Freiheit statt Angst!

In den vergangenen Jahren haben sich auch in Österreich verschiedene Formen der Überwachung rasant entwickelt. Wie viel Privatsphäre bleibt da noch, muss man sich angesichts der aktuellen Entwicklungen fragen.  Handybewegungsdaten, Internetverbindungen und Bewegung im öffentlichen Raum werden eifrig kontrolliert – Überwachung ist allgegenwärtig. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung wird präventiv geschnüffelt und gesammelt.

Videoüberwachung

Ob im Supermarkt, in der U-Bahn oder auf der Straße – Kameras finden sich an fast jeder Ecke. Schätzungen zur Folge filmen in Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.

Immer öfter wird in Trafiken, Boutiquen und Supermärkten gefilmt. Zuletzt haben ÖBB, Wiener Wohnen und die Wiener Taxis Initiativen in Richtung privater Videoüberwachung gesetzt.

Für die Videoüberwachung durch Private gibt es in Österreich zurzeit keine explizite Regelung. Im Juni hat das Bundeskanzleramt die sogenannte Datenschutzgesetz-Novelle 2010 in Begutachtung gebracht. Leider wird auch nach dem vorliegenden Entwurf, Videoüberwachung kaum geregelt und weit zulässig sein.

Stockholm Programm

Im Bereich Inneres und Justiz gibt sich die EU Fünfjahrespläne. Am 10. Juni 2009 hat die Kommission eine “Mitteilung” über ihre Vorstellungen zum nächsten solchen Plan, bekannt als “Stockholm Programm”, vorgelegt. Dabei werden auch Pläne zur Überwachung überarbeitet und neu formuliert.

Die jetzt vorliegende Fassung bekennt sich auf dem Papier zu den Grundprinzipien des Datenschutzes. Im Detail jedoch werden viele Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Beeinträchtigung der Privatsphäre darstellen.

Geplant sind unter anderem:

  • ein zentrales Informationssystem zum europaweiten Datentausch, das nach und nach ausgebaut werden soll
  • eine elektronische Registrierung von Ein- und Ausreisen aus der EU
  • ganz allgemein die “Bereitstellung entsprechender technischer Mittel” zur Überwachung der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke
  • die Ergänzung der Beobachtungsstelle für Nachahmungen und Piraterie um eine “repressive Komponente”
  • der Abschluss weiterer Datentauschabkommen mit Drittstaaten nach dem Vorbild der Abkommen mit den USA.

Die Mitteilung der Kommission bestätigt damit die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat.

Die österreichische Auseinandersetzung mit dem Entwurf sollte bereits im September im EU-Unterausschuss des Nationalrats stattfinden, dort wurde sie auf Bestreben der Regierungsparteien aber auf Oktober vertagt.

Obwohl große Datenschutzbedenken gegen die Pläne bestehen, wurde das Thema auf die lange Bank geschoben. Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der sich klar gegen die gefährlichen Bespitzelungsvorhaben richtet. Das geplante zentrale Informationssystem wird sonst zum EU-Überwachungsmonster, das laufend mit Daten der BürgerInnen gefüttert werden muss. Jetzt hätte Österreich noch Gelegenheit, in den Verhandlungen um die Endfassung das Schlimmste zu verhindern, doch SPÖ und ÖVP zaudern, und verschlechtern so unsere Position in der EU.

Vorratsdatenspeicherung

Als Vorratsdatenspeicherung wird die präventive Erfassung des Telefonier- und Internetverhaltens der gesamten Bevölkerung aus sicherheitspolizeilichen Gründen verstanden. Alle, die moderne Kommunikationsmittel nutzen, kommen damit automatisch in den Generalverdacht, diese Kommunikationsmittel zu missbrauchen und für kriminelle Zwecke zu verwenden.

Nach den heftigen Protesten zum ersten Entwurf eines österreichischen Vorratsdaten-speichergesetzes im Frühjahr 2007, wurde das Gesetzesvorhaben vorerst auf Eis gelegt. Mit der Ausarbeitung von legislativen Vorschlägen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung wurde im April 2009 das Ludwig Boltzmann Insitut für Menschenrechte beauftragt.

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung von uns allen, stellt eine große Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Internetsperren

Die Grünen treten scharf gegen jede Form des Kindesmissbrauches, einschließlich der Kinderpornographie auf. Gerade deshalb fordern die Grünen jedoch, dass die Mittel und Personalressourcen der Exekutive für jene Ansätze in der Bekämpfung der Kinderpornographie eingesetzt werden, welche am erfolgversprechendsten sind und neben einer Verhinderung der Verbreitung kinderpornographischen Materials insbesondere auch die Produktion und damit die Schädigung weiterer Opfer effektiv unterbinden können.

Die derzeit etwa in Deutschland diskutierten „Internetsperren” gegen Seiten mit kinderpornographischen Inhalten stellen jedoch nach Meinung zahlreicher ExpertInnen keine geeignete Maßnahme dar, da sie sich leicht umgehen lassen und darüber hinaus die eigentliche Wurzel des Problems nicht bekämpfen.

Wie in Versuchen bewiesen wurde, kann mittels einfacher Intervention bei den Hostingprovidern von kinderpornographischen Seiten in den allermeisten Fällen binnen Stunden eine komplette Abschaltung und Löschung der Seiten erzielt werden. Die überwiegende Zahl solcher Server wird in der westlichen Welt gehostet (USA, Belgien, Deutschland ua.), so dass ausreichende Zugriffsmöglichkeiten gegeben sind. Darüber hinaus bestehen durch Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden vor Ort  bessere Chancen die Produzenten auszuforschen, als wenn deren Seiten bloß mit einem „virtuellen Vorhang” im Internet verhängt werden. Mit entschiedenem Vorgehen gegen die Produzenten kann die Verursachung weiteren Leides durch fortgesetzten Missbrauch am ehesten bekämpft werden. Doch auch die Kunden müssen weiterhin zur Verantwortung gezogen werden.

Durch die Schaffung von Sperrmöglichkeiten für Internetseiten besteht die Gefahr, dass stückweise ein System der Internetzensur begründet wird, welches mit den Grundrechten nicht vereinbar wäre. Bereits jetzt fordern etwa auch Vertreter der Musikindustrie Internetsperren gegen Tauschbörsen, in Deutschland diskutiert werden Verbote für Glücksspielangebote, und in Belgien können bereits alle Seiten gesperrt werden, die „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten” verstoßen. Weitere Auswüchse wären nur eine Frage der Zeit. Daneben besteht auch die Gefahr von gesetzwidrigem Missbrauch der Sperrmöglichkeiten, wenn nicht ausreichender Rechtsschutz gegeben ist. Im deutschen Modell etwa könnte das Bundeskriminalamt alleine ohne zusätzliche Kontrolle entscheiden, welche Seiten gesperrt werden sollen.

1 Kommentar

Other Links to this Post

RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien