Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

früherer Beitrag zu Thema: Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Partnerschaftsgesetz: sollen Grüne zustimmen?

Dem Grünen Landtagsabgeordneten Marco Schreuder wurde der Entwurf zum Partnerschaftsgesetz zugespielt. Gleich vorweg – Ulrike Lunacek, Marco Schreuder und ich sind enttäuscht. Es zeigt, wie schwer sich Österreich mit der Beseitigung von sexueller Diskriminierung tut.

Beim Partnerschaftsgesetz gilt das Motto, es soll zwar etwas geben, aber keiner solls merken. Homosexualität wird offensichtlich immer noch als Belästigung für Heterosexuelle verstanden. Deswegen darfs auch keine Zeremonie am Standesamt geben. Nicht, dass verschieden geschlechtliche Paare, die vorher oder nachher heiraten, gestört werden könnten. Auch gibts nach denVorstellungen gestandener Schwarzer nichts zu feiern. Ein gemeinsamer Nachname wird auch verweigert. Das könnte ja Fragen aufwerfen und eine Beziehung für alle sichtbar dokumentieren.

Kurios wird es, wenn bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Bigamie straffrei bleibt und keine Pflicht zur Treue besteht. Normal kann das den Sittenwächtern nicht wichtig genug sein. Bei gleichgeschlichten Partnerschaften gilt das nicht, schließlich soll nichts an die Ehe erinnern. In Summe gibt es 34 gezählte Abweichungen zum Eherecht.

update 17.11.2009

Heute ist das Partnerschaftsgesetz im Ministerrat. Die Bischofskonferenz hat sich durchgesetzt. Das Standesamt bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Ein Witz. Ich schreibe der Kirche auch nicht vor, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei vornehmen soll. Das ist das eine. Entscheidend ist aber eine zweite Frage: wie weit geht die Gleichstellung in den vielen Einzelgesetzen? Beim Pensionsrecht dürfte es jedenfalls gut ausschauen.

Wie sollen die Grünen im Parlament abstimmen? Die entscheidende Frage zeichnet sich aber schon ab: sind wir froh, dass es endlich ein Partnerschaftsgesetz gibt, wenn das auch ungenügend ist oder lehnen wir genau deshalb das Gesetz ab?

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