Musikindustrie will Piraterie schärfer bekämpfen

Die Musikindustrie hat erfolgreich lobbyiert. In einem noch nicht umgesetzten Entwurf zum neuen Medienrecht soll die Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, ausgebaut werden.

Urheberrechtsverletzungen sind Privatanklagedelikte, werden also von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des in seinen Rechten Verletzten verfolgt. Künftig soll ein Privatankläger die Möglichkeit bekommen, bei Gericht die Bewilligung von Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung eines Beschuldigten, zur Sicherung von Beweisen oder vermögensrechtlichen Anordnungen zu beantragen. Ermittlungsmaßnahmen können also bereits im Vorfeld einer Privatanklage durchgeführt werden.

Die Musikindustrie könnte dann beispielsweise als Privatankläger eine Ausforschung von IP-Adressen beantragen und so illegale Uploads urheberrechtlich scharf bekämpfen. Bisher wäre das nicht möglich gewesen, da ein Privatanklageverfahren nicht gegen einen unbekannten Täter gerichtet sein konnte.

Ohne Zustimmung des Inhabers der technischen Einrichtung ist das bei Straftaten mit einer mehr als einjährigen Strafdrohung möglich. Die Strafdrohung nach dem Urheberrechtsgesetz beträgt 6 Monate – bei Gewerbsmäßigkeit allerdings zwei Jahre.

Die Gewerbsmäßigkeit wird durch die Rechtssprechung definiert. Auf Grund der peer-to-peer Software, die Tauschbörsen zumindest teilweise verwenden, werden bei Downloads gleichzeitig Uploads zur Verfügung gestellt. Es könnte durchaus passieren, dass dann daraus eine Gewerbsmäßigkeit konstruiert wird, da auch schon der Tausch von Sachen als gewerbsmäßig definiert wurde.

Man kann davon ausgehen, dass die Gewerbsmäßigkeit sehr schnell durch die Musikindustrie behauptet wird und dann auch Ermittlungsmaßnahmen genehmigt werden.

Aus strafrechtlicher Sicht stellen sich zwei Fragen:

  • Warum soll der Privatankläger überhaupt berechtigt sein, Ermittlungsmaßnahmen zu beantragen? Im Gegensatz zum Staatsanwalt verfügt er weder über die entsprechende Ausbildung, noch ist er zur Objektivität verpflichtet.
  • Ist es wirklich notwendig, dass Urheberrechtsverletzungen durch das Strafrecht geahndet werden?

Der Musikindustrie geht es auch nicht primär um die Strafverfolgung illegaler Uploads, sondern um die finanzielle Seite. Über ein Strafverfahren will man zu den Daten jener kommen, die Urheberrechtsverletzungen begehen und sich an ihnen schadlos halten.

Es ist aber nicht einzusehen, dass das Strafrecht der Musikindustrie eine Krücke einbaut, damit sie ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen kann.

Antiterror-Paragraph gegen extremistischen Väterlobbyisten?

Herwig B. sitzt in Untersuchungshaft. Er ist ein extremistischer Väterlobbyist, der eine Internetseite betreibt, die Richter/innen, Sozialarbeiter/innen oder Beamte übel ins Visier nimmt, die ihm und seinen Mitstreitern in die Quere kommen. Die vorgeworfenen Delikte reichen von “gefährlicher Drohung über schwere Körperverletzung bis zur Verleumdung”. Die Vorgangsweisen von Herwig B. sind vollkommen inakzeptabel – die primitiven Beschimpfungen und die aggressive Sprache übel. Die vorgeworfenen Delikte gehören von der Justiz untersucht und geklärt!

Herwig B. wird aber auch § 278b StGB ”Anführen einer terroristischen Vereinigung” vorgeworfen. Das ist fragwürdig. Der Antiterror-Paragraph soll vor schweren Formen des Terrorismus schützen. Er ist dann anzuwenden, wenn  unter anderem “eine Tat dazu geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen”. Damit wrd ein Rahmenbeschluss der EU ausgeführt, der unter dem Eindruck der Terroranschläge 9/11 in den USA zustande gekommen ist.

Bei diesem Paragraphen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich terroristische Straftaten ausgeführt werden. Es genügt der Vorwurf, dass man eine solche Vereinigung anführt, die darauf ausgerichtet ist terroristische Straftaten auszuführen. So unsympathisch und ablehnenswert die vorgeworfenen Handlungen des  Herwig B. sind, der Rechtsstaat muss mit den Antiterrorbestimmungen sorgsam umgehen. Die Anwendung des § 278b StGB ist daher mehr als nur zweifelhaft.

Liegt für Martin Graf Ostdeutschland eigentlich in Polen?

Der 3. Nationalratspräsident hat ein Buch “150 Jahre Burschenschaften in Österreich” herausgegeben. „Als Politiker und Repräsentant der Republik Österreich muss ich beobachten zu welchen Auswüchsen ein Ignorieren unserer Werte in der politischen Landschaft führt“, wirft Graf seine Funktion schon im Vorwort in die Waagschale. Im Text kommt er dann gleich zur Sache und führt aus, was der Nationalratspräsident von SPÖ und ÖVP Gnaden damit meint, nämlich den antifaschistischer Grundkonsens, hinter dem sich der Versuch verberge, die Freiheit der Andersdenkenden weiter einzuschränken.

Im Buch selbst darf die versammelte Speerspitze der deutschnationalen Burschenschaftsszene in Österreich schreiben. Während die meisten Beiträge eher für gähnende Langeweile sorgen, spricht ein Aufsatz über das burschenschaftliche Weltbild die typischen Themen der rechtsextremen Szene an. Da wird beispielsweise darüber philosophiert, dass Ostdeutschland in Polen liegt oder mit dem Begriff der österreichischen Nation gehadert. Wenn Graf solche Texte herausgibt stellt sich die Frage, wo für diesen Repräsentanten der Republik Ostdeutschland nunmehr liegt oder wie er es mit dem Begriff der österreichischen Nation hält? Graf soll diese Fragen mit seinen rechtsextremen Bundesbrüdern diskutieren, aber bitte nicht als Politiker und Repräsentant der Republik Österreich!

Mehr zum Buch: Grafs krude Welt

Martin Grafs krude Welt

Letzten Herbst hat Martin Graf  – 3. Nationalratspräsident der Republik Österreich und Mitglied der schlagenden Burschenschaft Olympia – ein Buch „150 Jahre Burschenschaften in Österreich“ herausgegeben. Darin darf das „who ist who“ der rechtsextremen Burschenschaftsszene publizieren:

  • Walter Sucher, er hat in seiner Rede auf einem FPÖ Parteitag darauf bestanden, dass er weiter die SS-Hymne singen möchte und mit einem „ … der wirklich unser alter Gruß ist (…). Ich grüße euch alle mit einem kräftigen Heil!“ geschlossen.
  • Günter Schweinberger, der in seinem im Buch abgedruckten Lebenslauf, stolz ist, dass er mit seinem Bundesbruder Norbert Burger (ein prominenter Neonazi Anm.) öfters in Südtirol unterwegs gewesen ist und dort in den heißen Jahren auch einen kleinen Beitrag geleistet hat.
  • Udo Guggenbichler, Organisator des rechtsextremen WKR-Balls in der Hofburg
  • Gerhard Pendl, Grabredner am Grab des Nazifliegers und Kriegshelden der Naziszene Nowotny
  • Werner Kuich, Mitglied des Personenkomitees zur Unterstützung der rechtsextremen Bundespräsidentschaftskandidatur von Otto Scrinzi 1986

Werner Kuich darf sich im von Graf publizierten Buch in einem Artikel mit den „Vorschlägen für ein burschenschaftliches Weltbild“ befassen. Da werden dann die typischen Fragen der rechtsextremen und deutschnationalen Szene angesprochen:

  • Die Grenzen Deutschlands

Kuich: „Ein weiteres Zeichen fehlenden Volksbewußtseins ist der übliche Sprachgebrauch. Es ist schmerzlich zu hören, wenn auch in burschenschaftlichen Reihen gedankenlos Mitteldeutschland (also Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg) als Ostdeutschland (also Schlesien, Pommern, West- und Ostpreußen) bezeichnet wird …“

Damit lässt der 3.Präsident, die Grenzen Polens und Deutschlands indirekt in Frage stellen, wenn das heutige Ostdeutschland Mitteldeutschland sei, also Ostdeutschland im heutigen Polen wäre.

