Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung?
Justizministerin Bandion-Ortner will über eine gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge nach der Scheidung diskutieren. Was sie genau will, kann sie nicht sagen.
Das Problem liegt auf der Hand. Vernunft kann man gesetzlich nicht verordnen. Wer über ein Kind Konflikte austragen will, wird das auch weiter machen. Das Engagement von Vätern nach der Trennung gehört zweifelsohne gefördert. Wenn Bandion-Ortner aber behauptet, es gehe “um den Anspruch des Kindes auf beide Elternteile”, so liegt sie jedenfalls nach der derzeit geltenden Rechtslage falsch. Wer erinnert sich nicht an die Klage eines unehelichen Kindes eines österreichischen Schlagerstars auf Kontakt. Der Schlagerstar hat das abgelehnt und vor Gericht gewonnen.
Was wir brauchen, ist eine breite Einsicht, dass sich Väter nach Trennungen nicht aus dem Leben der Kinder verabschieden (müssen). Wenn ein Elternteil für sich oder den anderen den Kontakt mit dem Kind ablehnt, ist eher Sozialarbeit, Psychotherapie oder Mediation gefragt. Ein Gericht ist damit übefordert und vollkommen ungeeignet Lösungen zu finden.
Was wir brauchen ist eine Schlichtungsstelle, die in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren versucht eine Einigung herbeizuführen und Lösungen unterstützt. Durch die Zusammensetzung (SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen) und Arbeitsweise sollen nachhaltige Lösungen mit den Eltern erarbeitet und auch Auflagen wie beispielsweise eine Mediation der Eltern gemacht werden können. Das würde weit mehr bewirken, als der Endlosstreit über die gemeinsame Obsorge.







