Skype Telefonate derzeit kaum überwachbar

Innenministerin Fekter und ich sind seit einiger Zeit in einem regen Frage- und Antwortdialog. Meine simple Frage, war, ob Skype Telefonate nach dem Stand der Technik entschlüsselt und überwacht werden können. Fekter hat schon zweimal die Beantwortung verweigert. Jetzt hat sie mir zumindest mitgeteilt, was Mag. Peter Gridling, Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission am 22. Mai 2009 in Weissenbach referiert hat.

Der genau Wortlaut seines Referats bezogen auf Verschlüsselungstechnologien soll laut Innenministerin, wie folgt gelautet haben:
„Weiters sollte auch beachtet werden, dass bereits heute manche Überwachungsmaßnahmen einfach durch Verwendung von kryptologischen Hilfsmitteln (Verschlüsselungstechnologien) ausgeschaltet werden können bzw. manche Kommunikationstechnologien standardmäßig Verschlüsselung bereits im Verbindungsaufbau einsetzen. Im Internet sind solche Hilfsmittel in unterschiedlichster Qualität verfügbar und können von jedermann genutzt werden. Da diese Mittel bereits am Kommunikationsgerät ihre Funktion aufnehmen, sind alle Überwachungsmaßnahmen, die beim Provider erfolgen, wirkungslos. Dies trifft im Übrigen auch auf verschlüsselte Computerdateien zu und können solche, selbst wenn sie durch Beschlagnahme im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden, in der Regel nicht entschlüsselt werden. Mit der Maßnahme der Online-Durchsuchung könnte hier ein wesentlicher Fortschritt erzielt werden.“  Weiters teilt sie mir mit, dass  der Direktor des BVT nicht darüber referiert hat, was für das Innenministerium derzeit technisch möglich ist, sondern ganz allgemein über den Einfluss von Verschlüsselungstechnologien auf die Arbeit der Exekutive und die selbst unter Experten unterschiedlichen Meinungen dazu, gesprochen hat.

Doch auch wir lauschen mit. Was Dr. Gridling seiner Ministerin verschwiegen hat, war folgende sinngemäße Passage im Referat:

“Skype ist bereits beim Gesprächsaufbau verschlüsselt und für die Sicherheitsbehörden nicht überwachbar. Daher muss die Überwachung am Gerät ansetzen und nicht beim Provider. Ein Eingriff von außen ist schwer möglich daher ist ein Einbringen am System selbst erforderlich.”

So es sich, um keine Desinformation handelt, bedeutet das, dass ohne “Online-Durchsuchung” derzeit jenseits der “Wanze” keine Abhörmöglichkeit von Skype Telefonaten besteht.

Wird die EU zur Überwachungsunion?

Im Dezember soll im Rat das Stockholmer Programm beschlossen werden. In diesem Programm soll die Entwicklung der EU in Sicherheits- und Justizfragen für die nächsten fünf Jahre festgelegt werden. Die Ziele sind klar erkennbar: mehr Überwachung.

Da ist die Rede von einem “europäischen Informationsmodell”, um “ein leistungsfähiges System für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und den europäischen Stellen” sicher zu stellen. Das ganze biete “Größenvorteile, wenn nach und nach mehr Systeme einbezogen werden”. Offensichtlich will die EU eine zentralisierte Plattform für Datensammlung und Austausch schaffen. Gibt es diese Struktur, dann ist die Gier nach immer neuen Daten kaum zu bremsen. Missbrauchsgefahr, mangelnde Kontrolle und eine hohe Fehleranfälligkeit sind die Folge. Ganz zu schweigen davon, dass Betroffene gar nicht mehr wissen, welche Daten transnational gespeichert werden.

Ein weiteres Ziel ist die elektronische Erfassung der Ein- und Ausreise in die EU. Ganz abgesehen davon, dass es niemanden etwas angeht, wann ich aus der EU ausreise, stellt sich eine andere Frage. Warum ist das notwendig? Will die EU künftig ähnlich, wie die USA ein Vorabgenehmigungsverfahren für die Einreise einführen?

Da wird, wie der europäische Datenschutzbeauftragte richtig kritisiert, die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Wer ein bestimmtes Datenprofil aufweißt, gilt als suspekt. Auch im Visier der EU – so genannte Terroraktivitäten im Internet. Deshalb wird im Stockholmer Programm gleich nach den notwendigen technischen Mitteln gerufen. Manche in der EU wollen offensichtlich den amerikanischen Weg gehen …

Mir geht es nicht um EU-Bashing. Im Rat sitzen die Innen- oder Justizministerin aus Österreich. Am Donnerstag wird im österreichischen EU Unterausschusses das Stockholmer Programm beraten. Unser Ziel ist klar: das österreichische Parlament muss unsere Regierung beauftragen in Brüssel die ausufernden Überwachungsideen zu stoppen.

