Grüne Initiative für einen Antifolterparagraph

Am 7. April 2006 haben Polizisten nach einer verhinderten Abschiebung Bakary J. in eine Lagerhalle gebracht und dort massiv misshandelt. Das Urteil fiel milde aus. Die Polizisten erhielten eine bedingte Haftstrafe von 6 bis 8 Monaten. Sie sind weiter als Polizisten tätig.

Österreich hat nach wie vor keine umfassende Antifolterstrafbestimmung. Das muss sich ändern.

Grüne Initiative

In der Parlamentssitzung vom November 2009 wurde von mir ein Antrag zur Verankerung eines umfassenden Antifolterparagraphen im österreichischen Strafgesetzbuch eingebracht. Nur durch eine klare Regelung und Sanktionierung von Folter wird Beamten vor Augen geführt, dass jede Form von Übergriffen nicht akzeptiert wird.

  • Der Antrag übernimmt die Definition von Folter aus der Antifolterkonvention. Damit würde der Begriff „Folter“ und eine Definition erstmals im österreichischen Strafgesetzbuch Einzug halten.
  • Der Strafrahmen für Folter würde nach diesem Antrag bis zu 10 Jahren umfassen. Hat die Folter eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder den Tod zur Folge, ist sie mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren zu bestrafen. Der Strafrahmen wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen des UN-Antifolterausschusses, der einen Strafrahmen zwischen 6 und 20 Jahren für angemessen hält, festgelegt. Damit werden Beamte, die Folterhandlungen begehen, schwerer bestraft, als jene, die solche Delikte ohne Beamteneigenschaft (z.B. schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen: Strafrahmen bis zu fünf Jahren) begehen. Das rechtfertigt sich damit, dass bei Beamten auf Grund ihrer Stellung ein besonders hoher Maßstab an zu legen ist und der Strafrahmen Abschreckungswirkung haben soll.
  • Darüber hinaus ist im Antifolterparagraphen ausdrücklich das Weltstrafprinzip festgehalten. Das bedeutet, dass Österreich gegen jede in ihrem Hoheitsgebiet aufhältige Person, die unter Folterverdacht steht, egal wo auch immer diese Folterungen begangen wurden, strafrechtlich vorgeht. Dazu wäre Österreich jetzt schon verpflichtet- dieses Prinzip wurde aber bisher ignoriert. Die ausdrückliche Erwähnung soll Staatsanwaltschaft und Polizei auf diese Verpflichtung deutlich hinweisen.

Österreich und sein desinteressierter Umgang mit Folter

Österreich hat das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 29.7.1987 ratifiziert und sich dadurch verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Ahndung von Folter zu ergreifen sowie Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.

Österreich vertritt aber die Meinung, dass der Tatbestand der Folter durch die bereits bestehenden Tatbestände im StGB ausreichend umgesetzt ist (§§ 83, 84, 85, 86, 87, 313, 312, 75 StGB).

Der UN-Antifolterausschuss konnte dieser Ansicht allerdings nicht folgen und hat sowohl 1999 als auch 2005 empfohlen, eine explizite Anti-Folterbestimmung einzuführen (vgl. Concluding Observations, Committee against Torture, 2005, CAT/C/AUT/CO/3).

Auch Amnesty International prangert im Report 2009 die mangelnde Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Folter an.

Handlungsbedarf ergibt sich dahingehend, dass in Österreich Folter ausdrücklich als Strafdelikt zu ahnden und als eigener Straftatbestand gemäß der Folterdefinition der Konvention mit einer angemessenen Strafhöhe im Strafgesetzbuch zu verankern wäre.

Derzeit gibt es nur den Strafparagraphen „Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen“. Die Maximalstrafe beträgt zwei Jahre, also weniger als für manche Eigentumsdelikte. Selbst bei Folter, die zum Tod führt, kann lediglich über das Ausweichen auf andere Straftatbestände (Körperverletzung mit Todesfolge) eine Strafdrohung von maximal 10 Jahren erreicht werden.

update 13.1.2010

Schöner Erfolg im Menschenrechtsausschuss. Auf Initiative der Grünen Menschenrechtssprecherin Alev Korun und mir wurde ein Antrag von SPÖ, ÖVP und Grüne beschlossen, in dem die Justizministerin ersucht wird, einen Stafparagraphen mit einer Folterdefinition und angemessenen Strafrahmen dem Parlament vorzulegen.

Standard Artikel „Später Versuch, Folter unter Strafe zu stellen“

Standard Kommentar „Das F-Wort verankern“

2 Kommentare bis jetzt.

  1. Christina Bell sagt:

    Danke für den lange fälligen Vorstoß…ich hoffe, der Antrag ist erfolgreich! Viel Erfolg!

  2. raphael OR. sagt:

    Sehr gut. Danke fuer den Vorstoss. Der Paragraf ist laengst faellig und wurde peinlich lange von Oesterreich ignoriert.

    Folgend dem Antrag sollte auch ein Gesetzesentwurf eingebracht werden der Amtstraeger welche folternde Polizisten schuetzen, haerter bestraft. Sowie Amtstraeger haerter bestraft die Kollegen mobben welche Folter siutationen zur anzeige gebracht haben.

    Sie haben meine volle Unterstuetzung. Weiter so

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