  • Das Problem mit der österreichischen Nation

Kuich: „Woran liegt es, dass weite Teile der österreichischen Bevölkerung an Volkstumsfragen nicht interessiert, sind, oder wenn sie es sind, diese im Sinne einer österreichischen Nation beantworten?“

In der Publikation des 3.Nationalratspräsidenten wird wieder einmal der Begriff der österreichischen Nation beweint. Grafs Burschenschaftsszene sieht sich als Teil der deutschen Nation.

  • Phantasien, dass das „deutsche Volk“ bedroht sei

Kuich: „Neben der Verringerung der Volkskraft durch fehlenden Nachwuchs und Überfremdung, (…) erlebt das deutsche Volk heute auch den Versuch des geistigen Völkermordes durch bewußte Zersetzung des Volksbewußtseins.“

Auch die Volkstodphantasien und Ableitungen daraus sind typischer Teil des rechtsextremen Diskurses.

Martin Graf ist Herausgeber dieses publizierten Un- und Wahnsinns. Das ist ein weiterer Mosaikstein, wer Martin Graf ist und was Österreich für einen dritten Nationalratspräsident hat. Martin Graf gehört abgewählt.

Martin Graf soll zurücktreten – jetzt unterschreiben

Jugendstrafvollzug Josefstadt: Justizministerin ist für schwere Missstände verantwortlich

Justizministerin Bandion-Ortner hat in diesen Tagen brisante Post von mir bekommen. Eine parlamentarische Anfrage zum Jugendstrafvollzug Josefstadt soll die Missstände dort aufklären. Die Kritikpunkte wiegen schwer:

•    Die JA Josefstadt ist von ihren baulichen Gegebenheiten für den Jugendstrafvollzug völlig ungeeignet.
•    Der Jugendstrafvollzug in der JA Josefstadt leidet an akutem Personalmangel.
•    Die Folge sind lange Einschlusszeiten und damit verbunden eingeschränkte Freizeitaktivitäten, sowie körperliche und sexuelle Übergriffe unter den Insassen.
•    Unter den gegebenen Bedingungen ist eine erfolgreiche Resozialisierung nahezu undenkbar.

Mit der Auflösung des Jugendgerichts unter dem damaligen FPÖ-Justizminister Böhmdorfer musste auch das Jugendgefangenenhaus in die Justizanstalt Josefstadt übersiedelt werden. Die  Voraussetzungen für einen funktionierenden Jugendstrafvollzug sind dort nie geschaffen worden. Das ist nicht die Schuld der Leitung und der Mitarbeiter/innen der Justizanstalt Josefstadt, sondern der politischen Verantwortungsträger/innen. Dazu kommt, dass die Situation im Jugendstrafvollzug der JA Josefstadt der Justizministerin und ihren Mitarbeiter/innen bekannt sein müsste. Reaktionen gibt es aber keine.  Pläne ein neues modernes Jugendgefängnis zu bauen, in dem das Ziel der Resozialisierung umgesetzt werden könnte, wurden auf einen unbestimmten Termin verschoben. Die Ministerin ist jetzt gezwungen die parlamentarische Anfrage wahrheitsgetreu zu beantworten – damit muss sie aber auch endlich auf die unhaltbare Situation reagieren.

Khol und der Austrofaschismus: nicht diese Töne Herr Steinhauser!

Letzten Samstag wurde mein Gastkommentar “Freiheitskämpfer rehabilitieren” in der Presse veröffentlicht. Es geht um unseren Antrag im morgigen Justizausschuss, der die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofachismus fordert. Heute  ist die Replik  “Nicht diese Töne Herr Steinhauser” des Andreas Khol in der Presse publiziert worden. Den ehemaligen Parlamentspräsidenten stört der Begriff des Austrofaschismus, wäre dies doch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Dazu kommt für Khol, dass die Ausschaltung der Demokratie aus Abwehr gegen den Nationalsozialismus erfolgt sei. All das, muss man nach Khol eingestehen, damit man das Recht hätte die Rehabilitierung der standgerichtlich Erschossenen, sowie der tausenden Internierten zu fordern.

“Die standgerichtlichen Urteile, insbesondere die Verlängerung der Frist um zwei Tage, um den NR-Abg Koloman-Wallisch zu ermorden waren ein Verbrechen” oder “der Ständestaat war eine Diktatur”, hat Andreas Khol aber auch auf einer Diskussionsveranstaltung letzten Donnerstag klar formuliert.

Nicht richtig ist, wenn Khol behauptet, die Urteile seien schon beseitigt und das historische  Gesetz wäre irrtümlich “Amnestiegesetz” genannt worden. Das angesprochene Gesetz sieht lediglich Strafnachsicht und Tilgung vor. Die Urteile selbst wurden nicht aufgehoben oder beseitigt. Unbestritten ist, dass die Justizakten in einem Forschungsprojekt aufgearbeitet gehören, um dann im Einzelfall rehabilitieren zu können.

siehe auch: Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

Soll der Staat mit geklauten Daten Steuersünder jagen?

Keine Schonung und die volle Härte des Gesetzes für  Steuerhinterzieher/innen. Die Superreichen, die ihr Vermögen schwarz parken schädigen die Volkswirtschaft, weil sie dem Staat Einnahmen für Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit entziehen. Volle Härte des Gesetzes heißt aber – im Rahmen der Gesetze – und nicht mehr. Wenn der Staat geklaute Daten kauft, verlässt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Was kommt dann als nächstes? Werden Behörden künftig, wenn sie von der Justiz keine Genehmigung zum Abhören oder zur Hausdurchsuchung bekommen, irgendwelche privaten Spitzelfirmen beauftragen, die das dann abseits des rechtlich Erlaubten erledigen?

Da halte ich es mit unserem Budgetsprecher Werner Kogler. Überall wird verschärft und überwacht, Steuerhinterzieher/innen werden aber vom Gesetz mit Samthandschuhen angefasst und ihn Steueroasen belohnt. Das stört offensichtlich nur uns Grüne. Was wir brauchen sind effiziente Gesetze zur Verfolgung der superreichen “Steuersparer/innen” am Boden des Rechtstaats. Eine Whistleblower-Regelung würde jene schützen, die Steuerhinterziehung aufdecken. Der Unterschied ist klar: der Whistleblower deckt ohne Eigennutzen Missstände gegenüber den Behörden auf – der Datendieb will hingegen ein Geschäft machen. Erstere gehören unterstützt, zweitere nicht. Derzeit ist es aber leider umgekehrt.

FPÖ vernetzt sich mit Dewinter vom Vlaams Belang und Pro Köln beim WKR Ball

Ende Jänner haben die rechtsextremen Burschenschafter in der Hofburg ihren Ball abgehalten. Jetzt sickert durch, dass einer der “Stargäste” der belgische Rechtsextremist und Antiislamhetzer Filip Dewinter vom Vlaams Belang war. Während dieser Politiker, dessen Vorgängerpartei (Vlaams Blok) wegen Rassismus verboten wurde, in  ganz Europa geächtet wird, rollt ihm die FPÖ in der Wiener Hofburg den roten Teppich aus. Dafür, dass die  Hofburg für die Vernetzung der internationalen rechten Extremistenszene  den Rahmen abgibt, haben sich Bundespräsident Fischer und Wirtschaftsminister Mitterlehner für unzuständig erklärt. Stellt sich die Frage wie  lange die beiden diesem Treiben noch zusehen werden?