Wirtschaftskrise: hat das angehäufte Geld der Reichen die Krise ausgelöst?

Eigentlich müssten jetzt die Ursachen der Wirtschaftskrise aufgearbeitet werden. Aber im Moment gilt “business as usual”, wie wenn nichts gewesen wäre.  Eine neue Finanzarchitektur? Kein Thema. Was bleibt ist die Debatte über die Manager-Boni.

Dabei gäbe es viel zu diskutieren. Zum Beispiel, ob die Zunahme der Einkommens- und Vermögensunterschiede die Krise ausgelöst hat. Fakt ist, dass die Einkommensungleichheit in vielen Industrieländern in den letzten Jahren zugenommen hat. Die Finanzinstitute mussten daher Finanzprodukte suchen und kreieren, um das Geld der Reichen anzulegen. Das hat zur Vergabe der oft zitierten “faulen Kredite” und damit zusammenhängenden Finanzprodukten geführt.

Solange es eine deutliche Ungleichverteilung der Einkommen gibt, wird das zu einem Überangebot an Finanzmitteln führen, was wiederum in der Erfindung hochriskanter Anlageprodukte mit einem Riesenpotential zum wirtschaftlichen Supergau mündet. Mit dieser These, die derzeit unter Ökonom/innen heftig diskutiert wird, gibt es neben Gerechtigkeitsüberlegungen, handfeste ökonomische Argumente für Vermögenssteuern. Wer die richtigen Schlüsse aus der Krise ziehen will, sollte darüber diskutieren.

Wenn Überwachungspolitiker überwacht werden

Der Spitzel-Untersuchungsausschuss hat sich am Beginn seiner Tätigkeit mit der Überwachung des Politiker Westenthaler beschäftigt. Die Rufdaten des Diensthandies des BZÖ-Politikers sind in einer rechtlich fragwürdigen Vorgangsweise durch Justiz und Polizei abgefragt worden. Die Orangen schäumen über den Überwachungsstaat.

Das BZÖ war bisher gemeinsam mit der ÖVP die Speerspitze der Überwachung. Da gab es in den letzten Jahren keine Überwachungsmaßnahme, die nicht gefordert wurde. Jetzt wurden die Überwachungspolitiker überwacht. Es war vollkommen naiv zu glauben, dass man den Überwachungsstaat ohne Missbrauch ausbauen kann. Die Formel ist klar: mehr Überwachung heißt mehr Missbrauchsmöglichkeiten und daher mehr Missbrauch. Politiker sind in der glücklichen Lage, sich wehren zu können. Was aber ist mit den Bürger/innen, die von den missbräuchlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erfahren und gar nicht die Möglichkeit besitzen einen Medienwirbel zu veranstalten?

Das ist der Grund, warum wir weiteren Überwachungmaßnahmen ablehnend gegenüber stehen. Der Rechtsstaat muss vorallem vor den Terroristenbekämpfer/innen geschützt werden.

Bandion-Ortner: Staugefahr und Pannenserie

Justizministerin Bandion-Ortner sieht für ihren Dienstwagen Staugefahr in Wiens Straßen. Eine eigene Busspur sollte deshalb her. Ihr größeres Problem ist aber, dass sie eine Pannenserie plagt. Als Medienliebling gestartet, ist sie relativ schnell am Boden der Realität gelandet. Oftmalige Nullaussagen in Interviews, ihre Lockerungen im Antikorruptionsstrafrecht oder das schlechte Krisenmanagement bei den Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft sind nur interessierten Beobachter/innen aufgefallen.

Jetzt hat sie auch bei den Leser/innen der Boulevardzeitungen ein Problem. Eine eigene Busspur für eine gestresste Ministerin – dafür fehlt zu Recht jedes Verständnis. Bandion-Ortner zahlt jenen Preis den viele Quereinsteiger/innen in die Politik zahlen müssen. Fehlendes politisches Gewicht und mangelnde Erfahrung lassen jedes Vorhaben zum Spießrutenlauf werden.

