In Österreich ist jetzt die Debatte um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung angelaufen. Geht es nach den Plänen der EU, sollen alle Verkehrs- und Standortdaten einschließlich der Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, präventiv gespeichert werden. Das ist ein Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention, der das Privat- und Familienleben schützt.
Justizministerin Bandion-Ortner will möglichst breite Zugriffsrechte auf die Vorratsdaten. Die EU Richtlinie sieht die Vorratsdatenspeicherung für „schwere Straftaten“ vor. Im Menschenrechtsausschuss hat die Justizministerin auf meine Frage, was sie unter schweren Straftaten versteht, allen ernstes davon gesprochen, dass das schon Straftaten mit einem Strafrahmen von mehr als einem Jahr sein können.
Skandalös. Das ist erstens eine absurde Auffassung, was eine schwere Straftat ist und darüber hinaus eine überschießende Umsetzung der Richtlinie. Damit können die Daten der Präventivüberwachung praktisch für alle Straftaten jenseits der Bagatellegrenze herangezogen werden. Eine Justizministerin, die dafür und für Grundrechte keine Sensibilität aufbringt stellt sich selbst in Frage.
Österreich sollte einen anderen Weg gehen. Verweigern wir die Umsetzung der Richtlinie und kippen wir sie vor den europäischen Instanzen wegen Menschenrechtswidrigkeit.
siehe auch: Vorratsdatenspeicherung