Bandion-Ortner spart bei den Opfern
Morgen sollen im Parlament die Rechte der Opfer ausgebaut werden. So sollen Opfer von Gewalttaten künftig informiert werden, wenn ein Täter erstmals unbewacht das Gefängnis verlässt oder entlassen wird. Nicht umgesetzt werden die Forderungen der Opferorganisation “Weißer Ring” nach der Erweiterung des Kreises der zu verständigenden Opfer.
Beispiele aus der Praxis des Weissen Rings zeigen den Handlungsbedarf:
Die Schwester einer ermordeten Frau wandte sich an den Weissen Ring, weil der verurteilte und in einer österreichischen Justizanstalt einsitzende Täter mit ihr brieflichen und telefonischen Kontakt aufgenommen hat. Über Intervention des Weissen Rings wurde vonseiten der Anstaltsleitung der Schriftverkehr des Strafgefangenen mit der Schwester des Opfers eingeschränkt. Der Weiße Ring konnte das Opfer nur insoweit beruhigen, als nach Auskunft
der Justizanstalt eine bedingte Entlassung des Täters in nächster Zeit nicht zu erwarten war und ihm auch wegen der Schwere der Tat vorläufig kein Ausgang oder Freigang gewährt werde.
Derzeit hat diese Betroffene kein Recht zu erfahren, wann der Täter in Freiheit kommt. Alleine dieser Umstand lässt sie nicht zur Ruhe kommen. Das Beispiel zeigt, dass auch Angehörige von Opfern, sowie nichtverwandte Zeugen in den Kreis der schutzwürdigen Opfer aufgenommen werden sollten. Justizministerin Bandion-Ortner ist das zu teuer. Das Anliegen wurde aus Kostengründen abgeschmettert. Mit den Opfern wird gerne Populismus betrieben. Wenn es aber etwas kostet, dann ist es offensichtlich schnell mit den Opferrechten vorbei.
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