Soll der Staat mit geklauten Daten Steuersünder jagen?

Keine Schonung und die volle Härte des Gesetzes für  Steuerhinterzieher/innen. Die Superreichen, die ihr Vermögen schwarz parken schädigen die Volkswirtschaft, weil sie dem Staat Einnahmen für Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit entziehen. Volle Härte des Gesetzes heißt aber – im Rahmen der Gesetze – und nicht mehr. Wenn der Staat geklaute Daten kauft, verlässt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was kommt dann als nächstes? Werden Behörden künftig, wenn sie von der Justiz keine Genehmigung zum Abhören oder zur Hausdurchsuchung bekommen, irgendwelche privaten Spitzelfirmen beauftragen, die das dann abseits des rechtlich Erlaubten erledigen?

Da halte ich es mit unserem Budgetsprecher Werner Kogler. Überall wird verschärft und überwacht, Steuerhinterzieher/innen werden aber vom Gesetz mit Samthandschuhen angefasst und ihn Steueroasen belohnt. Das stört offensichtlich nur uns Grüne. Was wir brauchen sind effiziente Gesetze zur Verfolgung der superreichen “Steuersparer/innen” am Boden des Rechtstaats. Eine Whistleblower-Regelung würde jene schützen, die Steuerhinterziehung aufdecken. Der Unterschied ist klar: der Whistleblower deckt ohne Eigennutzen Missstände gegenüber den Behörden auf – der Datendieb will hingegen ein Geschäft machen. Erstere gehören unterstützt, zweitere nicht. Derzeit ist es aber leider umgekehrt.