Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus

Nach der blutigen Niederschlagung des Aufstands der ArbeiterInnen gegen das totalitäre Dollfußregime wurden 21 standgerichtliche Todesurteile und zahlreiche langjährige Haftstrafen in der Folge des 12. Februar 1934 verhängt. Allein in Wien wurden 7.823 Frauen und Männer inhaftiert, österreichweit etwa 20.000 SozialdemokratInnen festgenommen.

Bis heute gibt es keine Rehabilitierung. 75 Jahre nach dem Bürgerkrieg in Österreich gelten diese Urteile noch immer als rechtmäßig. Das Argument mit einem “Amnestiegesetz” im Jahr 1946 seien ohnedies schon alle rehabilitiert, ist nicht richtig. Eine Amnestie bedeute Strafnachlaß und nicht Urteilsaufhebung. Am Beginn der 2.Republik hat man sich lediglich darauf verständigt, dass niemand auf Grund einer Verurteilung zwischen 1933 und 1938 nunmehr ins Gefängniss muss.

Für viele in der SPÖ ist es schon lange ein Anliegen, dass die Ereignisse des Februars 1934 aufgearbeitet werden.

Umso überraschender waren Aussagen von Werner Faymann: „Ich bin mit Historikern in regelmäßigen Gesprächen auch über diese Fragen. Aber momentan ist keine eigene Initiative dazu geplant”, hat der SPÖ Vorsitzende aus Anlass der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Februarkämpfe verlauten lassen.

Noch 2004 hatte der SPÖ Abgeordnete Hannes Jarolim, damals in Opposition, einen Antrag auf Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus eingebracht, der damals von der schwarz-blauen Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde.

Nicht nachvollziehbar ist, wenn der SPÖ Vorsitzende jetzt keinen Handlungsbedarf sieht. Die standgerichtlichen Todesurteile und Kerkerstrafen, die in Folge der Februarereignisse politisch motiviert verhängt wurden, wurden formal nie aufgehoben.

Ein Grüner Antrag im Parlament soll dieses dunkle Kapitel der österreichischen Geschichte justizpolitisch aufarbeiten. Ziel ist es, die Justizopfer des Austrofaschismus endlich zu rehabilitieren.

Der Antrag lautet:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, durch welchen die Justizopfer des Austrofaschismus, insbesondere jene, die wegen Handlungen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaats verurteilt wurden, rehabilitiert werden.”

Ein symbolischer Schritt, der aber klar zum Ausdruck bringt, dass diese Urteile Unrechtsurteile waren und ein zentrales Kapitel der österreichischen Geschichte justizpolitisch aufarbeitet.

Update 17.2.2010

Im heutigen Justizausschuss wurde der Antrag diskutiert. Zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen konnte ein Konsens darüber hergestellt werden, dass in einem nächsten Schritt im Rahmen eines Forschungsprojekts die Justizakten der Jahre 1933 bis 1938 aufgearbeitet werden sollen, um dann die weiteren Rehabilitierungsschritte diskutieren zu können.

Austrofaschismus: Opfer rehabilitieren!

Die Ära Dollfuß war ein dunkles Kapitel der österreichischen Geschichte. Die ÖVP hat diesbezüglich ihre Geschichte nie aufgearbeitet und versucht Dollfuß als Kämpfer gegen den Nationalsozialismus zu rechtfertigen. Tatsache ist, dass das Dollfuß-Regime die Demokratie in Österreich beseitigt und Sozialdemokrat/innen und Kommunist/innen politisch verfolgt hat.

Alleine in Folge der Ereignisse im Februar 1934 wurden 21 Standgerichtstodesurteile gefällt und über 10 000 Menschen eingesperrt. Ein parlamentarische Initiative von mir und Harald Walser soll die Widerstandskämpfer gegen das Dollfuß-Regime gesetzlich rehabilitieren, die formal immer noch als verurteile Verbrecher gelten.

Ein längst notwendiger symbolischer Schritt, der zwei Fragen klären wird.
1. Ist die ÖVP in der Lage ihr Geschichtsbild über die Ereignisse des Februars 1934 zu überdenken?
2. Gibt es in der SPÖ so etwas, wie politische Kronjuwelen, also ein Anliegen, das nicht vorauseilend dem Koalitionsräson geopfert wird?

Am 7.Oktober wissen wir mehr. Da wird der Antrag im Justizausschuss diskutiert