Das Sakrament der Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Gestern haben Ulrike Lunacek und ich gefordert, dass endlich das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partner/innen dem Parlament vorgelegt wird. Dabei wäre es so einfach. Man müsste nur die Ehedefinition ändern, dann könnten schwule und lesbische Paare heiraten und wir bräuchten kein neues Gesetz.

Solche Forderungen führen noch immer zu heftigen Reaktionen. Aus Salzburg habe ich folgende E-Mail erhalten: “Sehr geehrter Herr Steinhauser, die Ehe ist ein Sakrament und der Begriff für die Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Ihre abartigen Vorstellungen können Sie in Ihrer Grünen Gesellschaft ausleben, aber verwenden Sie bitte nicht christliche Begriffe für diese Scheußlichkeiten.”

Der Schreiber irrt gewaltig. Es stimmt zwar, die Ehe ist auch ein Sakrament und wer dieses Sakrament empfangen darf, soll von mir aus Rom entscheiden. Die Ehe, die ich anspreche ist aber ein Rechtsinstitut im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dafür ist das Parlament zuständig. Da wir in keinem Gottesstaat leben, sind religiöse Argumente uninteressant. Fundamentalist/innen werden es aushalten müssen, wenn in Österreich europäische Normalität einkehrt und künftig gleichgeschlechtliche Paare eine rechtlich abgesicherte Beziehung eingehen können.

siehe auch: diepresse.com 

 

1,8 Mille für die ÖVP

Eine mediale Randnotiz erweckte dieses Wochenende meine Aufmerksamkeit. Die Parteien müssen ihre Großspenden (über 7.260 Euro) offenlegen. Nur zwei Parteien haben überhaupt 2008 Spenden in dieser Höher erhalten. Die ÖVP in Summe gleich 1,8 Mio Euro.

Die Spender müssen natürlich nicht genannt werden. Dabei wären genau die interessant. “Wer” hat “wann” etwas gespendet. Das ist die entscheidende Frage. Nur dann kann auch das “warum” überprüft werden. Hat es dafür Gegenleistungen gegeben oder war es selbstlose Sympathie. Außerdem sollen die Wähler/innen wissen, in wessen Sold die Parteien unterwegs sind. Parteispendengesetze sollen üblicher Weise für Transparenz sorgen. In Österreich erfüllen sie einen anderen Zweck – den Schutz der Parteien und der Spender.

Eigentlich müsste man die Frage diskutieren, ob Parteien überhaupt private Spenden kassieren dürfen. Immerhin gibt es in Österreich eine üppige Parteienförderung. Die ist demokratiepolitisch wichtig und richtig. Das sollte eigentlich genügen. Übrigens die zweite Partei die Großspender hatte war das BZÖ. Wahrscheinlich in Kärnten, denn nur dort ist das BZÖ ein Faktor …

Toter Jugendlicher in Krems – Rechtsstaat muss handeln

In Krems wurde im Sommer ein Jugendlicher bei einem Einbruch in einem Supermarkt durch die Polizei erschossen. Der Mittäter wurde in Untersuchungshaft genommen, die Polizisten lediglich in den Innendienst versetzt. Die Innenministerin hat sich demonstrativ vor die Polizisten gestellt, haben diese doch stets bedauert in Notwehr gehandelt zu haben.

Jetzt bringt ein Gutachten “Licht ins Dunkle”. “Der Schütze habe stehend aus 1,8 bis zwei Metern Entfernung auf den flüchtenden 14-Jährigen gefeuert. Die Lichtverhältnisse waren nicht so schlecht”, heißt es. Damit dürfte die Darstellung des Polizisten nicht mehr haltbar sein.

Jetzt muss der Rechtsstaat reagieren. Es stellt sich schon die Frage, durch welche Umstände die weitere Untersuchungshaft für den Jugendlichen gerechtfertigt werden soll. Der betroffene Polizist gehört umgehend suspendiert. In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss seine Schuld geklärt werden. Argumente, wie Polizisten würden schützen und ihr Leben riskieren, mögen stimmen, helfen aber nicht weiter. Nur wenn ein allfälliges Fehlverhalten auch angemessen aufgeklärt und gerichtlich beurteilt wird, ist garantiert, dass die Polizei nach rechtsstaatlichen Kriterien vorgeht.

Rehabilitierung der NS-Justizopfer

Am 21.10.2009 hat das Parlament das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz” mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Damit gibt es nach vielen Jahren Engagement eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer.

Für uns Grüne ist das ein erfreulicher Endpunkt einer langen Auseinandersetzung. Die ehemaligen Abgeordneten Andreas Wabl und Terezija Stoisits haben das Thema aufgegriffen und über viele Jahre betreut. Ich hatte das Glück nach toller Vorarbeit diese Initiative vollenden zu dürfen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass ohne das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz”, allen voran Richard Wadani, dieses Gesetz nicht möglich gewesen wäre.

