Kann eine südländische Herkunft und damit eine unterstellte andere emotionale Einstellung, Rechtfertigung dafür sein, dass ein Tötungsversuch an der Ehefrau wegen einer beabsichtigten Trennung nicht als Mord, sondern als eine Affekthandlung also Totschlag gewertet wird?
Da stellt sich zum einen die Frage, ob diese pauschalierenden kulturellen Zuschreibungen nicht vollkommen überholt sind. Kann man allen ernstes argumentieren, dass Türken generell wegen anderer “Sittenvorstellungen” auf eine Trennung anders reagieren, als Österreicher? Allgemeine kulturelle Zuschreibungen dürfen keinen Einzug ins Strafgesetzbuch halten. Weder als Rechtfertigung für ein Verhalten, noch als Argument für eine strengere Bestrafung. Es ist nämlich gar nicht so lange her, da hat Innenministerin Fekter noch Kulturdelikte gefordert. Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung sollten explizit als Delikte bestraft werden. Das ist schon deshalb Unsinn, weil diese Delikte ohnedies schon strafbar sind. Wer aber Kulturdelikte als ideologisch motiviert ablehnt, muss auch konsequent gegen allgemeine kulturelle Zuschreibungen als Rechtfertigung eintreten. Kulturelle Klischees haben nichts im Strafrecht verloren.
Eine Differenzierung ist aber trotzdem notwendig. Den Totschlag unterscheidet vom Mord, dass die Tötung in einer “allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung” begangen wurde. Das hat nichts damit zu tun, dass man die Motivlage teilen oder rechtfertigen würde. Die Tat bleibt immer unbegreiflich. Es ist lediglich zu beurteilen, ob jemand auf Grund einer Ereigniskette nachvollziehbar in eine derartig heftige Gemütsbewegung geraten kann. Das ist bei einem anatolischen Bauern oder Wiener Hilfsarbeiter anders zu beurteilen, als bei einem Istanbuler oder Wiener Geschäftsmann. Wer die Differenzierung zwischen Mord und Totschlag in Frage stellt müsste für die Abschaffung des Strafdelikts Totschlag eintreten. Das wäre aber ein strafrechtlicher Rückschritt.
Auch das Justizministerium hat jetzt für die Staatsanwaltschaften klar gestellt, dass die Herkunft alleine nicht die Annahme einer Affekthandlung rechtfertigt. Damit ist sichergestellt, dass künftig ähnlich gelagerte Fälle als Mord angeklagt werden und das zuständiges Geschworenengericht dann prüft, ob nach umfassender Gesamtbetrachtung des Falles Mord oder Totschlag vorliegt. Damit ist eine korrekte Prüfung durch das zuständige Gericht garantiert.
In Österreich ist jetzt die Debatte um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung angelaufen. Geht es nach den Plänen der EU, sollen alle Verkehrs- und Standortdaten einschließlich der Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, präventiv gespeichert werden. Das ist ein Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention, der das Privat- und Familienleben schützt.
Justizministerin Bandion-Ortner will möglichst breite Zugriffsrechte auf die Vorratsdaten. Die EU Richtlinie sieht die Vorratsdatenspeicherung für „schwere Straftaten“ vor. Im Menschenrechtsausschuss hat die Justizministerin auf meine Frage, was sie unter schweren Straftaten versteht, allen ernstes davon gesprochen, dass das schon Straftaten mit einem Strafrahmen von mehr als einem Jahr sein können.
Skandalös. Das ist erstens eine absurde Auffassung, was eine schwere Straftat ist und darüber hinaus eine überschießende Umsetzung der Richtlinie. Damit können die Daten der Präventivüberwachung praktisch für alle Straftaten jenseits der Bagatellegrenze herangezogen werden. Eine Justizministerin, die dafür und für Grundrechte keine Sensibilität aufbringt stellt sich selbst in Frage.
