Die neuen Antiterror-Strafbestimmungen und ihre Nebenwirkungen

Die Justizministerin will neue Antiterrorstrafbestimmungen. Neben der Ausbildung in Terrorcamps und dem Gutheißen von terroristischen Straftaten, soll künftig auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat strafbar werden.

Klingt harmlos, hat aber weitreichende Nebenwirkungen. Es soll das Zur-Verfügung-Stellen und die Beschaffung von Informationen aus Medien und Internet, die als Anleitung für eine terroristische Straftat geeignet sind unter Strafe gestellt werden, wenn damit terroristische Straftaten begangen werden sollen. Das ist problematisch. Der einzige Unterschied zu sozialadäquatem Verhalten – Informationsbeschaffung, Lernen – besteht im Vorsatz, was mit den Informationen passieren soll, der für die Gerichte und Ermittlungsbehörden besonders schwer zu beurteilen ist. Damit ergeben sich sehr weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten, da Personen Opfer von Überwachung und Verfolgung werden können, die sich objektiv in nicht verpönter Weise betätigen. Das ist auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat scheint eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.

Die Strafbarkeit wird in den Bereich der Vorbereitung von strafbaren Handlungen verlegt. Hintergrund der Bestimmung ist offenbar, dass die Polizei schon früher nach dem Strafrecht ermitteln soll. Das Problem dabei ist, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen kommen können. Da die Strafbarkeit aber ganz wesentlich davon abhängt, was jemand mit diesen Informationen machen will, besteht hier stets ein großer Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden. Solche Bestimmungen können leicht missbraucht werden und bergen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Eine derart frühe Strafbarkeit ist im österreichischen Recht sonst aus guten Gründen nicht vorgesehen.

Die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen Strafbestimmungen machen hellhörig. Jetzt wird primär der Schutz vor dem internationalen Terrorismus als Grund für die Bestimmungen genannt. Doch auch beim § 278a StGB (Bildung einer kriminellen Organisation) war ursprünglich von der international organisierten Kriminalität wie der Mafia die Rede – eingesetzt wurde dieser Paragraph dann gegenTierschutz- NGOs.   Auch § 278a gehört reformiert – Bereicherungsabsicht und Gewinnstreben müssen das zentrale Tatbestandselement werden, um auszuschließen, dass politische Gruppierungen verfolgt werden.

siehe auch Der Standard vom 30.12.2009

mehr zu § 278a StGB und seine missbräuchliche Verwendung

Das Jahrzehnt des Terrorismus und der Kampf gegen die Grundrechte

Ein Jahrzehnt geht zu Ende. Ein Jahrzehnt, das von Terroranschlägen und dem Kampf gegen den Terrorismus nachhaltig geprägt wurde. Die Anschläge in New York,  Mumbai, London oder Madrid haben vieles verändert. Die Angst boomt und Grundrechte werden ausgehöhlt. Plötzlich gilt das Motto »wer nichts zu verbergen hat, braucht sich vor Überwachung nicht zu fürchten«.

Die Politik bedient dieses Klima der Angst. Immer neue Gesetze sollen mehr Sicherheit vorgaukeln. Vieles, was an Überwachungsmaßnahmen unter dem Aspekt der erhöhten Sicherheit diskutiert wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als populistisches Placebo für die Bevölkerung mit gefährlichen Nebenwirkungen dar. Damit hat der Terrorismus schon gewonnen. Sein größter Erfolg ist die Einschränkung der erkämpften Grund- und Freiheitsrechte. Die Zauberformel der Überwachungsfreunde, dass mehr Überwachung mehr Sicherheit bringt, hält keiner Überprüfung Stand. Professionelle und organisierte Kriminelle treffen die notwendigen Vorkehrungen. Was bleibt ist die Missbrauchsgefahr. Den Überwachungspolitikern fehlt jede Sensibilität für Grenzen. Es gilt daher, dass wir zwar Schutz vor Terror brauchen, aber uns mindestens genauso vor den Bekämpfern des Terrorismus schützen müssen.