Wie kam es zur Einigung?

Im Jänner 2009 haben die Grünen ein NS-Aufhebungsgesetz mit dem Ziel einer umfassenden Rehabilitierung der NS Justizopfer eingebracht.

Im September 2009 wurde in Wien die Deserteursausstellung eröffnet. Aus diesem Anlass haben Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) und der zweite Nationalratspräsident Neugebauer (ÖVP) eine Rehabilitierung in Aussicht gestellt.

In weiterer Folge kam es zu zahlreichen bilateralen Gesprächen. Am Dienstag den 6.10.2009 kam es dann im Justizministerium zur finalen Einigung, nachdem noch einige Wünsche der Grünen berücksichtigt wurden. Einen Tag später hat der Justizausschuss den Gesetzesentwurf diskutiert und angenommen.

Wen rehabilitiert dieses Gesetz?

  1. Aufgehoben sind die Urteile der Sonder- und Standgerichte, des Volksgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, soweit ihnen Strafsachen zugewiesen worden sind.
  2. Aufgehoben sind die Verurteilungen Homosexueller, so weit sie nicht auch heute strafbar sind.
  3. Aufgehoben sind die Beschlüsse auf Zwangssterilisation oder zwangsweisen Schwangerschaftsabbruch der NS Erbgesundheitsgerichte
  4. Darüber hinaus soll eine Generalklausel alle sonstigen gerichtlichen Entscheidungen aufheben, soweit in ihnen typisches nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt.
  5. Deserteure und Kriegsverräter werden politisch rehabilitiert und hinsichtlich ihres Widerstands gewürdigt.

Das Gesetz hebt sämtliche Verurteilungen ohne Einzelfallprüfung auf. Es sind keine Anträge notwendig. Wer deklaratorisch darüber eine Feststellung will, kann diese verlangen. Nur dann wird in den Fällen drei und vier vor Ausstellung das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.

Neues Aufhebungsgesetz

Chronologie der Grünen Aktivitäten

Ursprünglicher Grüner Antrag

Einige Medienberichte zur Einigung:

Kurier: NS-Urteile werden “beseitigt”

Die Presse: Deserteure: NS-Urteile werden aufgehoben,

Leitartikel Rainer Nowak

Der Standard: “Nach 70 Jahren ist es Zeit”

Heute “Deserteure” im Justizausschuss

Heute Nachmittag ist Justizausschuss. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Frage, ob es eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer gibt. Im Kern geht es um die Verurteilungen der Deserteure, die Beschlüsse auf Zwangssterilisationen und die Bestrafung Homosexueller.

Wird es eine umfassende Rehabilitierung oder Stückwerk aus Angst vor Unbelehrbaren geben? Über 10 Jahre wurde darum gestritten. Wir haben bis zuletzt mit SPÖ und ÖVP Gespräche geführt. Das Klima war durchaus konstruktiv. Man hat sich unsere Kritikpunkte an bestehenden Vorschlägen angeschaut und diskutiert.

update: 11:20

Es gibt ein Ergebnis. SPÖ, ÖVP und wir haben uns geeinigt. Um 13 Uhr werden wir diese Initiative vor dem Justizausschuss vorstellen. Es ist gelungen eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer durch zu setzen. Neben den Deserteuren werden die Opfer von Zwangsterilisationen und Homosexuelle rehabilitiert.

update 16:00

Der Justizausschuss ist vorbei. Der Antrag wurde angenommen. FPÖ und BZÖ haben alles versucht, um den Antrag zu vertagen. Um ans Ziel zu kommen haben sie “Kreide gefressen”. Ein so pauschale Rehabilitierung würde echte Widerstandskäpfer entwerten oder man solle vertagen, vielleicht könnte man dann sogar einen Fünfparteienantrag schaffen, waren ihre Argumente. Diese Mannöver waren durchsichtig – die Rechtsparteien hatten nur ein Ziel: einen Beschluss zu verhindern, um dann Wirbel schlagen zu können.

Jetzt muss noch der Nationalrat in zwei Wochen zustimmen. Das sollte aber kein Problem werden.

Kommt doch volle Rehabilitierung der Deserteure?

Jetzt geht die Debatte um die Rehabiltierung der Deserteure in die Zielgerade. Es besteht die Chance, dass tatsächlich eine umfassende Rehabilitierung gelingen könnte. Noch gibt es aber für den Justizausschuss am Mittwoch keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ. Ein erster uns vorliegender Entwurf hat zwar seine Mängel, könnte aber durchaus etwas bewegen. Demnach wären die Deserteure rehabilitiert. Offen ist die Frage, wie man mit Delikten umgeht, die in Zusammenhang mit der Desertion stehen. An sich sind nach der derzeitigenGesetzeslage diese Delikte aufgehoben und müssten erneut angeklagt werden. Tatsächlich ist das kaum passiert und daher alles bis auf Tötungsdelikte verjährt. Volle Rehabilitierung für Deserteure heißt aber, dass auch mit der Desertion in Zusammenhang stehenden Delikte nicht bestraft werden sollen. Formal soll man daher auch festschreiben, dass diese Delikte nicht mehr angeklagt werden. Praktisch ist das ohnedies nicht zu erwarten.

Öffentlich sagt Justizministerin Bandion-Ortner, dass sie Deserteure nicht rehabilitieren will, wenn sie ein Tötungsdelikt begangen haben. Damit geht die Debatte in die vollkommen falsche Richtung. Wieder wird so getan, als ob Deserteure Kameradenmörder gewesen wären. Nochmals: in nur 0,15% aller Fälle von Desertion wurde ein Tötungsdelikt begangen. Die entscheidende Frage der nächsten Tage lautet daher: Will man ein Gesetz, das umfassend rehabilitiert und traut man sich das auch öffentlich zu sagen?

Freiheit statt Angst!

In den vergangenen Jahren haben sich auch in Österreich verschiedene Formen der Überwachung rasant entwickelt. Wie viel Privatsphäre bleibt da noch, muss man sich angesichts der aktuellen Entwicklungen fragen.  Handybewegungsdaten, Internetverbindungen und Bewegung im öffentlichen Raum werden eifrig kontrolliert – Überwachung ist allgegenwärtig. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung wird präventiv geschnüffelt und gesammelt.

Videoüberwachung

Ob im Supermarkt, in der U-Bahn oder auf der Straße – Kameras finden sich an fast jeder Ecke. Schätzungen zur Folge filmen in Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.

Immer öfter wird in Trafiken, Boutiquen und Supermärkten gefilmt. Zuletzt haben ÖBB, Wiener Wohnen und die Wiener Taxis Initiativen in Richtung privater Videoüberwachung gesetzt.

Für die Videoüberwachung durch Private gibt es in Österreich zurzeit keine explizite Regelung. Im Juni hat das Bundeskanzleramt die sogenannte Datenschutzgesetz-Novelle 2010 in Begutachtung gebracht. Leider wird auch nach dem vorliegenden Entwurf, Videoüberwachung kaum geregelt und weit zulässig sein.

Stockholm Programm

Im Bereich Inneres und Justiz gibt sich die EU Fünfjahrespläne. Am 10. Juni 2009 hat die Kommission eine “Mitteilung” über ihre Vorstellungen zum nächsten solchen Plan, bekannt als “Stockholm Programm”, vorgelegt. Dabei werden auch Pläne zur Überwachung überarbeitet und neu formuliert.

Die jetzt vorliegende Fassung bekennt sich auf dem Papier zu den Grundprinzipien des Datenschutzes. Im Detail jedoch werden viele Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Beeinträchtigung der Privatsphäre darstellen.

Geplant sind unter anderem:

  • ein zentrales Informationssystem zum europaweiten Datentausch, das nach und nach ausgebaut werden soll
  • eine elektronische Registrierung von Ein- und Ausreisen aus der EU
  • ganz allgemein die “Bereitstellung entsprechender technischer Mittel” zur Überwachung der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke
  • die Ergänzung der Beobachtungsstelle für Nachahmungen und Piraterie um eine “repressive Komponente”
  • der Abschluss weiterer Datentauschabkommen mit Drittstaaten nach dem Vorbild der Abkommen mit den USA.

Die Mitteilung der Kommission bestätigt damit die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat.

Die österreichische Auseinandersetzung mit dem Entwurf sollte bereits im September im EU-Unterausschuss des Nationalrats stattfinden, dort wurde sie auf Bestreben der Regierungsparteien aber auf Oktober vertagt.

Obwohl große Datenschutzbedenken gegen die Pläne bestehen, wurde das Thema auf die lange Bank geschoben. Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der sich klar gegen die gefährlichen Bespitzelungsvorhaben richtet. Das geplante zentrale Informationssystem wird sonst zum EU-Überwachungsmonster, das laufend mit Daten der BürgerInnen gefüttert werden muss. Jetzt hätte Österreich noch Gelegenheit, in den Verhandlungen um die Endfassung das Schlimmste zu verhindern, doch SPÖ und ÖVP zaudern, und verschlechtern so unsere Position in der EU.

Vorratsdatenspeicherung

Als Vorratsdatenspeicherung wird die präventive Erfassung des Telefonier- und Internetverhaltens der gesamten Bevölkerung aus sicherheitspolizeilichen Gründen verstanden. Alle, die moderne Kommunikationsmittel nutzen, kommen damit automatisch in den Generalverdacht, diese Kommunikationsmittel zu missbrauchen und für kriminelle Zwecke zu verwenden.

