Modernes Strafrecht
Kurzzusammenfassung
Die beste Kriminalpolitik ist eine funktionierende Sozialpolitik. Haft ist die teuerste Form der Strafe. Sie kostet am Tag 100 Euro, die Bewährungshilfe kommt lediglich auf 10 Euro. Nicht nur, aber auch deswegen setzen wir bei der Kriminalpolitik einen Schwerpunkt auf Prävention und Resozialisierung.
Problemaufriss
Österreichs Gefängnisse sind hoffnungslos überfüllt. Mehr als 9000 Häftlinge sitzen ihre Strafen ab. Die Zahl der Untersuchungshäftlinge nimmt stetig zu. Dem gegenüber steht ein akuter Personalmangel in der Justizwache. Damit wird die Haftstrafe zum reinen Verwahrungsvollzug. Echte Resozialisierung findet kaum bis gar nicht statt. Den Justizwachebeamten fehlt die Zeit für die Betreuung der Insassen. Negative Entwicklungen können schwer erkannt und ihnen kann noch schwerer entgegengewirkt werden. Für die Häftlinge gibt es während ihrer Strafzeit zudem zu wenig gefängnisinterne Arbeits- und Qualifizierungsangebote. Ein wichtiger Baustein für gelungene Resozialisierung ist damit sehr brüchig.
Nicht nur, dass durch die lange Haft vermehrt Haftschäden bei den Insassen auftreten, ein Hafttag ist zudem noch teuer. Viel zu wenig wird getan, um den Schritt von der Haft in die Freiheit zu erleichtern. Die Anzahl der bedingten Entlassungen stagniert seit Jahren auf einem niederen Niveau. Nur 20 % aller Entlassungen erfolgen bedingt und daher wird nur ein Bruchteil durch Bewährungshilfe begleitet.
Grüne Position
Die Ausweitung der bedingten Entlassung sowie Alternativen zur Haft sind wichtige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Resozialisierung. Überhaupt muss die Resozialisierung als primäres Ziel des Strafvollzugs im Strafvollzugsgesetz praktisch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.
Während der Haft soll es für die Insassen Qualifikations- und Fördermaßnahmen geben. Das gefängnisinterne Arbeitsangebote muss erweitert werden und muss es Ziel sein, schon während der Entlassungsvorbereitung externe Arbeitsplätze für Betroffene zu finden.
Der nächste Schritt ist die stufenweise Entlassungsvorbereitung:
1. Sozialtraining und Ausgänge
2. Freigänge mit sozialer Betreuung
3. Halbgefangenschaft (nur bestimmte Zeit in Haft, Rest für Freizeit und Arbeit zur freien Verfügung)
4. bedingte Entlassung
Die bedingte Entlassung stellt einen Anreiz dar, sich sowohl während als auch nach der Haft wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Nur bei einer bedingten Entlassung gibt es die Möglichkeit der Nachbetreuung durch Weisungen. Aus diesem Grund soll es vermehrte bedingte Haftentlassungen nach Hälfte bzw. Zweidrittel der Haftstrafe geben, jedenfalls bedingt entlassen werden soll aber nach 5/6 der Haftstrafe. Zudem soll die Generalprävention keine Rolle mehr bei der Frage der bedingten Entlassung spielen, sondern die Beurteilung ausschließlich aufgrund der individuellen Prognose erfolgen.
Nicht nur für die stufenweise Entlassungsvorbereitung auch für einen humanen Strafvollzug ist ausreichendes Personal notwendig. Aus diesem Grund fordern wir eine Aufstockung der ÄrztInnen, TherapeutInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und JustizwachebeamtInnen in den Haftanstalten.
Weiters sollen Alternativen zur Haftstrafe geschaffen werden. Das von Justizministerin Berger umgesetzte Projekt “Schwitzen statt Sitzen” ist ein Schritt in die richtige Richtung. Freiwillige gemeinnützige Arbeit ist sinnvoller statt kurzer Ersatzfreiheitsstrafen für uneinbringliche Geldstrafen zu verhängen.
Die elektronische Fußfessel kann ebenfalls eine sinnvolle Alternative zur Haftstrafe sein oder als Ersatz bei der Untersuchungshaft im Falle der Fluchtgefahr herangezogen werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Beschuldigte nicht wie bei einer Haft völlig aus seinem sozialen Umfeld gerissen wird.







