Toter Jugendlicher in Krems – Rechtsstaat muss handeln

In Krems wurde im Sommer ein Jugendlicher bei einem Einbruch in einem Supermarkt durch die Polizei erschossen. Der Mittäter wurde in Untersuchungshaft genommen, die Polizisten lediglich in den Innendienst versetzt. Die Innenministerin hat sich demonstrativ vor die Polizisten gestellt, haben diese doch stets bedauert in Notwehr gehandelt zu haben.

Jetzt bringt ein Gutachten “Licht ins Dunkle”. “Der Schütze habe stehend aus 1,8 bis zwei Metern Entfernung auf den flüchtenden 14-Jährigen gefeuert. Die Lichtverhältnisse waren nicht so schlecht”, heißt es. Damit dürfte die Darstellung des Polizisten nicht mehr haltbar sein.

Jetzt muss der Rechtsstaat reagieren. Es stellt sich schon die Frage, durch welche Umstände die weitere Untersuchungshaft für den Jugendlichen gerechtfertigt werden soll. Der betroffene Polizist gehört umgehend suspendiert. In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss seine Schuld geklärt werden. Argumente, wie Polizisten würden schützen und ihr Leben riskieren, mögen stimmen, helfen aber nicht weiter. Nur wenn ein allfälliges Fehlverhalten auch angemessen aufgeklärt und gerichtlich beurteilt wird, ist garantiert, dass die Polizei nach rechtsstaatlichen Kriterien vorgeht.

Rehabilitierung der NS-Justizopfer

Am 21.10.2009 hat das Parlament das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz” mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Damit gibt es nach vielen Jahren Engagement eine umfassende Rehabilitierung der NS Justizopfer.

Für uns Grüne ist das ein erfreulicher Endpunkt einer langen Auseinandersetzung. Die ehemaligen Abgeordneten Andreas Wabl und Terezija Stoisits haben das Thema aufgegriffen und über viele Jahre betreut. Ich hatte das Glück nach toller Vorarbeit diese Initiative vollenden zu dürfen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass ohne das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz”, allen voran Richard Wadani, dieses Gesetz nicht möglich gewesen wäre.

Wie kam es zur Einigung?

Im Jänner 2009 haben die Grünen ein NS-Aufhebungsgesetz mit dem Ziel einer umfassenden Rehabilitierung der NS Justizopfer eingebracht.

Im September 2009 wurde in Wien die Deserteursausstellung eröffnet. Aus diesem Anlass haben Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) und der zweite Nationalratspräsident Neugebauer (ÖVP) eine Rehabilitierung in Aussicht gestellt.

In weiterer Folge kam es zu zahlreichen bilateralen Gesprächen. Am Dienstag den 6.10.2009 kam es dann im Justizministerium zur finalen Einigung, nachdem noch einige Wünsche der Grünen berücksichtigt wurden. Einen Tag später hat der Justizausschuss den Gesetzesentwurf diskutiert und angenommen.

Wen rehabilitiert dieses Gesetz?

  1. Aufgehoben sind die Urteile der Sonder- und Standgerichte, des Volksgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, soweit ihnen Strafsachen zugewiesen worden sind.
  2. Aufgehoben sind die Verurteilungen Homosexueller, so weit sie nicht auch heute strafbar sind.
  3. Aufgehoben sind die Beschlüsse auf Zwangssterilisation oder zwangsweisen Schwangerschaftsabbruch der NS Erbgesundheitsgerichte
  4. Darüber hinaus soll eine Generalklausel alle sonstigen gerichtlichen Entscheidungen aufheben, soweit in ihnen typisches nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt.
  5. Deserteure und Kriegsverräter werden politisch rehabilitiert und hinsichtlich ihres Widerstands gewürdigt.

Das Gesetz hebt sämtliche Verurteilungen ohne Einzelfallprüfung auf. Es sind keine Anträge notwendig. Wer deklaratorisch darüber eine Feststellung will, kann diese verlangen. Nur dann wird in den Fällen drei und vier vor Ausstellung das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.

Neues Aufhebungsgesetz

Chronologie der Grünen Aktivitäten

Ursprünglicher Grüner Antrag

Einige Medienberichte zur Einigung:

Kurier: NS-Urteile werden “beseitigt”

Die Presse: Deserteure: NS-Urteile werden aufgehoben,

Leitartikel Rainer Nowak

Der Standard: “Nach 70 Jahren ist es Zeit”