Khol und der Austrofaschismus: nicht diese Töne Herr Steinhauser!
Letzten Samstag wurde mein Gastkommentar “Freiheitskämpfer rehabilitieren” in der Presse veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss, der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert. Heute ist die Replik “Nicht diese Töne Herr Steinhauser” des Andreas Khol in der Presse publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der Begriff des Austrofaschismus, wäre dies doch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Dazu kommt für Khol, dass die Ausschaltung der Demokratie aus Abwehr gegen den Nationalsozialismus erfolgt sei. All das, muss man nach Khol eingestehen, damit man das Recht hätte die Rehabilitierung der standgerichtlich Erschossenen, sowie der tausenden Internierten zu fordern.
“Die standgerichtlichen Urteile, insbesondere die Verlängerung der Frist um zwei Tage, um den NR-Abg Koloman-Wallisch zu ermorden waren ein Verbrechen” oder “der Ständestaat war eine Diktatur”, hat Andreas Khol aber auch auf einer Diskussionsveranstaltung letzten Donnerstag klar formuliert.
Nicht richtig ist, wenn Khol behauptet, die Urteile seien schon beseitigt und das historische Gesetz wäre irrtümlich “Amnestiegesetz” genannt worden. Das angesprochene Gesetz sieht lediglich Strafnachsicht und Tilgung vor. Die Urteile selbst wurden nicht aufgehoben oder beseitigt. Unbestritten ist, dass die Justizakten in einem Forschungsprojekt aufgearbeitet gehören, um dann im Einzelfall rehabilitieren zu können.
siehe auch: Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus







