Skandalöse VIP Betreuung für mutmaßlichen NS Täter

Josias Kumpf war Mitglied der SS Totenkopfdivision und KZ Wächter im Lager Trawniki. Kumpf wurde vor wenigen Monaten von den USA nach Österreich abgeschoben.

In Österreich hat man ihm in Wien eine 1000 Euro-Wohnung in bester Lage gemietet und eine 24 Stunden Pflege organisiert. Es liegen konkrete Hinweise vor, dass österreichische Behörden diese VIP Betreuung veranlasst haben. Die Spuren führen nach Vorarlberg und in das Innenministerium. Seit die Sache bekannt geworden ist, sind alle auf Tauchstation.

Das ganze ist skandalös, wenn man weiß, was im Vergleich Asylwerber/innen in Österreich erhalten. Warum haben sich österreichische Behörden so intensiv um einen ehemaligen KZ Wächter bemüht? Über die Motivlage kann man nur rätseln. Hat man bei den Behörden mit einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher mehr Mitleid, als mit einer aus Tschetschenien geflüchteten Familie?

Innenministerin Fekter und das Land Vorarlberg sind jetzt gefordert den Sachverhalt restlos aufzuklären. Eine umfassende parlamentarische Anfrage zwingt das Innenministerium den Fall offen zu legen. Für Fekter gilt “leugnen ist zwecklos”, zu viele Details sind bekannt und belegbar.

update Oktober 2009: Josias Kumpf ist am 15.10.2009 im Wiener Wilhelminenspital verstorben.

VIP Betreuung durch die Republik für einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher

Josias Kumpf hat als Mitglied der SS-Totenkopfdivision im deutschen Konzentrationslager Sachsenhausen und später in dem in Polen gelegenen NS-”Arbeitslager” Trawniki als KZ Wächter gearbeitet. Dort soll er laut US-Ermittlungen direkt an der Erschießung von 8.000 Jüdinnen und Juden beteiligt gewesen sein. Laut dem amerikanischen Justizministerium hat Kumpf jedenfalls zugegeben, während der Erschießungen Wache gestanden zu haben.

Mit Urteil eines amerikanischen Bundesgericht wurde die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft an den ehemaligen SS-Angehörigen Josias Kumpf widerrufen und die Staatsbürgerschaftsurkunde für ungültig erklärt. Auf Grund dieses Urteils wurde ein Abschiebeverfahren gegen Kumpf eingeleitet.

Josias Kumpf wurde am 19. März 2009 von den amerikanischen Behörden nach Österreich abgeschoben. In Folge hat das Innenministerium über Ihren Pressesprecher Alexander Marakovits behauptet, dass man keine Auskunft über den Aufenthaltsort des 83-Jährigen Kumpf geben könne und er auf sich alleine gestellt sei.

Diese Behauptung ist unrichtig.

Vielmehr liegen detaillierte und belegbare Informationen vor, dass das Innenministerium und die Voarlberger Landesregierung in die weitere Betreuung von Kumpf involviert war.

  • So hat es aktiv Kontakte zwischen dem Innenministerium und der Vorarlberger Landespolitik über die weitere Behandlung von Kumpf gegeben.
  • Ein Vorarlberger Landespolitiker hat die Schirmherrschaft über den Aufenthalt von Kumpf im LKH Rankweil übernommen.
  • Die Voarlberger Landesregierung hat nicht unbeträchtliche Geldmittel für die VIP Betreuung von Kumpf ausbezahlt.
  • Das Innenministerium hat die Caritas in weiterer Folge für die Betreuung Kumpfs zwischengeschaltet.
  • Die Caritas hat Beamte des Innenministeriums über sämtliche Betreuungsschritte informieren müssen.

Die Vorgangsweise des Innenministeriums steht in krassem Widerspruch zu den sonstigen Betreuungsleistungen, beispielsweise bei AsylwerberInnen. Dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher Kumpf wurde eine teure Wohnung in bester Lage, samt Pflege gemietet. Es ist vollkommen unrealistisch, dass Kumpf diese Kosten selbst tragen konnte. Vielmehr gibt es Beweise, dass diese VIP Behandlung durch österreichische Behörden auf Kosten der SteuerzahlerInnen finanziert wurde.

Das Innenministerium betreibt eine bewusste Desinformationsstrategie und verschleiert seine Rolle.

Es stellt sich die Frage warum und in welchem Ausmaß das Innenministerium Kumpf derartig prominent und umfassend betreut hat.

Bundesministerin Fekter soll daher folgende Fragen beantworten:

1.    Seit wann befindet sich der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf in Österreich?

2.    Welchen Aufenthaltsstatus hat Kumpf?

3.    War dem Innenministerium Kumpfs jeweiliger Aufenthaltsort in Österreich bekannt?

4.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

5.    Welche Kontakte hatte das Innenministerium zu Josias Kumpf seit dessen Ankunft in Österreich?

6.    Welche Information haben sie persönlich zu welchem Zeitpunkt zur Person Kumpf erhalten?

7.    Hat das Innenministerium Unterstützungshandlungen oder -leistungen für Kumpf erbracht?

8.    Wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage?

9.    Ist es richtig, dass Sie bezüglich der Person Kumpf Kontakt mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber hatten?

10.  Wann war das?

11.  Was wurde diesbezüglich von Ihnen mit dem Vorarlberger Landeshauptmann besprochen bzw. vereinbart?

12.  Entspricht es den Tatsachen, dass vereinbart wurde Josias Kumpf in ein Vorarlberger Spital zu bringen?

13.  Ist es richtig, dass Landesstatthalter Markus Wallner (ÖVP) für das LKH Rankweil in dieser Sache als Ansprechpartner fungierte?

14.  Ist es richtig, dass das Innenministerium am 5. 6. 2009 völlig überraschend, nachts um 2 Uhr(!) die Verlegung aus dem LKH Rankweil veranlasst hat?

15.  Was war der Grund dafür?

16.  Ist es richtig, dass das Innenministerium in Folge die Caritas zwischengeschaltet hat, um Kumpf betreuen zu lassen?

17.  Ist es richtig, dass sämtliche Betreuungsschritte der Caritas in Rücksprache mit dem Innenministerium erfolgt sind?

18.  Wenn nein, hatte das Innenministerium bezogen auf Kumpf jemals Kontakt mit der Caritas?

19.  Wann war das?

20.  Was war der Gegenstand dieser Kontakte?

21.  Wer war im Innenministerium Ansprechpartner der Caritas?

22.  Welche genaue Funktion hat der Beamte Webinger im Innenministerium?

23.  War das Innenministerium informiert, dass Kumpf in Folge in einer Wiener Wohnung untergebracht wurde?

24.  Wie hoch waren die Mietkosten?

25.  Wer ist (allenfalls nach den Absprachen des Innenministeriums mit dem Vorarlberger Landeshauptmann) für die Bezahlung der Mietkosten samt Kaution aufgekommen?

26.  Wer hat die Kosten für Kumpfs Spitalsaufenthalte (LKH Rankweil und AKH Wien) bezahlt?

27.  Welche Ausgaben hat das Innenministerium in Summe für Kumpf getätigt?

28.  Aus welchen Gründen hatte das Innenministerium Anlass, Kumpf vor den Medien abzuschirmen?

29.  Sehen Sie es als Aufgabe Ihres Ministeriums an, die Schirmherrschaft für mutmaßliche Kriegsverbrecher zu übernehmen?

30.  Falls nein: Was werden Sie tun, um Aktionen dieser Art in Zukunft zu verhindern?

31.  Die USA haben Josias Kumpf die Staatsbürgerschaft entzogen und ihn des Landes verwiesen, in Österreich kümmert sich das Innenministerium um den mutmaßlichen Kriegsverbrecher. Wie beurteilen Sie den außenpolitischen Schaden für Österreich, der durch diese Aktionen entstanden ist?

32.  Können alle österreichischen StaatsbürgerInnen, sowie Personen mit legalem und illegalem Aufenthalt in Österreich mit einer ähnlichen Betreuung durch das österreichische Innenministerium, wie der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf rechnen?

33.  Kann ein Asylwerber in Österreich damit rechnen, vom Innenministerium eine Wohnung in bester Lage, samt 24 Stunden Pflege zu erhalten?

