Wehrmachtsdeserteure

Vor 70 Jahren hat am 1. September 1939 das “Deutsche Reich” seinen Vernichtungskrieg begonnen. In Wien wird morgen die Ausstellung “Was damals recht war …” eröffnet. Die Ausstellung ist ein Beitrag das Thema Wehrmachtsdeserteure auf historisch seriöser Grundlage auf zu arbeiten. Das Thema Wehrmachtsdeserteure wurde in Österreich lange Jahre tabuisiert.

Ehemalige NSDAP Mitglieder und die Soldatengeneration, aber auch deren Kinder, hatten kein Interesse daran. Jede Rehabilitierung eines Wehrmachtdeserteurs hätte das eigene Verhalten oder das Verhalten des Vaters, das meist dem Mythos der sogenannten „Pflichterfüllung“ entsprochen hat, in Frage gestellt. Erst in den 90er Jahren wurde die Debatte durch die Seligsprechung Jägerstätters erstmals offen geführt. Sie war von Verweigerung und Unkenntnis der Sach- und Rechtslage gekennzeichnet.

Die Deserteure erinnern aber gerade daran, dass es Menschen gegeben hat, die sich dem deutschen Vernichtungskrieg aktiv entzogen haben. Die These man habe nur die Pflicht erfüllt und hätte keine Wahl gehabt, gerät so ins wanken. Aber auch die Republik hat sich bisher zu keiner klaren politischen Anerkennung der Deserteure durchringen können. Die volle Rehabilitierung und der notwendige politische Respekt gegenüber den Wehrmachtsdeserteuren fehlen nach wie vor.

4. Blaue Spießer und ihr Geschäft mit der Angst

Der Aufstieg des Rechtsextremismus und der FPÖ muss gestoppt werden. Dabei wird es nicht reichen die politische Moralgrenze, die die FPÖ tagtäglich überschreitet, zu strapazieren. So wichtig das ist, gibt es einen anderen Punkt, der in der politischen Debatte vollkommen unterbeleuchtet ist: die Existenzängste des sogenannten „kleinen Mannes“ sind der FPÖ schlicht egal, weil sie mit der Lebensrealität ihrer WählerInnen nichts zu tun hat.

Nirgendwo  ist die Juristendichte höher, als unter den FPÖ Nationalratsabgeordneten. Die FPÖ repräsentiert eine kleine Elite an bürgerlichen, deutschnationalen Spießern. Es ist daher wenig verwunderlich, wenn soziale Gerechtigkeit oder Umverteilung in der FPÖ als politische Ziele nicht existieren.

Das Programm der Blauen ist das Geschäft mit der Angst, dem Neid und der Missgunst. Die FPÖ muss vor allem gegenüber ihren WählerInnen als das entlarvt werden, was sie ist: als eine Partei, die Sorgen missbraucht, keine Lösungen anbietet und Probleme zelebriert.

3. Rechtsextreme FPÖ – hilflose SPÖ und ÖVP

SPÖ und ÖVP sind im Umgang mit der FPÖ völlig überfordert. Inhaltlich, wie strategisch. Der dritte Nationalratspräsident Martin Graf ist das besten Beispiel für diese Entwicklung. Die beiden Parteien wollten sich damals aus taktischen Gründen die Option „FPÖ“ offen halten. Das rot-schwarze Politestablishment konnte anfangs gar nicht verstehen, warum die Wahl Grafs so anrüchig wäre.

SPÖ und ÖVP haben „parlamentarische Usancen“ höher bewertet, als die eindeutige Faktenlage. Als dann selbst für die beiden Regierungsparteien klar wurde, wen sie in ein hohes Staatsamt gewählt haben, wurde vollkommen hilflos agiert. Da wurde die Sache einmal für abgeschlossen erklärt, um dann wieder Erklärungen und Distanzierungen zu verlangen. Empörung und Koalitionsanbiederung an die FPÖ wechseln bei SPÖ und ÖVP, wie das Aprilwetter.

Morgen:

Blaue Spießer und ihr Geschäft mit der Angst

2. Warum die FPÖ Mitschuld an der Zunahme rechtsextremer Straftaten hat

Rechtsextremes Denken ist gesellschaftsfähig geworden und in den politischen Alltag eingesickert. 20 Jahre FPÖ-Rabaukentum sind an dieser Republik nicht spurlos vorbeigegangen. Der Aufstieg der FPÖ ermutigt die extreme Rechte. Was im Parlament und Fernsehen gesagt werden darf, kann außerhalb kein Tabu sein. Da die Verbalinjurien der blauen Truppe für das Fußvolk schwer zu überbieten sind, müssen in ihrer kruden Logik Taten folgen. Drohungen, Einschüchterungen und Übergriffe sind die Folge.

Die Verbindungen der FPÖ zur rechtsextremen Szene sind evident. Nicht umsonst laufen FPÖ Politiker unter dem scheinheiligen Argument der Meinungsfreiheit Sturm gegen das Verbotsgesetz. Was aber hat die Errichtung nationalsozialistischer Organisationsstrukturen oder die Verherrlichung des Holocausts mit Meinungsfreiheit zu tun? Das Verbotsgesetz schützt Österreich schlicht davor, dass sich neonazistische Kreise ungeniert organisieren und ihren Hass mit legalen Strukturen verbreiten können.

Morgen:

Rechtsextreme FPÖ – Hilflose SPÖ und ÖVP

1. Rechtsextremismus: der Rechtsstaat muss reagieren

Kaum ein Tag vergeht ohne Meldung über rechtsextreme Übergriffe und Straftaten. Rassistische Schmierereien auf der Außenmauer des KZ Mauthausen, ein Nazi-Shirt bei einem Bundesheer Unteroffizier, Morddrohungen in einem Nazi-Internetforum gegen Antifaschist/innen oder der Zwischenfall im KZ Ebensee – die Aufzählungen der rechtsextremen Umtriebe ist beliebig verlängerbar.

Der rechtsextremen Kriminalszene kann nur mit dem vollen Programm des Rechtsstaats beigekommen werden. Falsche Toleranz oder die Hoffnung, dass der Spuk vergeht, sind nicht angesagt. Die Beobachtung der Burschenschaften durch den Verfassungsschutz und ein umfassender Rechtsextremismusbericht der Polizei wären die notwendige Basis, um gezielt vorgehen zu können. Das Innenministerium bleibt aber bis dato untätig.

Konsequenz ist auch bei der Justiz und Polizei gefordert. Jede rassistische oder rechtsextreme Straftat ist zu ahnden. Nur so kann der Aufbau von Organisations- und Rekrutierungsstrukturen der nationalen Szene unterbunden werden. Auch das Verbotsgesetz muss unantastbarer Bestandteil der Rechtsordnung bleiben. Dort wo bagatellisiert und weggeschaut wird, wird das als Ermutigung oder Freibrief interpretiert werden.

Morgen:

Warum die FPÖ Mitschuld an der Zunahme rechtsextremer Straftaten hat

Warum das Namensrecht endlich geändert werden muss

Aus unterschiedlichsten Gründen melden sich immer wieder Betroffene bei mir, die sich eine Änderung des Namensrechts wünschen. Das zentrale Anliegen ist immer ähnlich. Warum können Kinder, Ehepaare oder die ganze Familie keinen gemeinsamen Doppelnamen führen? Niemand kann verstehen, warum das nicht geht.

Ich werde einen Antrag auf Änderung des Namensrechts im Parlament einbringen. Ziel ist es eine möglichst weitgehende Autonomie sicherzustellen. Es soll möglich werden, neue gleichberechtigte familiäre Namensidentitäten zu bilden. Bisher war die ÖVP gegen Änderungen. Argumente hat sie aber keine vorgebracht. Dass Doppelnamen so lang sind, ist jedenfalls zu wenig. Erstens soll nur – ohne Zwang – eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden und zweitens sind Doppelnamen auch jetzt schon in zahlreichen anderen europäischen Ländern möglich.

Ein weiterer Punkt der mir wichtig ist: Besonderheiten beim Namensrecht anderer Kulturkreise sollen berücksichtigt werden. Ein Beispiel: bei den Mongolen ist es so, dass der Vorname des Vaters zum Nachnamen des Kinder wird. Der Name ist Hinweis darüber, mit wem die Kinder gezeugt wurden. Einmal zu österreichischen Staatsbürgern geworden, werden sie gezwungen, den Nachnamen des Vaters an die Kinder weiter zu geben, was wiederum in der Mongolei bedeuten würde, dass die Kinder von der Schwiegertochter mit dem Schwiegervater (also dem Vater des Ehemanns) gezeugt worden wären. Das Gesetz soll Ermessensspielraum einräumen, der es Behörden ermöglicht übliche kulturelle Besonderheiten im Namensrecht zu berücksichtigen.

Die heutige Ausgabe der Presse berichtet von meiner Initiative.

Reiches Österreich?

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Die Zahl der Millionäre ist in den letzten Jahren schneller als in der Schweiz gewachsen. Das geschätzte Privatvermögen beläuft sich auf 600 Milliarden Euro. Wer aber besitzt dieses Vermögen wirklich?

Die reichsten 10 % der Österreicher/innen besitzen zweidrittel aller Vermögenswerte. Die zehn (!) reichsten Österreicher/innen besitzen alleine 5% aller Vermögenswerte. Auf der anderen Seite sind eine Million Österreicher/innen armutsgefährdet.

Verschärft wird diese Situation durch unser Steuersystem. Während eine durchschnittliche Arbeitnehmer/in  30% Abgaben und Steuern bezahlt, hat Coca Cola beispielsweise im Jahr 2004 nur 1,9 % Steuern bezahlt. Auch hat sich das neoliberalen Versprechen, dass niedrige Lohnkosten zu Gewinnen führen, die Wachstum und Investitionen fördern und daher Arbeitsplätze schaffen als falsch erwiesen. In den wirtschaftlich guten Zeiten hat es trotz fetter Gewinne Rationalisierungen und Personalabbau gegeben. In der Krise erst recht. Wer soziale Stabilität garantieren will, wird politisch dafür sorgen müssen, dass alle ihren Anteil leisten. Auch große Konzerne und Vermögen.

Modernes Strafrecht

Kurzzusammenfassung

Die beste Kriminalpolitik ist eine funktionierende Sozialpolitik. Haft ist die teuerste Form der Strafe. Sie kostet am Tag 100 Euro, die Bewährungshilfe kommt lediglich auf 10 Euro. Nicht nur, aber auch deswegen setzen wir bei der Kriminalpolitik einen Schwerpunkt auf Prävention und Resozialisierung.

Problemaufriss

Österreichs Gefängnisse sind hoffnungslos überfüllt. Mehr als 9000 Häftlinge sitzen ihre Strafen ab. Die Zahl der Untersuchungshäftlinge nimmt stetig zu. Dem gegenüber steht ein akuter Personalmangel in der Justizwache. Damit wird die Haftstrafe zum reinen Verwahrungsvollzug. Echte Resozialisierung findet kaum bis gar nicht statt. Den Justizwachebeamten fehlt die Zeit für die Betreuung der Insassen. Negative Entwicklungen können schwer erkannt und ihnen kann noch schwerer entgegengewirkt werden. Für die Häftlinge gibt es während ihrer Strafzeit zudem zu wenig gefängnisinterne Arbeits- und Qualifizierungsangebote. Ein wichtiger Baustein für gelungene Resozialisierung ist damit sehr brüchig.

Nicht nur, dass durch die lange Haft vermehrt Haftschäden bei den Insassen auftreten, ein Hafttag ist zudem noch teuer. Viel zu wenig wird getan, um den Schritt von der Haft in die Freiheit zu erleichtern. Die Anzahl der bedingten Entlassungen stagniert seit Jahren auf einem niederen Niveau. Nur 20 % aller Entlassungen erfolgen bedingt und daher wird nur ein Bruchteil durch Bewährungshilfe begleitet.

Grüne Position

Die Ausweitung der bedingten Entlassung sowie Alternativen zur Haft sind wichtige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Resozialisierung. Überhaupt muss die Resozialisierung als primäres Ziel des Strafvollzugs im Strafvollzugsgesetz praktisch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.

Während der Haft soll es für die Insassen Qualifikations- und Fördermaßnahmen geben. Das gefängnisinterne Arbeitsangebote muss erweitert werden und muss es Ziel sein, schon während der Entlassungsvorbereitung externe Arbeitsplätze für Betroffene zu finden.

Der nächste Schritt ist die stufenweise Entlassungsvorbereitung:

1. Sozialtraining und Ausgänge

2. Freigänge mit sozialer Betreuung

3. Halbgefangenschaft (nur bestimmte Zeit in Haft, Rest für Freizeit und Arbeit zur freien Verfügung)

4. bedingte Entlassung

Die bedingte Entlassung stellt einen Anreiz dar, sich sowohl während als auch nach der Haft wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Nur bei einer bedingten Entlassung gibt es die Möglichkeit der Nachbetreuung durch Weisungen. Aus diesem Grund soll es vermehrte bedingte Haftentlassungen nach Hälfte bzw. Zweidrittel der Haftstrafe geben, jedenfalls bedingt entlassen werden soll aber nach 5/6 der Haftstrafe. Zudem soll die Generalprävention keine Rolle mehr bei der Frage der bedingten Entlassung spielen, sondern die Beurteilung ausschließlich aufgrund der individuellen Prognose erfolgen.

Nicht nur für die stufenweise Entlassungsvorbereitung auch für einen humanen Strafvollzug ist ausreichendes Personal notwendig. Aus diesem Grund fordern wir eine Aufstockung der ÄrztInnen, TherapeutInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und JustizwachebeamtInnen in den Haftanstalten.