Rund um den Ball hat es aber auch ein europäisches Rechtsextremisten-Treffen mit hochrangigen Vertretern der FPÖ gegeben. Offensichtlich wird nach wie vor versucht eine Art extremistische “rechte Internationale” zu organisieren. Von diesem Treffen berichtet jedenfalls die rechtsrabiate deutsche Initiative Pro Nordrhein-Westfalen. Neben Vertretern europäischer Rechtsextremistenparteien, wie dem Vlaams Belang soll auch  FPÖ Generalsekretär Vilimsky an diesem Treffen teilgenommen haben. Interessant ist, dass die FPÖ dieser deutschen Splittergruppe unter anderem “vielfältige Begleitung und Unterstützung” für die kommenden Landtagswahlen zugesagt hat. Stellt sich die Frage, ob jetzt österreichische Steuerzahler/innen über die blaue Parteienförderung die Wahlkämpfe obskurer Rechtsparteien in ganz Europa finanzieren müssen?

Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly: österreichische Justiz voll gefordert

Der österreichische Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly wurde in England frei gekauft. Eine politische Entscheidung. Offensichtlich wollten die britischen Behörden dem Rüstungskonzern BAE aus wirtschaftlichen Interessen nicht “weh tun”. Für die Korruptionsbekämpfung ist das Gift. Die Bußgelder für Korruption werden dann als Unkosten künftig in die Kalkulation der Unternehmen einfließen.

In Österreich wäre so ein Deal rechtlich nicht möglich. Der österreichische Anwalt von Mensdorff-Pouilly glaubt jetzt, dass auch in Wien die Verfahren eingestellt werden müssten. Er argumentiert mit dem Doppelbestrafungsverbot. Das ist wenig überzeugend.  BAE hat im Zuge der Bußgeldzahlungen lediglich Bilanz-Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Tansania und inkorrekte Angaben über Rüstungsgeschäfte gegenüber dem US-Justizministerium zugegeben. Das hat wenig mit Mensdorff-Pouilly zu tun. Damit liegt rechtlich keine inhaltliche Entscheidung vor, die ein Doppelbestrafungsverbot begründen würde.

Die österreichische Justiz ist jetzt voll gefordert. Alles andere als harte Ermittlungen wären ein schwerer Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung. Wie kann man von kleinen Angestellten und Beamten Sauberkeit verlangen, wenn die Verfahren gegen die Großen im Sand verlaufen?

Neues von der Causa “Tierschützer/innen”

Gegen einen Teil der Tierschützer/innen wurden nun die Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Organisation eingestellt.  Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine dringende Reform dieses Paragraphen § 278a StGB braucht.  Durch die Konstruktion einer kriminellen Organisation kann gegen eine beliebige Personengruppe, ohne konkrete Vorwürfe einzelner Straftaten, massiv ermittelt werden. Das wirkt geradezu als Anreiz § 278a StGB einfach anzuwenden, selbst wenn dann die Verfahren eingestellt werden müssen. Es gilt das Motto “probieren wird man noch dürfen”.

Jene Gruppe von Tierschützer/innen gegen die Anklage erhoben wurde, wird massiv in ihren Prozessmöglichkeiten eingeschränkt. Noch immer hat man keine volle Akteneinsicht in die Polizeiakten erhalten. Ein Skandal. Nur so kann man auch kontrollieren, ob auch entlastende Ermittlungsergebnisse durch Polizei und Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Ich habe zu dieser rechtsstaatlich zweifelhaften Vorgangsweise eine umfassende parlamentarische Anfrage gestellt. Wie lange will man die Angeklagten noch hinhalten – Anfang März startet der Prozess?

Auch jene UVS Richterin, die es sich- wie hier schon berichtet – erlaubt hat in einem Verwaltungsverfahren für Tierschützer/innen zu entscheiden, wird weiter von Polizei und Justiz verfolgt.  Nach uns vorliegenden Informationen soll es eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Hier läuft der Rechtsstaat vollkommen aus dem Ruder.