Jüdische Friedhöfe: Was für die Täter gilt, darf für die Opfer nicht zu teuer sein

In Österreich gibt es rund 60 jüdische Friedhöfe. Ein Teil davon verfällt.  Seit Jahren wird diskutiert, wer dafür verantwortlich ist. Abgesehen davon, dass sich Österreich im Washingtoner Abkommen zur Erhaltung verpflichtet hat, gibt es auch eine historische Verpflichtung. Man darf nie vergessen, dass die Nachfahren der Toten auf den jüdischen Friedhöfen für die Pflege der Gräber nicht aufkommen können, weil sie Opfer des Holocaust wurden. Im Jahr 1938 haben 220 000 JüdInnen in Wien gelebt. Heute leben gerade noch 7 500 jüdische MitbürgerInnen in Wien.

Jetzt schaut es so aus, als könnte es eine Einigung bei der Sanierung der jüdischen Friedhöfe geben. Der Bund würde 20 Millionen Euro bereit stellen. Das ist ein wichtiger Schritt. Es braucht aber auch eine Neuregelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Pflege. Der Großteil der zuständigen Gemeinden ist bisher ihren Pflichten nicht nachgekommen. Der Bund soll daher künftig auch die Erhaltung und Pflege der Friedhöfe übernehmen und gesetzlich absichern. Immerhin ist der Bund auch für die Erhaltung der Kriegsgräber zuständig. Damit hat Österreich die Gräberfürsorge für alle Soldaten übernommen, egal ob es sich dabei um Kriegstäter, wie SS Angehörige gehandelt hat oder nicht. Was für die Täter gilt, darf für die Opfer nicht zu teuer sein. Ein Grüner Antrag der derzeit im Verfassungsausschuss liegt, soll das sicherstellen.

Am Programm der Kärntner Laienbühne: Angriff von rechts?

Das Magazin profil titelt in der dieswöchigen Ausgabe zur vermeintlichen FPK-FPÖ Fusion “Angriff von rechts”. Auch so kann man eine Partei aufwerten. Abgesehen davon, dass das ganze Fusionstheater immer mehr zu einem Schwank einer Kärntner Laienbühne verkommt – nunmehr ist mit Dolinscheck bekanntlich ein Nationalratsabgeordneter wieder von der FPK zum BZÖ zurückgewechselt – werden die Rechtsparteien grundlos groß geschrieben. Schon Haider hat von den Titelseiten diverser kritischer Zeitungen medienwirksam Präsenz und Stärke vermitteln können.

Den Kampfslogan “Angriff von rechts” hätten die Werbetexter der Blauen nicht anders formuliert, nur, dass sie sich die Titelseite eines Magazins finanziell nicht leisten hätten können. Brauchen sie auch nicht, wenn es kostenlose PR gibt. Warum entlarvt man die blau-orange Fusion nicht als das was sie ist: eine weitere Konfusion des gespaltenen dritten Lagers, dass immer mehr zum Drittel-Lager (gespalten in drei Parteien) wird.

Niemand weiß mehr, wo die inhaltlichen Unterschiede liegen und wer gerade wo dabei ist. Dieses Lager ist politik- und regierungsunfähig. Dieses Lager hat zuerst eine Regierung und dann sich selbst in die Luft gesprengt. Dort, wo es länger an der Macht geblieben ist, hat es ein ganzes Bundesland mit der Hypo an den Rand des Bankrotts geführt. Dieses Lager ist politisch und inhaltlich so schwach, dass es nicht groß geschrieben werden darf.

2010 Sparpaket droht

Nachdem die Regierung keine neuen Steuern für Reiche einführen will, ist im Herbst 2010 mit einem Megasparpaket zu rechnen. Konjunkturpakete, Bankenhilfe und der Hypo-Skandal haben einiges gekostet.

Die entscheidende Frage wird daher sein, wer die Zeche für die Wirtschaftskrise bezahlt. Gibt es doch neue Steuern für die Reichen oder wird bei den Budgetausgaben gespart?

Wer sich für Einsparungen entscheidet, wird die Ausgabenkürzungen im Bereich der Bildung und der Sozialausgaben ansetzen müssen. Die Auswirkungen diese Sparkurses werden die Verteilungssituation in Österreich verschärfen.

Die Verteilung der Einkommen wird in Österreich immer ungleicher. Während die höchsten Gehälter weiter steigen, mussten Niedrigverdiener in den letzten Jahren Einkommensverluste hinnehmen. Dazu kommt, dass Steuern und Abgaben kaum umverteilend wirken. Die 10% niedrigsten Einkommen zahlen 37% ihres Einkommens an Steuern und Abgaben. Bei den 10% Reichsten sind es auch nur rund 40% des Einkommens, die an Steuern und Abgaben gezahlt werden.

Diese Ungleichverteilung wird ausschließlich durch Sozialleistungen korrigiert. Das untere Drittel erhielt 2005 43,5% aller Sozialtransfers. Beim reichsten Drittel waren es nur 25%.

Bei den Sozialausgaben zu sparen, heißt die Ungleichheiten zu verschärfen. Für die Wirtschaftskrise müssten dann die „kleineren“ Einkommensbezieher/innen zahlen. Diejenigen, die schon einmal durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Einkommensverzicht Opfer der Krise geworden sind, würden dann ein zweites mal zur Kassa gebeten werden.

Das ist inakzeptabel und obendrein äußerst kurzsichtig. Die Folgekosten des Sparens bei den Sozialleistungen sind höher als die Einsparungen ausfallen. Armut führt in Regel zu erhöhten Gesundheits- und Sicherheitsausgaben. Dazu kommt, dass Ungleichverteilung die Nachfrage und damit die Wirtschaft schwächt. Wer viel verdient spart verstärkt, wer wenig verdient hat dann nichts zum Ausgeben.

Natürlich macht es Sinn beispielsweise durch Verwaltungsvereinfachungen bei den Staatsausgaben zu sparen. Ohne vermögensbezogene Steuern, die die Reichen in Österreich treffen, der Beseitigung von Steuerprivilegien und einen Solidarbeitrag für Spitzenverdiener wird es keine gerechte Verteilung der Kosten der Wirtschaftskrise geben.

Blauer Strache fusioniert mit orangen Kärntner Hypo Pleitiers

FPÖ und BZÖ Kärnten haben sich also fusioniert. ”Leider” können sie sich im Wiener Parlament nicht zu einem gemeinsamen Klub zusammenschließen. Damit gibt es jetzt drei Rechtsparteien - nämlich FPÖ, BZÖ und FPK. Da soll sich einer auskennen. Jedenfalls bekommen sie durch dieses Manöver noch mehr staatliche Förderung und parlamentarische Redezeit.

Offiziell war es die Linie des Bundes BZÖ, die die Kärtner nicht mehr ausgehalten hätten. Als Beispiel wird das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft genannt. Absurd - da haben bekanntlich lediglich drei BZÖ Politiker von 20 dafür gestimmt. Der Chef des Bundes BZÖ ist dazu noch ein Kärntner. Wahrscheinlich war es also vielmehr die Angst mittelfristig politisch bedeutungslos zu werden, die die Kärntner Orangen auf den blauen Weg gebracht hat.

Für Strache kommt die offensichtlich schon länger vorbereitete Fusion zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Er holte sich mit diesem Schritt die Kärntner Hypo-Pleitiers ins freiheitliche Boot. Das ist gut so, damit werden die Wähler/innen wenigstens daran erinnert, was sich die FPÖ seinerzeit und die FPK gegenwärtig in einer Regierung geleistet haben und leisten.

Der FPÖ EU-Abgeordnete Mölzer war offensichtlich vor wenigen Tagen noch nicht in die neue Zusammenarbeit eingeweiht. Er forderte noch “eine lückenlose Aufklärung des Debakels der Kärntner Hypo”. Weiters wollte er ”die Verantwortung des früheren Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider und dessen Nachfolger Gerhard Dörfler bis hin zu persönlichen Haftungen und Schadenersatz” klären. “Auch ein Ende der von Haider begonnenen und von Dörfler fortgesetzten Brot-und-Spiele-Politik” wurde von Mölzer eingemahnt, ”jetzt, wo kein Geld mehr da ist und der Schuldenstand Kärntens schwindelerregende Höhen erreicht hat”. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer, dass er schnell das Gespräch mit seinen neuen Parteifreunden suchen sollte.

Hypo: eine Pleite wird verstaatlicht

Die Kärntner Hypo wird jetzt von der Republik Österreich ohne genaue Prüfung aufgefangen. Keiner  weiß, was für ein “Fass ohne Boden” Pröll & Co da den Österreicher/innen unter den Weihnachtsbaum gelegt haben. Offensichtlich gilt alleine der Grundsatz: eine Bank darf nicht Pleite gehen. Viele können und wollen das nicht verstehen. Warum fängt der Staat Pleitebanken auf? Diejenigen, die ihre Arbeit in Folge der Wirtschaftskrise verlieren, können mit weit weniger Unterstützung rechnen. Auch mich macht das zornig. Die Verantwortungslosigkeit der Bankmanager, aber auch von Haider & Co kommt die Steuerzahler/innen teuer zu stehen.

Eines zeigt die Wirtschaftskrise global: die Kosten des Misere muss der Staat tragen – Konsequenzen daraus werden aber keine gezogen. Das muss diesesmal anders sein. Da wäre die Frage nach der politischen Verantwortung.  Es kann nicht sein, dass die gleichen orangen und schwarzen Landespolitiker jetzt vielleicht noch weiterwurschteln dürfen. Bei der strafrechtliche Seite des Falles Hypo kommt auf die Staatsanwaltschaft ohnedies Schwerarbeit zu. Alles in allem muss man auch über die gesetzlichen Rahmenbedingungen nachdenken. Die Pleitemanager gehören mit ihrem privaten Vermögen stärker in die Haftung genommen, damit nicht der unschuldige Steuerzahler zuerst die Zeche zahlen muss.

Was darf die Kirche?

Gestern hat das Parlament die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Die Reaktion der Kirche folgte prompt. Ihr Bischof Küng  bedauerte in einer Aussendung den Ausgang der Abstimmung. Er befürchtet nun, dass eine Türe geöffnet wurde, die letztendlich zu einer völligen gesetzlichen Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau führen wird.

Da stellt sich schon die Frage, ob die Kirche wirklich tagespolitische Angelegenheiten kommentieren soll. Demokratiepolitisch darf sich jeder äußern. Aber will die Kirche wirklich wieder zurück zu Zeiten, wo sie von der Kanzel herunter politisiert? Offensichtlich schon. Damit erweist sie sich aber einen schlechten Dienst. Wer die Politik tagespolitisch kommentiert, muss sich auch gefallen lassen, dass die Kirche in die tagespolitischen Auseinandersetzungen hineingezogen wird.

Ein anderer Teil der Kirche “die Diakone” macht gegen den Karikaturisten Deix mobil.  Es wurde eine Anzeige “wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren” eingebracht. Offensichtlich haben seine Gottesdarstellungen nicht allen gefallen. Das hatten wir doch schon? Wer erinnert sich nicht an den Konflikt um die Mohamed-Karikaturen. Damals haben die extremen Teile des Islam mobil gemacht. Katholische und islamische Fundamentalisten haben mehr gemeinsam als ihnen bewusst ist. Die Religionsfreiheit gehört geschützt, der Strafparagraph “Herabwürdigung religiöser Lehren” aber abgeschafft.

