Bildungsmisere: Schulwartin unterrichtet!

Die Unzufriedenheit mit unserem Bildungssystem ist groß. Kein Geld – zu wenig Lehrer/innen und es gibt nichts, was es nicht gibt.

Aus einer niederösterreichischen  Gemeinde wurde mir eine kuriose, aber wahre Begebenheit geschildert. In der Mehrstufenklasse einer Volksschule mit einem Integrationskind und 20 Schüler/innen musste die zweite Lehrerin in vorzeitigen Mutterschutz gehen. Den Eltern wurde folgende Lösung präsentiert: sechs Unterrichtsstunden soll die Schulwartin übernehmen. Eine andere Lösung ist nicht möglich. Erstens sei kein weiterer Planposten vorgesehen, aber vorallem würde man keine geeignete freie Lehrerin finden. Unglaublich. Die Eltern hielten das zuerst für einen Scherz. Aber, die Schulwartin unterrichtet jetzt tatsächlich.

Die Schulbehörde teilte den Eltern mit, dass es eigentlich unter den vorliegenden Bedingungen gar keinen Rechtsanspruch auf eine zweite Lehrerin geben würde. Diese Zustände sind unerträglich. Dabei hatten in diesem Fall die Kinder noch Glück im Unglück. Die Schulwartin ist engagiert und kann mit Kindern umgehen. Die Eltern werden sich noch daran gewöhnen müssen, wenn ihre lieben Kleinen auf die Frage wie es denn in der Schule war, erzählen “heute war wieder die Putzfrau da”.

Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

früherer Beitrag zu Thema: Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

früherer Beitrag zum Thema: Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Onlinebewegungen: Ist die Zeit traditioneller Parteien abgelaufen?

Schon im Frühjahr haben es zwei Student/innen der Politik vorgemacht. Sie haben online den Protest gegen den 3. Nationalratspräsidenten Graf organisiert. Auch die aktuellen Uniproteste werden bekanntlich über das Web organisiert. Beide Beispiele zeigen, dass der virtuelle Protest auch real auf die Straße und in den Hörsaal gebracht wird. Ich gebe gerne zu, dass mich das als Politiker beeindruckt.

Bei diesen Mobilisierungserfolgen müssen sich die bestehenden Parteien zu Recht die Frage gefallen lassen, ob ihre Zeit abgelaufen ist. Die Antwort ist einfach: die traditionellen Parteien haben dann ausgedient, wenn sie weiter traditionell kommunizieren. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Politik spät aber doch auf die nicht ganz neue Situation einstellen wird. Auch die Umstellung auf  das Fernsehzeitalter haben die Parteien nach Anlaufschwierigkeiten bewältigt. Die Legende besagt, dass der ORF deswegen lange als “rot” gegolten hat, weil die ÖVP auf das Radio gesetzt hat. Damals sollen die Schwarzen der Meinung gewesen sein, dass es nie so weit kommen wird, dass alle Österreicher/innen einen Fernseher im Wohnzimmer haben werden, weswegen das Radio politisch wichtiger wäre.

Die traditionellen Parteien wird es auch deshalb weitergeben, weil die Werte, die sie vertreten nicht verschwinden werden. Haltungen wie konservativ, nationalistisch, sozial und ökologisch bzw. links oder rechts wird es weiter geben. Auch oder gerade das Netz ist keine ideologiefreie Zone. Die traditionellen Parteien werden aber Konkurrenz bekommen. Das Web erleichtert es neuen Bewegungen und Parteien sich zu organisieren und zu mobilisieren. Früher war es eine kommunikative Ochsentour neue Bewegungen und ihre Ideen breit zu bewerben. Alleine der Gründungsprozess der Grünen hat sich über Jahre gezogen. Das ist jetzt anders. One-issue Bewegungen werden sich künftig schnell organisieren und können es dann durchaus in die Parlamente schaffen. Bei der Bewältigung des realen parlamentarischen Alltags werden sie dann aber wieder an den traditionellen Parteien gemessen werden.

Bandion wird VIP Behandlung des Grasser Anwalts erklären müssen

Das Magazin Format hat berichtet, dass es zu einem Treffen zwischen Justizministerin Bandion-Ortner und Grassers Strafverteidiger gekommen ist. Dieser hätte sich über die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft gegenüber Grasser beschwert.

Diese VIP Betreuung für den Grasser Anwalt durch die Justizministerin rückt Bandion-Ortner und die Justiz in ein schiefes Licht. Es entsteht der Eindruck, dass hier Prominente eine Sonderbehandlung erfahren. Alleine, dass es so ein Treffen gegeben hat, lässt Misstrauen aufkommen. Die Darstellung einer Sprecherin der Justizministerin, dass es sich dabei um ein zufälliges Treffen gehandelt hätte, ist vollkommen unglaubwürdig.

Ich möchte mit einer parlamentarischen Anfrage die Vorgangsweise der Justizministerin klären. Unter anderem möchte ich von der Justizministerin folgendes wissen:

  • Von wem ging die Initiative für dieses Treffen aus?
  • Was war der genaue Inhalt dieses Gesprächs?
  • Hat der Anwalt Grassers konkrete Wünsche bezüglich der Strafverfahren Grassers an die Justizministerin herangetragen?
  • Hat die Justizministerin in Folge dieses Treffens Kontakt zu zuständigen Staatsanwälten aufgenommen?
  • Ist es österreichischen Anwälten grundsätzlich möglich ein direktes Treffen mit der Justizministerin zu vereinbaren, wenn sie mit der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft unzufrieden sind?
  • Wenn nein, warum hat der Anwalt Grassers eine derartige VIP Behandlung erhalten?
  • Entsteht durch eine derartige VIP Behandlung nicht die Gefahr, dass für viele Bürger/innen der Eindruck entstehen könnte, dass mächtige und einflussreiche Personen eine bevorzugte Behandlung durch Teile der Justiz erfahren würden?