Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly: österreichische Justiz voll gefordert

Der österreichische Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly wurde in England frei gekauft. Eine politische Entscheidung. Offensichtlich wollten die britischen Behörden dem Rüstungskonzern BAE aus wirtschaftlichen Interessen nicht “weh tun”. Für die Korruptionsbekämpfung ist das Gift. Die Bußgelder für Korruption werden dann als Unkosten künftig in die Kalkulation der Unternehmen einfließen.

In Österreich wäre so ein Deal rechtlich nicht möglich. Der österreichische Anwalt von Mensdorff-Pouilly glaubt jetzt, dass auch in Wien die Verfahren eingestellt werden müssten. Er argumentiert mit dem Doppelbestrafungsverbot. Das ist wenig überzeugend.  BAE hat im Zuge der Bußgeldzahlungen lediglich Bilanz-Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Tansania und inkorrekte Angaben über Rüstungsgeschäfte gegenüber dem US-Justizministerium zugegeben. Das hat wenig mit Mensdorff-Pouilly zu tun. Damit liegt rechtlich keine inhaltliche Entscheidung vor, die ein Doppelbestrafungsverbot begründen würde.

Die österreichische Justiz ist jetzt voll gefordert. Alles andere als harte Ermittlungen wären ein schwerer Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung. Wie kann man von kleinen Angestellten und Beamten Sauberkeit verlangen, wenn die Verfahren gegen die Großen im Sand verlaufen?

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