Österreich sollte einen anderen Weg gehen. Verweigern wir die Umsetzung der Richtlinie und kippen wir sie vor den europäischen Instanzen wegen Menschenrechtswidrigkeit.
siehe auch: Vorratsdatenspeicherung zuruck an den Absender
Hypo, Buwog oder Meinl – prominente Wirtschaftskausen beschäftigen die Justiz. Bisher hatte man den Eindruck, dass Wirtschaftskriminelle wenig zu befürchten haben. Der Kriminalfall Libro beschäftigt die Justiz bald ein ganzes Jahrzehnt, Ergebnisse gibt es aber keine.
Tatsache ist, dass die personell schlecht ausgestatteten Staatsanwaltschaften einer Heerschar von Anwälten gegenüber stehen, denen sie hoffnungslos unterlegen sind. Das muss sich ändern. Spätestens seit dem Hypo Kärnten Skandal ist klar, dass die Kosten für mögliche wirtschaftskriminelle Machenschaften die Steuerzahler/innen zu tragen haben. Die Justiz muss schon deshalb mit aller Härte durchgreifen. Es kann nicht sein, dass sich einige eine „goldene Nase“ verdient haben, während der drohende volkswirtschaftliche Schaden eine ganze Republik in Geiselhaft nimmt. Dazu kommt, dass für viele der Eindruck entsteht, dass es sich die “Großen” richten können, während die “Kleinen” zur Verantwortug gezogen werden. Das ist Gift für den Rechtsstaat.
Ein paar Staatsanwälte mehr ist nicht falsch, aber zu wenig. Es ist an der Zeit, dass eine Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte geschaffen wird, die ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft hochspezialisiert für ganz Österreich die Fährte der Wirtschaftskriminellen aufnimmt. Sinn macht das ganze aber nur, wenn diese Sonderstaatsanwaltschaft weisungsfrei agiert. Immerhin muss sie sich mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Es muss gelingen der Wirtschaftskriminalität eine scharfe Anklagebehörde gegenüber zu stellen, sonst werden auch künftig einige wenige der Justiz und den Steuerzahler/innen „die lange Nase“ zeigen.
Mitte Jänner letzten Jahres wurde die Quereinsteigerin Claudia Bandion-Ortner zur Justizministerin angelobt. Schnell waren ihre Vorschusslorbeeren im rauhen Alltag der Politik aufgebracht. Unter Druck der mächtigen ÖVP Lobbies musste sie schon im Juni das strenge Korruptionsstrafrecht entschärfen. Was dann folgte, war Pannenmanagement pur. Den Plan mit ihrem Dienstwagen die Busspur zu benutzen hat die Justizministerin nach öffentlichem Protest zurückgezogen. Dass sich daran heute nur mehr wenige erinnern, hat eher damit zu tun, dass diese Affäre von den Missständen in der Staatsanwaltschaft übertroffen wurde. Die skandalöse Begründung zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Kärntner Landeshauptmann Dörfler verteidigte sie genau so, wie die Fehler der Staatsanwaltschaften, die im Untersuchungsausschuss aufgedeckt wurden. Der Rest ihres politischen Schaffens ist justizpolitische Mangelverwaltung – zu wenig Personal und kein Geld für innovative Projekte.
Wo aber steht Bandion-Ortner politisch? Sie hat zwar kein Parteibuch, ist aber alles andere als parteiunabhängig. Bandion-Ortner isteine konservative Sichrheitspolitikerin, die in gesellschaftspolitischen Fragen pragmatisch agiert. Ihr Stil ist im Unterschied zuFekter – auch auf Grund ihrer Konflikt- und Positionierungsscheue – freundlich und gesprächsbereit. Am liebsten wäre der Justizministerin, dass alle einer Meinung sind. Da das Spektrum der Justizsprecher von mir bis zu Ewald Stadl reicht, geht das aber nicht. Bandion-Ortner leidet sichtbar unter harten politischenAuseinandersetzungen. Manche Insider glauben zu wissen, dass sie ihren Ausflug in die Politik längst bereut.