34.  Wenn, nein, warum hat der mutmaßliche Kriegsverbrecher Kumpf eine derartige VIP Betreuung erhalten.

35. Hat es seitens des Außenministeriums im Innenministerium Interventionen gegeben den angesprochenen VIP Status zu beenden?

36. Wie beurteilen Sie das Verhalten der USA in der Affäre Josias Kumpf?

37. Wie schlüssig sind die vorgelegten Unterlagen der USA betreffend den mutmaßlichen Kriegsverbrecher?

38. Können Sie nachvollziehen, dass in- und ausländische BeobachterInnen und Medien angesichts des Umgangs mit der Affäre Kumpf zu dem Urteil gelangen, Österreich sei ein sicherer Hafen für Nazi-Kriegsverbrecher?

39. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren bekanntlich nie. Welchen aktiven Beitrag leistet Ihr Ministerium betreffend die Strafverfolgung von mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern?

40. Wie verträgt sich Ihr verbales Eintreten für Null Toleranz gegenüber Alt- und Neonazis mit der aufopfernden Betreuung Ihres Ministeriums für den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Josias Kumpf?

update Oktober 2009: Josias Kumpf ist am 15.10.2009 im Wiener Wilhelminenspital verstorben.

Joschka Fischer tritt sein Lebenswerk mit Füßen

Anfang nächster Woche sollen die Verträge zum Gaspiplineprojekt Nabucco unterzeichnet werden. Österreich ist führend dabei, wenn künftig Gas aus den Krisenregionen Iran und Georgien nach Mitteleuropa gepumpt werden soll. Der ehemalige deutsche Grün-Außenminister Joschka Fischer wurde als Berater angeheuert. Dass sich Fischer dafür hergibt, ist ein starkes Stück.

Ökologisch ist Gas als fossile Energiequelle ein Auslaufmodell. Ziel ist ein mittelfristiger Ausstieg. Das ist schon aus klimapolitischen Überlegungen das Gebot der Stunde. Auch geopolitisch ist das Projekt Unsinn. Offiziell will man nicht von den Launen Putins abhängig sein. Georgien und der Iran sind aber alles andere als stabile Länder. Dazu kommt noch die Frage, ob man mit dem menschenverachtenden Mullahregime wirklich Geschäfte machen soll. Tatsächlich geht es nämlich um rein wirtschaftliche Überlegungen am Gasmarkt.

Fischer ist Consulter. Projekte der Wirtschaft ökologischer zu gestalten oder sein außenpolitisches Wissen zur Verfügung zu stellen ist nicht illegitim. Irgendwo gibt es aber eine Grenze. Fischer tritt damit vorallem sein eigenes umweltpolitisches Lebenswerk mit Füßen.

Korrupte Abgeordnete werden weiter geschützt

Gestern wurden im Parlament die umstrittenen Änderungen im Korruptionsstrafrecht beschlossen. SPÖ und ÖVP haben Anfang dieser Woche überraschend versprochen, Korruption bei Abgeordnete doch unter Strafe zu stellen.

Gestern wurde der Antrag vorgestellt. Das Ergebnis ist eindeutig. Korrupte Abgeordnete brauchen sich auch in Zukunft nicht zu fürchten. Zwar gelten Abgeordnete jetzt als Amtsträger, ist aber die Strafbarkeit gleich massiv eingeschränkt worden. Neben dem schon bisher strafbaren Stimmenkauf, wäre jetzt auch strafbar, wenn Abgeordnete gegen Geld ihre Pflichten nach der Geschäftsordnung des Nationalrats verletzen.

Klingt gut, ist aber völlig zahnlos. Einzige Dienstpflicht der Abgeordneten ist die Anwesenheit bei Sitzungen. Halten wir fest: künftig sind auch Abgeordnete strafbar, wenn sie gegen Geldzahlung zu Sitzungen nicht erscheinen. Epochal. Realitätsfremder geht es nicht.

Wer kritische Fragen in einem Untersuchungsausschuss gegen Geld nicht stellt, bleibt straffrei. Wer parlamentarische Anfragen gegen Geld verkauft ebenfalls. Kurz und gut, die angekündigte Einbeziehung der Abgeordneten durch SPÖ und ÖVP ist ein Riesenschwindel.  Da soll die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden.