Bandion-Ortner hat es verabsäumt aus dem Umstand der Parteiungebundenheit einen Nutzen zu machen. Wer in einer Partei keine Hausmacht hat, muss entweder die Parteidirektiven umsetzen oder setzt seine Unabhängigkeit gezielt und sichtbar ein. Bandion-Ortner hat sich für ersteres entschieden. Für zweiteres hätte sie sich positionieren und Konflikte mit der ÖVP führen müssen. Sie hätte sich beispielsweise den ÖVP Lobbies hinsichtlich deren Änderungswünschen bei den Antikorruptionsregelungen widersetzen können. Das hätte Profil und politische Stärke gebracht.

So ist Bandion-Ortner höchstens eine parteifreie Ministerin, aber alles andere als unabhängig. Dass sie in der Bonzenbusspur-Affäre den Sinn für das Zumutbare vermissen hat lassen, kommt höchstens erschwerend hinzu.

Österreich und sein Umgang mit den NS Justizopfern

Jetzt beginnt endlich die Debatte um die volle Rehabilitierung der NS Justizopfer. Der Umstand, dass noch immer nicht alle NS Justizopfer rehabilitiert sind, zeigt einen schäbigen Umgang Österreichs mit seiner Geschichte. Eine Republik, die zwar gedenkt, aber nicht nachdenkt und handelt, muss sich die Frage nach ihrer Glaubwürdigkeit gefallen lassen.

2005 war der Druck auf die damalige schwarz-blau-orange Bundesregierung erstmals so groß, dass man zumindest einen pflichtgemäßen Gesetzespfusch im Parlament verabschiedet hat. An der Rechtslage mit ihren Lücken hat das aber nichts geändert. Die Beschlüsse zur Zwangssterilisation und die Verurteilungen von Homosexuellen sind nach wie vor aufrecht. Niemand hat bis heute ausgesprochen, dass diese Beschlüsse Unrechtsurteile waren. Auch die explizite Nennung der Deserteure wurde bewusst vermieden. Dabei wäre gerade das wichtig, um ein gesellschaftspolitisches Zeichen gegen deren Ächtung zu setzen.

Die Stellungnahmen der Nationalratspräsident/innen Prammer (SPÖ) und Neugebauer (ÖVP), aber ganz besonders die Positionierung von ÖVP Alt-Nationalratspräsident Khol im gestrigen Club 2 geben Hoffnung, dass in nächster Zeit die notwendigen Rehabilitierungsschritte im Parlament erfolgen. Ich werde jedenfalls Kontakt aufnehmen, um die Grüne Gesetzesinitiative voran zu treiben.

Nur ÖVP Justizsprecher Donnerbauer hat nichts verstanden, wenn er im Zusammenhang mit der Aufhebung von NS Urteilen wegen Desertion damit argumentiert, dass man sich das genau anschauen müsse, weil es das Delikt auch heute noch gebe. Es ist vollkommen unverständlich, wie man ernsthaft die Verurteilungen der Deserteure gegen ein Unrechtsregime in Beziehung mit gegenwärtigen Strafdelikten setzen kann. Bleibt zu hoffen, dass das eine Einzelmeinung ist. Auch Justizministerin Bandion-Ortner hat mir in einem persönlichen Gespräch versichert, das Anliegen zu prüfen. Jetzt ist es Zeit zu handeln.

Pröll, Leistungsträger und wer die Zeche bezahlt

Gestern hat ÖVP-Obmann Pröll sein Sommergespräch im Fernsehen absolviert. Inhaltlich war er als Finanzminister gefragt. Der hat dann auch bemerkenswertes gesagt. Debatten über neue Steuern verbiete er sich. Gerade von neuen Vermögenssteuern will Pröll nichts wissen, allein schon aus “Solidarität” mit den Leistungsträgern des Landes, wie er meinte.

Unglaublich. Meist haben große Vermögen nichts mit Leistung zu tun, sondern wurden geerbt oder erspekuliert. Wer Leistung belohnen will, müsste eigentlich für Vermögensteuern sein, weil es keine Leistung ist, große Vermögen zu besitzen oder davon zu leben. Ganz abgesehen davon ist es arrogant, die sogenannte “Leistungsträger” bei den Vermögenden anzusiedeln. Die Krankenschwester oder der Schwerarbeiter – das sind Leistunsträger, reich sind sie mit Sicherheit nicht.