Weiters sollen Alternativen zur Haftstrafe geschaffen werden. Das von Justizministerin Berger umgesetzte Projekt “Schwitzen statt Sitzen” ist ein Schritt in die richtige Richtung. Freiwillige gemeinnützige Arbeit ist sinnvoller statt kurzer Ersatzfreiheitsstrafen für uneinbringliche Geldstrafen zu verhängen.

Die elektronische Fußfessel kann ebenfalls eine sinnvolle Alternative zur Haftstrafe sein oder als Ersatz bei der Untersuchungshaft im Falle der Fluchtgefahr herangezogen werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Beschuldigte nicht wie bei einer Haft völlig aus seinem sozialen Umfeld gerissen wird.

Attacke auf Roma in Osttirol – ohne Konsequenzen?

Am 2. August wurden französische Roma, die auf ihrer Durchreise im Osttiroler Ainet Halt machten, von Jugendlichen gewaltsam vertrieben. Wie ein Bericht der Kleinen Zeitung erst 10 Tage nach dem Vorfall an die Öffentlichkeit brachte, gingen die Jugendlichen mit Stangen und Fäusten auf die abgestellten Wohnwägen los und schrieen „Zigeuner raus” und „Dieses Gesindel brauchen wir hier nicht”.

Nun werden Roma also auch in Österreich gewalttätig angegriffen. Und welche Reaktionen folgen?

Nichts unternommen wird von der Lienzer Polizei. Diese bleibt, laut SOS Mitmensch, untätig und erstattete bislang weder Anzeige, noch brachte sie eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ein.

Gerade wurde im Namen des Romano Centro Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck erstattet. Die fünf Anklagepunkte lauten: Verdacht der schweren Nötigung, schwere Sachbeschädigung, vorsätzliche Gemeingefährdung, Landzwang und Verhetzung. Bleibt zu hoffen, dass der Vorfall damit doch nicht ohne Konsequenzen bleibt.

Wer rassistisch motivierte Übergriffe folgenlos hinnimmt, riskiert gewalttätige Eskalationen.

In Tschechien, Bulgarien und der Slowakei sind Roma verbalen und tätlichen Angriffen ausgesetzt, in Italien und Ungarn pogromartigen Ausschreitungen. In Ungarn kam es allein im letzten Jahr zu 55 polizeilich registrierten Angriffen auf Roma, der 8. Mord innerhalb eines Jahres liegt nur einige Wochen zurück.

Auch hierzulande befeuern Neonazis rassistische Übergriffe. Die österreichische Neonazi-Site alpen-donau freut sich über die „spontane Unmutsäußerung von Bürgern” und hetzt gegen Roma: “Mehr Mut zur Selbsthilfe würde auch anderen Gemeinden gut tun. Wie man sieht, verschwindet Gesindel, wenn man ihm sagt, dass man es nicht will.”

Rassistische Übergriffe dürfen nicht heruntergespielt werden und müssen Folgen für Täter haben. Es gilt die Stimme für und mit Roma zu erheben – Solidarität ist gefordert!

Justiz: mit der § 278a-Waffe gegen Tierschützer/innen

Die Tierschützer/innen werden nach § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt. Dass der Paragraph jetzt gegen NGOs eingesetzt wird, muss alle alarmieren.

Im Rahmen des § 278a StGB ist eine Zuordnung einzelner strafbarer Handlungen zu bestimmten Personen nicht notwendig. Es genügt der Vorwurf Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, die unter bestimmten Zielen schwerwiegende strafbare Handlungen begangen hätte. Durch die Konstruktion einer „kriminellen Organisation“ können so gegen eine beliebige Personengruppe, ohne einzelne konkrete Tathandlungen zuordnen zu müssen bzw. zu können, Hausdurchsuchungen durchgeführt und Untersuchungshaft verhängt werden.

Besonders auffällig ist, dass vier der zehn Tierschützer/innen überhaupt kein Delikt vorgeworfen wird, außer der Teilnahme an der Bildung einer kriminellen Organisation. Also keine Sachbeschädigung, Nötigung oder ein anderes Delikt. Man muss wissen, dass der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation in sich zusammenfallen würde, wenn er bei nur einer der zehn Tierschützer/innen fallen gelassen würde. Eine kriminelle Organisation braucht nach dem Gesetz eine bestimmte Größe, nämlich zehn Personen! Diese Vorgangsweise macht stutzig. Offensicht soll der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation um jeden Preis aufecht erhalten werden. Bleibt die Hoffnung auf eine funktionierene unabhängige Gerichtsbarkeit.

Mehr Informationen:
http://albertsteinhauser.at/2009/06/16/paragraph-278a