Korruption und der Ehrenkodex des Establishments

Seit gestern sind die Korruptionsprivilegien der Abgeordneten endgültig wieder Thema. Die Abgeordneten haben sich vor zwei Jahren mit den Stimmen von rot, schwarz, blau und orange weitgehend vom Korruptionsstrafrecht ausgenommen.

Offiziell, weil das bei Abgeordneten nicht regelbar sei. Auf meinen Einwand, warum das dann aber bei den EU Parlamentarier/innen möglich ist, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, hat SPÖ Justizsprecher Jarolim prompt reagiert. “Die sollten auch ausgenommen werden” wird da großzügig gefordert. Wer soll das noch verstehen?

Und weil das niemand versteht, wird die Populismuskeule geschwungen. Wer die Ausnahmen kritisiert, wird als böser Populist gebrandmarkt. Offensichtlich gilt, dass man sich an den Ehrenkodex des Establishments (Regel 1: wenn es um Vorteile für Politiker/innen geht, muss zusammengehalten werden) zu halten hat, damit man von rot und schwarz zum ehrenwerten Parlamentarier erklärt wird. Pech nur, dass selbst SPÖ Landeshauptfrau Burgstaller die Abgeordnetenprivilegien in Sachen Korruption nicht verstehen will und kritisiert.

Das Problem von SPÖ und ÖVP wird in dieser Debatte schonungslos offengelegt. Ein Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete und Transparenz haben nichts mit Populismus, sondern vielmehr mit notwendigen Standards moderner Demokratien zu tun.

Kavaliersdelikt Abgeordnetenkorruption

2007 haben sich die Abgeordneten von den strengen Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Lediglich der Stimmenkauf wurde unter Strafe gestellt. Lächerlich – jeder weiß, dass das zahnlos ist und in der Realität anders läuft. Wir haben das damals kritisiert und immer wieder zum Thema gemacht. Alle Anträge wurden abgeschmettert.

SPÖ und ÖVP wollen dieses Privileg nicht beseitigen. Bürgermeister, Minister, ausländische Abgeordnete oder EU-Abgeordnete – für alle gilt ein umfassendes Korruptionsstrafrecht, nur für österreichische Parlamenatarier/innen nicht. “Da ginge das nicht”, heißt es seitens der Regierungsparteien. Und dann wird noch die Warnung mitgegeben, dass ja nicht öffentlich zum Thema zu machen, denn das schade dem Parlament.

Eine Frechheit! Dem Ansehen des Parlaments schadet, dass Abgeordnete ausgenommen sind. Gerade beim Thema Korruption ist das Misstrauen der Bevölkerung  gegenüber den politischen Parteien hoch. Politiker/innen müssen daher mit gutem Beispiel voran gehen. Österreich hat sich übrigens in der UN-Konvention gegen Korruption völkerrechtlich verpflichtet, Abgeordnetenkorruption umfassend unter Strafe zu stellen. Aber das ist egal, wir haben ja schon viel unterschrieben, heißt es.

Gerade die ÖVP fürchtet Korruptionsstrafbestimmungen in der Politik und Transparenz bei Parteienspenden. Da stellt sich schon die Frage, warum das so ist?

Skype Telefonate – Entschlüsselung nicht möglich?

Wie ich hier schon zweimal (26.5. und 5.6.) berichtet habe, verweigert mir Innenministerin Fekter die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage, ob das Innenministerium technisch in der Lage ist, Skype Telefonate abzuhören. Angeblicher Grund, warum ich keine Antwort bekomme, “es seien nationale Interessen gefährdet”.

Da ist es dann um so interessanter, das der Chef des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Gridling ganz offen plaudert. Auf einer Juristentagung hat er vor Journalist/innen und Expert/innen erklärt, dass man derzeit nicht in der Lage sei, Skype Telefonate über den Provider zu entschlüsseln. Man müsse weiter akustische Abhörmethoden vor Ort anwenden, um derartige Gespräche abhören zu können.

Ob das stimmt, kann man natürlich nicht mit Sicherheit sagen. Deshalb muss Fekter meine Anfrage beantworten. Ausreden gibts jedenfalls keine mehr, wenn Beamte des Innenministeriums öffentlich zu diesem Thema sinnieren.