Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor
Viele Jahre wird in Österreich über die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren diskutiert. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft (EP) für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fünf Länder sogar die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet (Niederlande, Spanien, Belgien, Norwegen und Schweden).
Wir Grüne setzen uns schon lange dafür ein, dass es auch in Österreich zu einem gesetzlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Paare kommt. Für uns sind zwei Wege zur Gleichstellung möglich:
- Öffnung der Ehe durch Änderung der Ehedefinition, allenfalls kombiniert mit einem Lebenspartnerschaftsgesetz, das eine weniger enge Bindung und leichtere Lösbarkeit vorsieht, aber für Hetero- und Homosexuelle gilt. Jedenfalls sollte kein eigenes Ghettogesetz nur für Lesben und Schwule geschaffen werden.
- falls das politisch nicht mehrheitsfähig ist, eine Eingetragene Partnerschaft mit einer Generalklausel, die eine Gleichstellung in allen Materiengesetze bringt.
Die Regierungsparteien wiederum legten bereits ihre Modelle vor: Die ÖVP kam in der so genannten „Perspektivengruppe“ zum Ergebnis eine Eingetragene Partnerschaft nach Schweizer Modell einführen zu wollen, während die SPÖ eine Eeingetragene Partnerschft nach Skandinavischem Vorbild sowie mittelfristig die Öffnung der Ehe forderte.
Nun gibt es den Gesetzesantrag von SPÖ und ÖVP zur “Eingetragenen Partnerschaft”.
Was auf den ersten Blick nach einem Durchbruch ausschaut, ist bei genauerer Betrachtung und Analyse mehr als zwiespältig. In manchen Bereichen, wie dem Sozilversicherungs- und Fremdenrecht kommt es zu Verbesserungen. An Diskriminierungen wird aber teilweise festgehalten - in einigen Bereichen kommt es sogar zu erheblichen Rückschritten. Ein Begutachtungsverfahren ist nicht vorgesehen. Am 3.12. 2009 wird der vorliegende Antrag im Justizausschuss diskutiert und zwei Wochen später im Parlamentsplenum abgestimmt.
Unsere wichtigsten Kritikpunkte:
- keine Eintragung am Standesamt
- keine Stiefkindadoption
- Verbot der Fremdkindadoption
- Kein gemeinsamer Familienname
- Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
- mangelnde Zeugenentschlagungsrechte für Angehörige von EP-Partner
- Keine Generalklausel, die die eingetragene Partnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen der Ehe gleichstellt
Trotz der Kritikpunkte ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings nur ein kleiner – zu viele diskriminierende Unterscheidungen zur Ehe sind im Gesetz enthalten. Genau diese Einschätzung soll auch unser Abstimmungsverhalten im Parlament ausdrücken. Symbolisch werden zwei Grüne Abgeordnete zustimmen, der Rest der Abgeordneten wird gegen das Gesetz stimmen. Als Zeichen dafür, dass bis zu einer echten Gleichstellung noch viel zu tun ist.
Informatives: Rechtskomitee Lambda findet 72 Ungleichbehandlungen
Der Gesetzesentwurf und die Erläuterungen