Meine Solidarität gilt den unschuldigen Opfern der Wirtschaftskrise. Den Arbeiter/innen und Angestellten, die arbeitslos geworden sind oder  den kleinen Unternehmer/innen, die im Sog der Krise wirtschaftliche Probleme bekommen haben. Wenn Pröll keine neuen Steuern für Reiche will, wird er diese unschuldigen Opfer ein zweites mal strafen. Er muss dann sein Budget über die Ausgaben sanieren. Das heißt Kürzungen bei den Sozialleistungen oder den Bildungsausgaben.

Die entscheidende Frage ist “wer zahlt die Zeche für die Krise”? Geht es nach Pröll, zweimal die Kleinen, denn die Großen haben seine Solidarität.

NS-Aufhebungsgesetz



Während des NS Regimes sind zahlreiche Unrechtsurteile ergangen, die teilweise noch immer Geltung haben. Die Republik hat sich mit der Rehabilitierung auffällig schwer getan.

Der nachlässige Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit wird mit der bis heute ausstehenden Rehalbilitierung aller Opfer der NS-Justiz einmal mehr deutlich.


Geltende Rechtslage

Im Jahr 2005 wurde das Anerkennungsgesetz 2005 im österreichischen Nationalrat beschlossen.

Im Anerkennungsgesetz wird auf die historische Gesetzgebung  „Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945“ und „Befreiungsamnestie 1946“ verwiesen.

Das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 hebt Verurteilungen nach taxativ aufgezählten Gesetzen auf.

Die Befreiungsamnestie bezieht sich auf sämtliche Entscheidungen von Militär- und SS-Gerichten, nimmt aber ausdrücklich jene strafbaren Handlungen aus, die auch nachher nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe stehen


Kritik an der geltenden Rechtslage

Die unter Druck geratene schwarz-blau-orange Bundesregierung verabschiedete 2005 ein schlampiges Gesetz, das keine klare Rechtsgrundlage bietet und unvollständig bzw. widersprüchlich ist.

Das Anerkennungsgesetz schafft keinen neue eigene Rechtsgrundlage für die Aufhebung, sondern verweist auf das „Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945“ und die „Befreiungsamnestie 1946“, die aber keine klare Rechtsgrundlage bieten und unvollständig bzw. unklar sind.

Ohne eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen wird aber dann im Gesetz programmatisch festgestellt, dass alle Verurteilungen durch Gerichte gegen Österreicher unter der nationalsozialistischen Herrschaft die als Ausdruck typischen nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, rückwirkend aufgehoben sind.

Konkret ergeben sich folgende Mängel:

•    Zahlreiche Verurteilungen nach NS Gesetzen oder Verordnungen sind durch die geltende Rechtslage nicht erfasst. Das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 zählt 21, die deutsche Regelung 59 Gesetze bzw. Verordnungen auf. Alleine daraus lässt sich eine Geltungslücke ableiten.
•    Nicht erfasst sind die Urteile der Sonder- und Standgerichte und damit Entscheidungen der Standgerichte vom 15.2.1945, der Volksgerichte und Oberlandesgerichte, soweit ihnen Strafsachen zugewiesen worden sind. Sämtliche „zivile strafgesetzliche Verurteilungen“ werden durch Befreiungsamnestie nicht umfasst.
•    Nicht rehabilitiert sind die Verurteilungen Homosexueller
•    Nicht aufgehoben sind die Beschlüsse zur Zwangssterilisation der NS Erbgesundheitsgerichte nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses



Grüne Gesetzesinitiative

„Österreich braucht ein neues Gesetz, dass die Aufhebung von NS Unrechtsurteilen neu und umfassend regelt“, begründet Steinhauser die Gesetzesinitiative der Grünen. „Die Opfer der Zwangssterilisation im Nationalsozialismus wurden von der Republik vergessen. Rechtlich betrachtet sind diese Beschlüsse von damals in Geltung. Niemand hat bis heute ausgesprochen, dass diese Beschlüsse Unrechtsurteile waren“.

Die Grüne Initiative für ein umfassendes  Aufhebungsgesetz, das im Jänner im Parlament eingebracht wurde, enthält im wesentlichen folgende Punkte:

  • Eine neue Rechtsgrundlage für die Aufhebung der NS Urteile muss mit der Generalklausel „Im übrigen gelten alle Entscheidungen rückwirkend als nicht erfolgt, die von Gerichten unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit (…) gefällt wurden“ geschaffen werden.
  • Explizite Aufhebung der Beschlüsse zur Zwangssterilisation der NS Erbgesundheitsgerichte.
  • Explizite Aufhebung der Verurteilung von Homosexuellen.
  • Explizite Nennung der Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren.

Grüne Initiative zum NS-Aufhebungsgesetz pdf