Bandion-Ortner: geschützte VIPs und gesuchte Aufdecker

Der Falter hat aufgedeckt, wie politisch heikle Fälle in der Staatsanwaltschaft entsorgt werden. Landeshauptmann Dörfler wurde in einer skurrilen Begründung im Ortstafelstreit vor Strafverfolgung geschützt. “Was er gemacht hätte entspreche zwar dem Delikt des Amtsmissbrauchs, er habe aber die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einschätzen können”, heißt es. Unwissenheit schützt an sich vor Strafe nicht, außer bei Politiker/innen.

Justizministerin Bandion-Ortner hat alles durchgewunken. Sie beruhigt jetzt. Die Einstellung wäre letztendlich mit einer anderen Begründung erfolgt. Genau das ist aber der Punkt. Die Motive waren so offensichtlich, dass man sie mit einer anderen Begründung verschleiern musste – das Ergebnis ist ja das gleiche geblieben.

Um willkürlichen Einstellungen entgegen zu wirken hilft nur eines: die Staatsanwaltschaft muss Einstellungen von Strafverfahren in öffentlich zugänglicher Form inhaltlich begründen. Nur wenn das Standard ist, gibt es Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Statt über solche Verbesserungen nach zu denken hat Bandion-Ortner jetzt zur Verrätersuche geblasen. In den USA ist die Debatte längst weiter. Ein Informant der Missstände aufdeckt (Whistleblower) wird dort vom Gesetz geschützt. In Österreich brauchen wir das auch, damit mit manchen eigentümlichen Bräuchen aufgeräumt werden kann.

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