Eine Trafik wird überfallen, der Täter vom Trafikanten erschossen. Die Volksseele stilisiert ihn zum Helden – manche forden gleich eine aufgerüstete Selbstbewaffnung von Geschäftleuten. Kritische Stimmen vermisst man. “War ja eh nur ein Verbrecher, da muss man schon schießen dürfen – selber Schuld …”
In Krems erschießt im Sommer ein Polizist einen Supermarkteinbrecher. Die Justiz untersucht den Fall und erhebt auch Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Eine Facebookinitiative fordert jetzt “Freispruch für die Polizisten von Krems”. 8717 Unterstützer/innen soll sie schon haben.
Seltsames Österreich. Rechtsstaat egal. Gesetze egal. “Einen Einbrecher wird man doch noch niederschießen dürfen”. Als Motto gilt “wir brauchen kein Gericht, solange die Selbstjustiz funktioniert”.
Das Rechtsstaatsempfinden ist in Österreich offensichtlich vollkommen unterentwickelt. Daran hat auch die Politik Mitschuld. Das vorgelebte Rechtsstaatsempfinden der österreichischen Politiker/innen hält sich in engen Grenzen. Da darf man sich über den österreichischen Hang zur Selbstjustiz nicht wundern.
Kinderpornographie fügt den betroffenen Opfern irreparables Leid zu. Deshalb gehört Kinderpornographie bekämpft, um den Markt auszutrocknen und so potentielle Opfer zu schützen.
Schnell fordern immer wieder „überwachungsfreudige“ Politiker/innen Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet. Die Sperre von Internetseiten wird im Kampf gegen Kinderpornographie aber nichts bringen. Es wird nur wie mit einem Vorhang die Seite verhängt, der kriminelle Inhalt bleibt aber online und für die Pädophilenszene über die IP-Adresse abrufbar. Auch besteht die Gefahr, dass unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornographie der Zensur im Internet „Tür und Tor“ geöffnet wird. Bereits jetzt fordern etwa Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen.
Ich habe daher in einer Anfrage an die Innenministerin wissen wollen, was derzeit im Kampf gegen die Kinderpornographie unternommen wird. Die Anfragebeantwortung zeigt ein ist erschreckendes Bild.
- Die Zahl der gemeldeten Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten ist seit Einführung der Meldestelle 1998 von 389 auf 5238 im Jahr 2008 gestiegen. Die Zahl, der daraus resultierenden Anzeigen von 57 im Jahr 1998 auf 862 im Jahr 2008.
- Das Personal wurde aber nicht aufgestockt. Nach wie vor gibt es wie 1998 in der Meldestelle vier Personalplanstellen. Im Landeskriminalamt Wien waren im Jahr 2000 8 Planstellen vorhanden, die 2004 auf 6 Planstellen reduziert worden sind!
- Die Informationslage im Innenministerium ist äußerst dürftig. Wichtige Informationen, ob die gemeldeten Seiten öffentlich zugänglich waren oder nicht fehlen. Völlig ahnungslos ist man auch, in welchen Ländern sich die betroffenen Server der Seiten befinden. Auch, wie oft man Kontakt zu ausländischen Behörden aufgenommen hat, um die Beseitigung von Kinderpornographie bei ausländischen Servern zu erreichen, ist nicht bekannt. Da erklärt es sich von selbst, dass man nicht sagen kann, wie oft das zum Erfolg geführt hat.
- Das Innenministerium selbst, will oder kann nicht einmal sagen, welche Länder sich bei der Verfolgung von Kinderpornographie unkooperativ verhalten.
- Vielsagend ist auch die Antwort auf die Frage „welche Bemühungen die Innenministerin international bisher im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet gesetzt hat“. Offensichtlich keine. Die lapidare Antwort lautet, dass internationale Expertenmeetings eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung anstreben.
Damit wird klar: es braucht keine Scheinaktivitäten, wie Internetsperren, sondern eine verbesserte Faktenlage und eine funktionierende internationale Zusammenarbeit, um Kinderpornographie im Internet nach dem Prinzip „löschen statt sperren“ effektiv bekämpft zu können.
Was soll ist notwenig?
- Wissenschaftliche Forschung zum Thema Kinderpornographie im Internet, um über eine bessere Faktenlage, geeignete Maßnahmen herausfiltern zu können.
