Jüdische Friedhöfe: Was für die Täter gilt, darf für die Opfer nicht zu teuer sein
In Österreich gibt es rund 60 jüdische Friedhöfe. Ein Teil davon verfällt. Seit Jahren wird diskutiert, wer dafür verantwortlich ist. Abgesehen davon, dass sich Österreich im Washingtoner Abkommen zur Erhaltung verpflichtet hat, gibt es auch eine historische Verpflichtung. Man darf nie vergessen, dass die Nachfahren der Toten auf den jüdischen Friedhöfen für die Pflege der Gräber nicht aufkommen können, weil sie Opfer des Holocaust wurden. Im Jahr 1938 haben 220 000 JüdInnen in Wien gelebt. Heute leben gerade noch 7 500 jüdische MitbürgerInnen in Wien.
Jetzt schaut es so aus, als könnte es eine Einigung bei der Sanierung der jüdischen Friedhöfe geben. Der Bund würde 20 Millionen Euro bereit stellen. Das ist ein wichtiger Schritt. Es braucht aber auch eine Neuregelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Pflege. Der Großteil der zuständigen Gemeinden ist bisher ihren Pflichten nicht nachgekommen. Der Bund soll daher künftig auch die Erhaltung und Pflege der Friedhöfe übernehmen und gesetzlich absichern. Immerhin ist der Bund auch für die Erhaltung der Kriegsgräber zuständig. Damit hat Österreich die Gräberfürsorge für alle Soldaten übernommen, egal ob es sich dabei um Kriegstäter, wie SS Angehörige gehandelt hat oder nicht. Was für die Täter gilt, darf für die Opfer nicht zu teuer sein. Ein Grüner Antrag der derzeit im Verfassungsausschuss liegt, soll das sicherstellen.
Keine Kommentare
Noch keine Kommentare
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI



