Neues von der Causa “Tierschützer/innen”

Gegen einen Teil der Tierschützer/innen wurden nun die Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Organisation eingestellt.  Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine dringende Reform dieses Paragraphen § 278a StGB braucht.  Durch die Konstruktion einer kriminellen Organisation kann gegen eine beliebige Personengruppe, ohne konkrete Vorwürfe einzelner Straftaten, massiv ermittelt werden. Das wirkt geradezu als Anreiz § 278a StGB einfach anzuwenden, selbst wenn dann die Verfahren eingestellt werden müssen. Es gilt das Motto “probieren wird man noch dürfen”.

Jene Gruppe von Tierschützer/innen gegen die Anklage erhoben wurde, wird massiv in ihren Prozessmöglichkeiten eingeschränkt. Noch immer hat man keine volle Akteneinsicht in die Polizeiakten erhalten. Ein Skandal. Nur so kann man auch kontrollieren, ob auch entlastende Ermittlungsergebnisse durch Polizei und Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Ich habe zu dieser rechtsstaatlich zweifelhaften Vorgangsweise eine umfassende parlamentarische Anfrage gestellt. Wie lange will man die Angeklagten noch hinhalten – Anfang März startet der Prozess?

Auch jene UVS Richterin, die es sich- wie hier schon berichtet – erlaubt hat in einem Verwaltungsverfahren für Tierschützer/innen zu entscheiden, wird weiter von Polizei und Justiz verfolgt.  Nach uns vorliegenden Informationen soll es eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Hier läuft der Rechtsstaat vollkommen aus dem Ruder.

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