Nach den heftigen Protesten zum ersten Entwurf eines österreichischen Vorratsdaten-speichergesetzes im Frühjahr 2007, wurde das Gesetzesvorhaben vorerst auf Eis gelegt. Mit der Ausarbeitung von legislativen Vorschlägen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung wurde im April 2009 das Ludwig Boltzmann Insitut für Menschenrechte beauftragt.

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung von uns allen, stellt eine große Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Internetsperren

Die Grünen treten scharf gegen jede Form des Kindesmissbrauches, einschließlich der Kinderpornographie auf. Gerade deshalb fordern die Grünen jedoch, dass die Mittel und Personalressourcen der Exekutive für jene Ansätze in der Bekämpfung der Kinderpornographie eingesetzt werden, welche am erfolgversprechendsten sind und neben einer Verhinderung der Verbreitung kinderpornographischen Materials insbesondere auch die Produktion und damit die Schädigung weiterer Opfer effektiv unterbinden können.

Die derzeit etwa in Deutschland diskutierten „Internetsperren” gegen Seiten mit kinderpornographischen Inhalten stellen jedoch nach Meinung zahlreicher ExpertInnen keine geeignete Maßnahme dar, da sie sich leicht umgehen lassen und darüber hinaus die eigentliche Wurzel des Problems nicht bekämpfen.

Wie in Versuchen bewiesen wurde, kann mittels einfacher Intervention bei den Hostingprovidern von kinderpornographischen Seiten in den allermeisten Fällen binnen Stunden eine komplette Abschaltung und Löschung der Seiten erzielt werden. Die überwiegende Zahl solcher Server wird in der westlichen Welt gehostet (USA, Belgien, Deutschland ua.), so dass ausreichende Zugriffsmöglichkeiten gegeben sind. Darüber hinaus bestehen durch Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden vor Ort  bessere Chancen die Produzenten auszuforschen, als wenn deren Seiten bloß mit einem „virtuellen Vorhang” im Internet verhängt werden. Mit entschiedenem Vorgehen gegen die Produzenten kann die Verursachung weiteren Leides durch fortgesetzten Missbrauch am ehesten bekämpft werden. Doch auch die Kunden müssen weiterhin zur Verantwortung gezogen werden.

Durch die Schaffung von Sperrmöglichkeiten für Internetseiten besteht die Gefahr, dass stückweise ein System der Internetzensur begründet wird, welches mit den Grundrechten nicht vereinbar wäre. Bereits jetzt fordern etwa auch Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen, in Deutschland diskutiert werden Verbote für Glücksspielangebote, und in Belgien können bereits alle Seiten gesperrt werden, die „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten” verstoßen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit. Daneben besteht auch die Gefahr von gesetzwidrigem Missbrauch der Sperrmöglichkeiten, wenn nicht ausreichender Rechtsschutz gegeben ist. Im deutschen Modell etwa könnte das Bundeskriminalamt alleine ohne zusätzliche Kontrolle entscheiden, welche Seiten gesperrt werden sollen.

Kommen in Österreich Internetsperren?

In Österreich wurde ein Kinderpornoring ausgehoben. Drei Männer haben in entsetzlicher Weise Kinder aus dem familiären Umfeld missbraucht und auf Kinderpornoseiten darüber berichtet. Ein entsetzliches Verbrechen.

Justizministerin Bandion-Ortner will jetzt Kinderpornoseiten “sperren” lassen. Das Problem dabei: das ganze ist reiner Aktionismus ohne Wirkung. Die Internetseiten werden quasi wie mit einem Vorhang verhängt, der kriminelle Inhalt bleibt aber online und für die Pädophilenszene über die IP-Adresse abrufbar. Statt Namensadressen wird die Kinderpornoszene dann Nummernadressen austauschen. Sinnvoller sind Interventionen bei den Serverbetreibern, was meist binnen Stunden zu einer kompletten Abschaltung und Löschung der Seiten führt.

Die Schaffung von Sperrmöglichkeiten ist wenig wirksam und leistet der Internetzensur Vorschub. Bereits jetzt fordern etwa auch Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen, in Deutschland werden Verbote für Glücksspielangebote diskutiert und in Belgien können bereits alle Seiten gesperrt werden, die „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten“ verstoßen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit.

Ein anderer wichtiger Aspekt bleibt völlig ausgeblendet. Unsere Pädagog/innen gehören geschult, um über Persönlichkeitsveränderungen der betroffenen Kinder einen Missbrauchsverdacht erkennen zu können. Das ist zwar weniger spektakulär als Internetsperren, dafür aber umso wirkungsvoller.

mehr Infos: http://internetsperren.at

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