimmt, wie man den Opfern der Täter im Talar wirksam hilft und die vertuschten Fälle aufklärt.

Der heutige „runde Tisch“ von Justizministerin Bandion-Ortner und Familienstaatssekräterin Marek ist der vorläufige Höhepunkt der Scheinaktivitäten der österreichischen Bundesregierung. Völlig untragbar ist, dass die Betroffenen des kirchlichen Missbrauchs nicht eingeladen sind. Damit hat der runde Tisch jede Legitimation verloren. Die Betroffenen der kirchlichen Gewalt haben sich längst organisiert – anhören will man sie aber nicht.

Die Begründung von Marek, dass nicht die Kirche, sondern die  Prävention das Thema des “runden Tisch” sei, lässt befürchten, dass gar nicht an handfeste Ergebnisse für die Betroffenen gedacht ist. Es drängt sich aber dann die Frage auf, warum die Kirche eingeladen ist, die jahrelang sexuellen Missbrauch in großem Stil vertuscht hat. Offensichtlich will man den Kirchenvertretern ein Zusammentreffen mit den Opfern ersparen. Das ist eine Demutsgeste der Bundesregierung gegenüber der Kirche, die ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen von kirchlicher Gewalt ist.

mehr dazu: Missbrauch in der Kirche – Verantwortung und Konsequenzen

Grünes Hearing: Klare Positionen sind nicht Fischers Stärke

Am Sonntag hat das Grüne Hearing von Bundespräsident Heinz Fischer stattgefunden. Klare und scharfe Positionierungen sind nicht die Sache von Heinz Fischer. Abwahlmöglichkeit vom dritten Nationalratspräsidenten Graf? “Da muss man aus grundsätzlichen Überlegungen vorsichtig sein”. Wäre Strache in einer Bundesregierung denkbar? “Das ist eine hypothetische Frage, die man nicht beantworten kann, wenn man die Rahmenbedingungen nicht kennt”. Rechtsextreme Burschenschaftsbälle in der Hofburg? “Dafür bin ich nicht zuständig”.

Aber immerhin - eine gerechte Vermögens- und Einkommensverteilung ist für Fischer sinnvoll - bei der Abschaffung der Erbschaftssteuern hat er offen seine Bedenken geäußert. Relativ deutlich fiel Fischers Stellungnahme zum Bleiberecht aus: “wenn AsylwerberInnen lange in Österreich leben, überwiegt der Integrationsfaktor”. Die ablehnenden Stimmen zur Familie Zogaj sind für Fischer unverständlich.

Fest steht was vorher schon klar war – Fischer ist kein Grüner. Wer sich das erwartet hat, muss vom Hearing enttäuscht gewesen sein. Wer mit einer realistischen Erwartungshaltung gekommen ist, hat feststellen können, dass Fischer eine integre und besonnene Persönlichkeit ist. Ich werde Fischer wählen – den Grün-Wähler/innen kann man das auch empfehlen. Nicht aus politischer Euphorie, sondern aus demokratiepolitischer Notwendigkeit. Schließlich geht es darum, dass die FPÖ und ihre rechtsextreme Kandidatin Rosenkranz eine klare Niederlage zugefügt bekommen.

siehe auch: Sollen die Grünen für Fischer aufrufen?

Klimawandel: Die ÖVP als Pflichtverteidigerin der Blauen

Zur Inszenierung rechtspopulistischer Parteien gehört es, sich ständig in die Opferrolle zu reden. Alle sind gegen die FPÖ lautet die ausgegebene Strategie der blauen Zentrale. Zuerst bei einer ORF Dokumentation über Skinheads, wo behauptet wird, man hätte der FPÖ rechtsextreme Provokateure bei einer Veranstaltung vorbeigeschickt. Jeder, der schon auf einem blauen Wahlkampfevent war, weiß, dass das gar nicht notwendig wäre, weil dort ohnedies genug von dieser Spezies zu finden sind. Jetzt bei einem Anti-Strache Rap, den irgendein Mitarbeiter der SPÖ auf seiner privaten (!) Homepage verlinkt hat. Die SPÖ stecke hinter diesem gemeinen Rap, suhlen sich die Blauen als die wahren Verfolgten. So weit, so unbedeutend.

Interessant ist aber, dass jeweils die ÖVP als Pflichtverteidigerin der FPÖ aufgetreten ist. Sonst wird jede Aufklärung von Skandalen mit dem Hinweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen abgewürgt – diesmal haben es die Schwarzen aber anders gehalten und gemeinsam mit den Blauen auf den ORF  hingedroschen. Auch beim Anti-Strache Video hat sich die ÖVP überbordend ereifert und die SPÖ (für was eigentlich?) kritisiert. Offensichtlich wird hinter und vor den Kulissen an einem schwarz-blauen Klimawandel gearbeitet. Im Burgenland und der Steiermark würden sich die farblosen Kandidaten der Schwarzen halt doch gerne mit den blauen Stimmen zum Landeshauptmann wählen lassen.