- Mehr fachspezifisch geschultes Personal bei der Meldestelle und den Landeskriminalämtern.
- Ziel muss es sein, dass Kinderpornograhie im Internet nicht gesperrt, sondern von den Providern vom Netz genommen wird.
- Dafür braucht es eine effektive und engagierte internationale Zusammenarbeit, sowie politischen Druck auf jene Länder, die sich bei der Verfolgung von Kinderpornographie unkooperativ verhalten.
Eberau beschäftigt Österreich seit drei Wochen. Nicht, dass es nichts zu kritisieren gibt. Die Vorgangsweise genau so, wie die Ortswahl. Ein kleiner Ort hat es einerseits mit der Aufnahme der Asylwerber/innen schwerer, andererseits fehlt es an der notwendigen Infrastruktur von Verkehrsverbindungen bis zu AnwältInnen für die Asylwerber/innen.
Die SPÖ will aber etwas ganz anderes mit der Debatte um Eberau – sie will endlich wieder Wahlen gewinnen. Rechtspopulimus nennt man das bei anderen Parteien. Der Kanzler argumentiert, dass man gar kein neues Asylaufnahmezentrum brauche. Man werde die Verfahren beschleunigen. Das ist natürlich Unsinn. Ein Erstaufnahmezentrum beherbergt, wie der Name schon sagt, keine Asylwerber/innen, die schon über Jahre auf eine Entscheidung warten. Wer so argumentiert, kann eigentlich nur ein Ziel verfolgen, die Zahl der Asylanträge und damit die Asylmöglichkeiten einzuschränken. Auch das kennt man von den Rechtsparteien.
Ob dieser Rechtspopulismus der SPÖ zum Erfolg verhilft ist offen, der Schaden aber absehbar. Geht die Rechnung auf, wird die SPÖ noch öfters den Verlockungen von rechts erliegen. Kommt es anders, kann die FPÖ die Themensetzung der Sozialdemokraten als Wahlhilfe verbuchen. Am schlimmsten ist aber, dass ein richtiger Wettbewerb, um die rechtesten Positionen zwischen rot, blau und schwarz eingesetzt hat. Innenministerin Fekter will jetzt Asylwerber/innen internieren, also einsperren. Da wird klar, wohin die Reise geht. Am Ende der Debatte werden Asylwerber/innen wohl irgendwann so lange in ein Lager eingesperrt werden bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.
Justizministerin Bandion-Ortner will über eine gesetzlich verpflichtende gemeinsame Obsorge nach der Scheidung diskutieren. Was sie genau will, kann sie nicht sagen.
Das Problem liegt auf der Hand. Vernunft kann man gesetzlich nicht verordnen. Wer über ein Kind Konflikte austragen will, wird das auch weiter machen. Das Engagement von Vätern nach der Trennung gehört zweifelsohne gefördert. Wenn Bandion-Ortner aber behauptet, es gehe “um den Anspruch des Kindes auf beide Elternteile”, so liegt sie jedenfalls nach der derzeit geltenden Rechtslage falsch. Wer erinnert sich nicht an die Klage eines unehelichen Kindes eines österreichischen Schlagerstars auf Kontakt. Der Schlagerstar hat das abgelehnt und vor Gericht gewonnen.
Was wir brauchen, ist eine breite Einsicht, dass sich Väter nach Trennungen nicht aus dem Leben der Kinder verabschieden (müssen). Wenn ein Elternteil für sich oder den anderen den Kontakt mit dem Kind ablehnt, ist eher Sozialarbeit, Psychotherapie oder Mediation gefragt. Ein Gericht ist damit übefordert und vollkommen ungeeignet Lösungen zu finden.
Was wir brauchen ist eine Schlichtungsstelle, die in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren versucht eine Einigung herbeizuführen und Lösungen unterstützt. Durch die Zusammensetzung (SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen) und Arbeitsweise sollen nachhaltige Lösungen mit den Eltern erarbeitet und auch Auflagen wie beispielsweise eine Mediation der Eltern gemacht werden können. Das würde weit mehr bewirken, als der Endlosstreit über die gemeinsame Obsorge.