Bandion-Ortner spart bei den Opfern

Morgen sollen im Parlament die Rechte der Opfer ausgebaut werden. So sollen Opfer von Gewalttaten künftig informiert werden, wenn ein Täter erstmals unbewacht das Gefängnis verlässt oder entlassen wird. Nicht umgesetzt werden die Forderungen der Opferorganisation “Weißer Ring”  nach der Erweiterung des Kreises der zu verständigenden Opfer.

Beispiele aus der Praxis des Weissen Rings zeigen den Handlungsbedarf:

Die Schwester einer ermordeten Frau wandte sich an den Weissen Ring, weil der verurteilte und in einer österreichischen Justizanstalt einsitzende Täter mit ihr brieflichen und telefonischen Kontakt aufgenommen hat. Über Intervention des Weissen Rings wurde vonseiten der Anstaltsleitung der Schriftverkehr des Strafgefangenen mit der Schwester des Opfers eingeschränkt.  Der Weiße Ring konnte das Opfer nur insoweit beruhigen, als nach Auskunft
der Justizanstalt eine bedingte Entlassung des Täters in nächster Zeit nicht zu erwarten war und ihm auch wegen der Schwere der Tat vorläufig kein Ausgang oder Freigang gewährt werde.

Derzeit hat diese Betroffene kein Recht zu erfahren, wann der Täter in Freiheit kommt. Alleine dieser Umstand lässt sie nicht zur Ruhe kommen. Das Beispiel zeigt, dass auch Angehörige von Opfern, sowie nichtverwandte Zeugen in den Kreis der schutzwürdigen Opfer aufgenommen werden sollten. Justizministerin Bandion-Ortner ist das zu teuer. Das Anliegen wurde aus Kostengründen abgeschmettert. Mit den Opfern wird gerne Populismus betrieben. Wenn es aber etwas kostet, dann ist es offensichtlich schnell mit den Opferrechten vorbei.

Videoüberwachung: Datenschutzgesetz legitimiert Wildwuchs

Die private Videoüberwachung boomt. Ob wir es wollen oder nicht – wir werden ständig gefilmt. Das berührt unsere Grundrechte. Bisher gab es keine eigenen gesetzlichen Regeln. Durch eine Novellierung des  Datenschutzgesetz soll sich das jetzt ändern. Klingt gut, tatsächlich wird der Wildwuchs an Überwachung bloß legitimiert.

Wer privat überwachen will, braucht nach dem Gesetz zwar einen Grund, da genügt aber beispielsweise die Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten. So kann man die Videoüberwachung des Gehsteigs vor seinem Haus schon rechtfertigen, wenn man als Eigentümer für die Erhaltung zuständig ist.

Kein Schutz besteht übrigens, wenn man ein Verhalten setzt, dass ohne jeden Zweifel den Schluss zulässt, dass es darauf gerichtet ist, öffentlich wahrgenommen zu werden. Wenn ich auf der Kärntnerstraße spazieren gehe, ist das mit Sicherheit der Fall. Da muss man dem Nachbar wohl in das Schlafzimmer filmen, damit dieses Gesetz irgendeine Schutzwirkung entfaltet.

Rechtsschutz ist ohnedies nur eingeschränkt vorgesehen. Wie jemand seine Kameras tatsächlich aufhängt, überprüft niemand. Wenn jemand gegen die Bauordnung verstösst gibt es eine Behörde, die das kontrolliert und allenfalls einen Abbruchbescheid erlässt. Bei der Videoüberwachung ist alles anders. Niemand ist für die Kontrolle zuständig. Wenn mich etwas stört, muss ich auf meine Kosten einen mühsamen Prozess bei Gericht beginnen …

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