Der Whistleblower – ein in Österreich unbekanntes Phänomen
Österreich befindet sich bei der Korruptionsbekämpfung in einem sehr frühen Stadium. Das sagt ein Bericht des Europarats. Es gibt weder eine Kronzeugenregelung noch Gesetze zum Schutz von “Whistleblowern”. Ein Whistleblower ist jemand der Hinweise über Missstände oder illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) gibt.
Während Whistleblower in den USA und Großbritannien vom Gesetz geschützt werden, gilt bei uns der Whistleblower als „Verräter“. Whistleblower müssen sich vielfach den Vorwurf gefallen lassen, sie wären Nestbeschmutzer oder würden aus persönlichem Vorteil handeln. Es ist aber unbestritten, dass Whistleblowing einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Korruption leistet.
Ich habe im Parlament drei Anträge eingebracht, die das Phänomen “Whistleblower” nach Österreich bringen sollen. Im Kern geht es darum, Whistleblower im Arbeitsrecht und im Beamtendienstrecht vor Sanktionen zu schützen. Zudem soll eine Whistleblower Hotline bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden, die als Anlaufstelle dient. Whistleblowern soll es so möglich werden, Behörden oder zuständige Kontrollinstanzen auf Missstände aufmerksam zu machen, ohne Anzeige erstatten zu müssen.
Die Anträge:
Whistleblower in der Privatwirtschaft







